Der Fall Yenga Mangbau

Am 19. Februar fand in Bremen eine Demonstration gegen die Diskriminierung binationaler Paare durch deutsche Behörden statt. Auf der Kundgebung wurde auch der Fall von Yenga Mangbau geschildert.

Yenga Mangbau lebt seit fast neun Jahren in Deutschland und ist aus dem von Kriegen zerrütteten Kongo geflohen. Trotzdem wurde sein Asylantrag wie der so vieler anderer Menschen abgelehnt und er wurde in den letzten Jahren nur noch geduldet.

Yenga hatte in Kinshasa ein Medizinstudium begonnen, das er in Deutschland fortsetzen wollte. Aber hier durfte er als Flüchtling weder studieren noch arbeiten, um seine Familie finanziell zu unterstützen.

Als Yenga Manbau am 18. November 1999 auf der Ausländerbehörde in Osterode seine Duldung verlängern wollte, wurde er festgenommen und in das Abschiebegefängnis in Wolfenbüttel gebracht. Seitdem wurde von den niedersächsischen Behörden dreimal versucht ihn abzuschieben, was nur durch massive Proteste seiner Unterstützer am Flughafen und durch seine eigenen Selbstmordversuche bis jetzt verhindert worden ist.

Yenga Mangbau hat zwei Kinder. Seine Freundin Diana Speckt, die aufgrund einer Erkrankung nicht an der Demonstration teilnehmen konnte, bemüht sich gemeinsam mit ihm seit längerer Zeit alle Papiere für ihre Hochzeit zusammenzubekommen. Im September letzten Jahres schickten sie sie zur deutschen Botschaft nach Kinshasa, um sie legalisieren zu lassen. Nach mehreren Monaten erhielten sie die Papieren unbearbeitet zurück.

Die Ausländerbehörde in Osterode setzt alles daran, Yenga Mangbau abzuschieben, obwohl Menschenrechtsorganisationen seit langem vor einer Abschiebung von Kongolesen warnen. So berichtete die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte erst letzte Woche, dass der Sicherheitsdienst der Demokratischen Republik Kongo aus Europa abgeschobene Personen abfange und verhöre. Viele von denen, die verdächtigt würden, die Regierung unter Präsident Kabila und die Sicherheit des Staates angreifen zu wollen, würden eingekerkert, gefoltert und getötet.

Als Diana Speckt in einem Schreiben an den Vertreter des niedersächsischen Innenministerium, Herrn Mittelbeck, die Freilassung von Yenga Mangbau forderte, erhielt sie zur Antwort: Yenga habe keine Chance eine Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen, auch dann nicht, wenn sie heirateten. Er schlug vor, sie solle auf Yenga einwirken, dass er aufhöre, sich seiner Abschiebung zu widersetzen, da er gezwungen würde, alle Kosten dafür selbst zu tragen. Im übrigen könnten sie ja auch im Kongo heiraten.

Seit seiner Verhaftung im Oktober hat Yenga Mangbau viermal versucht sich umzubringen. Er schluckte mehrmals größere Mengen Schlaftabletten und bei den beiden letzten Versuchen Metallgegenstände und Beruhigungsmittel. Der Abschiedsbrief an seine Freundin wurde von der Leitung des Gefängnisses nicht weitergeleitet. In einem Brief an den Arbeitskreis Asyl in Göttingen erklärte Yenga, dass er nicht mehr leben wolle.

Neurologen, die Yenga Mangbau untersucht haben, bescheinigten ihm ein Trauma, das sowohl auf seine Erlebnisse im Kongo als auch auf die Behandlung durch deutsche Behörden in Bad Grund, wo er lange als Asylbewerber zu leben gezwungen war, zurückzuführen ist. Bad Grund im Harz ist durch den brutalen Überfall auf die Bewohner eines Asylbewerberheims, das mitten im Wald liegt, im Oktober letzten Jahres berühmt-berüchtigt geworden. Mehrere maskierte Personen schlugen mit Baseballschlägern auf die Flüchtlinge ein. Von den drei anwesenden Flüchtlingen gelang einem die Flucht, die anderen beiden wurden schwer verletzt. Einer erlitt lebensgefährliche Kopfverletzungen.

Sollte Yenga Mangbau abgeschoben werden, ist sein Leben hochgradig gefährdet. In diesem Fall wie auch wenn er sich aufgrund seiner ihm ausweglos erscheinenden Situation das Leben nehmen sollte, stehen die Verantwortlichen dafür jetzt schon fest: die zuständige Ausländerbehörde und das niedersächsische Innenministerium.

Siehe auch:
Die Diskriminierung von binationalen Paaren durch deutsche Ämter
Loading