Rot-grüne Regierung will Niedriglöhne durchsetzen

Mainzer Kombilohnmodell soll bundesweit ausgedehnt werden

Am vergangenen Sonntag hat der Vorstand der SPD die bundesweite Einführung von Kombilöhnen beschlossen. Als Vorbild dient das so genannte Mainzer Modell. Danach erhalten Arbeitnehmer einen staatlichen Zuschuss zu ihrem Sozialversicherungsanteil, wenn sie bereit sind Billigjobs anzunehmen. Den Zuschuss, der auf 36 Monate begrenzt ist, sollen diejenigen erhalten, deren Einkommen zwischen 325 und 897 Euro liegt. Verheiratete bekommen knapp das Doppelte, für Kinder gibt es noch einen Zuschuss zum Kindergeld. Arbeitsmarktexperten sind sich allerdings darüber einig, dass mit diesem Vorhaben die Arbeitslosenzahlen bestenfalls um 10.000 verringert werden können. Es stellt sich daher die Frage: Was will die Regierung damit in Wirklichkeit erreichen?

Im Dezember waren 3,964 Millionen Menschen in Deutschland arbeitslos. Das waren 174.600 mehr als im November. Wirtschaftsforscher prognostizieren für das Wahljahr 2002 ein Wachstum von geringen 0,6 Prozent und eine durchschnittliche Arbeitslosigkeit von 4,2 Millionen. Große Teile der sozial schlechter gestellten Schichten der Bevölkerung hatten die rot-grüne Regierung 1998 gerade deshalb gewählt, weil sie ihnen den Abbau der Arbeitslosigkeit und mehr soziale Gerechtigkeit versprach.

Angesichts dieser desolaten sozialen und wirtschaftlichen Lage platzen Kanzler Gerhard Schröders Versprechen - noch vor wenigen Monaten kündigte er an, die Arbeitslosigkeit im Jahr 2002 auf unter 3,5 Millionen zu senken - wie Seifenblasen. Die von ihm großspurig ausgerufene "Politik der ruhigen Hand" kehrt sich zusehends in ihr Gegenteil. Sein hilfloser Hinweis auf einen möglichen wirtschaftlichen Aufschwung in den USA in diesem Sommer, der rasch die deutsche Wirtschaft beleben und eine Wende am Arbeitsmarkt einleiten würde, entbehrt jeder objektiven Grundlage und offenbart den Bankrott seiner eigenen Politik.

Die seit einigen Wochen hektisch geführte Diskussion der rot-grünen Bundesregierung um einen schnellen Ausbau des Niedriglohnsektors zeigt erneut, wie willfährig sich diese Regierung den Forderungen der Wirtschaft beugt, die seit geraumer Zeit ein Aufbrechen des Tariflohnsystem anstrebt.

Mit der Einführung des Euro soll auch sukzessive das im europäischen Vergleich immer noch hohe deutsche Lohn- und Sozialgefüge geschliffen werden.

Erneut sind es die Grünen, die vorpreschen und die schärfsten Maßnahmen zur flächendeckenden Einführung von Billiglohnarbeit fordern. Auf einer eigens dafür einberufenen Klausurtagung in Bad Wörlitz, zu der das gesamte Führungspersonal anreiste, wurde ein Sieben-Punkte-Programm verabschiedet. Die Grünen fordern darin unter anderem massive und unbefristete Kombilohnarbeit. Unternehmer sollen dauerhafte staatliche Subventionen erhalten, wenn sie Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose zu Niedrigstlöhnen einstellen. Dies ist eine Einladung, reguläre Arbeitsverhältnisse aufzulösen und durch eine Flut von Billigjobs zu ersetzen.

In den letzten Jahren hat sich der Abstand zwischen der Sozialhilfe und den unteren Lohngruppen (Lohnabstandsgebot) durch die Lohnsenkungen immer weiter verringert, teilweise so drastisch, dass nicht nur Teilzeit-, sondern auch Vollzeitjobs mittlerweile unterhalb des Sozialhilfeniveaus entlohnt werden. Gleichzeitig soll dieser Niedriglohnsektor ausgeweitet werden.

Bernhard Jagoda, Präsident der Bundesanstalt für Arbeit (BA), erklärte dazu: "Das Problem der Arbeitslosigkeit kann mit Kombilöhnen oder ähnlichen Instrumenten nicht gelöst werden. Kombilöhne können aber helfen. In den nächsten zehn Jahren gehen viele Arbeitsplätze in der Güterproduktion verloren. Wenn wir keine große Männerarbeitslosigkeit haben wollen, dann müssen wir Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor schaffen. In qualifizierten Bereichen - Forschung und Entwicklung, Werbung, Management etc. - klappt das mehr oder weniger von selbst. Aber im Handel, bei Bürotätigkeiten, im Gesundheitsbereich oder bei haushaltsnahen Diensten tun wir uns schwer. Und in diesen Bereichen können wir womöglich über Modelle wie Kombilohn weiterkommen" ( Tagesspiegel, 24. Dezember 2001).

