Internationale Rechtsexperten halten Irakkrieg für illegal

Zahlreiche anerkannte internationale Rechtsexperten betrachten den Angriff der USA auf den Irak als eindeutigen Buch des Völkerrechts.

Die Internationale Juristenkommission (ICJ) in Genf, brachte bereits am Dienstag ihre "tiefe Bestürzung darüber zum Ausdruck, dass eine kleine Anzahl Staaten dicht vor einer völlig illegalen Invasion des Irak stehen, die einem Angriffskrieg gleichkommt".

Laut ICJ stellt "ein Krieg ohne klares Mandat des Sicherheitsrats eine flagrante Verletzung des Gewaltverbots dar". Die Sicherheitsratsresolution 1441, betont die Kommission, autorisiere die Anwendung von Gewalt nicht. Damit widersprach sie offen US-Präsident Bush, der diese Resolution als Rechtfertigung für einen Krieg anführt.

Die ICJ fügte hinzu, dass selbst "der Sicherheitsrat keine unbeschränkte Befugnis hat, die Anwendung von Gewalt zu autorisieren. Er darf dies nur tun, ‚um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren’." Die von den Regierungen der USA, Großbritanniens und Spaniens vorgelegten Beweise über eine Bedrohung der internationalen Sicherheit seien aber "alles andere als überzeugend".

Am Donnerstag meldete sich die ICJ erneut zu Wort und verurteilte den mittlerweile erfolgten Angriff auf Bagdad als "großen Rückschritt für die internationale Rechtstaatlichkeit".

Die ICJ wurde 1952 in Berlin gegründet und hatte in ihren Anfangsjahren vor allem Menschenrechtsverletzungen in der Sowjetunion und Osteuropa angeprangert. Später löste sie sich aus den Rahmenbedingungen des Kalten Kriegs. Heute besteht die Kommission aus 60 führenden Völker- und Menschenrechtsexperten aus aller Welt. Sie verfügt über 97 autonome nationale Sektionen und angeschlossene Juristenorganisationen in 70 Ländern. Sie ist mithin eine der namhaftesten internationalen Juristenorganisationen überhaupt.

Neben der ICJ haben auch zahlreiche renommierte Völkerrechtler den Angriff auf den Irak als eindeutigen Rechtsbruch angeprangert. Im Zentrum der Argumentation steht dabei stets das in der UN-Charta festgelegte allgemeine Gewaltverbot, für das nur zwei Ausnahmen gelten: Die Selbstverteidigung gegen einen bewaffneten Angriff oder ein expliziter Beschluss des Sicherheitsrats. Beides ist im Fall des Irak nicht gegeben.

Das Selbstversteigungsrecht gilt nur, wenn ein feindlicher Angriff bereits erfolgt ist oder unmittelbar bevor steht. Zur Rechtfertigung eines Präventivkriegs lässt es sich dagegen nicht heranziehen. Wenn sich ein Staat durch einen anderen bedroht fühlt, ohne dass ein unmittelbarer Angriff bevorsteht, muss er den Sicherheitsrat anrufen, und nur dieser darf die Ermächtigung zu einem Angriff geben.

Der Freiburger Staats- und Völkerrechtsprofessor Dietrich Murswiek schreibt dazu in der Süddeutschen Zeitung : "Die in der Presse mitunter zu lesende Ansicht, Bush handele in einer rechtlichen ‚Grauzone’, wenn er ohne Sicherheitsratsmandat den Angriffsbefehl gebe, ist falsch. Ohne ausdrückliche Ermächtigung durch eine neue Resolution ist der Irak-Krieg ein verbotener Angriffskrieg - ein Verbrechen im Sinne des Völkerstrafrechts."

Murswiek warnt davor, dass die USA hier einen Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen schaffen. "Wenn Bush sagt, er brauche niemanden um Erlaubnis zu fragen, spricht daraus nicht nur die Arroganz der Macht. Darin liegt auch eine Rechtsbehauptung... Wenn diese Auffassung sich durchsetzt und zu einer neuen Regel des Völkerrechts wird, ist das allgemeine Gewaltverbot praktisch abgeschafft."

Entweder, so Murswiek, dürfe dann "jeder Staat gegen jeden Staat Krieg führen, den er für einen ‚Schurkenstaat’ hält"; dann gebe es keine internationale Sicherheit mehr. Oder die Befugnis zur Führung von Präventivkriegen gelte als exklusives Recht für die USA; dann würde auch "das Prinzip der souveränen Gleichheit aller Staaten" zerstört.

Ebenso wie viele andere Völkerrechtsexperten verneint Murswiek entschieden, dass die Sicherheitsresolution 1441 die USA zu einem Militärschlag ermächtigt. Die Resolution droht dem Irak mit "ernsten Konsequenzen", wenn er ihre Forderungen nicht erfüllt. Diese Formulierung, meint Rüdiger Wolfrum, Direktor am Heidelberger Max-Planck-Institut für Völkerrecht, sei viel zu unbestimmt, um daraus das Recht auf Gewaltanwendung abzuleiten. Letztlich könne nur der Sicherheitsrat selbst seine Beschlüsse auslegen. Die Mehrheit der Mitglieder vertrete aber die Auffassung, dass die Resolution kein Kriegsmandat beinhalte.

Zum selben Schluss gelangt auch die Internationale Juristenkommission. Die Resolution 1441 autorisiere keine Gewaltanwendung, sagte deren Generalsekretärin Louise Doswald-Beck. "Entscheidend ist, dass neun Mitglieder des Sicherheitsrats, einschließlich der fünf permanenten Mitglieder, die Anwendung von Gewalt aktiv unterstützen müssen - und diese Unterstützung fehlt offensichtlich."

Den Völkerrechtlern ist klar, dass es keine Instanz gibt, die die US-Regierung zur Einhaltung internationaler Rechtsnormen zwingen könnte. Dennoch geht es bei der Auseinandersetzung über die Legalität des Irakkrieges nicht nur um akademische Fragen. Für eine Reihe von Regierungen könnten daraus ernsthafte politische Probleme erwachsen.

So stellt das deutsche Grundgesetz die Unterstützung eines Angriffskriegs unmissverständlich unter Strafe. Die Bundesregierung könnte juristisch dafür zur Verantwortung gezogen werden, dass die den USA Überflugrechte und Basen in Deutschland zur Verfügung stellt. Sie hat es deshalb sorgfältig vermieden, den Krieg als völkerrechtswidrig zu bezeichnen. Bundeskanzler Schröder sagte in seiner Fernsehansprache zum Krieg lediglich, dieser sei "nicht gerechtfertigt". Und Regierungssprecher Bela Anda wich der Frage nach der Rechtmäßigkeit des Krieges mit der Bemerkung aus, es sei unseriös, mit "Ja" oder "Nein" zu antworten.

Der offene Bruch international anerkannter Rechtsgrundsätze durch die US-Regierung macht vor allem eines deutlich: Die Nachkriegsordnung mit ihren relativ stabilen und friedlichen Beziehungen zwischen den Großmächten ist endgültig vorbei. Oder, wie es der Jurist Murswiek ausdrückt: "Der Irak-Krieg könnte der erste Schritt zu einer fundamentalen Umwälzung der Völkerrechtsordnung sein."

Siehe auch:
Die Bush-Regierung verstößt gegen das Völkerrecht
(19. März 2003)
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