Ein Fall von alltäglichem staatlichen Rassismus

Bundesgrenzschutz wendet bei der versuchten Abschiebung einer iranischen Familie massiv Gewalt an

Erneut sind Vorwürfe über massive Gewaltanwendung von Bundesgrenzschutzbeamten bei der Abschiebung von zurückgewiesenen Flüchtlingen laut geworden. Am Samstag, den 2. September wurde eine iranische Familie mit vier Kindern im Alter von zehn bis 21 Jahren auf dem Frankfurter Flughafen von BGS-Beamten in einen Bus gezwungen, der sie zu einer zum Abflug bereit stehenden Maschine der Middle East Airways nach Beirut bringen sollte.

Die Asylanträge der Familie waren im Rahmen des verkürzten Flughafen-Verfahrens ohne genaue Prüfung abgelehnt worden. Aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Probleme von mehreren Familienmitgliedern harrte die Familie bereits sechs Wochen lang in dem beengten Transitbereich des Frankfurter Rhein-Main-Flughafens aus.

Das Flughafen-Asylverfahren, das schon seit seiner Einführung im Zusammenhang mit der Einschränkung des Asylrechts zu Beginn der 90er Jahre von Menschenrechts- und Flüchtlingshilfeorganisationen scharf kritisiert wird, stand bereits im Frühjahr kurz im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Am 6. Mai erhängte sich eine verzweifelte Asylbewerberin im Duschraum des Transitbereichs, um ihrer Abschiebung nach Algerien zu entgehen. Es war der erste vollzogene Selbstmord im Flughafenbereich.

Auch der Vater der iranischen Familie hatte mehrfach angekündigt, dass er sich im Falle einer Abschiebung das Leben nehmen wolle. Die Mutter, die mehrere Wochen im Krankenhaus behandelt worden war, befindet sich in einer sehr schwierigen gesundheitlichen und psychischen Verfassung.

Der Arzt Claus Metz, der sich als Mitglied des Arbeitskreises Flüchtlinge der Ärzte in sozialer Verantwortung um die Asylsuchenden, die auf dem Frankfurter Flughafen untergebracht sind, kümmert, hatte mehrfach auf die Selbstmordgefährdung des Familienvaters und erhebliche Schmerzen infolge einer Bandscheibenoperation hingewiesen. Für den Arzt, der die BGS-Beamten begleitete, stellten all diese Probleme kein Abschiebehindernis dar. Er habe lediglich noch einmal in der Krankenakte geblättert und ohne jede weitere Untersuchung oder Befragung der Abschiebung zugestimmt.

Dieser Arzt begleitete auch die Familie und die BGS-Beamten in dem Fahrzeug bis zur Rollbahn. Dort soll es nach Schilderung der Familienmitglieder zu folgenden Vorfällen gekommen sein: Der Vater habe lautstark gegen die Abschiebung protestiert und mit dem Flugkapitän sprechen wollen. Dieser sei auch mit zwei Crew-Mitgliedern an die hintere Seitentür des Busses gekommen. Man habe den Vater aber nicht zu Wort kommen lassen. Statt dessen habe der Arzt versucht, die Crew zur Mitnahme der Familie zu überreden. Dies sei nicht gelungen. Vier BGS-Beamte hätten Hals, Arme und Kopf des Vaters gepackt, ihm zunächst den Kopf minutenlang auf die Brust gezwungen und ihn schließlich - mit nach hinten hochgehebelten Armen - in Bauchlage auf einer Sitzbank festgehalten. Dadurch sei er in Atemnot geraten, die sich verschlimmert habe, als sich eine Polizistin auf seinen Rücken setzte. Der Vater habe dann begonnen, Schmerzenslaute von sich zu geben.

Daraufhin habe eine Tochter versucht, die Polizistin von seinem Rücken herunterzuziehen und sei selbst auf die Wange geschlagen worden. Danach habe ein Sohn dasselbe versucht, sei aber von zwei Polizisten mit zurückgebogenen Armen in überstreckter Haltung gegen die Rücklehne fixiert worden. Dabei sei in erheblichem Maße (atembehindernde) Gewalt gegen den Hals angewendet worden. Der erwähnte Arzt habe dies alles mit angesehen und sei dennoch nicht eingeschritten.

Dieser bekannt gewordene Vorfall von massiver Gewaltanwendung bei Abschiebungen seitens des Bundesgrenzschutzes beweist, dass sich seit dem gewaltsamen Tod des sudanesischen Asylsuchenden Aamir Ageeb am 28. Mai 1999, der durch die Zwangsmaßnahmen der BGS-Beamten während des Abschiebeflugs erstickte, nichts geändert hat. Bundesinnenminister Schily hatte damals eine Anweisung herausgegeben, wonach es "Keine Abschiebungen um jeden Preis" geben solle. Darin befindet sich auch ein Verbot der Anwendung von Maßnahmen, welche die Atmung behindern können.

Die Rechtsanwältin der iranischen Familie will ihren Mandanten raten, Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen die BGS-Beamten zu stellen. Trotz zahlreicher ähnlich gelagerter Fälle in der Vergangenheit ist es praktisch noch nie zu einer Anklage und Verurteilung von in Misshandlungen verwickelten BGS-Beamten gekommen. In der Regel scheiterte schon die Verfahrenseröffnung bzw. Anklageerhebung daran, dass die Misshandelten bereits ausgewiesen waren und somit nicht als Zeugen der Anklage zur Verfügung standen.

Dieser jüngste bekannt gewordene Vorfall von Gewaltanwendung durch Bundesgrenzschutzbeamte gegen Asylsuchende wirft auch ein grelles Licht auf die Forderung von einigen Politikern, vorneweg Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), den Bundesgrenzschutz verstärkt im Kampf gegen rechtsradikale Gewalt einzusetzen.

Siehe auch:
Selbstmord im Flughafen-Asyl. Die Brutalität der rot-grünen Asylpolitik
(16. Mai 2000)
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