Tod während der Abschiebung

Die Folgen der europäischen Abschiebepolitik

Die Strategie der Verteidigung im Frankfurter Ageeb-Prozess ist vorerst nicht aufgegangen. Das Verfahren gegen drei BGS-Beamte, die den Oberkörper des vielfach gefesselten Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung so massiv niederdrückten, dass der Sudanese erstickte, ist vom Amts- an das ranghöhere Landgericht überwiesen worden. Nach Einschätzung des Amtsrichters hat die Beweisaufnahme genügend Hinweise ergeben, um eine Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu rechtfertigen.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch gesetzt, indem sie auf einen "Befehlsnotstand" verwies und das Verhalten der angeklagten Beamten als für Abschiebungen üblich darstellte. Die tödliche Gefahr, die von der massiven Gewalteinwirkung ausging, soll den BGS-Polizisten unbekannt gewesen sein. Die Verteidigung unternahm außerdem den unhaltbaren Versuch, das Opfer als vorbestraften Gewalttäter darzustellen, der unberechtigterweise um Asyl ersucht habe und daher zu Recht mit allen verfügbaren Mitteln abgeschoben worden sei.

Auch wenn diese Strategie in Frankfurt vorläufig gescheitert ist, folgte sie doch nur den bisherigen Verfahrensabläufen bei ähnlichen Fällen in Deutschland und Europa.

Seit 1991 sind neben Aamir Ageeb in Europa mindestens zehn weitere Flüchtlinge bei ihrer Abschiebung durch massive Polizeigewalt getötet worden, sieben davon in den letzten fünfeinhalb Jahren. Hinzu kommen mehrere Todesfälle während der Abschiebehaft und zahlreiche Selbstmorde vor und auch noch während der Abschiebung.

Ermittlungsverfahren gegen Polizisten, die sich in der Regel nur gegen niedere Ränge richteten, wurden entweder eingestellt, endeten mit Freisprüchen oder mit lächerlich geringen Strafen.

Wie im Fall Aamir Ageeb, nach dessen Tod das Bundesinnenministerium eine Presseerklärung herausgab, wonach es sich bei dem abgelehnten Asylbewerber um einen mehrfach vorbestraften Gewalttäter gehandelt habe, ließen die zuständigen Behörden und Ministerien nichts unversucht, die zu Tode gekommenen Flüchtlinge zu diffamieren. Die Opfer wurden plötzlich selbst zu Angeklagten.

Vertuschungsversuche der Behörden

Beispielhaft sind hierfür die Fälle von Marcus Omofuma aus Österreich, Joy Gardner aus Großbritannien und Semira Adamu aus Belgien.

Am 28. Juli 1993 erstickte die Jamaikanerin Joy Gardner in ihrer Wohnung, als sie zur Erzwingung ihrer Abschiebung von fünf Polizisten und einem Beamten der Einwanderungsbehörde auf den Boden geschleudert, mit Handschellen und einem Ledergürtel gefesselt und bewegungsunfähig gemacht, sowie mit vier Meter Klebeband geknebelt wurde. Ihr fünfjähriger Sohn Graeme musste mit ansehen, wie seine Mutter misshandelt wurde und qualvoll erstickte.

Ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten wurde eingestellt, da angeblich kein Fehlverhalten festgestellt werden konnte.

Eine von der International Communist Party, der Vorläuferorganisation der SEP, eingesetzte unabhängige Kommission kam jedoch zu einem anderen Schluß (siehe http://www.socialequality.org.uk/gardner.shtml). Der Tod Joy Gardners war eine direkte Folge der brutalen, mit nichts zu rechtfertigenden Polizeigewalt, wofür die beteiligten Polizisten hätten zur Verantwortung gezogen werden müssen. Die politische Verantwortung für den Tod lag jedoch in den obersten Etagen des Innenministeriums. Für die Durchführung von Abschiebungen war eine eigene Polizeistaffel eingerichtet worden, die Alien Deportation Group, die im Geheimen operierte und direkt dem Innenministerium unterstand. Die ADG wurde nach dem Tod Joy Gardners aufgelöst, obwohl sich die Beamten angeblich nichts zu Schulden hatten kommen lassen.

