Restriktive Asyl- und Abschottungspolitik der Europäischen Union fordert Menschenleben

Am 30. Juli 1998 verunglückte ein Transporter mit 27 Flüchtlingen aus dem Kosovo bei Freiberg in Sachsen an der deutsch-tschechischen Grenze. Dem Unfall war eine Flucht vor dem Bundesgrenzschutz (BGS) vorausgegangen, der Fahrer verlor dabei in einer Kurve die Kontrolle über das Fahrzeug. Sieben Kosovo-Albaner starben, die übrigen Insassen des Wagens wurden verletzt, zum Teil schwer. Bereits am Tag nach dem Unfall versuchte der Bundesgrenzschutz drei der überlebenden Unfallopfer in die Tschechische Republik abzuschieben. Zwei von ihnen waren so stark verletzt, dass sich die tschechischen Beamten weigerten, sie aufzunehmen.

Ein solches tödliches Unglück an der Außengrenze der Europäischen Union (EU) ist kein Einzelfall, sondern das Ergebnis der systematischen Abschottungs- und Ausgrenzungspolitik der EU gegen "unerwünschte" Flüchtlinge und Migranten, die aus politischen und religiösen Gründen oder weil sie Armut und Elend entfliehen wollen ihr Heimatland verlassen.

Anlässlich einer Kleinen Anfrage der PDS im Bundestag gab die Bundesregierung bekannt, dass zwischen Februar 1997 und Oktober 1999 insgesamt 42 Menschen an den deutschen Grenzen starben. Unter den Grenztoten befinden sich vier Personen, drei Deutsche und ein Schweizer, deren Tod in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Grenze steht. Die anderen 38 Toten waren Flüchtlinge, die beim Versuch die Grenze illegal zu überqueren starben. Die meisten von ihnen sind ertrunken, weitere Todesursachen waren Verkehrsunfälle, Unterkühlung und Herzversagen.

Des weiteren wurden nach Angaben der Regierung im gleichen Zeitraum 115 Menschen beim Grenzübertritt oder durch die Verfolgung und Gewaltanwendung durch Grenzbeamte verletzt. Sie erlitten Erfrierungen, Prellungen, Schürfwunden, Bisse durch Diensthunde oder wurden infolge von Verkehrsunfällen verletzt.

Die Herkunftsländer dieser Menschen sind, soweit bekannt: Rumänien, Jugoslawien, Irak, Tschechische Republik, Moldawien, Vietnam, Afghanistan, Sri Lanka, Indien, Senegal, Mazedonien, Polen, Slowakische Republik, Russland, Weißrussland, Ukraine, Türkei, Syrien, Albanien, Chile, USA, Bulgarien und Bangladesch.

Ist diese Bilanz bereits erschreckend, so muss doch davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei um eine unvollständige Aufzählung handelt und tatsächlich weitaus mehr Menschen beim Versuch der illegalen Grenzüberschreitung verletzt wurden und starben. Denn in der Statistik der deutschen Regierung werden nicht die Toten erfasst, die am polnischen Ufer von Oder und Neiße angeschwemmt werden, eben so wenig wie die Flüchtlinge, die auf der tschechischen oder österreichischen Seite der Grenze oder auf dem See- und Luftweg nach Deutschland ihr Leben verlieren.

Nicht genannt werden weiterhin die Menschen, die nicht im Grenzgebiet starben, aber fraglos als Opfer der Ausgrenzungspolitik angesehen werden müssen: Menschen, die in Abschiebehaft starben wegen unterlassener medizinischer Hilfeleistung oder weil sie sich aus Angst vor ihrer Abschiebung selbst das Leben nahmen. Ebenso wie Flüchtlinge, die bei der Abschiebung starben, wie der 30-jährige Aamir Mohamed Ageeb, der am 28. Mai 1999 bei seiner Abschiebung in einer Lufthansamaschine von Beamten des BGS getötet wurde, die ihn gefesselt, ihm gewaltsam einen Motorradhelm aufgesetzt und seinen Kopf nach unten gedrückt hatten Keine Erwähnung finden in dem Bericht auch diejenigen, die nach erfolgter Abschiebung in den Verfolgerstaat ermordet wurden oder Selbstmord begingen, ganz zu schweigen von den Flüchtlingen, die Opfer rassistischer Gewalt in Deutschland selbst wurden.

