Großbritannien

Gericht verurteilt Zeitschrift wegen Entlarvung des Bosnienkriegs

Am 15. März entschied ein Londoner Gericht, der Artikel "Das Bild, das die Welt betrog" ["The Picture that Fooled the World"], den die unabhängige Zeitschrift LM veröffentlicht hatte, habe das Medienunternehmen Independent Television News (ITN) und zwei seiner Journalisten verleumdet. Richter Morland verurteilte die Herausgeber der Zeitschrift, Michael Hume und Helene Guldberg, sowie den Verlag Informing (LM) Ltd. zum höchstmöglichen Schadenersatz.

ITN erhielten £75.000 und die Journalisten Penny Marshall und Ian Williams jeweils £150.000 zugesprochen. Einschließlich der Gerichtskosten muss LM damit insgesamt £600.000 (1,9 Millionen DM) bezahlen - was die Zeitschrift ruinieren wird.

Das Urteil im Verleumdungsprozess gegen LM hat ernste Auswirkungen auf demokratische Rechte und die Pressefreiheit. ITN ist ein millionenschwerer Konzern, der drei der größten britischen Fernsehsender mit Nachrichten versorgt und Millionen Zuschauer hat. LM hat eine Auflage von 10.000 bis 15.000 Exemplaren pro Ausgabe. Es war ursprünglich unter dem Namen Living Marxism das Organ der Revolutionary Communist Party. Nach dem Zusammenbruch des stalinistischen Regimes in der UdSSR erklärte die Organisation, das Projekt des Sozialismus sei gestorben. Vor drei Jahren wurde die Zeitschrift als LM von zwei ihrer früheren Redakteure, Helene Guldberg und Claire Fox, neu herausgegeben. Ihre Parole war, die Zeitschrift würde "alles bestehende angreifen".

Die Verleumdungsklage bezog sich auf einen Artikel des deutschen freischaffenden Journalisten Thomas Deichmann in der ersten Ausgabe vom Februar 1997. In dem Artikel untersucht Deichmann eine Nachrichtensendung von ITN vom 5. August 1992. Die ITN-Journalisten Marshall und Williams waren Teil eines Fernsehteams, das der bosnische Serbenführer Radovan Karadzic eingeladen hatte. Sie sollten Stätten untersuchen, wo Moslems festgehalten wurden, um Behauptungen zu widerlegen, die Serben hätten im Bosnienkrieg Konzentrationslager eingerichtet.

Williams und Marshall besuchten zwei Lager in Nordbosnien, Trnopolje und Omarska. Ihre Sendung zum Lager Trnopolje konzentrierte sich dann auf ein einziges Bild von dem bosnischen Insassen Fikret Alic, der mit hervorstehenden Rippen in abgezehrtem Körper hinter Stacheldraht stand.

ITN erhielt für diesen Bericht viele Preise, er wurde als der erste Beweis für serbische Konzentrationslager angepriesen. Das Bild von Fikret Alic ging um die ganze Welt und spielte eine wichtige Rolle bei der Rechtfertigung für eine westliche Intervention in Bosnien. US-Präsident George Bush zog eine direkte Parallele zu Bildern von den Vernichtungslagern der Nazis.

1996 wurde Deichmann anlässlich des Verfahrens gegen den wegen Kriegsverbrechen angeklagten bosnischen Serben Dusko Tadic vom holländischen Rechtsanwalt Professor Mischa Wladimiroff gebeten, ein Sachverständigen-Gutachten über die deutsche Medienberichterstattung abzugeben. Deichmann sagte aus, dass in den Medienberichten immer wieder das Bild von ITN auftauchte. Als er es sich näher ansah, sei ihm aufgefallen, dass die Pfosten, an denen der Stacheldraht befestigt war, sich auf der Seite des Zaunes befanden, wo die Gefangenen standen - und nicht außen, wie man eigentlich erwarten würde.

