Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Pflegeversicherung:

Ein Segen für die Familien?

Mit großem Enthusiasmus begrüßten die Medien das Urteil (AZ. 1 BvR 3629/94 u.a.) des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung vom 03. April 2001, in dem es feststellte, dass das 1994 von der CDU/FDP-Regierung unter Helmut Kohl verabschiedete Gesetz teilweise verfassungswidrig ist. Der Regierung wird von den Karlsruher Richtern aufgetragen, es bis spätestens 2005 familienfreundlicher zu gestalten.

Ob das Urteil aber wirklich zu einer Verbesserung der Lage der vielen von Armut betroffenen Familien beiträgt, muss ernsthaft bezweifelt werden. Sicher ist aber, dass die Verfassungsrichter einen traditionellen Grundsatz der Sozialversicherung, den sogenannten Generationenvertrag, ausgehebelt haben, eine Entscheidung, deren Folgen noch kaum absehbar sind.

"Ein guter Tag für die Familien" ( Frankfurter Rundschau), "Karlsruhe setzt einen Meilenstein" ( Süddeutsche Zeitung), so und ähnlich lauteten die Schlagzeilen in der deutschen Presselandschaft in den Tagen nach der Bekanntgabe des Urteils. Der Spiegel veröffentlichte in der Woche darauf zu dem Thema die Titelgeschichte "Ein Segen für die Familien". Darin wurde das Urteil gelobt und lang und breit ausgeführt, dass derjenige, der Kinder erziehe, finanzielle Nachteile habe und Erziehungsarbeit endlich belohnt werden müsse - "auch damit der Bevölkerungsschwund gebremst wird".

Aber bei näherer Betrachtung gibt das Urteil wenig Anhaltspunkte dafür, dass es zu Verbesserungen der Lage armer Familien führen wird. Denn der entscheidende Gegensatz in der Gesellschaft verläuft zwischen arm und reich, nicht zwischen Familien und Einzelpersonen. Sicher gibt es viele Familien - vor allem Alleinerziehende mit Kindern - die bitterarm sind, aber ein "gerechterer" Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird, wenn überhaupt, dann nur wenig dazu beitragen, ihre Lage zu lindern, denn die Bundesverfassungsrichter treten mit ihrem Urteil auch nicht im Geringsten für einen sozialen Ausgleich ein.

Sie sagen ausdrücklich: "Die Benachteiligung der beitragspflichtigen Versicherten mit Kindern gegenüber kinderlosen Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung... kann der Gesetzgeber so lange vernachlässigen, wie eine deutliche Mehrheit der Versicherten Erziehungsleistungen erbracht hat." (Abschnitt C, Punkt IV, Absatz 3) Vor allem sind sie beunruhigt über die Tatsache, dass immer weniger Kinder geboren werden. Es geht ihnen um die "Wertschöpfung durch heranwachsende Generationen" (Abschnitt C, Punkt IV Absatz 2). Kurz gesagt, meinen die Verfassungsrichter, nur wenn mehr Kinder geboren würden, könnten diese als zukünftige Beitragszahler die Pflegeversicherung in der Zukunft sichern. Gesetzt den Fall, sie finden eine beitragspflichtige Arbeit, müsste man aber wohl hinzufügen.

Auch wenn es in diesem Urteil in erster Linie um die Pflegeversicherung geht, muss es doch im Kontext der gesamten Diskussion über die Sozialversicherung in Deutschland in der letzten Zeit gesehen werden. Dies umso mehr, als die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber bereits aufgetragen haben, dass seine Anwendung auf die übrigen Teile des Sozialversicherungssystems, auf die Renten- und Krankenversicherung, zu prüfen sei.

Wenn, wie die Richter betonen, offensichtlich nicht genügend Kinder nachwachsen, um die bisherige Art der Sozialversicherung als Generationenvertrag aufrechtzuerhalten, ist dies natürlich Wasser auf die Mühlen derjenigen, die den ganzen "Sozialplunder" über Bord werfen wollen und für Privatversicherungen eintreten. Auch wenn die Richter das nicht in ihr Urteil geschrieben haben, die ersten Stellungnahmen aus Wirtschaftskreisen gehen durchaus in diese Richtung.

