Der Dessauer Mordprozess

Neonazis gestehen die brutale Tötung des Mosambikaners Alberto Adriano

Ohne sichtbare Erregung oder Anzeichen von Reue haben drei Neonazis am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Nauenburg gestanden, den 39jährigen Mosambikaner Alberto Adriano im Juni diesen Jahres zu Tode geprügelt zu haben. Die Bundesanwaltschaft warf den drei Angeklagten im Alter von 16 bis 24 Jahren zu Beginn der Verhandlung "Mord aus niedrigen Beweggründen" vor.

Bundesanwalt Joachim Lampe verlas die zweiseitige Anklageschrift in der mit recht dürren Worten ein Verbrechen von nahezu beispielloser Brutalität geschildert wird. Demnach hatten die beiden aus dem nahegelegenen Wolfen stammenden 16jährigen Angeklagten, Frank M. und Christian R., nach einer Skinhead-Party am Pfingstsonntag den letzten Zug zurück nach Wolfen verpasst und trafen zufällig den 24jährigen Enrico Hilprecht aus dem brandenburgischen Bad Liebenwerda, dem das selbe Missgeschick passiert war. Angetrunken und Nazi-Parolen grölend zogen alle drei durch die nächtlichen Straßen Dessaus.

Um 1.45 Uhr trafen sie am Rande des Stadtparks Alberto Adriano, der Freunde besucht hatte und nach Hause wollte. Er war alleine und wurde von den drei angetrunkenen Neonazis angepöbelt: "Schwarze raus" und "was machst du hier, Neger?" Laut Anklage hielt einer der drei Angreifer Adriano von hinten fest, während die beiden anderen auf ihn einschlugen, in den Bauch und auf den Kopf, bis er zu Boden ging. Dann traten alle drei minutenlang auf ihn ein.

"Allein Enrico H. trat mit seinen 14-Loch-Springerstiefeln etwa zehn Mal gegen den Kopf," trug Bundesanwalt Lampe vor. Danach zogen sie den Familienvater aus, warfen Hemd, Hose und Unterhose über Astgabeln und Sträucher, nahmen ihm ein Schlüsseletui ab, in dem 50 Mark steckten, rissen ihm die Uhr vom Arm und schleppten den bereits reglosen, nur noch mit Schuhen und Strümpfen Bekleideten ein paar Meter weiter, um erneut auf ihn einzutreten.

In der polizeilichen Vernehmung hatte Frank M. angegeben, Enrico H. habe sich zwischen den Tritten mehrmals zu Adriano hinuntergebeugt, seinen Kopf hochgehoben, ihn gefragt, was er in Deutschland wolle, und habe ihn dann mit dem Gesicht in den sandigen Boden gestoßen. Erst als die von Tatzeugen alarmierte Polizeistreife vorfuhr, ließen sie von ihrem Opfer ab und versuchten, in verschiedene Richtungen zu flüchten.

Als Alberto Adriano ins Krankenhaus eingeliefert wurde, war er noch bei Bewusstsein und gab zu Protokoll, er habe versucht, die Angreifer zu beschwichtigen und ihnen deutlich zu machen, dass er seit fast zwanzig Jahren in Deutschland lebe, mit einer deutschen Frau verheiratet sei und drei kleine Kinder habe, für die er sorgen müsse - vergebens. Drei Tage später, am Morgen des 14. Juni, starb Alberto Adriano an den Folgen seiner schweren Kopfverletzungen.

Kurz nach dem Verlesen der Anklageschrift wurde auf Antrag der Verteidigung die Öffentlichkeit vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Grund: Zwei der Angeklagten seien Jugendliche und genössen daher einen besonderen Schutz vor "Bloßstellung". Die Ehefrau des Ermordeten, Angelika Adriano, die im Prozess als Nebenklägerin zugelassen ist, und ihr Anwalt Ronald Reimann, argumentierten dagegen. Die Öffentlichkeit erfülle in diesem Verfahren geradezu einen erzieherischen Zweck, betonte Reimann: "Die Angeklagten sollen sehen, dass es keine schweigende Mehrheit gibt, die Sympathie mit rassistischen Taten hat."