Deichmann ging nach Bosnien, um das Lager Trnopolje, ein früheres Schulgebäude, zu untersuchen. In seinem Artikel berichtet er, dass es um das Lager herum - welches eine Sammelstation für Flüchtlinge und kein Gefängnis gewesen sei - überhaupt keinen Stacheldraht gegeben habe. Dieser habe vielmehr eine kleine Einzäunung neben dem Lager umgeben, von wo aus das Fernsehteam gefilmt hatte.

"Gleichgültig, was sich das britische Reporterteam dabei gedacht haben mag, ihre Bilder wurden weltweit als die ersten wirklichen Beweise für Konzentrationslager in Bosnien angesehen", heißt es in dem inkriminierten Artikel. Jedoch sei "ein wichtiges Element von diesem ,Schlüsselbeweis‘ durch Kamera-Einstellungen und Schnitte geschaffen worden".

Laut Deichmann haben moslemische Flüchtlinge das Sammellager im Mai 1992 auf dem Gelände einer früheren Schule errichtet, als die Serben Kozarac übernommen hatten. Er zitiert den früheren Führer der britischen Liberaldemokraten Paddy Ashdown - der das Lager ein paar Tage nach dem Filmteam von Marshall und Williams besichtigt hatte - aus dem Independent vom 13. August: "Sie haben sich hier gesammelt, weil sie irgendwo hin mussten. Ihre Häuser sind niedergebrannt und ihr Leben bedroht worden. Moslemische Extremisten setzen die Männer unter Druck, sich den Guerillas anzuschließen, deshalb haben sie sich hier in Sicherheit gebracht. Aber in den letzten Nächten ist das Lager von serbischen Extremisten überfallen worden. Sie haben sie verprügelt, ihnen die letzten Habseligkeiten geraubt und angeblich auch die Frauen vergewaltigt. Mittlerweile ist es besser geworden."

Deichmanns Artikel wurde damals vielfach in Europa veröffentlicht und ist auch in dem von Ramsey Clark und dem International Action Center herausgegebenen Buch"NATO in the Balkans: Voices of Opposition" enthalten. Es gibt ihn immer noch auf einigen Web Sites, aber aufgrund der Verleumdungsklage von ITN darf er in Großbritannien nicht mehr veröffentlicht werden.

Als LM den Artikel veröffentlichen wollte, drohte ITN mit rechtlichen Schritten, falls nicht alle Hefte der Februar-Ausgaben 1997 vor der Auslieferung eingestampft würden. LM weigerte sich und gab eine Presseerklärung heraus (die ebenfalls Gegenstand der Verleumdungsklage war), in der sie ihr Recht auf freie Berichterstattung verteidigte. Sie organisierte eine Pressekonferenz, wo sie Deichmanns Aussagen wiederholte, und erhielt Unterstützung von 150 Prominenten, die den Angriff von ITN auf freie Meinungsäußerung verurteilten - darunter der frühere Times -Herausgeber Harold Evans und die Schriftsteller Doris Lessing, Fay Weldon, William Boyd und Auberon Waugh.

ITN, Marshall und Williams erhoben daraufhin ihre Verleumdungsklage. Andere britische Medien wie die Financial Times, die den Artikel ebenfalls veröffentlicht hatten, veröffentlichten Widerrufe, um möglicherweise hohen Strafen zu entgehen.

Ein großer Teil der juristischen Argumentation von ITN drehte sich um die angebliche pro-serbische Voreingenommenheit von LM, die dem Medienkonzern zufolge die Zeitschrift dazu bewog, serbische Kriegsverbrechen zu verschleiern. LM bestreitet das. LM -Herausgeberin Claire Fox erklärte in einem Artikel im Independent vom 11. Januar: "Wir haben ihn [Deichmanns Artikel] nicht veröffentlicht, um Gräueltaten zu entschuldigen, sondern um unseren Standpunkt zu untermauern, dass man die Todeslager der Nazis und die Ereignisse in Bosnien nicht vergleichen konnte,... da das zum einen die Einschätzung eines Konflikts wie in Bosnien verwirren und zum anderen das wirkliche Grauen der Endlösung der Nazis verharmlosen würde."

