Ausländerfeinde an der Regierung

Rot-grün verabschiedet ein Gesetz zur Abwehr und Begrenzung von Einwanderern

Am deutlichsten zeigt sich der Charakter einer Regierung immer an ihrem Umgang mit den sozial Schwachen der Gesellschaft. Und so brandmarkt die Verabschiedung des sogenannten "Zuwanderungsgesetzes", das Anfang des Monats mit den Stimmen der SPD- und Grünenfraktion im Bundestag beschlossen wurde, die Bundesregierung als ausgesprochen verantwortungslos, unsozial und reaktionär.

Mit dem neuen Gesetz will Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) nach eigenen Angaben die "Zuwanderung an den Interessen Deutschlands ausrichten". Es führt ein Zweiklassenrecht bei der Einwanderung ein. In Zukunft werden Zuwanderer ausschließlich nach ihrem Nutzen für die deutsche Wirtschaft beurteilt und in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Während für einige von der Wirtschaft dringend gesuchte Spezialisten Einreise und Aufenthalt erleichtert werden, bringt das Gesetz für die überwiegende Mehrheit der Immigranten - Arbeitssuchende, Asylbewerber und deren Kinder - zusätzliche Erschwernisse und Schikanen.

Um die - für eine Verabschiedung in der Länderkammer notwendige - Zustimmung der konservativen Opposition von CDU/CSU zu erreichen und deren Pläne zu durchkreuzen, die Ausländerfrage zum Thema des Bundestagswahlkampf zu machen, war die Regierungskoalition bis unmittelbar vor der Parlamentsabstimmung bereit, immer wieder Zugeständnisse zu machen und die ohnehin schwierige Rechtslage von Ausländern und Flüchtlingen gravierend weiter zu verschlechtern. So wurde unter anderem die Unionsforderung nach "Zuzugsbegrenzung" in den rot-grünen Gesetzestext aufgenommen. Konkret heißt es in Paragraph 1: "Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland."

Außerdem sinkt das Nachzugsalter für Kinder von Zuwanderern - bis auf wenige Ausnahmefälle - von gegenwärtig 16 Jahre nicht nur auf 14 sondern auf 12 Jahre, was zum Auseinanderreißen vieler Familien führt und den sozialen Druck auf die hier lebenden Eltern so stark erhöhen soll, dass sie sich gezwungen fühlen, zu ihren minderjährigen Kindern in die alten Heimatländer zurückzuziehen.

Die Nachgiebigkeit der Regierung besteht aber nur gegenüber den Unionsrechten. Die vielen Appelle, Verbesserungsvorschläge, Erfahrungsberichte und darauf gestützten Initiativen und Anregungen von Flüchtlingsorganisationen blieben allesamt unberücksichtigt.

Appelle an die Regierung

Seit dem vergangenen Sommer, als die Regierungskoalition ihren Vorschlag zu einem Einwanderungsgesetz bekannt gab, fanden unzählige Veranstaltungen, Hearings und Expertengespräche statt, in denen die Regierung auf die sozialen und politischen Folgen einer Verschlechterung des Ausländerrechts hingewiesen wurde.

Im Januar legte die Arbeitsgemeinschaft Pro Asyl eine ausführliche kritische Stellungnahme zu dem Zuwanderungsgesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung vor. Darin machte sie die Bundesregierung unter anderem darauf aufmerksam, dass die Unterordnung des Flüchtlingsschutzes unter die allgemeinen Bedingungen eines Einwanderungsgesetzes nicht zu akzeptieren sei. Dies widerspreche den Grundsätzen der Genfer Flüchtlingskonvention und dem darin festgelegten Rechtsanspruch auf Schutz vor Verfolgung.

Bereits im September hatte die Türkische Gemeinde in Deutschland e.V. in einer Presserklärung gegen die Verschärfung des Ausländerrechts protestiert: "Schilys Entwurf zementiert nicht nur, er verschärft das bestehende Ausländergesetz als Abwehrrecht; er macht allein die ökonomischen Interessen der Unternehmen zur Maxime seines Handelns; die,wirtschaftlich und sozial weniger nützlichen Ausländer' sollen nach diesem Entwurf nur unter kaum erfüllbaren Bedingungen eine Verfestigung ihres Aufenthaltsstatus erwerben dürfen und somit einem dauerhaften Ermessensspielraum der Behörden unterworfen werden."

