Diskriminierte Paare berichten

Dorothe und Alieu

Am 19. Februar fand in Bremen eine Demonstration gegen die Diskriminierung binationaler Paare durch deutsche Behörden statt. Im Anschluss an die Kundgebung sprach das WSWS mit befreundeten Paaren.

Dorothe und der aus Gambia stammende Alieu sind seit vergangenem Sommer rechtskräftig miteinander verheiratet. Doch obwohl nach deutschem Recht die Ehe eigentlich unter dem besonderen Schutz des Staates steht, hat die Bremer Ausländerbehörde Alieus Ausweisung verfügt.

WSWS: Mit welchen Schwierigkeiten habt ihr zu kämpfen, was sind eure Erfahrungen mit Ämtern und Behörden?

Dorothe: Die größten Probleme haben wir mit dem Ausländeramt, vorher mussten wir uns auch schon mit dem Sozialamt auseinandersetzen.

Vor der Heirat mussten wir ein Interview mitmachen, hätten wir es nicht getan, hätte sich das negativ für uns ausgewirkt. Da wurden wir wegen des Altersunterschiedes - ich bin 13 Jahre älter - befragt, wie wir uns kennengelernt haben und so weiter.

Alieu hatte eine Aufenthaltsgenehmigung für drei Monate nach unserer Heirat. Das war eine Bescheinigung, dass er den Antrag auf Aufenthalt gestellt hat, und damit konnte er sich hier drei Monate lang frei bewegen.

Als wir das erste Mal auf dem Ausländeramt waren, dachten wir, dass wir ganz einfach den Stempel bekämen. Aber der Sachbearbeiter teilte uns mit, er wollte erstmal unsere Akte anfordern und überprüfen, ob wir nicht illegal geheiratet hätten.

Beim Einwohnermeldeamt wollten sie eine Bescheinigung haben, dass Alieu in meine Wohnung einzieht. Ich habe eine kleine Wohnung gehabt, wo ich schon seit elf Jahren lebte. Wir wollten erst mal dort gemeinsam leben und dann in Ruhe nach einer anderen Wohnung suchen. Als wir dort wegen der Bescheinigung waren, sagte mir der Beamte: ‚Sie wissen ja, dass sie da raus müssen, weil die Wohnung zu klein ist für zwei Personen.‘ Das war der erste Schock.

Dazu kam, dass wir von Teilen meiner Familie diskriminiert wurden. Eine Tante, die früher wie eine Mutter für mich war, hat den Kontakt zu uns abgebrochen. Damit hatte ich nicht gerechnet, das war für mich sehr hart bei all der Diskriminierung, die wir sowieso schon erfuhren. Meine Tante war selbst nach dem Krieg Flüchtling, sie hätte wissen müssen, was es bedeutet, wenn man diskriminiert wird.

Am Arbeitsplatz sagte mir eine Kollegin, die so etwas wie meine Vorgesetzte war, für sie käme so etwas nicht in Frage, sie würde es nicht dulden, wenn ihre Tochter mit einem Schwarzen nach Hause käme.

Mein Mann war als Flüchtling dem Landkreis Cuxhaven zugeteilt, den er nicht verlassen durfte. Er wurde zweimal außerhalb des Landkreises geschnappt und zu einer Strafe von 200 DM verurteilt. Er bekam neben Essensmarken einen monatlichen Betrag von 75 DM ausgezahlt und sollte nun in vier Raten von je 50 DM pro Monat seine Geldstrafe abbezahlen.

Mein Mann hat diesen Brief nicht ausgehändigt bekommen. Seine Post ging an die Flüchtlingsunterkunft, obwohl er schon bei mir lebte. Das wussten die Behörden auch, denn eines Tages stand ein Polizist vor unserer Tür und wollte ihn verhaften. Ich wusste überhaupt nicht, worum es geht und der Polizist war nicht bereit, es mir zu sagen. Er wollte ihn einfach mitnehmen. Ich beschloss unsere Anwältin anzurufen, daraufhin sagte der Polizist, es würde auch reichen, wenn ich 200 DM bezahle. Er dürfte mir aber nicht sagen, wofür die Strafe sei.

