Hohe Strafen für die Mörder von Dessau

Zweieinhalb Monate nach dem Mord an dem Mosambikaner Alberto Adriano in der ostdeutschen Industriestadt Dessau wurden drei Rechtsextreme zu hohen Strafen verurteilt. Das Oberlandesgericht Nauenburg verhängte am Mittwoch in Halle gegen den 24 Jahre alten Enrico Hilprecht lebenslange Haft, seine beiden 16-jährigen Mittäter erhielten Jugendstrafen von jeweils neun Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei jungen Männer aus Ausländerhass gehandelt und den Tod Adrianos "billigend in Kauf genommen" hatten, hieß es in der Urteilsbegründung. Ohne äußerliche Regung nahmen die Angeklagten das Urteil auf. Schon während des Prozesses hatten sie keinerlei Reue gezeigt.

In nichtöffentlichen Verhandlungen hatte das Gericht 27 Zeugen vernommen und mehrere Sachverständige angehört. Danach stand fest: die drei Rechtsradikalen hatten den seit fast 20 Jahren in Deutschland lebenden Adriano am 11. Juni im Stadtpark Dessau überfallen, minutenlang auf seinen Kopf eingeschlagen und -getreten und ihn anschließend entkleidet und beraubt.

Das Urteil unterschied sich deutlich von früheren Gerichtsentscheidungen in Prozessen mit rechtsradikalem Hintergrund. So verurteilte das Bezirksgericht in Frankfurt/Oder im September 1992 fünf Männer im Alter von 19 bis 21 Jahren, die im Herbst 1990 in Eberswalde den Angolaner Antonio Amadeu Kiowa zu Tode geprügelt hatten, zu Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren auf Bewährung und vier Jahren. Strafen könnten nicht der Abschreckung oder der Generalprävention dienen, hieß es damals zur Begründung. Zwei Jahre später wies das Landgericht Frankfurt/Oder die Anklage gegen zwei Polizisten zurück, die dem Mord an Antonio Amadeu Kiowa tatenlos zugesehen hatten.

Im Prozess um den verheerenden Brand in einem Lübecker Asylbewerberheim von 1996 wurde der Libanese Safwan Eid, ein Mitbewohner des Heims, der selbst nur knapp den Flammen entkommen war, angeklagt. Zwar wurde Eid später frei gesprochen, doch die Staatsanwaltschaft weigerte sich konstant, Hinweisen der Verteidigung nachzugehen, die eine Gruppe Rechtsradikaler als Täter vermutete, die sich nachweislich zur Tatzeit in der Nähe des Heimes aufgehalten hatten. Zehn Asylbewerber waren bei diesem Brand in Lübeck getötet worden.

Auch in seiner 45minütigen Urteilsbegründung schlug der Vorsitzende Richter Albrecht Hennig in Halle neue Töne an. "Sinnlos, grundlos und erbarmungslos" sei ein Mitmensch erschlagen worden. Die eher schmächtigen Skinheads hätten sich sogar sehr anstrengen müssen, um ihrem Opfer die folgenschweren Verletzungen beizubringen. "Tiere gehen mit dem am Boden liegenden Gegner gnädig um, Rechtsradikale offensichtlich nicht," kommentierte Hennig

Es sei während des Verfahrens nicht gelungen, die individuellen Ursachen der Tat zu ergründen. Die Angeklagten seien weitgehend verschlossen geblieben, von ernsthafter Reue keine Spur. Mit den hohen Strafen für die beiden jugendlichen Täter soll laut Hennig ein "erzieherischer Effekt" erzielt werden.

Dann ging der Richter auf die gesellschaftlichen Hintergründe der Tat ein. Vor allem in Ostdeutschland herrsche ein erschreckend rassistisches Klima. Nur wegen seiner schwarzen Hautfarbe sei Adriano umgebracht worden. Henníg wies auf die hohe Zahl rechtsextremer, gegen Ausländer gerichtete Gewalttaten in Sachsen-Anhalt hin, obwohl in diesem Bundesland nur 1,6 Prozent Ausländer leben.

In den vergangenen zehn Jahren, seit der Wiedervereinigung seien in Deutschland, so Hennig, 28 Menschen durch rechtsextreme Gewalt ums Leben gekommen, drei allein in diesem Jahr. Die Zahl der gewaltbereiten Rechtsextremisten nehme ständig zu und liege deutschlandweit bei 9000. "Die Hälfte lebt in den neuen Ländern," obwohl dort nur 21 Prozent der Gesamtbevölkerung wohnen, sagte der Richter.