Danach werden einige der gravierendsten Verschlechterungen genannt: "Paragraph 32 senkt das Nachzugsalter für Kinder von 16 auf 12 Jahre, obwohl die Europäische Kommission eine Erhöhung des Nachzugsalters auf 18 Jahre vorschlägt. Paragraph 69 sieht eine massive Erhöhung der Gebühren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vor. Gemäß Paragraph 45 droht Ausländern eventuell sogar die Ausweisung, wenn sie die Teilnahme an einem,Integrationskurs' verweigern."

Die Presseerklärung wies darauf hin, dass die Regierung sogar die sehr gemäßigten Vorschläge der von ihr selbst eingesetzten Expertenkommission unter Leitung der CDU-Politikerin Rita Süssmuth in den Wind schlägt. So werde die vorgeschlagene erleichterte Einbürgerung älterer Migranten ebenso abgelehnt, wie ein Ausweisungsschutz für die in Deutschland geborenen und hier aufgewachsenen Menschen.

"Diese Vorschläge der Zuwanderungskommission gehören seit Jahren zu unseren zentralen Forderungen", schreibt die Türkische Gemeinde und wendet sich mit beinahe flehenden Worten an die sozialdemokratischen und grünen Regierungsmitglieder. "Wir appellieren dringend an die Regierungskoalition, auf keinen Fall eine Verschärfung des jetzigen Zustands hinzunehmen. Uns als Betroffenen ist die Beibehaltung der geltenden Gesetze immer noch lieber als eine Verschlechterung durch den neuen Entwurf. Eine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf wird die Glaubwürdigkeit von SPD und Bündnisgrünen nachhaltig beschädigen."

Doch derartige Appelle treffen in den Berliner Regierungsbüros auf taube Ohren. Wenn aber der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) darüber schwadroniert, dass man genau unterscheiden müsse "zwischen Ausländern, die uns nützen, und solchen, die uns ausnützen", dann spricht auch der sozialdemokratische Innenminister Schily davon, dass die Ausländerfrage so geregelt werden müsse, dass die Sozialkassen nicht weiter belastet werden.

Und der niedersächsische Ministerpräsident Sigmar Gabriel (SPD) setzte noch einen drauf, als er in der Bild -Zeitung um die Unterstützung durch CDU/CSU mit dem Argument warb, das Gesetz sei gerade deshalb dringend notwendig, weil es darum gehe "Masseneinwanderung" zu verhindern. Angesichts von vier Millionen Arbeitslosen könne die Bundesregierung schließlich "keine Ausländer gebrauchen, die unsere Sozialsysteme belasten, statt sie zu entlasten".

Selten zuvor haben sich Parteien, die vor nicht allzu langer Zeit ein Gesetz versprachen, das darauf ausgerichtet sei, "auf Einwanderungsprozesse sozial, human und demokratisch zu reagieren" (Bundestagswahlprogramm der Grünen 1998), derart zum Büttel der rechts-konservativen politischen Kräfte gemacht. Ihr politischer Opportunismus kennt keine Grenzen. Dass Politik mehr bedeutet, als seine Fahne nach dem Wind von rechts zu richten, und Mehrheiten auch im Kampf für politische Überzeugungen und Prinzipien erreicht werden können, ist ihnen völlig fremd.

Massive Kritik

In den Büros der verschiedenen Flüchtlingsorganisationen sind die anfänglichen Hoffnungen auf eine Verbesserungen der sozialen und rechtlichen Lage von Migranten und Ausländern durch eine rot-grüne Regierung längst verflogen. Ernüchterung hat sich breitgemacht, und das nun im Bundestag verabschiedete Gesetz stößt auf nahezu einhellige Empörung.

So spricht Georg Claasen vom Flüchtlingsrat Berlin in seinen "Thesen zum Schily-Entwurf" - der damals, im Herbst vergangenen Jahres, noch nicht beschlossen war und seither noch weiter verschärft wurde - von "massiven Einschränkungen des Asyl- und Flüchtlingsrechts sowie des für dauerhaft hier lebende Migranten geltenden Ausländerrechts". Diese "neuen Restriktionen" würden nicht nur "zur Illegalisierung einer Vielzahl schutzbedürftiger Ausländer und Flüchtlinge führen", sondern seien "nicht zuletzt auch geeignet, ausländerfeindliche Vorurteile und Stimmungen zu fördern".