Dabei muss man wissen, dass von den rund 38,8 Millionen Beschäftigten in Deutschland bereits heute 68,8 Prozent im Dienstleistungssektor arbeiten. 1991 waren es noch 59 Prozent.

Diese Politik läuft auf eine komplette Deregulierung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes hinaus. Damit wird einer Senkung des Lohnniveaus und der Sozialleistungen Tür und Tor geöffnet. Dies ist verbunden mit einer unbegrenzten Ausdehnung von Teilzeitarbeit und der generellen Verschlechterung von Arbeitsbedingungen. Darin sind sich Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, Regierung und Opposition weitgehend einig.

Auch in dieser Frage haben die Grünen ihre ursprüngliche Haltung revidiert. Kurz vor der Bundestagswahl 1998 erklärten sie noch: Wir "lehnen das Modell der Koalition [CDU/CSU und FDP] zum Kombilohn entschieden ab. Mit dem Kombilohn lassen sich die Probleme des Arbeitsmarktes, lässt sich das Problem Massenarbeitslosigkeit nicht lösen. Der Kombilohn führt zu Lohndumping - also der Verdrängung von bisher normal bezahlten ArbeitnehmerInnen durch verbilligte Arbeitskräfte." Wenn sie das Modell nun vehement fordern, kann dies nur heißen, dass es ihnen nicht darum geht, das Problem der Massenarbeitslosigkeit zu lösen. Sie wollen vielmehr durch Lohndumping generell die Löhne senken, die Sozialleistungen kürzen und das Sozialniveau weiter senken. Das Kombilohnmodell wird dabei als Brechstange genutzt, um die Geringverdiener gegen die nach Tarif entlohnten Arbeitnehmer auszuspielen.

In der Welt forderte Matthias Wissmann, der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: "Das Tarifvertragsrecht muss mehr als bisher die besonderen Bedingungen einzelner Unternehmen berücksichtigen, um Beschäftigungsverluste zu vermeiden, die sich aus unflexiblen Lohnstrukturen ergeben können. Betriebliche Vereinbarungen über Beschäftigungssicherung in Verbindung mit Lohnverzicht oder Mehrarbeit müssen auch in Bereichen ermöglicht werden, in denen keine tarifvertraglichen Öffnungsklauseln bestehen."

Kombilohn-Modelle

Derzeit gibt es schon 13 unterschiedliche Kombilohn-Modelle. Seit Juli 2000 werden in einigen Regionen der Bundesrepublik im Rahmen des arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramms "Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten" (CAST) Förderkonzepte zur Aufnahme eines niedrig entlohnten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses getestet. Diese zielen darauf ab, "die Eingliederung gering qualifizierter Arbeitnehmer, Langzeitarbeitsloser sowie gering verdienender Arbeitnehmer, insbesondere mit Kindern, in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern und Anreize für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze zu setzen" (aus den CAST-Richtlinien).

Die staatlichen Zuschüsse sollen die Löhne - zeitlich begrenzt - über das Sozialhilfeniveau heben. Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger oder geringfügig Beschäftigte sollen somit zur Aufnahme eines Billigjobs jeder Art motiviert werden. Wer keinen Niedriglohnjob annehmen will bzw. nicht genug Engagement zeigt, muss mit einer Kürzung bis hin zu einer Sperrung seiner Unterstützungsleistungen rechnen.

Arbeitsmarktexperten der Regierung müssen allerdings offen eingestehen, dass die Kombilohn-Modellversuche nicht die "erhofften Ergebnisse" bringen.

Wie aus dem Zwischenbericht hervorgeht, wurden über das Mainzer Modell bisher nur ca. 850 Bewilligungen erteilt. Insgesamt waren etwa zwei Drittel der Personen vormals arbeitslos, fast ein Zehntel vorher geringfügig beschäftigt und fast zwei Drittel der Geförderten sind Frauen. Dabei überwiegen Mütter in Teilzeitarbeit, was auch beabsichtigt war. Die meisten Jobs wurden in den (Dienstleistungs-) Bereichen Gebäudereinigung, Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) und Gastronomie geschaffen. Durch das Mainzer Modell wurden mit einem Anteil von fast 40 Prozent Personen gefördert, die zuvor ausschließlich Sozialhilfe als Lohnersatzleistung bezogen, und 15 Prozent, die zuvor keine Sozialleistungen erhielten. Die Arbeitsverhältnisse sind nicht dauerhaft, und zudem gab es für die eingestellten Personen kaum Qualifizierungsmaßnahmen. "Die bisherige Höchstförderdauer von 18 Monaten im Rahmen von CAST wurde bei knapp der Hälfte aller Förderfälle nicht ausgeschöpft ... Über 20% aller Förderfälle sind bereits aus der Förderung wieder ausgeschieden. Insgesamt deutet dies darauf hin, dass das geförderte Arbeitsmarktsegment von einer hohen Fluktuation gekennzeichnet ist" (BMA-Pressestelle, 14. November 2001).

