Der soziale Inhalt von Schröders Regierungserklärung

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat in seiner Regierungserklärung zahlreiche Kürzungen im Sozialsystem angekündigt, die schon seit längerem von Teilen der Wirtschaft und der Opposition gefordert werden.

In seiner eineinhalbstündigen Rede fand er zwar auch lobende Worte für den deutschen Sozialstaat und beteuerte gar, ihm nicht "den Todesstoß" versetzen zu wollen. Doch der Inhalt seiner Rede - befreit vom schmückenden, verbalen Beiwerk - erzeugte den entgegengesetzten Eindruck. Schröder verfuhr immer nach dem selben Muster: Zuerst salbende Worte über die Bedeutung des Sozialstaats, des Kündigungsschutzes, der Krankenversicherung, des Flächentarifvertrags usw. und dann ein großes "Aber".

Zu Beginn seiner Rede sagte der Kanzler, dass "alle Kräfte der Gesellschaft ihren Beitrag leisten müssen: Unternehmer und Arbeitnehmer, freiberuflich Tätige und auch Rentner". Auf den Beitrag, den Unternehmer leisten müssen, wartete man dann allerdings vergeblich.

Am konkretesten wurde er noch bei der Ankündigung einer sogenannten Ausbildungsabgabe. Er forderte die Wirtschaft zur Einhaltung ihrer Zusage auf, jedem Jugendlichen eine Lehrstelle anzubieten. "Wenn nicht, werden wir auch in diesem Bereich zu einer gesetzlichen Regelung kommen müssen."

Man muss schon Mitglied des sozialdemokratischen Parteivorstands sein, um aus dieser vagen Aussage die Einführung einer Ausbildungsabgabe für jene 70 Prozent aller Betriebe, die nicht ausbilden, herzuleiten. Diesen Part übernahm die ehemalige Juso-Vorsitzende Andrea Nahles. Sie erklärte im Magazin Der Spiegel hingerissen: "Das ich das noch erleben darf."

Im folgenden sollen die wesentlichen Eckpunkte der von Schröder verordneten Kürzungen sowie ihre sozialen Auswirkungen dargestellt werden.

Arbeitslose

Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld wird für unter 55-Jährige auf zwölf Monate begrenzt. Für ältere Arbeitslose gibt es maximal 18 Monate (derzeit: 32) Monate Arbeitslosengeld.

Dies bedeutet eine empfindliche Kürzung für ältere Arbeitslose, die bei der derzeitigen wirtschaftlichen Lage ohnehin kaum eine Chance auf einen neuen Arbeitsplatz haben. In Verbindung mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, die Schröder ebenfalls ankündigte, werden sie zu bitterer Armut verurteilt.

Da bei der Sozialhilfe Ersparnisse und Einkommen der Familienangehörigen mit angerechnet werden, kann dies für den Einzelnen eine Kürzung von mehreren hundert Euro pro Monat bedeuten. Ein Viertel der fast 1,5 Millionen Langzeitarbeitlosen wird Berechnungen zufolge jede Unterstützung verlieren. Arbeiter, die 30 bis 35 Jahre im Berufsleben standen, müssten zunächst all ihre Ersparnisse aufbrauchen, womöglich ihr erspartes Haus verkaufen, bevor sie irgend eine Unterstützung erhalten.

Bisher ist die längere Laufzeit des Arbeitslosengeldes für ältere Arbeitslose nicht selten zur Finanzierung der ersten Phase des Vorruhestands benutzt worden. Mit Hilfe von Zahlungen der entlassenden Betriebe wurden Sozialpläne erarbeitet, die den Ruhestand ab 50 ohne übermäßige finanzielle Einbußen ermöglichten. So konnten ohne größere soziale Proteste massiv Arbeitsplätze abgebaut werden. Mit den jetzt angekündigten Änderungen ist damit Schluss.

Schröder nutzte zur Begründung dieser Maßnahmen demagogisch das Bild vom arbeitslosen Faulenzer. "Ich denke, wir setzen damit ein eindeutiges Signal für diejenigen Menschen in unserer Gesellschaft, die länger als zwölf Monate arbeitslos sind. Niemandem wird künftig gestattet sein, sich zu Lasten der Gemeinschaft zurückzulehnen. Wer zumutbare Arbeit ablehnt - wir werden die Zumutbarkeitskriterien verändern -, der wird mit Sanktionen rechnen müssen."

Kündigungsschutz

Auch beim Kündigungsschutz folgt Schröder den Forderungen der Wirtschaftsverbände. Bislang sind nur Arbeiter in Betrieben mit höchstens fünf Beschäftigten vom Kündigungsschutz ausgeschlossen. Wird ein sechster eingestellt, genießen alle Kündigungsschutz. In Zukunft können diese Betriebe mehr Beschäftigte einstellen, ohne durch den Kündigungsschutz beim Heuern und Feuern beeinträchtigt zu werden. Einzige Bedingung: die Neueinstellungen müssen befristet sein. Arbeiter mit diesem unsicheren Status werden also zahlenmäßig zunehmen. Dafür wird auch ein weiterer Punkt sorgen, den Schröder ankündigte. Existenzgründer können neue Beschäftigte bis zu vier Jahre befristet einstellen, doppelt so lang wie derzeit möglich.

Um die Zahl der Arbeitsgerichtsprozesse zu reduzieren, sollen Arbeitnehmer bei betriebsbedingten Kündigungen nicht mehr auf Wiedereinstellung klagen können, sondern eine gesetzlich festgeschriebene Abfindung erhalten. Sie wird vermutlich unter der Abfindung liegen, die ein gerichtlicher Vergleich zur Folge hat.

