DGB stimmt Ausstieg aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu

Nur zweistündige Gespräche waren am 4. September abends im SPD-Gewerkschaftsrat erforderlich, bis Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bundesarbeitsminister Walter Riester die Gewerkschaften in der umstrittenen Rentenreform auf Regierungslinie gebracht hatten und der DGB-Vorsitzende Dieter Schulte einen "erheblichen Schritt der Annäherung" verkündete.

Möglich war die schnelle Einigung weniger, weil die Kritikpunkte der Gewerkschaften bei den Rentenreformplänen der Regierung berücksichtigt wurden. Vielmehr ist Gewerkschaftsführern und Sozialdemokraten wie dem DGB-Vorsitzenden Schulte und seiner Stellvertreterin Ursula Engelen-Kefer nicht an einer Mobilisierung der Arbeiter in den Betrieben gegen die Regierung gelegen. Trotz manchmal lautstarker, immer wieder über die Medien verbreiteter Proteste und der Androhung eines heißen Herbstes handelt es sich nicht um grundsätzliche Kritik von Gewerkschaftsseite.

Die Gewerkschaften lehnten am Rentenkonzept von Riester vor allem die geplante Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus auf 62 % ab. Sie hielten 64 % für die Untergrenze. Ferner forderten sie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine betriebliche Altersvorsorge sowie einen geringeren Aufwand der Arbeitnehmer für die Privatvorsorge. Die Gewerkschaften hielten 2,5 % des Bruttoeinkommens für die Höchstgrenze, an denen sich zur Hälfte die Arbeitgeber beteiligen sollten, während das Riester-Konzept von 4 % ausgeht, die ausschließlich von den Arbeitnehmern aufgebracht werden.

Die IG Bauen-Agrar-Umwelt hatte außerdem ein eigenes Rentenkonzept entwickelt. Als "Kern" ihres Vorschlags bezeichnet die IG Bau "eine Rückbesinnung auf das verfassungsrechtliche Gebot des sozialen Ausgleichs". Zur Verbesserung der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung ist in diesem Konzept vorgesehen, die gesamte Bevölkerung ab 16 Jahren (neben Arbeitnehmern auch Schüler, Studenten, Beamte, Politiker, Selbständige usw.) in die Beitragszahlung einzubeziehen. Sämtliche Einkommensarten wie Arbeitslohn, Mieteinnahmen, Zinserträge sollen unter Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden. Der Rentenanspruch soll gleichzeitig auf 4.500 DM begrenzt werden.

Nicht in Frage gestellt wurde und wird von den Gewerkschaften im Rahmen der gesamten Diskussion über die Rentenreform das Leistungsprinzip bei den Rentenansprüchen. Schon bisher hat dies in vielen Fällen, vor allem bei Frauen, immer wieder ein Alter in Armut bedeutet. Wer im Verlauf seines Erwerbslebens durch Beschäftigung in Niedriglohnbereichen, Arbeitslosigkeit, längere Krankheit oder Lücken wegen Kindererziehung usw. weniger Beiträge in die Rentenkasse einzahlen konnte, soll sich auch weiterhin nach den Konzepten der Gewerkschaften nur eine entsprechend anteilige Rente erwerben können. Sie begründen es damit, dass ansonsten kein Anreiz bestehe, überhaupt zu arbeiten und Leistungen zu erbringen.

Schon im Juli gab Ursula Engelen-Kefer im Südwestrundfunk zu verstehen, dass die Gewerkschaften weder Fundamentalopposition sein noch die Rentenpläne blockieren wollten. Lediglich dürfe das Rentenniveau nicht so stark absinken, wie von Riester geplant, der Umstieg in die private Altersvorsorge müsse moderater erfolgen und die paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragene Finanzierung der Altersvorsorge dürfe nicht ausgehöhlt werden. Und in der Berliner Zeitung vom 14. August wird der stellvertretende Vorsitzende des VW-Gesamtbetriebsrates, Hans-Jürgen Uhl, mit den Worten zitiert: "Auf jeden Fall wollen wir Walter Riester nicht beschädigen, und was er über die Rente denkt, ist uns bei VW überhaupt nicht fremd."

Nachdem Bundeskanzler Schröder völlig unwesentliche Änderungen im Rentenentwurf in Aussicht gestellt hat, wird wohl der vor allem von der IG Metall angekündigte "heiße Herbst" mit Diskussionen in den Betrieben und Protesten mit Straßenaktionen abgeblasen. Bereits vorher hatte Kanzler Schröder unmissverständlich klar gemacht, dass er nur bereit sei, über Details, nicht aber über die grundsätzliche Ausrichtung der Rentenpläne zu sprechen.

DGB-Chef Schulte stellte die Privatrente nach der Sitzung des Gewerkschaftsrats nicht mehr in Frage. Der Vorsitzende der IG Medien Detlef Hensche, der vorher gegen die Regierungspläne aufgetreten war, hat Zeitungsberichten zufolge auf dem Treffen mit keinem Wort Stellung bezogen. Immerhin stimmen die Gewerkschaften mit der Einigung im SPD-Gewerkschaftsrat dem Systemwechsel in der Alterssicherung zu. Dieser bedeutet die Abkehr vom bisher paritätisch finanzierten Rentensystem hin zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge ohne Arbeitgeberbeteiligung, die immer größere Lasten auf den Einzelnen verlagert. Die Degeneration der Gewerkschaften und ihre Mitwirkung bei der Abschaffung der sozialen Marktwirtschaft kennt nach unten keine Grenzen.