Außerdem liegt in der Logik des Urteils noch eine andere Gefahr: Die Berücksichtigung der Kinder bei der Beitragszahlung hieße ja auch, dass ein Risikofaktor, nämlich ob man die Pflege von Familienangehörigen in Anspruch nehmen kann oder nicht, in die Beiträge eingebaut wird. Warum sollte dann in der Krankenversicherung nicht ein spezieller Beitragssatz z. B. für Raucher oder Trinker oder Menschen mit bestimmten Erbanlagen eingeführt werden? Dann gäbe es keine Grenze mehr: Der gläserne Mensch, am besten noch mit Gentest, vor den Prüfern der Versicherungsgesellschaften.

Das "Jahrhundertwerk" Pflegeversicherung

Der Arbeits- und Sozialminister der Kohlregierung, Norbert Blüm (CDU), hatte die Einführung der Pflegeversicherung 1994 als Jahrhundertwerk gepriesen. Sie sollte vorgeblich den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen unabhängig von ihrem Einkommen ein humanes Leben ermöglichen. In die Pflegeversicherung müssen alle abhängig Beschäftigten jeden Monat einen Betrag von 1,7 Prozent des Bruttolohnes einzahlen. Anders als bei der Rentenversicherung weigerten sich die Arbeitgeber jedoch, ebenfalls den gleichen Anteil dafür zu übernehmen. Ihr Beitrag wurde daher teilweise durch den Wegfall eines gesetzlichen Feiertags "kompensiert".

Schon kurz nach der Einführung der Pflegeversicherung 1995 stellte sich heraus, dass die Leistungen für die Pflegebedürftigen in der Regel schlechter waren als vorher, wo sie entweder von der Krankenkasse oder den Kommunen über die Sozialhilfe finanziert wurden. Zwar boomte sehr rasch das Geschäft der privaten Pflegeanbieter, die auf der Grundlage dieses Gesetzes Profite erwirtschaften, aber die Pflegeleistung ist nach einem Modulsystem gestaffelt, das für das Pflegepersonal jeden Handgriff vorschreibt und zeitlich begrenzt.

Die Pflegekräfte sind in der Regel gehetzt, weil jede Zuwendung, die sie dem Bedürftigen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus leisten würden, ihren Verdienst oder den Profit ihres Arbeitgebers schmälern würde. Pflegekräfte und Pflegebedürftige klagen seit Jahren, dass sich seit Einführung der Pflegeversicherung, vor allem z. B. die Pflege psychisch Kranker oder Behinderter, enorm verschlechtert hat, weil deren spezielle Bedürfnisse in den Pflegestufen nicht berücksichtigt sind.

Wogegen wurde geklagt?

Diese "Jahrhundertleistung" des Gesetzgebers wurde jetzt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Dabei ging es jedoch nicht etwa um die Menschenwürde der Pflegebedürftigen und die Sicherstellung ihrer Bedürfnisse, sondern vor allem um die Beitragszahlungen. Außerdem befasste sich das Gericht noch mit einigen weiteren Klagen gegen das Gesetz, u. a. bejahte es die gesetzliche Verpflichtung für privat Krankenversicherte, einen Pflegeversicherungsvertrag abzuschließen, ebenso wie die Frage, dass niemand von der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden darf, auch wenn er nicht krankenversichert ist, weil er - wie beispielsweise eine geschiedene, nicht berufstätige Mutter - kein eigenes Einkommen besitzt.

In erster Linie gab es jedoch der Klage eines zehnfachen Familienvaters statt, der nicht einsehen konnte, dass das Gesetz die Aufwendungen für die Erziehung von zehn künftigen Beitragszahlern in keiner Weise beim monatlichen Beitrag zur Pflegeversicherung berücksichtigt. Von seinem Bruttogehalt werden ebenso 1,7 Prozent (höchstens 109,67 DM) abgezogen wie von einem Single mit gleichem Einkommen.

Zweifellos liegt darin eine gewisse Ungerechtigkeit, aber man fragt sich: liegt die Benachteiligung von Familien mit vielen Kindern (und geringem Einkommen) nicht an ganz anderen gesellschaftlichen Missständen? So erklärt z. B. der Rentenexperte Bert Rürup (Mitglied des Sachverständigenrats der Bundesregierung), die große Benachteiligung derjenigen, die Kinder erzögen, liege nicht darin, dass sie gleiche Beiträge zahlen müssten, sondern darin, dass sie durch Nichtberufstätigkeit massive Einkommensverluste hinnehmen müssten.

Die Bundesrichter meinten dagegen, die Beitragssituation verstoße in der Tat gegen den Verfassungsgrundsatz, der die Pflicht des Staates festschreibt, die Familien zu fördern (Grundgesetz, Artikel 6, Abs. 1) und müsse zugunsten der Familien geändert werden. Allerdings räumt das Gericht dem Gesetzgeber nicht nur Freiheit bei der Gestaltung des Ausgleichs der Lasten für die Familien ein, es gesteht ihm auch zu, dass die Familienförderung "unter dem Vorbehalt des Möglichen und im Kontext anderweitiger Fördernotwendigkeiten" stehe.

