Ausreisezentrum im bayerischen Fürth eröffnet

Konsequente Umsetzung des rot-grünen Zuwanderungsgesetzes

Am vergangenen Montag, den 9. September, hat der bayerische Innenminister Günter Beckstein (CSU) in Fürth das erste bayerische Ausreisezentrum der Öffentlichkeit vorgestellt. In dem Containerlager sollen demnächst bis zu 100 Flüchtlinge zur "freiwilligen Ausreise" gezwungen werden.

Ungeachtet der Verfassungsklage von CDU/CSU gegen das neue Zuwanderungsgesetz kann sich Beckstein, im Kompetenzteam des Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber für den Bereich Innere Sicherheit zuständig und bekannt für seine ausländerfeindlichen Parolen, auf eben dieses Gesetz berufen. Wurden Ausreiseeinrichtungen bislang nur als Modellprojekte betrieben, sieht das neue Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung die Schaffung von Sammellagern durch die einzelnen Bundesländer für "vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer" ausdrücklich vor.

Eingewiesen in die Ausreisezentren werden Flüchtlinge, deren Asylverfahren abschlägig beschieden wurde, die aber aufgrund fehlender Reise- und Identitätsdokumente nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können. Dabei werden die Flüchtlinge stets als Täter angesehen, die vorsätzlich ihre Papiere wegwerfen, um so der drohenden Abschiebung zu entgehen. Dass einige Herkunftsländer per se keine Reisepapiere ausstellen, Flüchtlingen die Papiere bei der Ausreise abnehmen oder aufgrund der rasch vollzogenen Flucht keine Papiere beantragt werden konnten, kommt den Behörden und den politisch Verantwortlichen dabei nicht in den Sinn.

Um diese Menschen dennoch abschieben zu können, wurde zunächst die Möglichkeit der Abschiebehaft geschaffen, die jedoch den Nachteil hat, nur auf richterliche Anordnung hin möglich und auf 18 Monate befristet zu sein. Liegt zudem keine realistische Chance der Durchführung der Abschiebung vor, ist die Haft - der Theorie nach, praktisch sieht das zuweilen anders aus - umgehend zu beenden, da sie sonst den Charakter der unzulässigen Beugehaft annimmt.

Durch Ausreiseeinrichtungen können diese Beschränkungen umgangen werden, da die Flüchtlinge auf formalem Behördenweg zur Wohnsitznahme in den Sammellagern verpflichtet werden können und der Aufenthalt grundsätzlich unbefristet ist, bis zur "freiwilligen Ausreise" bzw. zur Vollziehung der Abschiebung. Sie dienen damit der Perfektionierung des deutschen Abschieberegimes.

Flüchtlinge werden schweren Repressalien ausgesetzt

Bislang wurden auf dem Gebiet der Bundesrepublik sechs Ausreisezentren eingerichtet: im nordrhein-westfälischen Minden-Lübbecke, im rheinland-pfälzischen Ingelheim, im sachsen-anhaltinischen Halberstadt und in den niedersächsischen Orten Bramsche, Oldenburg und Braunschweig.

Ursprünglich nur für allein stehende Männer vorgesehen, befinden sich mittlerweile ganze Familien und sogar unbegleitete Minderjährige in den Sammellagern.

Auf besonders perfide Weise wird die Beschränkung auf Flüchtlinge umgangen, die keiner sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen und auf soziale Leistungen angewiesen sind. "Bei Erwerbstätigen wird die Erwerbstätigkeit vorher durch eine ausländerrechtliche Auflage ausgeschlossen", gab die niedersächsische Landesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage im Oktober 2000 unumwunden zu. Die Behörden schaffen die Einweisungsgründe einfach selber, denn in dem Standardbrief an die von der Einweisung Betroffenen lesen die Flüchtlinge, dass sie ihren "Lebensunterhalt aus öffentlichen Mitteln bestreiten und dadurch über [i]hren unrechtmäßigen Aufenthalt hinaus eine besondere Belastung für das Land darstellen".

Um den Aufenthalt von Flüchtlingen mit allen Mitteln zu verkürzen, werden in Bramsche sogar Asylsuchende eingewiesen, deren Verfahren noch läuft. Gleiches ist für das Containerlager in Fürth vorgesehen.

In den Ausreisezentren sollen die Flüchtlinge durch "sanften Druck" und die Konzentration an einem Ort, wie es der Sprecher des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Sigurd Ilek ausdrückt, bei der Passbeschaffung mitwirken oder zur freiwilligen Ausreise bewegt werden.

