Rot-grün schröpft Rentner und Arbeitslose

Nur zwei Tage, nachdem der Bundestag einschneidende Kürzungen für Arbeitslose verabschiedet hat, beschlossen SPD und Grüne am Sonntag einen weiteren Angriff auf sozial Schwache: Die Rentner müssen sich im kommenden Jahr mit einer Nullrunde begnügen und höhere Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Sie werden also unter dem Strich 2004 weniger Geld erhalten als jetzt. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik werden die Bezüge der Rentner damit um durchschnittlich 100 Euro im Jahr gekürzt.

Die Entscheidung fiel in einer fünfstündigen Klausursitzung des Bundeskabinetts und der Fraktionsspitzen und überraschte selbst Experten. Nachdem das Sozialministerium am Freitag ein Loch in der Rentenkasse von acht Milliarden Euro prognostiziert hatte, war allgemein damit gerechnet worden, dass der Beitragssatz gering erhöht wird, um die ohnehin geschröpften Rentner nicht noch weiter zu belasten. Doch nun müssen ausschließlich sie für ein Finanzloch gerade stehen, für dessen Entstehung sie nicht die geringste Verantwortung tragen.

Eine Erhöhung der Rentenbeiträge, lautete die Begründung der Regierung, sei den Unternehmen nicht zuzumuten. Sie würde das seit Monaten propagierte Ziel der "Agenda 2010" gefährden - die Senkung der Lohnnebenkosten. Dass der Mehrzahl der insgesamt 20 Millionen Rentnern keine Rentensenkung zuzumuten ist, interessiert die Regierung dagegen nicht.

Diese werden bereits durch die Gesundheitsreform der rot-grünen Koalition stark belastet. Höhere Zuzahlungen, die Streichung von Leistungen, Gebühren für Arztbesuche u.ä.m. addieren sich bei älteren Leuten leicht zu dreistelligen Summen im Monat. Bei einer Durchschnittsrente von 1015 Euro für Männer und 508 Euro für Frauen ist dies schlichtweg nicht tragbar.

Neben der Nullrunde für 2004 hat die Regierung beschlossen, den Rentenauszahlungstermin für Neurentner vom Monatsanfang auf das Monatsende zu verschieben. Praktisch bedeutet dies, dass Neurentner zwischen dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben und dem Rentenbeginn einen Monat lang kein Einkommen beziehen. Außerdem wird die Schwankungsreserve der Rentenversicherer von 50 auf 20 Prozent gesenkt. Damit droht den Rentenversicherern bei der geringsten Beitragsschwankung die Zahlungsunfähigkeit. Es ist bereits abzusehen, dass dies als Begründung für weitere drastische Einschnitte wird herhalten müssen.

Dass solche Einschnitte kommen werden, gilt in Fachkreisen als sicher. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen decken nur das unmittelbare Defizit in der Rentenkasse. Sozialministerin Ulla Schmidt muss noch im kommenden Jahr eine weitere Milliarde Euro einsparen. Ab 2005 soll dann ein sogenannter "Nachhaltigkeitsfaktor" wirken, der den Anstieg der Altersgelder an die Anzahl der Beschäftigten koppelt, beschloss das Kabinett. Langfristig wird mit einer Erhöhung des Renteneinstiegalters von 65 auf 67 Jahren gerechnet - bei drastischen Abzügen für Frührentner.

Bundestag beschließt "Agenda 2010"

Bereits am Freitag hatte der Bundestag wesentliche Teile der "Agenda 2010" beschlossen. Mit einer Ausnahme, dem Grünen Werner Schulz, stimmten die Abgeordneten der rot-grünen Mehrheit geschlossen dafür. Sechs "Abweichler" aus der SPD, die sich ursprünglich gegen die Gesetze zur Arbeitsmarktreform ausgesprochen hatten, änderten ihre Haltung, nachdem ihnen die Fraktionsführung einige Zugeständnisse gemacht hatte.

Schulz, ein früherer DDR-Bürgerrechtler, begründete seine Ablehnung damit, dass die neuen Gesetze an der hohen Arbeitslosigkeit wenig ändern würden. "Sie sind sozial unausgewogen, führen zu unverhältnismäßigen Härten und dürften sich ökonomisch eher kontraproduktiv auswirken," gab er zu Protokoll - ein verheerendes Urteil über die eigene Regierung und Partei.

Kernpunkt der am Freitag beschlossenen Arbeitsmarktreform ("Hartz III" und "Hartz IV") ist die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld zu einem sogenannten "Arbeitslosengeld II". Es bedeutet für die Mehrzahl der davon betroffenen 4,3 Millionen Menschen und 2,1 Millionen Haushalte eine empfindliche Einkommenseinbusse. Bisher erhielten Arbeitslose, wenn ihr Arbeitslosengeld nach zwölf Monaten auslief, Arbeitslosenhilfe in Höhe von 53 Prozent ihres früheren Nettogehalts. Nach der neuen Regelung erhalten sie nur noch einen monatlichen Pauschalbetrag von maximal 505 Euro (West) bzw. 491 Euro (Ost), der innerhalb von zwei Jahren auf den Sozialhilfesatz von 345 Euro (West), bzw. 331 Euro (Ost) fällt. Hinzu kommen Erstattungen für Wohnungs- und Heizkosten.

