Die "Blue Card"

Rechtlosigkeit auf dem globalen Arbeitsmarkt

Die Einführung einer "Blue Card", die der bayerische Innenminister Günther Beckstein am Montag für sein Bundesland angekündigt und gleich am nächsten Tag in die Tat umgesetzt hat, ist ein doppelter Angriff auf demokratische Grundrechte: erstens sanktioniert sie ungeschützte Abhängigkeitsverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, zweitens treibt sie die Aushebelung der Reste des Asylrechts in Deutschland weiter voran.

Die Initiative unterscheidet sich nur insofern von den Plänen der Bundesregierung zur Einführung einer "Green Card", als sie deren reaktionären Kern direkter zum Tragen bringt: das demokratische Recht auf freie Wahl von Beruf und Wohnort sowie auf Einwanderung und Asyl wird rücksichtslos den Interessen der Wirtschaft geopfert.

Zwar gilt die bayerische "Blue Card" bisher nur für die Informationstechnologie (IT)-Branche, sie soll aber bei Bedarf auf weitere Wirtschaftsbereiche ausgeweitet werden.

Konkret besteht die Regelung darin, dass eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland bzw. Bayern direkt an einen bestimmten Arbeitsvertrag gebunden wird. Die Ausländerbehörden werden von der Landesregierung angewiesen, die Aufenthaltsgenehmigung auf Vorlage des Arbeitsvertrages hin zu erteilen. Voraussetzung für die zuvor noch erforderliche Arbeitserlaubnis ist ein Mindestjahresgehalt von 100.000 DM oder eine Hochschul- bzw. Fachhochschulausbildung im Bereich Informationstechnologie. Beide Bedingungen sind auch für die "Green Card" vorgesehen.

Im Unterschied zu den Plänen der Bundesregierung, die eine auf fünf Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung für 20.000 Fachkräfte vorsehen, bindet die "Blue Card" den Aufenthalt in Bayern unmittelbar an den Arbeitsvertrag mit einer bestimmten Firma und erlischt mit dessen Ende automatisch. Ein bruchloser Wechsel zu einer anderen IT-Firma ist prinzipiell möglich, jedoch nicht in eine andere Branche. Der bayerische Innenminister Beckstein erläuterte gegenüber der Presse, auf diese Weise werde verhindert, dass "ausländische Experten, die die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllen oder mit ihrem neuen Arbeitgeber nicht zurechtkommen, die Sozialkassen belasten."

Die "Blue Card" verbindet somit die Globalisierung der Arbeitswelt mit der Wiederkehr leibeigener Abhängigkeitsverhältnisse. Sie erinnert an die Verhältnisse in den despotisch regierten Ländern der arabischen Welt, in denen reiche Familien billiges Hauspersonal aus Indien holen, das im Falle einer Kündigung das Land umgehend wieder verlassen muss und damit seinen Dienstherren auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist.

Der aktuelle Arbeitskräftemangel in der IT-Branche lässt solche Beziehungen derzeit noch nicht zu. Es bleibt auch abzuwarten, wie viele der weltweit gesuchten "Spezialisten" sich unmittelbar auf die haarsträubenden Bedingungen Becksteins einlassen werden, wenn, wie es in einigen Kommentaren heißt, nicht nur das Wetter in anderen Ländern viel angenehmer ist, sondern man dort als dunkelhäutiger Mensch auch nicht um Leib und Leben fürchten muss. Doch die Tendenz zur Schaffung eines neuen Sektors auf dem Arbeitsmarkt, in dem den Beschäftigten grundlegende demokratische Rechte vorenthalten werden, ist unverkennbar. Es gibt jetzt einen Präzedenzfall.

Die Bestimmungen der "Blue Card" wie auch der "Green Card", die relativ hohe Gehälter bzw. Qualifikationen für die Arbeitsgenehmigung voraussetzen, dürften recht schnell abgeschliffen werden. Vertreter kleiner und mittelständischer Internet-Firmen beschweren sich bereits heftig darüber, dass die wenigen Spezialisten, die bald einreisen dürften, von den großen Unternehmen umgehend an sich gerissen würden. Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, Dieter Hundt, fordert eine Absenkung der Eintrittsgrenze für ausländische Experten von 100.000 auf 75.000 DM Jahresgehalt. Der Vorstandsvorsitzende des Verbraucherportals Dooyoo, Felix Frohn-Bernau, erklärte im Namen der Berliner Internet-Startups, ein großer Teil ihrer Vorstände verdiene nur 60.000 DM, und viele Firmengründer besäßen selbst keinen Hochschulabschluss; die Bedingungen seien völlig unsinnig.

