"Verdächtig" von Heribert Prantl - Buchbesprechung

Starker Staat und deutscher Liberalismus

Heribert Prantl: Verdächtig, Der starke Staat und die Politik der inneren Unsicherheit, Europa Verlag 2002, ISBN: 3-203-81041-7

In seinem Buch "Verdächtig - Der starke Staat und die Politik der inneren Unsicherheit", das im Mai letzten Jahres erschien, stellt Heribert Prantl den systematischen Abbau demokratischer Rechte in Deutschland während der vergangenen dreißig Jahre dar. In der für ihn typischen, bildhaften Sprache betrachtet der Leiter des Innenressorts der Süddeutschen Zeitung die einzelnen Gesetzesänderungen, ihr Zustandekommen und die Logik, die ihnen zugrunde liegt. Er umschifft aber die Frage nach den tieferliegenden Ursachen und Zusammenhängen.

Die Entwicklungen vor dem 11. September 2001

Frühere Einschränkungen demokratischer Rechte, wie das KPD-Verbot von 1956 oder die Notstandsgesetze von 1968, erwähnt Prantl nur am Rande. Er beginnt seine Ausführungen mit einem Blick auf die Anti-RAF-Gesetzgebung der 70er Jahre.

Unter der Kapitelüberschrift "Der Terrorrist als Gesetzgeber - Teil 1: RAF" führt Prantl aus, wie Politiker aller Parteien zu Zeiten des RAF-Terrors Gesetze, die elementare Grundrechte außer Kraft setzten, in atemberaubendem Tempo und ohne Debatten oder Diskussionen durchs Parlament peitschten. So wurde am 1. Oktober 1977, mitten im "deutschen Herbst", das Kontaktsperregesetz verabschiedet, das die Isolationshaft für Terroristen ermöglichte.

Ein Jahr darauf wurde ein zweites Anti-Terror-Gesetz verabschiedet, das unter anderem die Durchsuchung von Wohnungen erleichterte, die Gründe für den Ausschluss eines Anwalts herabsetzte und Kontrollstellen zur Personenidentifizierung ermöglichte. Gleichzeitig wurden die Zwangsmittel der Strafverfolgung ausgeweitet. Telefonüberwachung, Raster- und Schleppnetzfahndung trafen zunehmend auch völlig unschuldige Personen.

Das eigentlich Brisante dieser Entwicklung sieht Prantl in der fehlenden Aufarbeitung der Gesetzgebung dieser Zeit. "Was als Quasi-Notstandsrecht zur Bekämpfung der RAF begonnen hatte, wurde nie mehr gründlich evaluiert und im Lauf der Zeit strafrechtlicher Standard."

Prantl zeigt weiter auf, wie der Abbau demokratischer Rechte auch nach dem RAF-Terror die Leitlinie der Innenpolitik blieb. So das Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994. Es erlaubt dem BND alle Telefongespräche im oder ins Ausland, in denen bestimmte Stichworte fallen, aufzuzeichnen, auszuwerten und an Polizei, Staatsanwaltschaft oder sonstige Interessenten weiterzugeben. Das unterhöhlt nicht nur den Grundsatz weiter, dass nur derjenige vom Staat behelligt wird, der sich verdächtig macht, sondern war auch ein erster Schritt zu einer Verschmelzung von Polizei und Geheimdiensten.

Im Juli 1999 erklärte das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz für teilweise verfassungswidrig und forderte eine deutliche Entschärfung und Präzisierung. Es gab dem Gesetzgeber hierfür eine Frist bis zum 30. Juni 2001. Am 11. Mai 2001 verabschiedete der Bundestag mit der mittlerweile rot-grünen Mehrheit eine Novellierung des Gesetzes. Anstatt wie aufgetragen präzisiert, wurden die Befugnisse des BND ausgeweitet. Zusätzlich zu nicht leitungsgebundenen Gesprächen werden nun auch kabelgebundene Ferngespräche überwacht. Belauschte können nur noch gegen ihre eigene Überwachung klagen, wenn sie eine amtliche Benachrichtigung darüber erhalten haben, und nicht, wenn sie auf anderen Wegen davon erfahren.

Mittlerweile ist Deutschland unter den westlichen Industriegesellschaften Spitzenreiter beim Abhören von Telefongesprächen. Prantl gibt an, dass die Bundesregierung selbst 1,4 Millionen überwachte Telefonverbindungen eingeräumt hat.

Im Februar 1998 legalisierte der deutsche Bundestag zusätzlich den großen Lauschangriff. Eine große Koalition aus SPD, CDU und FDP opferte das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung der angeblichen Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Ermittler können nun in Wohnungen einbrechen und dort Wanzen deponieren. Die Betroffenen wurden hiervon häufig nicht einmal nach Abschluss der Untersuchungen in Kenntnis gesetzt.