Rechtlich wäre eine öffentliche Verhandlung möglich gewesen und ist sogar die Regel, wenn einer der Angeklagten älter als 18 Jahre ist. Doch der Vorsitzende Richter, Albrecht Hennig, entschied anders, und so mussten die vielen Journalisten, Kameraleute und Fotografen, unter denen sich auch Korrespondenten der New York Times und ein japanisches Fernsehteam befanden, den Gerichtssaal im Hochsicherheitstrakt des Justizzentrums Halle räumen.

Was die Angeklagten selbst, ihre Anwälte, die 27 geladenen Zeugen und der psychiatrische Sachverständige in diesem Prozess zu sagen haben, wird die Öffentlichkeit also nur aus zweiter Hand und durch Pressemitteilungen des Gerichts erfahren. Man wird den Eindruck nicht los, dass die Bundesstaatsanwaltschaft, die unmittelbar nach der Tat die Ermittlungen an sich gezogen hatte, und das Gericht vor allem darüber besorgt sind, dass durch den Prozess einige der gesellschaftlichen Hintergründe und Zusammenhänge deutlich werden könnten.

Ein unvoreingenommener Beobachter fragt sich doch, woher es kommt, dass junge Menschen im Alter von 16 Jahren, die eben erst die Schule beendet haben und - abgesehen von ihrem rasierten Schädel - sich von ihren Alterskollegen kaum unterscheiden, auf Fotos nicht wie Schläger sonder eher schmächtig wirken und von Nachbarn sogar als "hilfsbereit" bezeichnet werden, sich an einem derart brutalen rassistischen Mord beteiligen. Was sind die Bedingungen, unter denen sie aufwuchsen und leben? Wie krank ist eine Gesellschaft, die derartige Entwicklungen hervorbringt?

Wie sehr solche Fragen und gesellschaftlichen Zusammenhänge verdrängt werden, macht auch folgendes deutlich. Der Oberbürgermeister von Dessau, der Sozialdemokrat Hans-Georg Otto, betonte bereits kurz nach der Tat, für ihn sei es besonders wichtig, deutlich zu machen, dass die Mörder nicht aus Dessau stammten, sondern aus dem benachbarten Wolfen oder sogar aus einem anderen Bundesland, Brandenburg, kamen. Otto findet viele Worte der Klage und des Bedauerns, dass seine Stadt zu Unrecht als Hort von Neonazis verunglimpft werde. Von einem nennenswerten rechten Gewaltpotential in Dessau will er dagegen nichts wissen. Seine Stadt habe derartige Negativschlagzeilen einfach nicht verdient.

Im Gegensatz dazu berichtet der Ausländerbeauftragte der Stadt, Radzak Minhel von einer deutlichen Zunahme rechtsradikaler Drohbriefen gegen Ausländer, während das Mulitkulturelle Zentrum der Stadt ums finanzielle Überleben kämpfen müsse.

Die Demonstration von fast Fünftausend Bürgerinnen und Bürger wenige Tage nach dem rassistischen Mord habe ihn sehr ermutigt, sagt Minhel, aber danach sei die alte Routine und Gleichgültigkeit zurückgekehrt. Nichts habe sich in der Stadtverwaltung geändert. Als er auf der ersten Sitzung des Stadtrats nach dem Mord eine aktuelle Stunde durchsetzen wollte, um über Schlussfolgerungen zu sprechen, wurde er schroff zurückgewiesen. Nur eine knappe Schweigeminute wurde zugestanden, dann wurde die Tagesordnung durchgeführt, als wäre nichts geschehen.

