Das neue Staatsbürgerschaftsrecht in der Praxis

Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland ein neues Staatsbürgerschaftsrecht. Es enthält folgende Neuerungen:

Ausländer, die länger als acht Jahre in Deutschland leben, selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen und weitere Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf den deutschen Pass. Bisher hatte man 15 Jahre in Deutschland leben müssen, bevor man einen Antrag auf Einbürgerung stellen konnte.

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern besitzen automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil sich zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält und seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzt. Diese Kinder erwerben in der Regel zusätzlich die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern und müssen sich, nachdem sie volljährig geworden sind, spätestens bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.

Kinder bis zum zehnten Lebensjahr, deren Eltern bereits acht Jahre in Deutschland leben, haben ebenfalls Anspruch auf die doppelte Staatsangehörigkeit, wenn sie bis zum 31. Dezember dieses Jahres einen entsprechenden Antrag stellen. Auch sie müssen sich spätestens bis zum 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie den deutschen oder den Pass ihrer Eltern behalten wollen.

Rund die Hälfte der 7,3 Millionen Ausländer, die in Deutschland leben, sind bereits länger als acht Jahre hier. Jeder fünfte in Deutschland lebende Ausländer ist auch hier geboren. Von den fast 600.000 ausländischen Kindern unter sechs Jahren sind 87 Prozent in Deutschland geboren. Trotzdem ist der Ansturm auf den deutschen Pass bisher ausgeblieben. Das neue Staatsbürgerschaftsrecht, von SPD und Grünen einst als epochemachendes Reformprojekt angekündigt, hat sich als Totgeburt erwiesen.

Das hat zwei Gründe. Zum einen ist von der ursprünglich angestrebten Reform kaum etwas übriggeblieben, nachdem die rot-grüne Koalition vor der Kampagne der Union gegen die "doppelte Staatbürgerschaft" eingeknickt ist. Zum andern sind die verbliebenen Reformen mit soviel Kleingedrucktem, mit Schikanen und Hindernissen behaftet, dass sie in der Praxis kaum wahrgenommen werden können.

"Doppelte Staatbürgerschaft"

Ursprünglich wollte die rot-grüne Regierung die Einbürgerung von Ausländern erleichtern, indem sie die sogenannte "doppelte Staatsbürgerschaft" ermöglichte. Ausländer, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwarben, sollten anders als bisher ihren alten Pass behalten dürfen.

Der Zwang, die ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufzugeben, hat bisher viele in Deutschland lebende Ausländer davon abgehalten, sich einbürgern zu lassen. Teilweise weil damit schwerwiegende Nachteile im Heimatland - z.B. in der Frage des Erbrechts - verbunden sind, teilweise weil die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit auf unüberwindliche Hindernisse stößt. So versuchen einige Staaten, wie z.B. der Iran, eine Ausbürgerung mit allen Mitteln zu verhindern; andere, wie z.B. Afghanistan, sind aufgrund des Zusammenbruchs der staatlichen Strukturen gar nicht in der Lage, eine Entlassungsurkunde aus der alten Staatsangehörigkeit auszustellen.

Viele Ausländer schrecken auch aufgrund der Erfahrungen der deutschen Geschichte und der immer wieder aufflammenden ausländerfeindlichen Pogrome davor zurück, alle Brücken zur alten Heimat abzubrechen und den legalen Anspruch auf eine spätere Rückkehr endgültig aufzugeben.

Der geplante, bescheidene Schritt in Richtung eines modernen Staatsbürgerschaftsrechts wurde sofort aufgegeben, als die CDU in einer unverhüllt ausländerfeindlichen Kampagne gegen die "doppelte Staatsbürgerschaft" zu Felde zog und auf dieser Grundlage die hessische Landtagswahl bestritt - und gewann. Es fand sich kein einziger Politiker der rot-grünen Regierungskoalition, der dieser reaktionären Kampagne offensiv entgegengetreten wäre und den eigenen Gesetzentwurf verteidigt hätte.

