Neueste Untersuchungen über die Auswirkungen des 1994 eingeführten beschleunigten Asylverfahrens in den Niederlanden belegen, dass das lange Zeit gerühmte offene, liberale holländische Asylverfahren längst seinen vermeintlichen Glanz verloren hat. Die eingeführten Neuerungen bringen unzumutbare Hürden für die Asylbewerber und dienen gezielt der willkürlichen Abweisung von Flüchtlingen.
Ein Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) weist das menschenverachtende Vorgehen bei den beschleunigten Asylverfahren in den Niederlanden nach. Er zeigt anhand exemplarischer Erfahrungen, wie diese Praxis der Asylverweigerung das Leben von Menschen zerstört.
Es gibt in den Niederlanden zwei Verfahren, mittels derer Asylanträge überprüft werden. Das beschleunigte, sogenannte "AC-Verfahren" (AC, accelerated procedure) und das eigentliche Asylverfahren, in dem der Antrag vollständig überprüft wird. Erst nach einem vollständigen Verfahren kann ein Asylantrag tatsächlich anerkannt werden. Dieses Verfahren kann bis zu einem Jahr oder länger andauern. Während dieses Verfahren läuft, erhält der Flüchtling materielle Unterstützung wie z. B. Unterbringung, Nahrungsmittel und medizinische Versorgung.
Das ist beim beschleunigten Verfahren nicht der Fall. Während dieser Zeit erhalten die Flüchtlinge keinerlei materielle Unterstützung vom niederländischen Staat. Das AC-Verfahren wird innerhalb weniger Tage durchgeführt, was, wie der Bericht betont, die Möglichkeit einer ernsthaften Prüfung von Asylanträgen stark einschränkt.
Die Einführung des AC-Verfahrens wurde 1994 damit begründet, dass "offensichtlich unbegründete" Asylanträge im Vorfeld "ausgesiebt" werden sollten. Aber wie Human Rights Watch anhand von Zahlen des Vorjahres feststellt, wird es mittlerweile bei ungefähr 60 Prozent aller Asylanträge in den Niederlanden angewendet. Damit hat sich der Anteil der AC-Verfahren im Vergleich zu der Rate der vorhergehenden Jahre verdreifacht.
Das AC-Verfahren in der Praxis
Wird ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet, werden für die Überprüfung des Asylanspruchs und für die Entscheidung über das Schicksal des Flüchtlings insgesamt nur 48 Stunden eingeräumt. Das Verfahren besteht aus zwei Interviews an zwei aufeinanderfolgenden Tagen. Es endet mit der Entscheidung des zuständigen Beamten, ob der Flüchtling den Anspruch auf ein reguläres Verfahren hat oder ob sein Asylantrag ohne weitere Überprüfung endgültig abgelehnt wird.
Die Kriterien, nach denen das AC-Verfahren angewandt wird, sind schwammig. Wie ein Asylantrag behandelt wird, hängt von der subjektiven Entscheidung des zuständigen Beamten ab, der diese zudem innerhalb kürzester Zeit trifft - eine Vorgehensweise, die den von den Vereinten Nationen definierten Menschenrechten fundamental widerspricht.
Die Art und Weise der Interviews ist ebenso Garant dafür, dass eine ernsthafte Überprüfung von Asylansprüchen verhindert wird. Im ersten Interview darf der Antragsteller nichts darüber berichten, was ihm passiert ist und warum er überhaupt in die Niederlande geflohen ist. Dort geht es lediglich um seine persönlichen Angaben - Identität, Nationalität und Reiseroute. Im zweiten Interview wird der Flüchtling vertiefend zu diesen Punkten befragt, wobei großes Augenmerk auf Widersprüche aus dem ersten Interview gelegt wird. Dabei gibt es von Seiten der Beamten so gut wie keine Hinweise darüber, welcher Art von Informationen die Behörde wirklich zu erfahren sucht - "es wird erwartet, dass der Asylbewerber alle relevanten Informationen ohne Widersprüche vorbringt". Ein Aspekt, der auch von Amnesty International mit Besorgnis gesehen wird.
Ein Beispiel, das Human Rights Watch zur Untermauerung seiner Kritik anführt, ist der Fall von Mariella M. Diese Frau war aus Liberia geflohen, weil sie dort bei einer rituellen Beerdigung umgebracht werden sollte. Während ihres AC-Verfahrens musste ihr Interview mindestens fünfmal unterbrochen werden, weil ihre körperliche und seelische Verfassung zu schlecht war, um fortzufahren. Aufgrund ihrer Verwirrung und ihres schlechten Zustands war das, was sie den Beamten berichtete, widersprüchlich und zusammenhanglos. Aber dennoch wurde zu keinem Zeitpunkt ihr 14-jähriger Sohn, der mit ihr in die Niederlande geflohen war, hinzugezogen, um die Aussagen seiner Mutter zu hinterfragen oder nur ihren körperlichen und seelischen Zustand besser zu verstehen. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt.
Danach befragt, warum unter diesen Bedingungen ein Interview durchgeführt wurde, verwiesen die Behörden darauf, dass Mariella M. mehrmals gefragt wurde, ob sie weitermachen möchte. Ihr Rechtsanwalt erklärte jedoch: "Sie wollte das ganze nur hinter sich bringen und Ruhe haben. Sie wusste nicht, was das Ganze für sie und ihren Sohn bedeuten könnte." Sie wusste also nicht, dass es sich bei dem Verfahren um ihre einzige Möglichkeit handelte, den Asylantrag vorzubringen!