Das Urteil selbst enthält in seinem Bericht über die Stellungnahmen zur Klage (in A/III/4-6) einige interessante Punkte zu der Frage einer "gerechten" Beitragsgestaltung, die allerdings offensichtlich nicht berücksichtigt wurden. Besonders die Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbunds ist bemerkenswert.

Sie sagen: "Die Sozialversicherung legitimiere sich aus dem von ihr angestrebten Ausgleich. Beiträge dürften daher nicht nach dem individuellen Risiko, sondern... allein nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen bemessen werden." Sie treten deshalb für eine Art Solidaritätszuschlag zur Steuer ein. Sie kritisieren die gesamte Pflegeversicherung als unsozial und zeigen auf, wie sie Bestandteil der Umverteilung von unten nach oben ist.

Früher wurde die Pflege für Bedürftige aus der Sozialhilfe bezahlt, d.h. aus Steuereinnahmen. Bei der Steuer gibt es die Progression, so dass Besserverdienende mehr zahlen. Auch Selbstständige u.a. zahlen (zumindest theoretisch) Steuern. Geringverdiener haben einen Freibetrag, bis zu dem sie keine Steuer bezahlen. Den kennt die Pflegeversicherung nicht. Auch wer nur ein sehr geringes Einkommen hat, muss bereits zahlen, aber die Besserverdienenden (im Westen über DM 6.450 brutto, im Osten über 5.325 DM brutto), Selbstständigen usw. brauchen überhaupt keinen Beitrag zu zahlen.

Auch bei der Inanspruchnahme der Pflege sind die Ärmeren weiterhin auf zusätzliche Sozialhilfe angewiesen. "Nutznießer der Leistungen durch die Pflegekassen seien Personen und deren Erben, die während des Erwerbslebens hohe Rentenanwartschaften oder eine anderweitige hohe Alterssicherung aufgebaut hätten. Ihr Vermögen werde geschont," heißt es in der Bezugnahme der Richter auf die Erklärung der Juristinnen.

Diese Auffassung vertritt auch Rürup ( Die Welt und Süddeutsche Zeitung vom 5. April). Er hält die Frage der Beitragsstaffelung zur Pflegeversicherung nicht für die entscheidende und warnt davor, das Urteil auch auf die Renten- und Krankenversicherung zu beziehen. Seiner Meinung nach sei es "bizarr", dass die private Altersvorsorge der Selbstständigen und Besserverdienenden, die berufsständischen Versicherungssysteme oder die Beamten nicht in die Gesamtversorgung einbezogen würden.

Daher sei es problematisch, die dringend erforderlichen Verbesserungen für die Familien lediglich an einer Staffelung der Sozialversicherungsbeiträge festzumachen. Es handle sich bei den deutschen Sozialversicherungen um Arbeitnehmerversicherungen und die Beitragspflicht ende bei der Beitragsbemessungsgrenze. Das bedeute, dass Besserverdienende, Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Richter durch das Urteil nicht berührt wären und somit auch nicht zur Kasse gebeten werden könnten.

Abgesehen davon enthält das Urteil selbst einige Ungereimtheiten - so ist z.B. die Frage ungeklärt, was mit dem Beitrag der Familien geschieht, deren Kinder erwachsen sind. Wird er dann wieder heraufgesetzt?

Rückläufige Geburtenrate

Als wichtigstes Argument führt das Gericht zur Begründung des Urteils die seit Jahrzehnten in Deutschland rückläufige Geburtenrate an, auf Grund deren "gleich bleibend hohe, wenn nicht gar steigende Leistungsausgaben von immer weniger Personen finanziert werden" müssten. Von der permanent hohen Arbeitslosigkeit und der immer weiter um sich greifenden Billiglohnarbeit, die mit Sicherheit weit verheerendere Auswirkungen auf die Sozialversicherungen haben, ist aber weder in dem Urteil noch in den Pressekommentaren die Rede.

