Rentensenkungen im öffentlichen Dienst

Umbau der Zusatzversorgung

Ab Januar diesen Jahres wird das System der Zusatzversorgung, mit dem die gesetzlichen Renten im öffentlichen Dienst aufgestockt werden, vom bisherigen Umlageverfahren, das die Zusatzrenten aus den Beiträgen der augenblicklich Arbeitenden bestreitet, auf ein den Betriebsrenten ähnliches System mit Kapitaldeckung umgestellt.

Ziel ist, dass jeder Versicherte individuell seine Zusatzrente anspart und die Summe verzinst wird wie bei Lebensversicherungen und anderen Versicherungsvarianten. Damit werden die Weichen gestellt, den Finanzmärkten neben der durch die Riester-Rente in Gang gesetzten Privatvorsorge eine weitere lukrative Profitquelle zu eröffnen.

Für die zukünftigen Rentenempfänger führt diese Entscheidung längerfristig zu starken Kürzungen bei der Zusatzrente. Von der Regelung sind zehn Millionen Beschäftigte, ehemalige Beschäftigte und Rentner des öffentlichen Dienstes betroffen. Dieser Umbau der Zusatzversorgung ist das Ergebnis von Tarifverhandlungen zwischen der Gewerkschaft ver.di und den Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes vom 13. November 2001. Am 26. November 2001 billigte die ver.di-Bundestarifkommission das Ergebnis und Anfang Dezember gaben auch der Bund, die Gemeinden und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder ihre Zustimmung.

In der Tarifrunde des Jahres 2000 war die Frage der Zusatzversorgung ausgeklammert und festgelegt worden, dass bis 31. Dezember 2001 eine Einigung erreicht werden muss. Ansonsten sollten bei einem Scheitern der Verhandlungen Szenarien in Kraft treten wie die drohende Pleite für das Gesamtversorgungssystem, insbesondere der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), oder bei gleichzeitig sinkenden Leistungen für die Versicherten in unmittelbarer Zukunft ein drastischer Anstieg der Beitragssätze von zur Zeit 7,7 Prozent auf 15 Prozent.

Vor diesem Hintergrund wurden vor allem die Gewerkschaften zur treibenden Kraft für die Ablösung des alten Systems durch die Einführung der Kapitalvorsorge, die den öffentlichen Arbeitgebern stark ansteigende Umlagebeiträge erspart, während die Beschäftigten später als Rentner auf jeden Fall einschneidende Kürzungen hinnehmen müssen.

Als Ursachen für den drohenden Kollaps des alten Versorgungssystems werden genannt: der drastische Stellenabbau im öffentlichen Dienst in den letzten Jahren mit folglich weniger Beitragszahlern, die höhere Lebenserwartung und vor allem bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) der inzwischen hohe Anteil an Rentenempfängern sowie deren erwartete starke Zunahme.

Außerdem hätte die nach dem alten System garantierte Koppelung der Rentenhöhe an das in den letzten Jahren vor dem Renteneintritt erzielte Nettogehalt den Finanzierungsaufwand der Zusatzkassen erhöht, denn sie hätten die Summen aufstocken müssen, um welche die gesetzlichen Renten aufgrund der Riester-Rentenreform schrittweise gesenkt werden. Eine Aufrechterhaltung des Rentenniveaus hätte durch einen Anstieg der Zusatzrenten gewährleistet werden müssen.

Die neue Vereinbarung hebt die Angleichung an die Beamtenversorgung auf. Sie schafft das System der Gesamtversorgung ab, nach dem sich die Rentenbezüge am letzten Nettogehalt des Beschäftigten als Bezugsgröße orientierten. Dabei wurden die gesetzlichen Renten bei Arbeitern und Angestellten des öffentlichen Dienstes auf bis zu 91,75 Prozent des letzten Nettoverdienstes (nach 40 Dienstjahren) aufgestockt. Für die Rentner waren die Einbußen im Vergleich zu ihrem vorherigen Einkommen bisher dadurch verhältnismäßig gering. Allerdings hatten die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Gegenzug dafür während ihrer Beschäftigungszeit jahrzehntelang niedrigere Löhne und Gehälter, längere Arbeitszeiten und oft schlechtere Arbeitsbedingungen als in der Industrie in Kauf zu nehmen.