In der Praxis bedeutet der "sanfte Druck" ein völliges Arbeitsverbot und Verbot des Besuchs von Deutschkursen, um die Flüchtlinge durch Beschäftigungslosigkeit mürbe zu machen. Der Bewegungsradius wird auf das Stadtgebiet bzw. den Landkreis eingeschränkt. Sozialleistungen werden drastisch zurückgefahren und nur noch in Form von Sachmitteln vergeben. Medizinische Leistungen werden auf das Notwendigste eingeschränkt und nur nach behördlicher Genehmigung gewährt.

Das kärgliche Taschengeld von 40 Euro, das den Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zusteht, wird entweder von Beginn an gestrichen oder als Druckmittel bei den wöchentlich stattfindenden Verhören verwendet und bei "mangelnder Kooperation" gestrichen. Die gemeinnützige Arbeit, die nach dem AsylbLG für Flüchtlinge verpflichtend ist und trotz des beschämenden Stundenlohns von 1 Euro wahrgenommen wird, um überhaupt etwas Bargeld zu besitzen, wird untersagt oder ebenfalls als Sanktionsmittel eingesetzt.

Die dadurch erzeugte Mittellosigkeit verhindert, dass die Flüchtlinge einen Rechtsbeistand nehmen können. Dabei wäre dieser notwendig, da gegen die Einweisung nur mit einer Klage vorgegangen werden kann und die Flüchtlinge teilweise mit der Einweisung eine Anzeige wegen Behinderung der Identitätsklärung bekommen.

Zu dieser Kriminalisierung hinzu kommt eine Entmündigung und "Halbillegalisierung", da der Duldungsstatus auf den von den Ausländerbehörden ausgestellten Ausweisersatzpapieren geschwärzt wird und hinter den Namen ein "angeblich" eingefügt wird. Dadurch verlieren die Insassen der Ausreisezentren Aufenthaltsgenehmigung und Identitätsnachweis und damit auch jede Rechts- und Geschäftsfähigkeit.

Obwohl es sich nicht um Abschiebehaftanstalten handeln soll, wird alles getan, um einen Gefängnischarakter zu erzeugen: Hohe Umzäunung, Wachpersonal, Videoüberwachung, Kontrolle bei Ausgang und Kontrolle von Besuchern, einfache Pritschen in Mehrbettzimmern. Durch willkürliche Zimmerdurchsuchungen wird zudem jede Privatsphäre zerstört.

Die psychosoziale Betreuung und ausländerrechtliche Beratung, die nach Angabe des Leiters der Clearingstelle Rheinland-Pfalz Dietmar Martini-Emden vorgesehen ist, entpuppt sich als zusätzliches Verhörinstrument. Neben den wöchentlich stattfindenden Verhören durch die Ausländerbehörden, beschönigend "Interviews" genannt, sind Sozialarbeiter und Dolmetscher angewiesen, nach Hinweisen auf Identität und Herkunft des Flüchtlings zu fahnden.

Zynisch mutet da die Klage der rheinland-pfälzische Landesregierung an, dass in der Außendarstellung des Lagers in Ingelheim ihre humane Ausländerpolitik nicht genügend zum Ausdruck komme.

Die "Erfolgsbilanzen" der Ausreisezentren

Wie "erfolgreich" die Repressionsinstrumente dabei sind, ist einem Evaluationspapier von Martini-Emden zu entnehmen:

"Bei den aufgenommenen Personen zeigt sich, dass die deutlichen Leistungseinschränkungen, der Ausschluss einer Arbeitsaufnahme sowie das sich in einem allmählichen Prozess entwickelnde Bewusstsein über die Ausweglosigkeit ihrer Lebensperspektive in Deutschland die Menschen in eine gewisse Stimmung der Hoffnungs- und Orientierungslosigkeit versetzen."

Welche Konsequenzen daraus folgen, zeigen die Bilanzen der Ausreisezentren. In die Modellprojekte Minden-Lübbecke, Braunschweig, Oldenburg und Ingelheim, für die relativ aktuelle Zahlen vorliegen, sind bis April 2002 insgesamt 727 Flüchtlinge eingewiesen worden. 381 Flüchtlinge (52%) sind nach Erhalt der Einweisung oder im Laufe des Aufenthalts in den Sammellagern in die Illegalität untergetaucht, 16 (2,2%) sind "freiwillig" ausgereist, 62 (8,5%) wurden abgeschoben. Die Übrigen wurden wieder auf die Gemeinden verteilt oder werden weiterhin zum Leben in den Ausreisezentren gezwungen. Die Identität konnte nur bei ca. 20% zweifelsfrei geklärt werden.

Die Behörden verbuchen in ihrer Bilanz jedoch auch die Flüchtlinge als Erfolg, die ein Leben in der Illegalität einer Rückkehr in Verfolgung, Bürgerkrieg und Elend und dem menschenunwürdigen Dasein in den Ausreiseeinrichtungen vorziehen, da von einer unkontrollierten Ausreise ausgegangen wird.