Nach der Urteilsverkündung verging kaum ein Tag, wo nicht in den Medien diskutiert wurde, welche Schlussfolgerungen die Regierung aus dem neuen Urteil zu ziehen habe. Gleichzeitig werden die abenteuerlichsten Szenarien über das drohende Aussterben der Deutschen abgehandelt, das um jeden Preis verhindert werden müsse. Dabei reichen die Vorschläge von deutlich nationalistischen Konzepten, die fatal an die Mutterkreuzpolitik der Nazis erinnern und ausrechnen, dass jede deutsche Mutter vier Kinder zur Welt bringen müsste, bis hin zu absurden Berechnungen, dass bis 2050 ungefähr 188 Millionen Menschen im arbeitsfähigen Alter nach Deutschland einwandern müssten, obwohl die Abschiebung von Ausländern laufend weitergeht.

Natürlich wird dabei nicht erwähnt, dass Millionen, die in diesem Land leben, auf Grund ihrer Arbeitslosigkeit nichts zur Sozialversicherung beitragen können (letztlich sind offensichtlich in der Vergangenheit eher zuviel Kinder und künftige Beitragszahler geboren worden als zu wenig). Außerdem müssten die bereits hierher eingewanderten Menschen erst einmal alle gut bezahlte Arbeit finden.

Manchen Politikern wäre es natürlich am liebsten, wenn die Migranten rechtzeitig nach ihrer Beitragszahlung - vielleicht mit einer kleinen Abfindung - wieder verschwänden, bevor sie selbst eine Renten- oder Pflegeversicherung in Anspruch nehmen könnten.

Eine gerechte Finanzierung von Renten und Sozialsystemen und die Sicherstellung einer angemessenen Absicherung im Alter ist weder durch die Familienförderung (mehr Kinder) zu leisten noch durch eine wie auch immer ausgeklügelte Beitragsgestaltung.

Die wahren Ursachen für Altersarmut und soziale Verelendung oder auch für das Austrocknen der Renten- und der Pflegekassen sind in den Industriegesellschaften genau so wenig im Bevölkerungsrückgang zu suchen wie die Ursache der Armut in der sogenannten Dritten Welt in der Überbevölkerung liegt. Die Unsinnigkeit derartiger Argumente hat bereits Marx in seiner Polemik gegen Malthus und seine Anhänger aufgezeigt.

Erstens ist nach Angaben des Statistischen Bundesamts von 1880 bis 1994 trotz des Bevölkerungsrückgangs das Verhältnis zwischen erwerbstätigen bzw. -fähigen Erwachsenen (15- bis 61 Jahren) und Kindern (unter 15 Jahren) bzw. älteren Menschen über 65 trotz der höheren Lebenserwartung etwa gleichgeblieben. Das heißt, damals mussten die aktiv Erwerbstätigen genau so viele Nichterwerbstätige mit ernähren wie heute.

Zweitens ist die Arbeitsproduktivität immens gestiegen und steigt durch die neuen Technologien weiter an. Daher müsste sich eine hochentwickelte Industriegesellschaft wie die der Bundesrepublik, in der die große Mehrheit der Bevölkerung direkt oder indirekt am Produktionsprozess teilnimmt, eine angemessene Versorgung aller Nichtarbeitsfähigen und eine großzügige Alters- und Gesundheitsversorgung einschließlich einer humanen Pflege allemal leisten können.

Aber weit davon entfernt, sind diese Systeme trotz enorm gestiegener Beitragsleistungen vor dem Zusammenbruch, und der Rückfall in frühkapitalistische Zustände droht: Gut versorgt wird nur noch, wer es sich leisten kann. Eine ausreichende Gesundheits- und Altersvorsorge wird immer mehr zu einem Privileg für Reiche. Diese Entwicklung hat sich in den letzten Jahren enorm beschleunigt. Für Normalverdiener ist nur noch eine Minimalversorgung gewährleistet, an der ständig weiter herumgekürzt wird. Sollten die Beiträge zur Pflegeversicherung für einige Beitragsgruppen gesenkt werden, wird sich dieser Trend eher noch verschärfen.

Die Ursache für die viel und lautstark beklagten leeren Sozialkassen besteht vor allem darin, dass sie seit Jahren systematisch geplündert wurden. Während aus den Sozialkassen ständig Projekte finanziert werden, die eigentlich aus Steuergeldern bezahlt werden müssten, wird eine Steuerpolitik betrieben, die darauf ausgerichtet ist, die progressive einkommensbezogene Steuer ständig abzubauen und die Massensteuern zu erhöhen. Das hat eine gewaltige Umverteilung von unten nach oben zur Folge.

Rentenreform für den Papierkorb?