Es gibt zudem laut Human Rights Watch mehrere Berichte darüber, dass das beschleunigte Asylverfahren auch bei älteren Menschen angewandt wurde, die erhebliche gesundheitliche Beschwerden haben, ebenso bei Menschen, die in ihrem Herkunftsland Opfer von Folter oder sexueller Gewalt geworden sind und infolgedessen Anzeichen von schwerem Trauma und anderen psychischen Störungen aufwiesen.
Keine wirkliche Rechtsberatung
Die an sich schon menschenverachtende Verfahrensweise in den AC-Verfahren wird noch durch die Tatsache verschärft, dass dem Flüchtling dabei keine ernst zu nehmende Möglichkeit der Rechtsberatung zugestanden wird.
Während der beiden Interviews des AC-Verfahrens sind keine Rechtsanwälte anwesend, und der Asylbewerber erhält lediglich die Gelegenheit, sich zwischen den beiden Interviews und nach dem zweiten Interview mit einem Rechtsanwalt zu treffen. In der Regel finden diese Treffen mit zwei unterschiedlichen Rechtsanwälten statt.
Ein Widerspruch gegen die Entscheidung der niederländischen Behörden muss drei Stunden nach der Urteilsverkündung erfolgen. Geschieht das nicht, ist die Entscheidung der Behörde endgültig - mit allen Konsequenzen für den Bewerber. Danach gibt es für ihn keine Gelegenheit mehr, um zusätzliche Informationen und Beweise vorzubringen, die nicht bereits schon in den beiden Interviews erwähnt wurden.
Auch was die Einhaltung der Drei-Stunden-Frist für den Widerspruch angeht, wird seitens der niederländischen Behörden kein Pardon gegeben. So erklärt ein Vertreter der Organisation VluchtelingenWerk: "Wenn der Anwalt eine Stunde zu spät ist, ist der Fall verloren - das Leben ist verloren. Ich habe erlebt, wie Flüchtlingen, die Opfer schrecklicher Folter geworden waren, Ähnliches widerfahren ist. In der Vergangenheit konnte das Ministerium sich so viel Zeit nehmen wie nötig; das ist jetzt nicht mehr der Fall."
Vertreter der niederländischen Anwaltskammer und von VluchtelingenWerk haben Bedenken geäußert, weil sie innerhalb des kleinen Zeitfensters, das ihnen zur Verfügung gestellt wird, keine ernsthafte juristische Vertretung ihrer Mandanten durchführen können. Vor allem dann nicht, wenn die Geschichte des Asylbewerbers komplex ist und es notwendig ist, Beweise zusammenzutragen - wie z. B. Haftgesuche oder Informationen über die in der Herkunftsregion existierenden Bedingungen. Gleichzeitig geht in Fällen, in denen ein Übersetzer benötigt wird, allein für einfache Kommunikation viel Zeit verloren. Oft beginnen Asylbewerber erst bei dem Treffen mit dem zweiten Anwalt zu verstehen, dass es sich dabei um die Feststellung ihres Anspruchs auf Asyl handelt und dass ihnen lediglich die nächsten drei Stunden zustehen, um ihren Fall vorzubringen.
Ein weiteres Hindernis, das den Flüchtlingen in den Weg gelegt wird, ist das übermäßige Gewicht, das die Einwanderungsbehörden (Immigratie en Naturalisatiedienst - IND) auf die Qualität und Überprüfbarkeit der Ausweispapiere und Beschreibungen der Reiserouten der Asylbewerber legen. Damit wird eine kaum zu nehmende Hürde für die einzelnen Bewerber geschaffen, ihren Asylanspruch glaubhaft zu machen.
Wenn der Asylbewerber nach Ansicht der Einwanderungsbehörde während des Interviews seine Geschichte nicht glaubhaft vorgebracht hat, geht nach niederländischer Gesetzgebung die Beweispflicht, die vorher von Asylbewerber und Behörde zu gleichen Teilen getragen wird, vollständig auf den Asylbewerber über. Dies macht es dem Asylbewerber fast unmöglich, seinen Anspruch auf ein reguläres Asylverfahren geltend zu machen. Zudem steht der Asylbewerber auch hier unter einem immensen Zeitdruck, um die notwendigen Dokumente vorzulegen. Ist der Asylbewerber dazu vor Ablauf des AC-Verfahrens nicht in der Lage, werden die Dokumente von der Behörde im Nachhinein nicht berücksichtigt.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Tatsache, dass es sowohl die Gesetze der Europäischen Union als auch die Gesetze der Niederlande im Besonderen praktisch unmöglich machen, dass Flüchtlinge auf legalem Wege in die Niederlande gelangen, weshalb für viele die Hilfe von Schleusern zur einzigen Möglichkeit wird. Die Anerkennung dieser Flüchtlinge ist jedoch äußerst unwahrscheinlich, da die meisten von ihnen keine gültigen Reisedokumente und zusätzlich oft große Angst und Bedenken haben, den Behörden überhaupt von ihrer Reise zu berichten. Ihnen wird in der Folge mit größtem Misstrauen begegnet, noch bevor das AC-Verfahren überhaupt begonnen hat.
Alles in allem wird deutlich, dass die Einführung der AC-Verfahren in erster Linie dazu diente, die ernsthafte Prüfung der Asylansprüche zu verhindern. Sozial- und Christdemokraten schließen in den einst für ihre Liberalität bekannten Niederlanden die Grenzen für Flüchtlinge und treten so das Menschenrecht auf Asyl mit Füßen.