Minutiös listet Claasen die "massiven Restriktionen" auf: Nicht nur Senkung des Nachzugsalters sondern auch Sprachprüfungen ab zwölf Jahren. Der Zugang zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht wird durch die Abschaffung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und die Einführung einer weitaus schwieriger zu erlangenden Niederlassungserlaubnis wesentlich erschwert. Die "rein formal begründeten Ablehnungsmöglichkeiten, ohne jede inhaltliche Prüfung der Schutzbedürftigkeit", werden ausgeweitet. Der Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende und Flüchtlinge wird deutlich erschwert "und weitgehend ins behördliche Ermessen gestellt".

Ausländerpolizeiliche Restriktionen - wie Residenzpflicht, besonderes Ausländerstrafrecht, Datenerfassung und Datenübermittelung, Einweisung in Sammellager, Ausweisung und Abschiebung, Abschiebungshaft etc. - werden ausgeweitet.

Die Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge Pro Asyl bezeichnete den Gesetzentwurf in einer Stellungsnahme Anfang des Jahres (ebenfalls noch vor der Verabschiedung im Parlament und vor den jüngsten Verschlechterungen) als "Reformruine", die "in weiten Teilen einer Neuauflage altmodischen Fremdenabwehrrechts" gleiche. Das geplante Zuwanderungsgesetz müsse "im Lichte der rechtsstaatlichen Verluste beurteilt werden, die das Terrorismusbekämpfungsgesetz für Ausländerinnen und Ausländer mit sich bringt."

Nur Hochqualifizierte und Personen, die in ein spezielles Auswahlverfahren aufgenommen werden, sollen von Beginn an eine Niederlassungserlaubnis erhalten, die zeitlich und räumlich unbefristet und nicht mit Auflagen versehen ist. Für die übergroße Mehrheit der Zuwanderer ist der Zugang zu einer solch unbefristeten Niederlassungserlaubnis nahezu völlig verbaut. Er sieht vier verschiedene Untergruppen vor, die mit einer Wartezeit von drei bis sieben Jahren für eine Niederlassungserlaubnis rechnen müssen und diese auch nur dann erhalten, wenn sie wiederum genau vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen. So müssen sie 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge und damit eine fünfjährige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen können.

Angeblich sollte das neue Gesetz eine Verbesserung des Status derjenigen vorsehen, die bisher nur geduldet wurden. Etwa eine Viertelmillion Menschen sind davon betroffen. In Wirklichkeit ist das Gegenteil der Fall. Dazu Pro Asyl: "Ein erheblicher Teil der bislang Geduldeten wird mit dem neuen Aufenthaltsgesetz unterhalb des Status quo landen. Zwar sieht der Gesetzentwurf nunmehr - im Unterschied zum Vorentwurf - vor, dass jede Person zumindest eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung erhält... Der Status der Menschen mit dieser Bescheinigung liegt allerdings auf niedrigstem Niveau."

Eine weitere gravierende Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Recht ist die vorgesehene und vorgeschriebene Prüfung des Status von Asylberechtigten drei Jahre nach der ersten Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Pro Asyl bewertet dies mit den Worten: "Den betroffenen Ausländern wird nach drei Jahren der Eindruck vermittelt, dass ihr Aufenthalt erneut unsicher ist. Sie sehen sich dann einem neuen förmlichen Verfahren gegenüber, dessen Ziel ihre potentielle Entfernung aus dem Bundesgebiet ist."

Die Ausweisungsbestimmungen sollen erheblich verschärft werden. Pro Asyl: "Keines der in der Vergangenheit benannten Defizite des asylrechtlichen Verwaltungsverfahrens wird durch den Gesetzentwurf angegangen. An eine Verbesserung der Verfahrensrechte von Asylsuchenden wurde nicht gedacht. Im Gegenteil: Die Vorgaben für die fachliche Kompetenz der Einzelentscheider sollen abgesenkt werden. Diese sollen künftig nicht mehr Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte sein müssen."