Als es darum ging, Alieus Aufenthalt zu verlängern, ließ man uns auf dem Amt erstmal ein paar Stunden warten, nachdem sein Pass schon bei ihnen abgegeben war. Bis heute haben wir noch keine Bescheinigung, dass sein Aufenthaltsantrag abgelehnt wurde. Dann bekam mein Mann die Nachricht, dass er innerhalb von einer Woche ausreisen müsse, und sollte noch unterschreiben, dass er damit einverstanden wäre, was er nicht getan hat. Das Amt drohte mit Abschiebung, sollte er nicht ‚freiwillig‘ ausreisen, und damit dass eine Abschiebung für mich ‚sehr teuer‘ würde. Sie würden sich aber dafür einsetzten, dass er innerhalb von drei Monaten wieder einreisen dürfte. Da bin ich durchgedreht.

Wir wissen von anderen Fällen, dass es nicht selbstverständlich ist, dass der Ehepartner sofort wieder eine Einreisegenehmigung erhält. Alieu müsste sich an die deutsche Botschaft in Gambia wenden und dort ein Einreisevisum beantragen. Die können das aber ohne Angabe von Gründen ablehnen, auch wenn er mit einer Deutschen verheiratet ist, und wir wissen, dass so etwas oft passiert. Und nach deutschem Recht ist eine Ehe gescheitert, wenn man länger als ein Jahr getrennt lebt, dann kann eine Zwangsscheidung vorgenommen werden. Kein Amt will mir eine Garantie dafür geben, dass mein Mann nach einer Ausreise wirklich wieder einreisen darf.

WSWS: Was ist eigentlich die gesetzliche Grundlage dafür, dass man euch als Ehepaar auseinanderreißen und deinen Mann zur Ausreise zwingen kann?

Dorothe: Er hat keine gültige Einreisebescheinigung, da er als Flüchtling mit einer anderen Identität hierher gekommen ist. Das ist aber alles korrigiert worden und er hat als Flüchtling eine Duldung über sechs Monate bekommen. Dann haben wir geheiratet, wir waren total glücklich, dass das alles geklappt hat, und im Gesetz steht auch, dass jemand, der vorher eine Duldung hatte, nach einer Hochzeit ein Anrecht auf Aufenthalt hier hat. Herr Meier vom Ausländeramt hat uns erklärt, dass er erstens das Einreisevisum von Alieu sehen und ihn zweitens bestrafen will, weil er Sozialhilfe bekommen hat. Wir haben aber überhaupt nichts schriftliches vorliegen. Herr Meier sagte mit sogar, er hätte auch anders entscheiden können, aber das wollte er nicht, er wolle ihn bestrafen.

Herr Meier ist ein Abteilungsleiter von Ausländeramt, der sich speziell mit Abschiebungen befasst. Ich habe vor diesem Menschen gekniet und ihn angefleht, meinen Mann hier zu lassen. Seine Antwort war immer Nein. Ich habe gesagt: ‚Stellen Sie sich vor, man macht das mit ihrer Frau!‘ Und er sagte nur: ‚Nein!‘

Ich habe so etwas noch nicht erlebt. Ich habe gedacht, das ist nicht Deutschland 1999, sondern 60 Jahre früher. Es hat auch nichts genützt, sich an die Vorgesetzten und andere Behörden zu wenden. Die stellvertretende Leiterin des Ausländeramtes lächelte zwar, aber sagte auch nur: ‚Nichts zu machen.‘

Mir wurde ärztlich attestiert, dass ich suizidgefährdet bin, daraufhin durfte Alieu bis zum 26. Januar bleiben. Dann bekam unsere Anwältin einen Brief, dass ich eine Therapie machen und nachweisen muss, in der ich mich auf die Ausweisung meines Mannes vorbereite.

Ich bin im Referendariat und mein Gehalt beträgt nur 1.500 DM; außerdem bin ich weiterhin in der Steuerklasse1, nicht Steuerklasse 3 wie bei verheirateten Paaren üblich, da mein Mann keinen langfristig gesicherten Aufenthalt hier hat. Ich glaube, die Ämter wussten genau, dass wir wegen meines begonnenen Referendariats sozial schwach waren, und dachten sich, mit denen kann man alles machen. Die Anwaltskosten belasten uns finanziell enorm, hinzu kommt die Diskriminierung und die psychische Belastung für uns. Wir lieben uns und man will verhindern, dass wir zusammen leben. Das ist die Strafe dafür, dass ich einen schwarzen Mann liebe und geheiratet habe, anders kann ich das nicht sehen.

Siehe auch:
Die Diskriminierung von binationalen Paaren durch deutsche Ämter
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