Großbritannien ist als einer der weltweit besten Orte für eine Verleumdungsklage bekannt. Die Gesetze dort sind berüchtigt für ihre Voreingenommenheit für reiche Streitparteien, sie bieten ihnen größere Erfolgschancen und höheren Schadenersatz. Die britischen Verleumdungsgesetze werden nicht vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt; es gibt auch kein gesetzliches Presserecht. Der private Ruf wird auf Kosten der Meinungsfreiheit geschützt.

Dementsprechend liegt die Beweislast beim Angeklagten, der seine Behauptung beweisen muss, im Gegensatz zu den USA und anderen Ländern, wo der Kläger den Beweis erbringen muss, dass die Behauptung falsch ist. Das britische Recht setzt außerdem bereits voraus, dass eine Verleumdung zu einem (finanziellen und persönlichen) Schaden geführt hat. Dementsprechend muss kein tatsächlicher Schadenseintritt bewiesen werden. Außerdem zahlt die unterlegene Partei normalerweise die Gerichtskosten beider Seiten. Journalisten werden ebenso wie private Bürger behandelt.

Die faktische Richtigkeit von Deichmanns Artikel spielte in dem Verleumdungsprozess keine Rolle. Es ging vielmehr um die Motive, die ITN und ihren Journalisten angeblich von LM zugeschrieben worden waren - dass sie die Öffentlichkeit "durch Kamera-Einstellungen und Schnitte" vorsätzlich irregeführt hätten.

In seinen abschließenden Bemerkungen führte Richter Morland aus: "Die Angeklagten behaupten, dass Ian Williams und Penny Marshall gewusst haben müssen und auch gewusst haben, dass die Männer nicht hinter Stacheldraht eingesperrt waren, sondern sie selbst mit ihrem Filmteam hinter dem Stacheldrahtzaun standen, der das Scheunengelände umgab.... Ian Williams und Penny Marshall lagen offensichtlich falsch, wenn sie dachten, dass nicht sie von dem alten Stacheldrahtzaun umgeben waren - aber ist das von Bedeutung?" (Hervorhebung hinzugefügt)

Eine Sprecherin von ITN äußerte sich ebenso. "Sie [die bosnischen Moslems] waren Gefangene, darum geht es, nicht um den Stacheldraht", so Nina Bialoguski, die Pressesprecherin von ITN.

Die Schlüsselbehauptung von ITN und den zwei Journalisten bestand darin, dass sie sich des Stacheldrahtzauns nicht bewusst waren, als sie ihre Aufnahmen machten. Daher sei die Beschuldigung, dass sie vorsätzlich irregeführt hätten, falsch. Die Anwälte von ITN versuchten nachzuweisen, dass das Lager tatsächlich ein Gefängnis und keine Sammelstation gewesen sei, um zu belegen, dass ihr Bild diese Funktion korrekt dargestellt hatte. Sie führten Zeugen an, die aussagten, dass Moslems gegen ihren Willen in dem Lager festgehalten und viele von ihnen geschlagen, gefoltert und unterernährt worden waren. Insgesamt bot ITN 18 Zeugen auf, von denen 17 beim Fernsehen arbeiteten.

LM wurden keine solchen Möglichkeiten gewährt. Richter Morland lehnte alle Zeugen von LM ab, da sie zum Zeitpunkt des Berichts im Jahr 1992 nicht anwesend gewesen seien. Die Zeitschrift hatte die Auslands-Redakteure des BBC John Simpson und Phillip Knightley als Zeugen benannt. Knightley ist Autor von The First Casualty[Der erste Gefallene] und ein Experte für Pressezensur im Krieg. Nur Deichmann und Hume durften aussagen. Und selbst von ihren Aussagen, so Richter Morland in seiner abschließenden Zusammenfassung, berücksichtige er gar nichts. Auch ihre Aussagen seien irrelevant, weil sie 1992 nicht dabei gewesen waren.