Die Tat müsse vor dem Hintergrund der schwierigen Wirtschaftslage in den neuen Ländern gesehen werden, die den Nährboden für rechte Gewalt bilde. Um das geistige Klima zu beleuchten, in dem rechte Jugendliche sich bewegen, zitierte Richter Hennig Passagen aus extrem antisemitischen und ausländerfeindlichen Texten von Skinhead-Bands, die zwar verboten, aber in einschlägigen Kreisen sehr beliebt seien. Darin heißt es: "Unsere Gesichter sind voller Hass, die Gewalt macht uns Spaß..." Ein sogenanntes "Afrikalied" beginne mit den Worten: "Afrika für Affen. Europa für Weiße. Steckt die Affen ins Klo und spült sie weg wie Scheiße".

Das Strafrecht sei kein "taugliches Mittel gegen menschliche Dummheit und Rassismus", fasste der Vorsitzende Richter seine Urteilsbegründung zusammen. Zumal es außer Straftaten auch "andere Indizien" in der Gesellschaft gebe, die "Angst machen".

Das für einen Richter ungewöhnliche Eingehen auf die politischen Hintergründe der Tat stand in schroffem Gegensatz zu den selbstgefälligen Phrasen, mit denen die Berufspolitiker das Urteil kommentierten. Allen voran Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), der sich seit zehn Tagen auf einer Rundreise durch die neuen Bundesländer befindet. In Wittenberge sagte Schröder, das Urteil sei "die angemessene Ahndung eines abscheulichen Verbrechens". Es zeige, "dass Staat, Polizei und Justiz unabhängig von einander neue Grenzen setzen, die niemand überschreiten soll."

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reinhard Höppner (SPD) bezeichnete das Urteil als "klares Signal an alle rechten Gewalttäter". Gleichzeitig betonte er, dass "rechtsextremes und ausländerfeindliches Gedankengut nicht nur mit Gerichtsurteilen und dem konsequenten Verhalten des Staats zu bekämpfen" sei, und appellierte an die Verantwortung der Bevölkerung.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag wurde mit den Worten zitiert: "Der Rechtsstaat hat angemessen und konsequent reagiert." Es bleibe zu hoffen, dass der Richterspruch potentielle Gewalttäter abschrecke.

Am Tag nach dem Urteilsspruch legte Bundeskanzler Schröder am Mahnmahl für Alberto Adriano im Stadtpark von Dessau medienwirksam einen Kranz nieder und wiederholte seine Worte von der "angemessenen Ahndung eines abscheulichen Verbrechens". Nicht ein einziger selbstkritischer Gedanke war zu vernehmen, kein Wort darüber, wie es soweit kommen konnte, dass junge Menschen im Alter von 16 Jahren nur noch eines empfinden: Hass und Menschenverachtung.

Kanzler Schröder und mit ihm die ganze herrschende Politikerkaste versuchen den Eindruck zu erwecken, als seien Massenarbeitslosigkeit, Abbau von Sozialleistungen und Bildungschancen und die damit verbundene Perspektivlosigkeit ein gesellschaftliches Naturereignis und nicht das Ergebnis ihrer eigenen tagtäglichen Entscheidungen.

Mit der wachsenden sozialen Krise wird auch das politisch-ideologische Klima in der Gesellschaft ständig weiter vergiftet.

Zwei der Dessauer Mörder wurden vor zehn Jahren zur Zeit der Wende gerade eingeschult. Sie waren in diesem wichtigen Lebensabschnitt von Leuten umgeben, die ihre politischen und gesellschaftlichen Auffassungen nicht selten von einem auf den anderen Tag um 180 Grad änderten. Grundlegende gesellschaftliche Prinzipien und Normen schienen bedeutungslos. Seitdem sind sie in einer Gesellschaft herangewachsen, in der Solidarität mit Armen und Schwachen immer weiter aufgekündigt wurde. Mitleid und Mitgefühl gelten heute als Schwäche, was zählt ist Rücksichtslosigkeit, Skrupellosigkeit und Härte.

In welchem Zustand befindet sich eine Gesellschaft, die einem großen Teil ihrer jungen Generation nichts mehr zu bieten hat und sich vor deren Verwahrlosung und Aggressivität nur noch durch möglichst hohe Gefängnisstrafen zu schützen hofft? Wer ernsthaft nach den Ursachen der Dessauer Tragödie fragt, wird nicht umhin kommen, einen genauen Blick auf den Zustand einer Gesellschaft zu werfen, deren Krankheitsbild sich ständig verschlechtert.

Siehe auch:
Der Dessauer Mordprozess
(26. August 2000)
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