Die jetzt erzielte Vereinbarung beinhaltet eine Bestandsgarantie für die augenblicklichen Rentner und die rentennahen Jahrgänge ab 55 Jahren. Für alle jüngeren Versicherten hätte nicht nur die Beibehaltung des alten Verfahrens eine einschneidende Absenkung des Altersversorgungsniveaus zur Folge gehabt. Auch die Umstellung des Systems auf die Kapitaldeckung führt langfristig zu einer Verringerung des Zusatzversorgungsniveaus um etwa 20 Prozent. Die Verhandlungsführer von ver.di versuchen den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes den Abschluss mit den üblichen Sprüchen zu verkaufen, dass sie das Beste herausgeholt und das Schlimmste verhindert hätten. Aber es geht nicht zuletzt auf ihr Konto, dass die letzten sozialen Elemente der Vergütung im öffentlichen Dienst nun durch den Systemwechsel auch im Bereich der Zusatzrente beseitigt werden.

Nach der neuen Regelung ist die zukünftige Rentenhöhe aus der Zusatzversorgung von der gesamten Erwerbsbiografie im öffentlichen Dienst abhängig, das heißt vom durchschnittlich erzielten Einkommen und der Dauer der Beschäftigung. Am stärksten betroffen von den Einschnitten ist, wer nur wenige Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und folglich nur wenige Punkte auf seinem Rentenkonto ansammeln kann. Die bisher garantierte Mindestversorgung entfällt. Auf ähnliche Weise beeinträchtigt das üblicherweise geringere Einkommen zu Beginn des Berufslebens die Höhe der späteren Rentenbezüge.

Mit dem Systemwechsel wird den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ermöglicht, die steuerliche Förderung der Riester-Rente in Anspruch zu nehmen, was vorher gesetzlich ausgeschlossen war. Laut ver.di-Verhandlungsführer und Bundesvorstandsmitglied Kurt Martin sind die Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst gezwungen, auch noch die Aufwendungen entsprechend dem Riester-Rentenmodell aufzubringen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, weniger als bisherige Rentner im Alter zur Verfügung zu haben. "Wer die Riester-Rente nicht in Anspruch nimmt, entscheidet sich für Einbußen. Das muss auch ganz klar gesagt werden", äußerte Kurt Martin in einem ver.di-Extra-Interview im November 2001.

Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass sich nahezu zur gleichen Zeit Bundesarbeitsminister Riester und Bundesfinanzminister Eichel auf neue Regeln in der betrieblichen Altersvorsorge verständigten. Die "Pensionsfonds-Kapitalanlagenverordnung", die das Bundeskabinett am 21. November 2001 verabschiedete, legt fest, dass die neuen Pensionsfonds selbst entscheiden können, wie sie die eingenommenen Gelder anlegen. Sie können künftig bis zu 100 Prozent ihres Kapitals in Aktien investieren. Damit können sie die Praxis derartiger Pensionsfonds in den USA oder Großbritannien übernehmen, die wegen der Hoffnung auf höhere Rendite als bei herkömmlichen Modellen an den Börsen agieren, damit aber auch den höheren Risiken der Kapitalmärkte ausgesetzt sind und bei Kurseinbrüchen wie in den vergangenen Monaten die Renten von Millionen älteren Menschen aufs Spiel setzen.

Die steigende Arbeitslosigkeit und die miserable Finanzsituation der Städte und Länder werden die Kalkulation und Erwartungen, die mit dem Umbau der Zusatzversorgung auf ein kapitalgedecktes System verbunden sind, in nicht allzu langer Zeit wieder in Frage stellen. Bereits im November letzten Jahres, nicht einmal ein Jahr nach Verabschiedung der Riester-Rente, beschloss nämlich die Bundesregierung wegen der wirtschaftlichen Rezession, die Rücklagen in der gesetzlichen Rentenversicherung von einer vollen Monatsrente auf nur noch 80 Prozent einer Monatsrente im Jahr 2002 zu verringern, um den Rentenbeitrag bei 19,1 % kurzfristig stabil zu halten und nicht erhöhen zu müssen. Ursprünglich war bei der Vorlage des Rentenreformgesetzes vor einem Jahr noch eine Beitragssenkung vorgesehen gewesen.

Loading