Jeder objektive Beobachter, der dieses Protokoll an juristischer Voreingenommenheit liest, muss zugeben, dass das Urteil mehr mit politischer Feindschaft gegen LM zu tun hat als mit den Argumenten der Klage von ITN, die sich selbst die politische Linie von LM angreift. Wie die Mitherausgeberin von LM,Helene Guldberg, dem World Socialist Web Site mitteilte, hatte die ursprüngliche Verleumdungsklage LM böse Absicht vorgeworfen. Begründet wurde dies damit, dass die Zeitschrift die Sache des revolutionären Kommunismus vorantreiben wolle.

Die ITN-Anwälte behaupteten, dass LM den Artikel veröffentlicht habe, um nach dem Zusammenbruch der UdSSR die letzte "kommunistische" Bastion - Serbien - zu verteidigen. ITN-Anwalt Tom Shields erklärte während des Prozesses, dass Hume "bewusst eine feindliche Haltung gegenüber westlichen Journalisten und den westlichen Mächten" einnehme. Hume wies ihn darauf hin, dass er ein westlicher Journalist sei. In Wirklichkeit solle hier jede kritische Haltung gegenüber einem Journalismus angeprangert werden, der lediglich die Haltung der westlichen Regierungen wiedergibt.

LM bemühte sich, diesen Aspekt der Verleumdungsklage von ITN deutlich zu machen. Sie benannte den BBC-Redakteur für Außenpolitik John Simpson als Zeuge, waw abgelehnt wurde. Simpson hatte im Zusammenhang mit der Verleumdungsklage von ITN verächtlich von einem "Etikettenjournalismus" gesprochen. Im Sunday Telegraph vom 14. September 1997 verurteilte er Reporter, die in Kriegsgebiete gehen, "nicht um uns zu sagen, wer gewinnt oder was hinter allem steckt", sondern "welche Seite gut und welche böse ist". Simpson wurde letztes Jahr Opfer einer üblen Hexenjagd, weil er über die Auswirkungen der NATO-Bombardierung von Belgrad berichtet hatte.

Einer der eifrigsten Verteidiger der Entscheidung von ITN, LM zu verfolgen, war der Guardian -Journalist Ed Vulliamy, der Marshall und Williams 1992 begleitet hatte. Das, obwohl er in seinem ersten, am 7. August 1992 veröffentlichten Artikel nach ihrem Besuch noch geschrieben hatte: "Trnopolje kann nicht als ,Konzentrationslager‘ bezeichnet werden und ist ganz bestimmt nicht so bedrohlich wie Omarska: es ist sehr düster, etwas zwischen einem zivilen Gefängnis und einem Durchgangslager." Er interviewte einige Moslems und schrieb, dass "einige der Menschen freiwillig nach Trnopolje geflohen sind, einfach um den andauernden Kämpfen in der Umgebung zu entgehen."

Aber nach der Niederlage von LM im Gerichtsprozess schrieb er: "ITN hat die Wahrheit berichtet, als sie im August 1992 den Gulag grauenhafter Konzentrationslager entlarvten, der von den Serben für ihre moslemischen und kroatischen Gegner in Bosnien errichtet worden war." Zu APBnews.com sagte er: "Sich in Haarspaltereien über die exakte Position des Zauns zu ergehen, heißt das Gesamtbild nicht sehen... Der moralische und politische Einsatz ist hoch. Wer was wegen Verleumdung nicht tun sollte, ist nebensächlich."

Welche politischen Fragen lagen der Verleumdungsklage von ITN zugrunde, die alle Erwägungen über faktische Richtigkeit und freie Meinungsäußerung überwogen?