Auch die Sozialauswahl bei Entlassungen wird neu gefasst. Bisher musste der soziale Status der Betroffenen berücksichtigt werden; junge und kinderlose Arbeiter konnten eher entlassen werden als ältere mit Kindern. Jetzt sollen betriebswirtschaftliche Gründe eine stärkere Rolle spielen.

Die Betriebsräte vor Ort sollen zudem mehr Möglichkeiten erhalten, die Arbeitsbedingungen frei mit den Unternehmen zu verhandeln. Tarifverträge sollen unter Mitwirkung der Tarifparteien flexibler werden, forderte Schröder. Öffnungsklauseln, mit deren Hilfe die Unternehmen ihren Betriebsräten vor Ort so manches Zugeständnis beim Lohn oder den Arbeitsbedingungen abringen werden, sollen notfalls gesetzlich geregelt werden.

Sozialversicherungen

Zu Verringerung der Lohnnebenkosten will Schröder den durchschnittlichen Krankenkassenbeitrag von heute 14,3 auf unter 13 Prozent senken. Um die dadurch entstehenden Einnahmeverluste in Höhe von 13 Milliarden Euro zu kompensieren, sollen Leistungen gestrichen werden. Patienten sollen bis zu einer noch festzulegenden Höhe im Jahr für die Arztkosten zuzahlen. Erwähnt hat Schröder außerdem Praxisgebühren (eine Art Eintrittsgeld beim Arzt) und Selbstbehalte, sprich noch höhere Medikamentenzuzahlungen.

Außerdem soll das Krankengeld privat versichert werden. Krankengeld löst in der Regel nach einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen die Lohnfortzahlung ab. Sie wird von den Krankenkassen gezahlt. Die Ausgaben für Krankengeld sind in letzter Zeit angestiegen, obwohl der Krankenstand aufgrund der unsicheren Arbeitsplatzsituation im letzten Jahr mit 4 Prozent der Sollarbeitszeit auf ein Rekordtief gesunken ist. Der Grund ist, dass Langzeiterkrankungen eine wachsende Rolle bei den Fehlzeiten spielen.

Eine private Krankengeldversicherung würde die Kassen um 7,6 Milliarden Euro entlasten. Die privaten Krankenkassen haben bereits angekündigt, sie könnten eine Krankengeldversicherung für 20 Euro pro Monat anbieten.

Um die Krankenkassen weiter zu entlasten, sollen bestimmte Leistungen - wie das Mutterschaftsgeld - über Steuern finanziert werden.

Den 19,5 Millionen Rentnern kündigte Schröder geringe Rentenzuwächse an. Die Rentenformel soll zum wiederholten Male korrigiert werden. Genaueres erwartet Schröder von der Rürup-Kommission, die inzwischen die erhöhte Besteuerung der Renten vorgeschlagen hat. Nur eines ist schon sicher: Bei dem von Schröder vor zwei Jahren versprochenen Rentenniveau von 67 Prozent des Durchschnittlohns im Jahre 2030 bleibt es auf keinen Fall.

Investitionshilfen

Die von Schröder angebotenen Investitionshilfen zur Belebung der Binnenkonjunktur sind mit gleicher Nadel gestrickt. Es soll zinsverbilligte Kredite für Kommunen und für die private Sanierung von Wohnungen geben. Bereitgestellt werden die verbilligten Kredite von der staatseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

8 Milliarden Euro davon sollen Privatleute oder Wohnungsgesellschaften für die Sanierung von Wohnungsbeständen und Immobilien erhalten. Dadurch soll die Bauwirtschaft angekurbelt werden. Es dürfte allerdings eher so sein, dass sich Firmen, die sowieso investieren wollten, jetzt um die verbilligten Kredite bemühen werden. An der Lage der Baubranche wird dies kaum etwas ändern.

Die Kommunen sollen über 7 Milliarden Euro geliehen bekommen. Doch der Großteil der Städte und Gemeinden ist durch die Steuergesetzgebung der rot-grünen Bundesregierung so pleite, dass sie keine Kredite mehr aufnehmen dürfen, seien sie auch noch so günstig.

Lediglich ein Posten dürfte tatsächlich bei den Kommunen landen. Sie sollen von ihrem Beitrag zur Flutopferhilfe befreit werden und. müssen 800 Millionen Euro nicht an den Bund zahlen.

Obgleich die Regierungserklärung nach allen Regeln der Kunst medial vor- und nachbereitet wurde, hinterlässt sie nur einen Eindruck. Die Süddeutsche Zeitung kommentierte, die Schröderschen Zumutungen erinnerten "fatal an das Sparpaket Kohls aus dem Jahr 1996, das nicht nur die Lockerung des Kündigungsschutzes und die Kürzung der Lohnfortzahlung enthielt, sondern auch die Ankündigung eines politischen Programms, das zugespitzt so aussah: Die Starken müssen gestärkt werden, damit sie die Schwachen besser ziehen können; und die Schwachen müssen noch erleichtert werden, auf dass sie nicht so schwer sind."

Einfacher ausgedrückt: Nehmt den Armen und gebt den Reichen.

Siehe auch:
Schröders Angriff auf die Schwächsten der Gesellschaft
(19. März 2003)
Clement plant Arbeitszwang für Jugendliche
( 15. Februar 2003)
Bundesregierung lockert den Kündigungsschutz
( 24. Januar 2003)
SPD und Gewerkschaften fördern Niedriglohnarbeit
( 20. September 2002)
Florian Gerster fordert massive Kürzungen bei der Arbeitslosenunterstützung
( 8. März 2002)
Die rot-grüne Steuerreform: Weg in eine soziale Katastrophe
( 27. August 2002)
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