Immer wieder hatten SPD und Grüne in der Vergangenheit gefordert, die Diskriminierung der Asylbewerber, die sich auch darin ausdrückt, dass sie statt Geld nur Gutscheine für Sachleistungen erhalten, endlich zu beenden. Die Neuregelung bewertet Pro Asyl folgendermaßen: "Der Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bedeutet zum einen, dass Leistungen deutlich unter dem Sozialhilfesatz liegen und zumeist nur in Form von Sachleistungen gewährt werden. Außerdem erhalten die so Versorgten im Regelfall nur eine medizinische Notfallversorgung. Das Asylbewerberleistungsgesetz, als Instrument der Abschreckung von Flüchtlingen, wird nicht etwa abgeschafft, sondern sogar ausgeweitet."

Ausreisezentren, die bisher nur in Modellprojekten in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz eingerichtet waren, sollen zukünftig bundesweit möglich werden. Pro Asyl: "Die bisherige Erfahrung zeigt, dass viele Flüchtlinge zu Unrecht in Ausreisezentren landen. Psychische Zermürbung ist die Taktik und das Abdrängen der hier Untergebrachten in die Illegalität das kaum verhohlene Ziel der,Ausreisezentren'."

Warnung

Die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes, das im wesentlichen ein Gesetz zur Abwehr und Begrenzung von Einwanderern ist, muss als ernste Warnung verstanden werden. Es kennzeichnet einen weiteren Rechtsruck der Regierung. Die Schärfe und Aggressivität, mit der die sozialen und politischen Rechte von Ausländern attackiert werden, richtet sich auch gegen Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose und die große Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung.

Bereits jetzt dient das Ausländerzentralregister als Präzedenzfall und Testfeld für den Aufbau einer zentralen Überwachungsdatei, in der alle gesammelten und erhobenen Daten gespeichert werden, und es wird nicht lange dauern, bis mit dem Hinweis auf das Asylbewerberleistungsgesetz auch Sozialhilfeempfänger nur noch Essensmarken und Bezugsscheine statt Bargeld erhalten.

Vor allem aber ebnet der grenzenlose Opportunismus der rot-grünen Regierung den rechtesten politischen Kräften den Weg. Mit dem Argument, den konservativen Parteien den Wind aus den Segeln zu nehmen, verbreiten die Regierungsparteien selbst das Gift des Rassismus in der Gesellschaft und schüren ausländerfeindliche Stimmungen. Denn sowohl nach dem Wortlaut wie nach der allgemeinen Ausrichtung könnte das Zuwanderungsgesetz mit der Parole der Rechtsradikalen überschrieben sein: "Ausländer raus!"

Nichts könnte den politische Bankrott der Schröder-Fischer-Regierung besser dokumentieren, als dieser vehemente Angriff auf die Schwächsten der Gesellschaft. In weniger als vier Jahren haben SPD und Grüne deutlich gemacht, dass sie keinerlei tragfähigen Antworten auf die großen Probleme der Gesellschaft haben. Angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Krise haben sich ihre hochtrabenden Versprechen von einer humanen und sozialen Gesellschaft in Luft aufgelöst. Sie fühlen sich von der wachsenden Kritik an ihrer Politik aus den Reihen der Bevölkerung bedroht und streben eine engere Zusammenarbeit mit den Unionsparteien an. Dieses Streben nach einer Großen Koalition war in der Debatte über das Zuwanderungsgesetz unübersehbar und wird in der nächsten Zeit trotz Bundestagswahlkampf zunehmen.

Während sich die großen Parteien auf der Grundlage ihrer unsozialen Politik immer enger zusammenschließen, wird deutlich, dass die prinzipielle Verteidigung der ausländischen Arbeiter, Flüchtlinge und Asylbewerber nur erreicht werden kann, wenn die große Mehrheit der Bevölkerung für ein sozialistisches Programm kämpft, in dem die sozialen und demokratischen Rechte jedes Menschen, egal welcher Herkunft, höher gestellt werden, als die Profitinteressen der Konzerne und Banken.

Siehe auch:
Massive Kritik an Schilys Zuwanderungsgesetz
(20. September 2001)
Bundesinnenminister Otto Schily legt Entwurf zur Neuregelung des Ausländergesetzes vor
( 14. August 2001)
Loading