Der pausenlose Sozialabbau durch die rot-grüne Bundesregierung hat die CDU ermutigt, noch einen Schritt weiter zu gehen und die bis auf Bismarck zurückreichenden Grundpfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems in Frage zu stellen: Das Solidarprinzip und die paritätische Finanzierung.
Das Solidarprinzip bildet die Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Es bedeutet, dass die Beiträge nach dem individuellen Einkommen bemessen werden, während allen Versicherten, unabhängig von der Höhe ihres Beitrags, dieselben Leistungen zustehen. Familien werden besonders begünstigt, da Ehepartner und Kinder ohne oder mit geringem eigenen Einkommen kostenlos mitversichert werden. Das Paritätsprinzip gilt sowohl für die Kranken- wie auch für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es bedeutet, dass die Beiträge jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer bezahlt werden.
Die von der CDU eingesetzte Kommission unter der Leitung des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog (CDU) hat nun vorgeschlagen, dieses System grundlegend umzugestalten und die 1884 eingeführte gesetzliche Krankenversicherung sogar ganz abzuschaffen. Der Bundesvorstand der CDU hat diese Vorschläge nahezu einstimmig übernommen und wird sie Anfang Dezember einem Parteitag in Leipzig zur Abstimmung vorlegen. Der entsprechende Programmentwurf des Vorstands trägt den Titel: "Deutschland fair ändern - Ein neuer Generationenvertrag für unser Land".
Wie immer in Deutschland kommen selbst die unsozialsten Maßnahmen in einem sozialen Gewand daher. Auch der Abschlussbericht der Herzog-Kommission ist mit zahlreichen Lippenbekenntnissen zum "sozialen Ausgleich" gespickt. Fasst man aber den eigentlichen Inhalt der Vorschläge zusammen, laufen sie auf eine Absage auf jegliche Form des sozialen Ausgleichs hinaus. Die gesetzliche Krankenversicherung, in der im letzten Jahr über 70 Millionen Menschen oder 87 Prozent der Gesamtbevölkerung versichert waren, soll es ab 2030 nicht mehr geben. Gesundheit und Lebensdauer wären dann eine reine Funktion des Geldbeutels.
Kopfpauschale
Als erstes soll nach den Vorschlägen Herzogs die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgegeben werden. Der Arbeitgeberbeitrag soll bei 6,5 Prozent festgeschrieben und in einen Lohnbestandteil verwandelt, alle zukünftigen Kostenerhöhungen auf die Versicherten abgewälzt werden.
Von den 6,5 Prozent Arbeitgeberanteil sollen 5,4 Prozent steuerfrei dem Lohn zugeschlagen werden. Mit den verbleibenden 1,1 Prozent soll zukünftig das Krankengeld finanziert werden, das bisher von den Krankenkassen getragen wurde. Die Herzog-Kommission begründet diese Verlagerung des Krankengeldes von den Kassen auf die Unternehmen damit, dass letztere ja auch die Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall trügen. Lohnfortzahlung wird Arbeitsunfähigen während der ersten sechs Wochen bezahlt, Krankengeld ab der siebten Woche. Beides, so die Kommission, passe demnach zusammen.
Zusätzlich belastet werden die Arbeitgeber durch die Finanzierung des Krankengeldes nicht, da das Geld dafür ja aus dem bisherigen Arbeitgeberanteil stammt. Durch die Ausgliederung des Krankengeldes aus der Krankenkasse werden aber die Weichen gestellt, um Krankengeld und Lohnfortzahlung, die erst in den 1950er Jahren in einem langen Streik in der Metallindustrie erkämpft wurde, wieder abzuschaffen oder drastisch zu reduzieren.
Als zweiten Schritt empfiehlt die Herzog-Kommission die vollständige Privatisierung der Krankenversicherung und die Einführung eines festen Beitrags für alle Versicherten. Jeder, arm und reich, jung und alt, soll dann die gleiche Kopfpauschale entrichten. Dies soll zunächst für die Zahnbehandlung und ab 2030 für die gesamte Krankenversicherung gelten. Der Bericht der Kommission nennt eine Kopfpauschale von 264 Euro pro Monat. "Einen derart abrupten Systemwechsel hat nicht einmal die Private Krankenversicherungs-Lobby gefordert", kommentiert die Frankfurter Rundschau.
Die Familienversicherung würde bei einer Kopfprämie ganz wegfallen. Selbst wenn der Satz für Kinder niedriger als der für Erwachsene läge, hätte dies verheerende Folgen. Ein Beispiel: Ein Arbeiter mit einem monatlichen Bruttoverdienst von 2300 Euro (dem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen) zahlt derzeit rund 165 Euro Krankenversicherungsbeitrag (Beitragssatz 14,4 Prozent). Der Arbeitgeber zahlt die gleiche Summe - macht zusammen 330 Euro im Monat. Seine Kinder und seine nichtberufstätige Frau sind kostenfrei mitversichert. Nach den Vorstellungen der Herzog-Kommission bezahlt der Familienvater zukünftig 264 Euro - nur für sich. Für seine Frau muss er noch einmal die gleiche Summe entrichten. Wie hoch die Prämien für die Kinder sein werden, ist noch ungewiss.