Die Zumutbarkeitsregeln wurden so verschärft, dass ein Arbeitsloser zukünftig jeden Job annehmen muss, auch wenn die Bezahlung unter der staatlichen Unterstützung liegt und der Arbeitsplatz nicht seiner Qualifikation entspricht. Theoretisch kann ein arbeitsloser Akademiker gezwungen werden, bei McDonalds zu arbeiten. Einzige Bedingung ist - dies war ein Zugeständnis an die "Abweichler" -, dass der Job nach Tarif oder dem ortsüblichen Lohnniveau bezahlt wird. Da aber auch sogenannte Mini-Jobs unter die Zumutbarkeitsregeln fallen, hat dies wenig zu bedeuten.

Die Zielsetzung dieser Arbeitsmarktreform ist offensichtlich. Sie soll nicht nur den Arbeits- und Sozialämtern erhebliche Summen einsparen, sondern auch eine Kettenreaktion von Lohndumping in Gang setzen. Sie beseitigt die meisten Barrieren, die den deutschen Arbeitsmarkt bisher vor Zuständen schützten, wie sie in den USA, Großbritannien oder den Niedriglohnländern Osteuropas längst gang und gäbe sind.

Parallel zur Arbeitsmarktreform beschloss der Bundestag das Vorziehen der dritten Stufe der im Jahr 2000 beschlossenen Steuerreform auf 2004 und eine Amnestie für Steuersünder. Kernpunkt ist die Senkung des Spitzensteuersatzes von 48,5 auf 42 Prozent und des Eingangssteuersatzes von 19,9 auf 15 Prozent. Hauptgewinner dieser Reform sind hohe Einkommen und Vermögen, die erheblich weniger belastet werden.

Finanziert werden die 15 Milliarden Euro, die der Staatskasse durch das Vorziehen der Steuerreform entgehen, durch die Senkung von Eigenheimzulage und Pendlerpauschale sowie durch eine höhere Neuverschuldung. Betrachtet man die am Freitag verabschiedeten Gesetze und die Beschlüsse vom Sonntag im Zusammenhang, so fließt ein Teil des Geldes, das den Arbeitslosen und den Rentnern aus der Tasche gezogen wird, direkt auf die Konten der Reichen und Vermögenden.

Die meisten der am Freitag beschlossenen Gesetze müssen noch den Bundesrat passieren, in dem die Union über die Mehrheit verfügt. Es ist aber kaum damit zu rechnen, dass sie dort scheitern werden. Die Union wird höchstens versuchen, sie im Vermittlungsausschuss weiter zu verschärfen.

Bundesrat verabschiedet Gesundheitsreform

Eine weitere "Reform" der rot-grünen Koalition, die Gesundheitsreform, hat den Bundesrat am Freitag bereits passiert. Auch sie trifft vor allem untere Einkommensschichten. Sie markiert den Anfang vom Ende der paritätisch finanzierten Gesundheitsversorgung und ebnet den Weg in eine Zweiklassenmedizin.

Die Gesundheitsreform sieht einerseits Eigenbeiträge der Patienten zu fast allen ärztlichen Leistungen vor. So sollen in Zukunft jeweils bis zu zehn Euro für folgende Leistungen entrichtet werden: Praxisgebühr pro Quartal, Krankenhausaufenthalt pro Tag, jedes verschreibungspflichtige Medikament (nicht verschreibungspflichtige Medikamente sollen generell selbst finanziert werden), Heilmittel pro Verschreibung (z.B. Massagen; für Verschreibungen sollen zusätzlich zu den 10 Euro auch noch 10 Prozent der Kosten selbst getragen werden). Andere Leistungen, wie Sterbegeld, Brillen und Fahrtkosten, entfallen ganz.

Diese Eigenbeiträge können sich für den einzelnen Patienten auf beträchtliche Summen addieren, die Krankenkassen entlasten sie dagegen aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands kaum. Sie haben also in erster Linie Abschreckungsfunktion.

Andererseits werden durch die Gesundheitsreform ganze Bereiche aus der gesetzlichen Versicherung herausgenommen. Für Zahnersatz und Krankengeld sollen in Zukunft private Versicherungen abgeschlossen werden, die ausschließlich vom Arbeitnehmer finanziert werden. Damit wird das seit Bismarcks Zeiten geltende Prinzip der paritätischen Finanzierung durchbrochen.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Arbeitgeberbeitrag auf etwa sechs Prozent zu senken und dort zu stabilisieren, während Kostensteigerungen und wachsende Bereiche der Versorgung ausschließlich von den Arbeitnehmern bezahlt werden. Zur völligen Abschaffung der gesetzlichen Versicherung und des Solidaritätsprinzips, wie es die von der CDU unterstützten Vorschläge der Herzog-Kommission vorsehen, ist es dann nur noch ein weiterer Schritt.

Siehe auch:
Vereint gegen die Rentner - Bundesregierung Opposition und Unternehmer legen Kürzungsvorschläge vor
(14. Oktober 2003)
Die Pläne zum Arbeitslosengeld II
( 20. August 2003)
Gesundheitsreform: Große Koalition gegen die Bevölkerung
( 8. August 2003)
Die politischen Aufgaben im Kampf gegen die Agenda 2010
( 16. Mai 2003)
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