Tatsächlich bemisst sich der "Erfolg" aber an einer ganz anderen Stelle, nämlich der Entlastung der Sozialkassen. Denn auch in die Illegalität vertriebene Flüchtlinge, die nicht ausgereist sind, "beantragen zumindest keine Leistungen beim Sozialamt", wie das niedersächsische Innenministerium in einer Ergebnisstudie vom September 2001 mitteilt. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hebt die dauerhafte Einsparung von Sozialleistungen in ihrer Bilanz ebenfalls ausdrücklich hervor.

Flüchtlinge werden nur noch als ökonomische Belastung angesehen, der man sich durch Abschiebung oder Vertreibung in die Illegalität entledigen muss. "Ziel ist die Beseitigung von Flüchtlingen aus dem öffentlichen Raum... Soziale Misshandlung wird dabei bewusst als Instrument eingesetzt", so Andrea Kothen von Pro Asyl.

Dass mit der Einweisung in ein Ausreisezentrum existenzielle Bedrohungen verbunden sind, wird an zwei Fällen besonders deutlich. Ein syrischer Flüchtling, der im Ausreisezentrum seine Identität preisgegeben hat, wurde nach der Abschiebung verhaftet und gefoltert. In Minden-Lübbecke hat ein Migrant, der dem "sanften Druck" nicht mehr standhalten konnte, Selbstmord begangen.

Nach darauf folgenden Protesten der übrigen Insassen gegen die menschenunwürdigen Zustände, die schließlich in Drohungen kulminierten, die ganze Einrichtung abzubrennen, musste das Ausreisezentrum nach 18 Monaten geschlossen werden. Doch nicht einmal das war der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen Grund genug, das ganze Konzept ad acta zu legen. Vielmehr wird nach neuen Standorten gesucht und der damalige Träger, das Deutsche Rote Kreuz, sieht in mangelnden Sanktionsmitteln gegenüber den Flüchtlingen den Grund für das Scheitern der Einrichtung und fordert verstärkte Repressionsmaßnahmen.

Der in den Ausreisezentren zum Ausdruck kommende Rassismus wird dabei noch als Ausländerfreundlichkeit zu verkaufen versucht. Ressentiments gegenüber Ausländern aufgrund von "Asylmissbrauch" und "Erschleichung des Aufenthaltsrechts durch falsche Angaben", sollen vorgeblich durch die Schaffung von Ausreisezentren verhindert werden. Nach dieser verqueren Logik steigt angeblich die Bereitschaft der Bevölkerung für die Aufnahme Schutzbedürftiger, wenn deutlich gemacht wird, dass unerwünschte Flüchtlinge konsequent abgeschoben werden.

Tatsächlich dienen die Ausreiseeinrichtungen in hervorragender Weise dem Schüren von Ausländerhass, denn durch die Einweisung von Migranten in Sammellagern mit Gefängnischarakter findet eine pauschale Kriminalisierung von Flüchtlingen statt. Nicht die Bevölkerung, sondern die Politik ist für ihre Kriminalisierung verantwortlich!

Dem jetzt in Fürth vorgestellten Ausreisezentrum soll in Südbayern ein weiteres folgen, und auch in den anderen Bundesländern liegen ungeachtet der katastrophalen Bilanz der Ausreiseeinrichtungen Pläne für weitere Zentren schon bereit.

Bemerkenswert ist, dass mit dem Lager in Fürth erstmals in einem unionsgeführten Bundesland ein Ausreisezentrum errichtet wird. Die bisherigen Einrichtungen gehen auf das Konto von sozialdemokratisch geführten Landesregierungen, teils in Koalitionen mit FDP bzw. Grünen/Bündnis90, teils in Alleinregierung oder durch Tolerierung der PDS. Und auch die ausdrücklich im neuen Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung vorgesehene Möglichkeit der Schaffung von Ausreiseeinrichtungen zeigt die große Koalition inhumaner ausländerfeindlicher Politik, geht sie doch auf eine Initiative der bayerischen CSU zurück, ohne dass SPD oder Grüne sich in irgendeiner Form dagegen gewehrt hätten.

Angesichts dessen wirkt der Protest der Grünen im bayerischen Landtag gegen das neue Lager in Fürth heuchlerisch, zumal die grüne Parteisprecherin Claudia Roth nach Besuch des Ausreisezentrums Bramsche im September 2001 sich zwar entsetzt über die Zustände zeigte, aber statt einer Abschaffung von Ausreiseeinrichtungen nur kleine Verbesserungen forderte.

Siehe auch:
Ausländerfeinde an der Regierung
(15. März 2002)
Massive Kritik an Schilys Zuwanderungsgesetz
( 20. September 2001)
Bundesinnenminister Otto Schily legt Entwurf zur Neuregelung des Ausländergesetzes vor
( 14. August 2001)
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