Werden Herzogs Pläne Wirklichkeit, würde der millionenschwere Vorstandsvorsitzende denselben Krankenversicherungsbeitrag entrichten wie seine Sekretärin, sein Angestellter an der Rezeption, sein Chauffeur, usw..
Dabei handelt es sich allerdings nur um die halbe Wahrheit. Die Grundprämie würde nur die absolut notwendige medizinische Versorgung decken und damit zum Ausgangspunkt für eine Zwei-Klassen-Medizin werden. Wer bessere Leistungen will, müsste diese entweder aus eigener Tasche bezahlen oder sich zusätzlich versichern - d.h. solche Leistungen wären nur noch für die Reichen erschwinglich. Mit der Ausgliederung ganzer Leistungsbereiche aus der Versicherung hat eine derartige Entwicklung bereits mit der rot-grünen Gesundheitsreform eingesetzt.
In der Logik der privaten Versicherung liegt auch die Berücksichtigung des Versicherungsrisikos. Wer öfter krank wird, zahlt eine höhere Prämie. Als Risikofaktoren zählen Alter, Vorerkrankungen, Lebensstil oder Arbeitsbelastung. Chronisch Kranke, Alte oder Behinderte haben schließlich Mühe, überhaupt noch eine bezahlbare Versicherung zu finden.
Die Herzog-Kommission will diese Risiken zu Beginn der Umstellung über einen Kapitalstock subventionieren, der bis zur vollständigen Zerschlagung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebaut werden soll - selbstverständlich allein aus Beiträgen der Versicherten. Doch wenn dieser Kapitalstock aufgebraucht ist, werden Menschen mit höherem Krankheitsrisiko oder Gesundheitskosten unweigerlich entsprechend höhere Prämien zu zahlen haben.
Die Herzog-Kommission schlägt vor, den Wegfall des Solidarprinzips durch steuerliche Subventionen auszugleichen. Niedrigverdiener sollen den Krankenkassenbeitrag teilweise aus der Staatskasse ersetzt bekommen. Die Kommission sieht dafür einen jährlichen Sozialausgleich von 27,3 Milliarden Euro vor. Doch das ist reine Augenwischerei.
Denn woher dieses Geld kommen soll, bleibt angesichts leerer Staatskassen und allseits gefordertem Subventionsabbau ein Rätsel. Die Kommission selbst gibt zudem unverblümt zu, dass ihr Vorschlag vorwiegend den Reichen zugute kommen würde: "Diesem Aufwand stehen aber eine deutliche Entlastung der Bezieher höherer Einkommen durch die Prämie... als Vorzug gegenüber", heißt es in ihrem Bericht
Schließlich würde eine derartige Subvention die Versicherten in staatliche Almosenempfänger verwandeln. Um in den Genuss der staatlichen Beihilfe zu kommen, müssten sie - ähnlich wie Sozialhilfeempfänger - demütigende Antragsprozeduren durchlaufen. Sie hätten keinen Rechtsanspruch mehr, sondern würden zu Bittstellern des Staates und müssten jederzeit damit rechnen, dass ein Parlamentsentscheid die Beihilfen wieder streicht.
Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Ebenso wie die Krankenversicherung will die Herzog-Kommission auch die 1995 eingeführte Pflegeversicherung auf eine Kopfpauschale umstellen und privatisieren.
Danach müssten ab 2030 neu eintretende, 20-jährige Versicherungsnehmer lebenslang etwa 52 Euro pro Monat zahlen. Für 45-Jährige und Ältere läge der Beitrag bei ungefähr 66 Euro. Auch hier soll während des Übergangs ein Kapitalstock aufgebaut werden, der über einen auf 3,2 Prozentpunkte fast verdoppelten Beitragssatz finanziert wird. Dabei ist zwar die Beibehaltung der gemeinsamen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgesehen, die Unternehmer sollen aber durch den Wegfall eines gesetzlichen Feiertages oder den Verzicht auf einen bezahlten Urlaubstag entschädigt werden. Der Pflege-Beitrag der Rentner soll zudem erhöht werden.
In der Rentenversicherung schlägt die Herzog-Kommission keinen abrupten Systemwechsel, sondern eine drastische Senkung des Rentenniveaus vor. Im Ergebnis läuft aber auch dies auf die schrittweise Abschaffung der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus. Durch immer weitere Kürzungen werden die abhängig Beschäftigten gezwungen, wachsende Teile ihrer Rente privat abzusichern.