Anfang des Jahres trat auch das Job-Aktiv-Gesetz in Kraft (unter dem Slogan: aktivieren, qualifizieren, trainieren, investieren und vermitteln). Es wurde in Zusammenarbeit mit Regierung, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften entwickelt und soll die Arbeitsvermittlung beschleunigen helfen. Mit dem Gesetz werden Jobrotation und Kurzarbeit massiv gefördert. Bei der Jobrotation werden Arbeitslose als Aushilfen zeitlich begrenzt für einen Mitarbeiter eingestellt, der an einer Fortbildung teilnimmt. Die betreffenden Unternehmen erhalten auch hierbei Lohnkostenzuschüsse. Nach dem Gesetz wird mit jedem Arbeitslosen ein individueller Eingliederungsplan erarbeitet, den er dann verbindlich umsetzen muss. Kommt er den Vereinbarungen "ohne wichtigen Grund" nicht nach, wird ihm das Arbeitslosengeld für drei Monate gesperrt. Nicht nur der Druck auf Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, einen Niedriglohnjob anzunehmen, wird sich massiv erhöhen. Die Arbeitsverhältnisse insgesamt werden von noch größerer Abhängigkeit und Unsicherheit geprägt sein.

Die bundesweite Ausweitung des Mainzer Modells soll bereits im Frühjahr erfolgen. Bundesarbeitsminister Riester hat nach einigem Bedenken seine Zustimmung erklärt und jährliche Bundesmittel von ca. 60 Millionen Euro in Aussicht gestellt.

Auch die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer zeigt sich gegenüber einer bundesweiten Einführung des Mainzer Modells nicht abgeneigt: "Wir wollen uns nicht verschließen." Weiter erklärte sie, zwar sei die bundesweite Einführung "zu teuer und ineffizient", da "spürbare Beschäftigungserfolge" bisher "weitgehend ausgeblieben" seien. Doch unter sozialpolitischen Aspekten, also zugeschnitten auf ganz bestimmte Personengruppen, stimme sie dem Modell zu.

Ebenso stimmte der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, Frank Bsirske, dem Mainzer Modell zu: Es sei das am "ehesten akzeptable". Bisher hatte die Gewerkschaft Kombilöhne mit dem Argument abgelehnt, es gebe zu viele Mitnahmeeffekte. Bsirske machte sich dieser Tage auch für ein möglichst baldiges Treffen des Bündnisses für Arbeit stark, um die nächste Lohnrunde zu verabreden. Die "Lage am Arbeitsmarkt" erfordere die "Suche nach gemeinsamen Punkten". Im Dezember hatten die Gewerkschaften ein solches Treffen mit Schröder und den Arbeitgebern noch abgelehnt.

Werner Simon, Hauptgeschäftsführer der rheinland-pfälzischen Unternehmerverbände, bestreitet, dass mit dem Kombilohn-Modell keine neuen Arbeitsplätze geschaffen werden. In vielen Branchen seien "einfache Tätigkeiten latent vorhanden", die gar nicht oder durch Schwarzarbeit ausgeübt würden - "vom Gebäudereiniger bis zum Verpacker". Er sieht das Problem in einer möglichen "Dauersubventionierung". Bundesarbeitsminister Walter Riester stellte jedoch schon vor geraumer Zeit klar, dass es eine dauerhafte Subventionierung von Billigjobs nicht geben wird. Sie sollen sich in Zukunft selbst tragen.

Was dies bedeutet, liegt auf der Hand und ist gewollt: Dauerhafte Lohnabsenkungen der unteren Lohngruppen unter die heutigen Sozialhilfesätze. Diese Arbeitnehmer werden trotz Beschäftigung in Armut leben. In Amerika bezeichnet man diese als Working Poor.

Mit der Einführung des Kombilohns kommt die Regierung den Forderungen der Wirtschaft nach, die Lohnkosten für die Arbeitgeber zu senken. Das Kombilohnmodell soll sich streng an der Produktivität der Arbeit orientieren; damit wird der Weg frei gemacht, die Löhne "marktgerechter" entsprechend der Produktivität des Betriebes zu gestalten. Der Flächentarifvertrag wird dabei in jeder Hinsicht untergraben. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt forderte in diesem Sinne: "Genauso, wie Betriebe mit guter Ertragslage mehr zahlen können, müssen Betriebe mit schlechter Gewinnsituation weniger zahlen dürfen."

Der alte Traum von Hans Peter Stihl, dem ehemaligen Präsidenten des Industrie- und Handelstages, beginnt sich unter rot-grün Bundesregierung zu erfüllen. Er erklärte schon 1997 in einem Interview mit der Wirtschaftswoche, worum es beim Kombilohn geht: "Wir können nicht auf einen Schlag das gesamte Sozialniveau absenken, ohne dass die Sozialpolitiker aller Couleur aufschreien. Deshalb halte ich den Weg für sinnvoll, über den Kombilohn diesen tabuisierten Bereich aufzubrechen."

Loading