Ebenfalls 1998 erlaubte das neue Bundesgrenzschutzgesetz dem BGS, willkürlich das Gepäck von völlig unverdächtigen Personen zu durchsuchen. Auch hiermit wird die Strafverfolgung systematisch auf breite Schichten der Bevölkerung ausgeweitet.

Während der Gesetzgeber in den letzten Jahren und Jahrzehnten ständig bemüht war, bestehende Gesetze zu verschärfen und demokratische Rechte einzuschränken, hat er die Kontrolle über die Arbeit von Polizei und Geheimdiensten zunehmend abgebaut. So besteht bis heute keine klare gesetzliche Regelung zur Nutzung von genetischen Fingerabdrücken.

Der damalige Innenminister Manfred Kanther hatte im April 1998 dem BKA per Verordnung ermöglicht, neben gewöhnlichen Fingerabdrücken auch DNA-Profile zu speichern. Ein Gesetz, dass im Juni des selben Jahres verabschiedet wurde, regelt recht schwammig, von wem und wann solche Daten erhoben und gespeichert werden können, nicht aber, wie man mit ihnen umzugehen hat, wer sie abfragen darf usw.. Die genetischen Daten eines Menschen enthalten praktisch alle seine Erbinformationen und sind daher äußerst sensibel.

Die Entwicklung nach dem 11. September

Die Entwicklungen nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 fasst Prantl unter der Überschrift "Der Terrorist als Gesetzgeber - Teil 2: Al Kaida" zusammen. Er zeigt zunächst auf, mit welcher Eile Innenpolitiker aus allen Parteien die Gunst der Stunde nutzten, um Rasterfahndungen einzuleiten und neue Gesetzespakete zu schnüren.

Das Mittel der Rasterfahndung sei völlig ineffektiv genutzt worden, meint Prantl. Eine Rasterfahndung mache nur dann Sinn, wenn man ein detailliertes Täterprofil habe. Fehle dieses, sei das Raster viel zu grob, um daraus irgendetwas ableiten zu können. De facto seien einfach alle arabischen Studenten unter Generalverdacht gestellt und mit allen oben genannten Mitteln observiert und bespitzelt worden.

Unmittelbar nach dem 11. September wurden Gesetzespakete hastig verabschiedet und ohne jede ernsthafte Diskussion durchs Parlament gepeitscht. Als das erste Anti-Terror-Gesetz am 14. Dezember den Parlamentariern vorgelegt wurde, wusste kaum einer, worüber er da überhaupt abstimmen sollte. "So ein Prozedere hat mit einem regulären Gesetzgebungsgang nichts mehr zu tun; es war und ist eine Farce."

Die Gesetze sind laut Prantl ohne Wirkung gegen den Terrorismus. Vielmehr setzen sie in erhöhtem Tempo jene Entwicklung fort, die schon in den siebziger, spätestens aber in den neunziger Jahren begonnen hat.

Die Befugnisse des BND wurden weiter ausgebaut. Er darf nun nicht nur Auslands-, sondern auch Inlandsverbindungen abhören. Weiter darf er auf Bank-, Post-, und Luftverkehrsdaten zugreifen. Das alles ohne richterliche oder staatsanwaltschaftliche Genehmigung, die bei regulären Ermittlungen stets erforderlich ist. Die so gewonnen Daten dürfen trotzdem an die Polizei weitergeleitet werden, womit die Vorschriften des Strafverfahrensrechts leicht umgangen werden können. "Das Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994 öffnete sie [die Tür zwischen Polizei und Geheimdiensten] erstmals einen Spalt. Jetzt wird die Tür immer weiter aufgestoßen."

Personen, die in "Einrichtungen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind," arbeiten, können fortan von den Geheimdiensten überprüft und ggf. entlassen oder nicht eingestellt werden. Den betroffenen Personenkreis legt im Rahmen des schwammigen Gesetzestextes der Innenminister per Rechtsverordnung fest. Berufsverbote wie in den 70-er und 80-er Jahren sind damit nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern in einem viel umfassenderen Bereich möglich.

Die Ausweisungsgründe für in Deutschland lebende Ausländer wurden ausgeweitet, die Gründe für die Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung ebenso. Ausgewiesen werden kann jetzt schon, wer im Verdacht steht, eine terroristische Vereinigung zu unterstützen; wobei sich die Frage stellt, welche Organisationen als terroristisch gelten und welche als Befreiungsorganisationen. Die diesbezüglichen Einschätzungen haben sich in jüngster Zeit häufig in Richtung "terroristisch" verschoben.

Gleichzeitig wurde das Vereinsgesetz verändert. Ausländervereine können schon verboten werden, wenn "ihr Zweck oder ihre Tätigkeit die politischen Willensbildung [...] beeinträchtigt oder gefährdet".