Das europaweite Netzwerk antirassistischer Organisationen UNITED for intercultural action bemüht sich, die Schicksale von Flüchtlinge, die beim Versuch nach Westeuropa zu gelangen umgekommen sind, zu dokumentieren. In der Zeit von 1993 bis zum 2. August 1999 registrierten sie 1.622 Tote, die Opfer der Aufrüstung an den EU-Grenzen und der verschärften Asylgesetze geworden sind.

Auf der Basis des Schengener Abkommens von 1991 haben die EU-Staaten keine Kosten und Mühen gescheut, ihre Grenzen für "unerwünschte" Flüchtlinge und Migranten zu schließen. Insbesondere die Außengrenze der EU nach Polen, zur Tschechischen Republik und Slowenien werden von den östlichen Mitgliedstaaten Deutschland, Österreich und Italien einer strengen Überwachung unterzogen.

Der Eiserne Vorhang, der im Westen als Symbol der Menschenverachtung und Unterdrückung galt, ist einem digitalen Abwehrsystem gewichen, dessen Aufbau noch nicht abgeschlossen und den Regierungen Milliarden wert ist. Das Schengener Informationssystem (SIS) speichert die Daten aller Personen, die an der Grenze zurückgewiesen werden und somit als "unerwünschte" oder "gefährliche" Ausländer gelten; die hier erfassten Daten werden länderübergreifend ausgetauscht. Zum Aufspüren von Flüchtlingen werden an der Ostgrenze der EU neben Hundestaffeln, Geländewagen, Hubschraubern und Schnellbooten zahlreiche High-Tech-Geräte eingesetzt, wie Wärmekameras, Nachtsichtgeräte, Seismografen, Hohlraumsonden und Kohlendioxid-Messgeräte (um über den Ausstoß von Atemluft die Anwesenheit von Menschen feststellen zu können).

Während Österreich Soldaten einsetzt, um seine Grenze gegen Zuwanderung dicht zu machen, hat die Bundesrepublik Deutschland den Bundesgrenzschutz in den 90-er Jahren massiv ausgebaut und seine repressiven Befugnisse erweitert. So ist der Bundesgrenzschutz inzwischen zu einer Bundespolizei avanciert und darf ohne Verdacht und Anlass Identitätskontrollen nicht nur im Grenzgebiet, sondern auch an allen Bahnhöfen Deutschlands und in Zügen durchführen. Er darf Wohnungen betreten, "die erfahrungsgemäß als Treffpunkt von Schleusern oder Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung benutzt werden" (§45 BGS-Gesetz) und verdeckte Überwachung in allen Formen einsetzen (vom Abhören von Telefonen bis hin zum Einsatz von verdeckten Ermittlern). Dem BGS ist somit erlaubt, sich über die demokratischen Schutzrechte der Bürger hinwegzusetzen.

Der Ausbau von Überwachungs- und Kontrollsystemen, der unter dem Vorzeichen der "Grenzsicherung" der EU betrieben wird, muss als Probelauf für die Erfassung und Überwachung aller Bürger verstanden werden. Indem sie Bedrohungsszenarien entwerfen - wahlweise das der organisierten (Schleuser-)Kriminalität oder offen rassistisch das der "Asylantenflut" - wollen die Verantwortlichen in der Politik mit Unterstützung der Medien eine Akzeptanz für den Ausbau von staatlichen Repressions- und Kontrollmaßnahmen schaffen. Das länderübergreifende Sammeln und Austauschen von Daten, Lauschangriff und Rasterfahndung richten sich gegen die demokratischen Rechte der Bevölkerung. Der Ausbau des Polizeistaats zeigt, dass in den Führungsetagen sehr wohl verstanden wird, dass wir in einer Klassengesellschaft leben, deren soziale Beziehungen aufs äußerste gespannt sind.

Auf den Punkt brachte diesen Zusammenhang Mamadou Diouk, der Sprecher der überregionalen Koordinierungsstelle der sans-papiers (Menschen ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung) in Frankreich: "Der zunehmende Eifer, mit dem die einzelnen europäischen Regierungen die Ausländer schikanieren, ist ein Vorgeschmack auf das ‚soziale Europa‘, auf das sie hinarbeiten. Wer glaubt, unser Kampf habe nichts mit ihm zu tun, weil er die richtigen Papiere hat, ist im Irrtum. Er verkennt, dass gegenwärtig an den sans-papiers eingeübt wird, wie man die schwächsten Bürger im europäischen Raum zum Verstummen bringen kann."

Siehe auch:
Aamir O. Ageeb bei der Abschiebung getötet.
(8. Juni 1999)
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