Der Satz aus der Begründung des Urteils: "Bei der Bemessung der Frist hat der Senat auch berücksichtigt, dass die Bedeutung der Entscheidung auch für andere Zweige der Sozialversicherung zu prüfen ist," hat zahlreiche Spekulationen darüber ausgelöst, ob daraus nicht abzuleiten sei, dass die gesetzliche Renten- und auch die Krankenversicherung dem Sinn des Urteils entsprechend neu zu gestalten seien und damit die gerade erst mühsam zusammengebastelte und jüngst verabschiedete Riestersche Rentenreform gleich wieder in den Papierkorb geworfen werden müsste.

Was die gesetzliche Krankenversicherung angeht, so wird allgemein angeführt, dass die kostenlose Mitversicherung von Kindern und nicht arbeitenden Ehepartnern bereits als familienfreundlich im Sinne des Urteils angesehen werden könne. Allerdings gilt diese Familienkomponente auf der Leistungsseite auch bereits bei der Pflegeversicherung, so dass eine Veränderung auf der Beitragsseite durchaus ebenfalls eingeklagt werden könnte.

Bei der Rente sieht es jedoch anders aus. Handelt es sich bei der Pflegeversicherung noch um relativ geringe Beträge, so würde es bei der Rente richtig teuer, wenn der Staat die Kindererziehung tatsächlich entsprechend berücksichtigen würde. Daher ist damit zu rechnen, dass er im Gegenzug mit dem Hinweis auf die Haushaltslage unweigerlich entweder die Absenkung von Leistungen für alle, Steuererhöhungen oder höhere Sozialbeiträge - zumindest für Kinderlose - beschließen würde.

Darüber, dass sich das Urteil auch auf die Rentenversicherung auswirken könnte, gibt es höchst unterschiedliche Auffassungen unter den Bundespolitikern. Bundessozialminister Riester bestreitet dies vehement. Er ist der Auffassung, dass die rot-grüne Koalition schon genügend familienfreundliche Bestandteile in die Rentenreform eingebaut habe und führt dafür insbesondere die Verbesserung bei den Kindererziehungszeiten an, die für die Rente angerechnet werden können. Allerdings gilt dies erst für die Erziehung von Kindern, die nach 1992 geboren wurden. Die Eltern, deren Kinder früher geboren wurden, gehen leer aus.

Teile der Grünen fordern dagegen gestaffelte Beiträge sowohl für die Pflege- als auch für die Renten- und Krankenversicherung: Eltern sollen weniger, Kinderlose mehr zahlen. Ganz gleich, wie dies in der Praxis ausgestaltet wird, wird es zum Einfallstor für eine grundlegende Umgestaltung des Sozialsystems. Die Arbeitgeber werden darin vermutlich eine Gelegenheit sehen, sich ganz aus der Beitragsfinanzierung zurückzuziehen. Die Frage ist, ob auch die Beiträge der Arbeitgeber unter dem Aspekt des Urteils familienbezogen zu regeln sind. Sind auch sie berechtigt, ihren Anteil am Beitrag zur Sozialversicherung bei Leuten mit Kindern zu kürzen? Wer wird für dann die Beitragsausfälle aufkommen? Die Kinderlosen?

Die "Rentenreform" der rot-grünen Regierung mit ihrer Privatisierungstendenz ist Teil des massiven gesellschaftlichen Umverteilungsprozesses von unten - von der arbeitenden Bevölkerung - nach oben zu den Reichen. Das nur bei sehr oberflächlicher Betrachtung als sozial gerecht zu verstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts liefert weitere Argumente, um diesen Prozess voranzutreiben.

Die Lösung für die Probleme der umlagefinanzierten Sozialversicherung, die nur von Arbeitern und Angestellten der unteren und mittleren Einkommensgruppen getragen wird, läge in einer steuerfinanzierten Grundrente in Höhe des durchschnittlichen Nettolohnes, einschließlich einer Garantie zur Übernahme aller eventuell anfallenden Pflegekosten - die angemessene Antwort auf Beitragsschwund, Kürzungen und drohende Altersarmut.

Dafür müssten vor allem die Superreichen durch eine stark progressive Steuer zur Kasse gebeten werden, denn letztlich krankt die Pflegeversicherung ebenso wie das gesamte Sozialversicherungssystem nicht daran, dass zu wenig Kinder geboren werden. Der viel wichtigere Grund ist, dass die Löhne und die Beitragszahlungen der Arbeitgeber im Vergleich zu den von ihnen angeeigneten Gewinnen viel zu niedrig sind, von den Lohnabhängigen aber fast alle unterstützt werden müssen, die nicht mehr bzw. noch nicht arbeiten können oder durch gesundheitliche Beeinträchtigungen daran gehindert werden.

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