Eine abschlagsfreie Rente soll es erst nach 45 Beitragsjahren oder dem 67. Lebensjahr geben. Wer die 45 Jahre vor seinem 67. Geburtstag erreicht, kann sich ab 63 bei voller Rente zur Ruhe setzen - angesichts des momentanen Arbeitsmarkts eine Unmöglichkeit. Eine "Basisrente", die bessere Bezeichnung wäre "Armenrente", die 15 Prozent über dem Sozialhilfesatz liegt, soll eingeführt werden. Die Standardeckrente - eine Art Durchschnittsrente - soll alles in allem bis 2030 von heute 48 auf 37,3 Prozent der Brutto-Durchschnittseinkommen sinken. Rentenbeiträge auf Kapitaleinkünfte und Mieten lehnt die Herzogkommission ausdrücklich ab.
Auch bei der Arbeitslosenversicherung schlägt die Herzog-Kommission drastische Leistungskürzungen vor. Sie will das Arbeitslosengeld im ersten Monat um 25 Prozent senken, Sonderprogramme für Jugendliche und die Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - zuerst im Westen, später auch im Osten - streichen und die Altersteilzeit abschaffen. Alle Leistungen zur beruflichen Qualifizierung, für Mobilitätshilfen und für Eingliederungszuschüsse will sie halbieren.
Konflikte in der Union
Innerhalb der Union haben die Vorschläge der Herzog-Kommission zum Teil heftige Auseinandersetzungen ausgelöst, die aber mehr der Rivalität um die Führungsrolle und zukünftige Kanzlerkandidatur geschuldet sind, als grundlegenden Differenzen.
Der CDU-Bundestagsfraktionsvize Friedrich Merz, selbst Mitglied der Herzog-Kommission, hat die Vorschläge begeistert begrüßt und als "Anfang vom Ende der Sozialdemokratisierung der CDU" bezeichnet. Auch die CDU-Chefin Angela Merkel, bisher eher dem gemäßigten Flügel der Partei zugeordnet, sprach sich uneingeschränkt für die Vorschläge aus. Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber (CSU) stellte sich darauf dagegen, während sich sein hessischer Amtskollege Roland Koch (CDU) als Vermittler ausgab.
Im Prinzip sind sich die drei aber einig, die Union auf einen scharfen Rechtsschwenk einzuschwören und dabei die wenigen Vertreter der "alten" CDU auszugrenzen - darunter den Vorsitzenden der Christdemokratischen Arbeitnehmerschaft Hermann Arentz sowie den ehemaligen Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU), den ehemaligen Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) und den langjährigen CDU-Generalsekretär Heiner Geißler.
Ausgerechnet Norbert Blüm, der als Arbeits- und Sozialminister in der Regierung Kohl sechzehn Jahre lang für Sozialabbau verantwortlich zeichnete, läuft jetzt Sturm gegen die Herzog-Vorschläge. "Das ist nicht meine Welt, die da verkündet wird", sagte Blüm. Für diese Welt sei er nicht in die CDU eingetreten. Er beurteilte das Herzog-Papier als "Ausstieg aus Solidarität und Partnerschaft". Er sei genauso wie CSU-Vize Horst Seehofer "schockiert".
Doch die Rechten innerhalb der Partei sind inzwischen in der Mehrheit und im Auftrieb. Der Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung in der CDU, Peter Rauen, griff die Kritiker der Vorschläge an: "Sozialromantiker in der Union wie Geißler, Blüm, Arentz und Seehofer handeln fahrlässig, unseriös, verantwortungslos und gegen die Interessen der Arbeitnehmer." Der nordrhein-westfälische CDU-Chef Jürgen Rüttgers sagte, Blüm müsse aufpassen, nicht zum Oskar Lafontaine der CDU zu werden.
Dass die CDU es wagen kann, mit einem derart rechten Programm an die Öffentlichkeit zu treten, ist ein Verdienst der rot-grünen Bundesregierung. Früher hätte es unweigerlich den Verlust der nächsten Wahl nach sich gezogen. Doch inzwischen haben sich SPD und Grüne bei ihren eigenen Wählern derart verhasst gemacht, dass die Union selbst dann noch mit einem Wahlsieg rechnen kann, wenn sie der Bevölkerung den Krieg erklärt. Bei der letzten Kommunalwahl in Brandenburg gingen gerade noch 46 Prozent zur Wahlurne und die CDU wurde zur größten Partei - mit den Stimmen von 12 Prozent der eingeschriebenen Wähler.
Die Interessen der Bevölkerung finden innerhalb des politischen Systems kaum mehr einen Ausdruck. Die Auseinandersetzungen sowohl zwischen als auch innerhalb der großen Parteien wiederspiegeln die Meinungsverschiedenheiten einer abgehobenen, kleinen und reichen Schicht der Gesellschaft über die Frage, wie ihre Interessen gegen die Mehrheit der Bevölkerung am besten durchgesetzt werden können. Die vermeintliche Stärke der CDU-Rechten ist vor allem der Vehemenz geschuldet, mit der die Bundesregierung ihre sozialen Kürzungen verfolgt und so massiv an Unterstützung in der Bevölkerung verliert.