Asylrecht weiter unter Beschuss

Während den Bedürfnissen der Wirtschaft entsprechend dringend benötigte Fachkräfte ins Land geholt werden sollen - unter der Bedingung, dass man sie jederzeit wieder hinauswerfen kann - sollen die Grenzen für Flüchtlinge und Asylsuchende noch fester verschlossen werden.

Diesem Zweck wird das neue Einwanderungsgesetz dienen, das derzeit in Expertengruppen und Kommissionen sowohl der Regierung wie auch der CDU/CSU-Opposition vorbereitet wird. Dabei spielen sich beide seit Monaten gegenseitig die Bälle zu. Die Zeitung Die Welt berichtete bereits am 11. Mai unter der Überschrift "SPD und CDU für Zuwanderungsgesetz", man hoffe in der SPD, dass nach den Wahlen in Nordrhein-Westfalen mit der CDU/CSU über ein solches Gesetz gesprochen werden könne. Zwischenzeitlich habe der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck eine Expertengruppe zum Thema eingesetzt, um auch die Grünen einzubinden.

Beckstein gab die Einführung der "Blue Card" auf einer Innenministerkonferenz der CDU/CSU-regierten Bundesländer am 3. Juli in München bekannt. An der Erarbeitung des Konzepts hatten sich die Innenministerien aller unionsregierten Länder beteiligt. Es soll am 14. Juli in der Bundesratssitzung zur Verabschiedung der "Green Card" als Alternativmodell vorgelegt werden. Zugleich verlangen die unionsregierten Länder Gespräche mit der SPD über eine "umfassende Regelung der Zuwanderung". Damit ist gemeint, dass Asylsuchende und Arbeitskräfte gegeneinander aufgerechnet werden. Mit anderen Worten, wenn eine gewisse Anzahl von Aufenthaltsgenehmigungen zu Arbeitszwecken ausgestellt ist, bleibt kein Platz mehr für politisch Verfolgte und Schutzsuchende.

Die CSU-Landesregierung formulierte dies in einem zeitgleich mit der "Blue Card" vorgelegten "Eckwertepapier zur Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung" folgendermaßen: "Die Anwerbung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern darf die Gesamtzahl der Zuwanderer nicht erhöhen. Es zeigt sich immer mehr, dass eine befriedigende Lösung der Gesamtproblematik nur durch ein Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung zu erreichen ist. Ein solches Gesetz muss gleichzeitig die derzeitige unkontrollierte Zuwanderung verringern und begrenzen."

Angesichts der bisherigen Praxis der SPD/Grünen-Koalition in der Ausländer- und Asylpolitik muss man davon ausgehen, dass die frommen Worte, mit denen Bundespräsident Johannes Rau bisher die Verknüpfung von Einwanderung und Asyl ablehnt, und die entsprechenden Äußerungen von Bundeskanzler Gerhard Schröder lediglich der Wahrung einer gewissen Schamfrist dienen.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Hartmut Koschyk veröffentlichte am 4. Juli, einen Tag nach Becksteins Vorstoß, einen Gastbeitrag in der Welt, in dem er die Lage durchaus treffend einschätzt: "Bei der öffentlichen Erörterung des Zuwandererproblems findet über die Grenzen der politischen Parteien hinweg eine Normalisierung statt, wie dies bereits bei Fragen des Auslandseinsatzes der Bundeswehr und in der Europapolitik der Fall war...."

Die Äußerungen Otto Schilys, man müsse Zuwanderung ermöglichen, "die unseren Interessen entspricht", und Zuwanderung verhindern, die "unseren Interessen zuwiderläuft", bzw. unterscheiden zwischen "Zuwanderung, die die Sozialkassen erheblich belastet, und Zuwanderung, die unseren wirtschaftlichen Interessen entspricht", unterscheide sich inhaltlich nicht von der Aussage Becksteins: "Wir brauchen weniger Ausländer, die uns ausnützen, und mehr, die uns nützen." Die Grundzüge einer "quantitativ und qualitativ vernünftigen Zuwanderungspolitik" seien, so der CSU-Abgeordnete, offenbar "längst abgesteckt".

Wenn sie sich dem weltweiten Arbeitsmarkt, der durch die Globalisierung entstanden ist, nicht mehr einfach verschließen können, so richten diese Parteien neue - soziale und nationale - Mauern auf.

Siehe auch:
Das Thesenpapier der CDU/CSU-Fraktion zur Einwanderungspolitik
(27. Juni 2000)
Die Debatte um die Green Card
( 4. April 2000)
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