Nach dem Wahlsieg der CDU zog die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zurück und übernahm stattdessen ein vom früheren rheinland-pfälzischen Justizminister Cäsar (FDP) entwickeltes Optionsmodell, wonach spätestens ab dem 23. Lebensjahr eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht mehr möglich ist.

Das schändliche Einknicken von SPD und Grünen erhält gerade in diesen Tagen noch einen zusätzlichen bitteren Beigeschmack. Im Laufe der CDU-Finanzaffäre ist bekannt geworden, dass die Kampagne gegen den Doppelpass mit Millionenbeträgen finanziert wurde, die der Law-and-Order-Mann Manfred Kanther auf schwarzen Konten in der Schweiz und Liechtenstein gebunkert hatte.

Schikanen und Hindernisse

"Es kreißte der rot-grüne Berg und gebar ein blau-gelbes Mäuschen". Mit diesen Worten hat die Süddeutsche Zeitung treffend charakterisiert, was von der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts übrig geblieben ist. Unter der Überschrift "Deutsch werden für Fortgeschrittene" hat sie anhand konkreter Fallbeispiele aufgezeigt, welche Hürden ein Ausländer selbst dann noch überwinden muss, wenn er alle Voraussetzungen des neuen Gesetzes erfüllt und bereit ist, seine alte Staatsangehörigkeit aufzugeben.

Als erstes wurde die Gebühr für die Einbürgerung Erwachsener von 100 auf 500 Mark erhöht. Manche, die ihren Antrag bereits im letzten Jahr gestellt hatten, zogen ihn enttäuscht zurück, als sie hörten, was sie nach dem neuen Gesetz bezahlen müssen.

Eine weitere Hürde ist der Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen. Bis jetzt gibt es keine bundesweit einheitlichen Verwaltungsvorschriften, wie diese überprüft werden sollen. Beamte und Behörden haben einen erheblichen Ermessungsspielraum, wie sie Sprachtests durchführen und bewerten können. Die unionsregierten Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg haben die Durchführung von schriftlichen Diktaten ins Gespräch gebracht. In Berlin oder Nordrhein-Westfalen wird die mündliche Zusammenfassung eines Zeitungsartikels als Test in Erwägung gezogen.

Sind die beiden ersten Hürden genommen, steht die Überprüfung der Verfassungstreue an. So fragwürdig diese Praxis an sich schon ist, stellt auch sie einen weiteren Zankapfel zwischen den Bundesländern dar. So planen Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen und Berlin, für jeden Bewerber eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz zu stellen. Andere Länder, darunter auch das von der CDU regierte Hessen, planen nur in Verdachtsfällen beim Geheimdienst anzufragen. Der Kompromiss von Bund und Ländern vom 30. November letzten Jahres hatte ausdrücklich beide Möglichkeiten offen gelassen.

In dem bereits erwähnten Artikel der Süddeutschen Zeitung werden die Erfahrungen des Tunesiers Said Ben Hadj geschildert, der sich in Bayern um die deutsche Staatsbürgerschaft bemühte. Ben Hadj hat an der Pariser Sorbonne Politikwissenschaft studiert und lebt seit 1986 in Deutschland:

"Der noch-tunesische Politikwissenschaftler hat die Prozedur schon weitgehend durchlaufen, die ab dem 1. Januar auf Hunderttausende von Menschen zukommt, die in Bayern wohnen und Deutsche werden möchten. Er hat sämtliche Papiere in Tunesien aufgetrieben und übersetzen lassen, sogar jene merkwürdige Geburtsurkunde seines Vaters, wonach der 1881 geboren und 1965 gestorben sein soll, ‚was vorne und hinten nicht stimmt‘, wie er sagt. Dann im Rathaus auf Deutsch Rede und Antwort gestanden: Was einen Bundeskanzler vom Bundespräsidenten unterscheidet, was Parteien und Demokratie miteinander zu tun haben, wie die deutsche und die bayerische Flagge aussehen. Eine schriftliche Deutschprüfung brauchte er nicht mehr, es genügte das Zertifikat des Goethe-Instituts."

Angesichts dieses Hindernislaufs ist es kein Wunder, dass der von den Ämtern erwartete Ansturm auf den deutschen Pass bisher ausgeblieben ist.

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