Die Unfähigkeit und Weigerung über Hintergründe der rechten Gewalt zu sprechen, hängt in Dessau - wie auch in anderen Städten - damit zusammen, dass die Ursachen und Zusammenhänge fast mit Händen zu greifen sind, aber die politisch Verantwortlichen sie nicht wahr haben wollen und bewusst die Augen verschließen, weil sie sonst eingestehen müssten, dass ihre Politik völlig gescheitert ist.

Dessau und das eine halbe Autostunde entfernte Wolfen liegen im Bundesland mit der höchsten Arbeitslosigkeit in Deutschland - über 25 Prozent, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nicht mitgerechnet. Die überwiegende Mehrheit der Schulabgänger hat nicht die geringste Aussicht auf vernünftige Ausbildung und Beschäftigung.

Vor der Wende bildete diese Region, neben dem Ruhrgebiet, das größte Industriezentrum Deutschlands. Im sogenannten Chemiedreieck Bitterfeld-Halle-Leuna waren allein in der Chemieindustrie 120.000 Menschen beschäftigt. Der Großraum Magdeburg war die Hochburg des ostdeutschen Maschinenbaus mit über 80.000 Beschäftigten. In Wolfen wurde einst der erste Farbfilm der Welt entwickelt. Heute ist das ganze Gebiet eine einzige Industriebrache.

Die SPD-Landesregierung, die seit sieben Jahren von der PDS unterstützt wird, hat nicht ein einziges Problem gelöst. Die Auswirkungen der Sozialkürzungen auf Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten nehmen immer verheerendere Formen an. Im Stadtteil Wolfen-Nord in dem die beiden jugendlichen Angeklagten wohnen, beträgt die offizielle Arbeitslosigkeit heute 35 Prozent.

Schon im Frühjahr 1998 entlud sich die aufgestaute politische Frustration in dramatischen Stimmengewinnen für die neofaschistische Partei Deutsche Volksunion (DVU). Zum ersten Mal seit dem Verbot der Hitlerpartei NSDAP erzielte damals eine rechtsextreme Partei mit offen rassistischer Hetze gegen Ausländer auf Anhieb fast 13 Prozent der Stimmen - in Wolfen sogar 17,4 Prozent.

Während die Sozialleistungen immer weiter abgebaut werden, nimmt die staatliche Gewalt und Aggressivität ständig zu. Gegenüber Pressevertretern berichtete der Ausländerbeauftragte Minhel, dass es nicht zum ersten Mal war, dass Ausländer im Stadtpark von Dessau gejagt und ausgezogen wurden. Aufgrund von Drogendelikten habe die Polizei in jüngster Zeit dort besonders häufig kontrolliert. "Die haben Afrikaner unter dem Beifall der Bevölkerung durchsucht und nackt ausgezogen. Für viele waren deshalb alle Schwarzen kriminell."

Vor vier Wochen bestätigte die Staatsanwaltschaft Dessau, dass auch gegen drei Polizisten wegen Misshandlung eines Afrikaners ermittelt werde. Der 18-Jährige Ausländer habe berichtet, dass er bei einer Kontrolle auf dem Polizeirevier geschlagen und getreten worden sei, sagte Oberstaatsanwältin Susanne Helbig.

Das sind die Verhältnisse unter denen die rechtsradikalen jugendlichen Gewalttäter nicht die geringsten Anzeichen von Einsicht oder Reue zeigen. Frank M. hatte sich in der Untersuchungshaft von einem Mitgefangenen den Schädel rasieren lassen und er trug ein T-Shirt der Firma Lonsdale, das unter Skinheads wegen der Buchstabenfolge "nsda" als Erkennungszeichen dient und sehr beliebt ist.

Auf die Frage des Richters, was die weißen Schnürsenkel in seinen Springerstiefeln zu bedeuten hätten, erklärte der Angeklagte Enrico H. in aller Ruhe: "Das heißt: Ich bin gewaltbereit."

Siehe auch:
Die Diskussion über die Gewalt von rechts
(23. August 2000)
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