Im Einvernehmen mit den Gewerkschaften sollen nun die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erheblich von heute 70 % des Nettolohns im Modellfall (dies gilt nur für 45 Jahre Beitragszahlung bei durchschnittlichem Verdienst, was zur Zeit einer Rente von 2000 DM entspricht) schrittweise auf 62 %, nach manchen Berechnungen noch tiefer, bis zum Jahr 2030 abgesenkt werden.

Die Kritik an der Einführung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge gab der DGB-Vorsitzende Dieter Schulte für das Versprechen des Bundeskanzlers auf, dass eine soziale Komponente für niedrigere Einkommen und eine Familienkomponente bei der steuerlichen Förderung der privaten Eigenvorsorge eingeführt werden soll. Nach dem augenblicklichen Stand des Regierungskonzeptes soll ein Privatbeitrag von 4 % bei einem Bruttoeinkommen unter 60.000 DM mit 300 DM bzw. bei Verheirateten mit 600 DM jährlich bezuschusst werden. Für jedes Kind sind zusätzlich 360 DM pro Jahr vorgesehen. Eben dieses Zugeständnis hatte Bundesarbeitsminister Riester in Zusammenarbeit mit Bundesfinanzminister Eichel bereits der CDU/CSU-Opposition in Aussicht gestellt.

Laut der Süddeutschen Zeitung vom 6. September hält es selbst der frühere Gesundheitsminister der Kohl-Regierung Horst Seehofer (CSU) für "bemerkenswert", wie Schulte und Co. den Weg für eine moderne Sozialpolitik freimachten.

Den Kritikpunkt der Gewerkschaften, dass die betriebliche Altersvorsorge unter Beteiligung der Arbeitgeberseite im Koalitionsentwurf fehle, konnte Bundeskanzler Schröder dadurch entkräften, dass er vage seine Unterstützung zusicherte, ihre Bedeutung in den kommenden Tarifabschlüssen zu stärken. Dabei sollen im Zuge der Reform Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Lohn- oder Gehaltsumwandlung bekommen. Mit anderen Worten, sie sollen auf Wunsch ihr Weihnachts- oder Urlaubsgeld für einen Betriebsrentenfonds ihrer Firma verwenden können, was keine zusätzliche Leistung der Firmen beinhaltet, sondern das Einkommen der Beschäftigten entsprechend schmälern würde. Zur Klärung weiterer Einzelheiten ist eine Expertengruppe aus Gewerkschaften und SPD-Bundestagsfraktion eingesetzt worden.

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 6. September ist der Stellenwert der betrieblichen Altersvorsorge in den vergangenen Jahren rapide zurückgegangen. Wie Untersuchungen des Münchener Ifo-Instituts ergaben, hatten 1987 noch 72 % der Beschäftigten in Westdeutschland einen Anspruch auf eine Betriebsrente, während es 1999 nur noch 64 % waren. Beschäftigte in Konzernen (und unter ihnen immer öfter nur noch langjährige Betriebsangehörige) haben eine größere Chance, Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge zu erhalten. Zur Umkehrung dieses Trends wünscht sich die Wirtschaft wiederum eine Veränderung der Rahmenbedingungen: Die Arbeitgeber wollen sich nicht mehr im voraus auf eine bestimmte Höhe der Betriebsrente festlegen lassen, sondern diese Jahr für Jahr bestimmen. Zudem fordern sie eine nachgelagerte Besteuerung. Sie wollen Betriebsrenten erst bei der Auszahlung versteuern. Auch ein solches Entgegenkommen an die Unternehmer in naher Zukunft wäre für den Wirtschaftskanzler Schröder nicht auszuschließen.

Außerdem hat die Bundesregierung zugesagt, jetzt schon im Jahr 2001 statt im Jahr 2002 von der von der Inflationsrate abhängigen zur nettolohnbezogenen Rentenanpassung zurückzukehren. Dies ist ein leicht realisierbares Zugeständnis, weil sich die Preissteigerungen in diesem Jahr und die von den Gewerkschaften bereits für das nächste Jahr ausgehandelten niedrigen Tarifabschlüsse angleichen. Die Rückkehr zur Erhöhung der Renten auf Basis der Nettolöhne ist überdies nur im Grundsatz geplant. Alle Steuer- und Kindervorteile, die sich bei der Nettolohnerhöhung auswirken, werden im nächsten und allen zukünftigen Jahren bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt.

Zum Ergebnis des Gesprächs im Gewerkschaftsrat schreibt Hilmar Höhn von der Frankfurter Rundschau am 6. September, dass die "Zustimmung der Gewerkschaften zu einer so einschneidenden Reform noch nie so billig zu haben war wie unter der rot-grünen Koalition". In zahlreichen Kommentaren wird von einem Debakel für die Rentenversicherten gesprochen, insbesondere für die Frauen und die Niedrigverdienenden, die Hinterbliebenen und jüngeren Erwerbsunfähigen. Experten erwarten durch die Regierungsmaßnahme eine neue Welle von Altersarmut.

Gewinner der Rentenreform werden neben den Versicherungen die Banken sein. Ihre Lobbyisten bei der Bundesregierung in Berlin haben inzwischen erreicht, dass als Anlageformen der Privatvorsorge auch Investmentfonds anerkannt werden, die eine Auszahlung in mehreren Teilbeträgen, nicht mehr nur in lebenslangen monatlichen Raten ermöglichen. In Erwartung solcher Milliardenbeträge für die Finanzmärkte, die auf der Suche nach höchsten Renditen und Spekulationsgewinnen rund um den Globus jagen, sind sich Politiker wie Gewerkschafter einig, dass die Rente in der bisherigen Form nicht mehr finanzierbar sei. Für sie ist jede Mark zuviel, die für soziale Belange ausgegeben wird.

Siehe auch:
Riesters Rentenreform - Massive Einschnitte in die Renten
(10. Juni 2000)
Loading