Ein Urteil gegen LM war nicht nur für den Ruf von ITN und ihre Journalisten wichtig. Die ITN-Bilder von Fikret Alic sind dermaßen mit den offiziellen Rechtfertigungen der NATO-Intervention gegen Serbien identifiziert worden, dass jeder Zweifel an ersteren unausweichlich auch letztere in Frage stellt. Am selben Tag, als der Verleumdungsprozess von ITN eröffnet wurde, am 28. Februar letzten Jahres, begann in Den Haag eine Verhandlung des Kriegsverbrechertribunals gegen drei bosnische Serben, die beschuldigt wurden, im Lager Omarska Folter, Vergewaltigung und Mord begangen zu haben. Als Beweismittel wurde auch das Bild von Fikret Alic präsentiert, obwohl es in Trnopolje gemacht worden war. In seinem Eröffnungsplädoyer erklärte der australische Ankläger Grant Niemann, dass "die Bilder von Menschen, die durch Unterernährung bis auf das Skelett abgemagert sind,... Schockwellen um die ganze Welt geschickt haben."

Die Bedeutung des Urteils gegen LM geht weit über die Einschränkung der Möglichkeit hinaus, Kritik an NATO-Aktionen auf dem Balkan, Irak oder sonst wo zu üben. LM stützte ihre Verteidigung nicht nur darauf, dass der Artikel faktisch richtig war; sie berief sich auch auf den Grundsatz des "fairen Kommentars". Dieser beruht darauf, dass eine fair gesinnte Person einen solchen Kommentar auf der Grundlage der bewiesenen Fakten machen könnte. Es gilt als wichtiges juristisches Bollwerk, das die Schreiber von Leitartikeln und Kommentaren schützen soll. Im englischen Recht gibt es jedoch keinen absoluten Schutz für bestimmte Kommentare oder Meinungsäußerungen, und wenn dem Angeklagten böse Absicht nachgewiesen werden kann, wird das Argument des fairen Kommentars unter Umständen hinfällig.

In diesem Fall ist als böse Absicht jede Infragestellung der politischen Motive der großen Medienkonzerne oder letztlich der westlichen Regierungen definiert worden. Die Berichterstattung der bürgerlichen Medien über jeden größeren Krieg im letzten Jahrzehnt war durch die völlige Unterordnung unter die Linie der NATO gekennzeichnet. Das WSWS hat darauf hingewiesen, dass es während des Kosovo-Krieges der NATO letztes Jahr unmöglich war, "ein objektives Bild davon zu bekommen, was im Kosovo passiert - dem Ausmaß der Gewalt der Serben, der Rolle der UCK bei den Angriffen auf Serben im Kosovo, der zerstörerischen Auswirkungen der NATO-Bomben auf die Kosovaren -, da die offiziellen und Medienberichte von den politischen und militärischen Zielen der USA und ihren UCK-Verbündeten diktiert sind."

Diese Beschreibung der Beziehungen zwischen den Regierungen und den Massenmedien ist von der ITN-Verleumdungsklage gegen LM voll bestätigt worden. ITN hat nicht nur sein Recht verteidigt, den NATO-Krieg parteiisch und gleichzeitig sich selbst als unvoreingenommene Nachrichtenquelle darzustellen, sondern auch deutlich gemacht, dass jeder vom britischen Rechtssystem mit vernichtenden finanziellen Strafen überzogen werden wird, der dies in Frage stellt.

Außerdem kann gestützt auf das Urteil gegen LM jede Kritik an voreingenommenen oder unrichtigen Nachrichten über einen Streik, ausländerfeindliche Gesetzgebung oder sonst ein gesellschaftliches Ereignis das gleiche Schicksal ereilen. Umgekehrt hat ITN, das mit seiner Wirtschaftsmacht LM zerstört hat, gezeigt, dass die großen Medienunternehmen selbst ihren Kritikern nach Belieben die übelsten Motive unterstellen dürfen. Vulliamy reagierte auf das Urteil mit einem Artikel für ITN Online, in dem er behauptete, LM sei "dadurch motiviert, dass diese Leute in ihrer tiefsten Seele diesen Lagern und ihrem Zweck applaudieren".

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