Im gesamten Gesetzestext werden Schlüsselbegriffe, wie der des Terrorismus, nicht näher definiert. Er bleibt insgesamt schwammig, kann deshalb nach Belieben ausgelegt und für reaktionäre politische Zwecke eingesetzt werden. Erfahrungen mit anderen Gesetzen, wie den weiter oben genannten, legen die Vermutung nahe, dass dies der Fall sein wird.

Prantl legt auch dar, wie Geheimdienste Fakten geschaffen haben, um demokratische Rechte weiter auszuhöhlen. "1978 hatte der niedersächsische Geheimdienst nach Absprache mit dem Ministerpräsidenten ein Loch in die Mauer des Gefängnisses von Celle gesprengt und die Aktion Terroristen in die Schuhe geschoben, um sich beim Wähler als effektiver Terroristenverfolger zu empfehlen."

Ein anderes Beispiel ist der vom Bundesnachrichtendienst im August 1994 inszenierte Plutoniumschmuggel von Moskau nach München. "Deutsche Lockspitzel hatten so lange mit so viel Geld gewedelt, bis ‚normale’ Kriminelle ins Nuklearschmuggel-Geschäft eingestiegen waren."

Prantls Einschätzung

Prantl sieht einen Zusammenhang zwischen Kriminalität und sozialer Ungleichheit. "Der alte Satz, wonach die beste Kriminalpolitik eine gute Sozialpolitik ist, gilt auch in einer globalisierten Welt," schreibt er. Die ständige Verschärfung von Gesetzen betrachtet er als Flucht vor diesen Problemen, die Gesetze gegen die sogenannte organisierte Kriminalität als Ablenkung von der "hausgemachten Kriminalität". Weiter geht seine Analyse der gesellschaftlichen Ursachen für den rigorosen Abbau demokratischer Rechte nicht.

Seine Antwort besteht in einem Aufruf an den Liberalismus: "Der Fundamentalfehler liberal-rechtsstaatlicher Politik aber sieht so aus: Sie hat sich den starken Staat rauben lassen. Sie war furchtsam, sie hat sich, zum Beispiel, nicht für Resozialisierung zu werben getraut." Die Frage, warum sich der Liberalismus derart unfähig erweist, die Entwicklung hin zum alles und jeden kontrollierenden Staat aufzuhalten oder ihr auch nur nennenswerten Widerstand entgegen zu setzen, stellt er dagegen nicht.

Obwohl Prantl sonst ständig auf Beispiele aus der Geschichte verweist, verlässt ihn hier sein historischer Sinn. Dabei liefert das völlige Fehlen ernsthafter liberaler Traditionen in Deutschland den Schlüssel zum Verständnis der gegenwärtigen Rechtsentwicklung.

Während sich in den USA und Frankreich das liberale Bürgertum in der Revolution an die Spitze der Volksmassen stellte und starke demokratische Traditionen verankerte, erhob es in Deutschland erst zaghaft sein Haupt, als sich bereits eine kräftige Arbeiterbewegung entwickelt hatte - und versteckte sich sofort wieder hinter dem Rücken der feudalen Herrscher. Im wilhelminischen Reich und der Weimarer Republik existierte der Liberalismus nur in Form des Nationalliberalismus - liberal in Wirtschaftsfragen, national und demokratiefeindlich in politischen Fragen. Ernsthafte demokratische Grundsätze verfocht lediglich die marxistische Arbeiterbewegung.

Erst nach dem Zweiten Weltkrieg implantierten die Siegermächte einige demokratische Grundsätze im deutschen Rechtssystem, ohne dass diese vom Justizapparat jemals verdaut und verinnerlicht wurden. Angesichts wachsender Ungleichheit und sozialer Spannungen setzen sich nun die alten, autoritären Instinkte wieder durch. Die Aufrüstung des Staatsapparats ist keine fehlgeleitete Kriminalpolitik, wie Prantl glaubt, sondern die Vorbereitung auf heftige Klassenauseinandersetzungen.

Prantl, selbst studierter Jurist, entlarvt in seinem Buch die Verfechter der Inneren Sicherheit als Scharlatane und prangert den Abbau demokratischer Rechte an. In dieser Hinsicht ist es empfehlenswert. Aber wenn es darum geht, dieser Entwicklung etwas entgegen zu setzen und ihre Logik zu verstehen, hat er nicht viel mehr zu bieten als eine ausschweifende - und gerade in diesem Buch wirklich zu dick aufgetragene - Rhetorik, dann macht sich auch bei ihm der deutsche Jurist und Staatsanwalt bemerkbar.

Siehe auch:
Vier Jahre rot-grüne Innenpolitik - Der Staat rüstet auf
(21. September 2002)
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