Außerdem deckte die Kommission die Vertuschungsversuche des Innenministeriums auf, mit denen die Polizisten gedeckt und die politisch Verantwortlichen geschützt wurden. Eine nicht mindere Rolle nahmen dabei die Medien ein, die vom Innenministerium bereitwillig das Bild Joy Gardners als einer gewalttätigen, kriminellen Frau, die auf Kosten der britischen Steuerzahler lebe, übernahmen.

Der 25-jährige Nigerianer Marcus Omofuma wurde am 1. Mai 1999 mit Handschellen und Klebeband gefesselt und geknebelt auf dem Wiener Flughafen an Bord eines Flugzeugs gebracht. Dort wurde er nochmals mit zehn Meter Klebeband an den Sitz gegurtet. Bei der Zwischenlandung in Sofia konnte nur noch der Tod des Flüchtlings festgestellt werden.

Doch anstatt nun die Abschiebepraxis in Frage zu stellen, wurde von allen Seiten versucht, das Verhalten der Polizisten zu rechtfertigen. Zunächst wurde das noch in Bulgarien angefertigte medizinische Gutachten mit der Begründung angefochten, die Ausrüstung der bulgarischen Gerichtsmedizin sei angeblich zu schlecht. Das Gutachten war zum Schluss gelangt, dass Marcus Omofuma starb, weil sein Mund verklebt und der Körper gefesselt gewesen war. Erst ein drittes, von einem Anwalt angestrengtes Gutachten bestätigte die Ergebnisse des bulgarischen Rechtsmediziners.

In der Öffentlichkeit kam es zu Massenprotesten gegen die Abschiebepolitik der damaligen Koalition aus Volkspartei (ÖVP) und Sozialdemokraten (SPÖ), wobei Rücktrittsforderungen gegen Innenminister Karl Schlögl (SPÖ) immer lauter wurden.

Da griff die rechtsradikale FPÖ Jörg Haiders in die Diskussion ein. Sie schaltete am 24. Mai 1999 ganzseitige Anzeigen in der Neuen Kronenzeitung, in denen die Regierung zum Handeln gegen "farbige Dealer" aufgefordert wurde. Unmittelbar darauf wurde die Polizeiaktion "Operation Spring" gestartet. Hunderte Asylbewerber wurden wegen angeblichen Drogenhandels kriminalisiert, darunter auch zahlreiche Aktivisten, die die Proteste gegen Innenminister Karl Schlögl kurz zuvor mit organisiert hatten. Obwohl sich die Anschuldigungen in vielen Fällen als haltlos erwiesen, erreichte die Operation ihr Ziel: Der Schwarzafrikaner Marcus Omofuma wurde nun als Drogendealer wahrgenommen, der zu Recht hätte abgeschoben werden sollen, und die Aktivisten der Proteste waren mundtot gemacht.

Schließlich wurden auch noch Meldungen lanciert, dass Marcus Omofuma bereits Jahre zuvor in Deutschland unter einem anderen Namen ein Asylgesuch eingereicht hätte, dass abgelehnt worden sei.

Im April 2002 wurden die an der Abschiebung beteiligten Beamten nur zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Sie können aufgrund der milden Strafe ihren Polizeidienst weiter ausüben, als wäre nichts geschehen. Ein Strafverfahren gegen Innenminister Schlögl und Führungsspitzen der Sicherheitsbehörden wurde bereits im Juli 1999 eingestellt. Dass die Abschiebung unrechtmäßig vollzogen werden sollte, da die Frist für eine Beschwerde Omofumas gegen den Ablehnungsbescheid seines Asylgesuches noch nicht abgelaufen war, spielte dabei keine Rolle.

Bei der 20-jährigen Semira Adamu war das belgische Innenministerium sogar direkt in die tödlich verlaufende Abschiebung verstrickt. Der belgische Innenminister Louis Tobback musste zwar daraufhin zurücktreten, aber ein Verfahren ist nur gegen die ausführenden Polizisten eingeleitet worden.

Die Nigerianerin starb am 22. September 1998 beim sechsten Abschiebeversuch, an dem elf Polizisten beteiligt waren. Die junge Frau wurde gefesselt und gewaltsam in ein Flugzeug verfrachtet. Als sie sich auch noch an Bord des Flugzeugs wehrte und schrie, wurden ihre Arme auf den Rücken gedreht und ihr Gesicht in ein Kissen gedrückt. Semira Adamu fiel ins Koma und starb noch am selben Abend infolge einer Hirnblutung.

Aus dem belgischen Innenministerium war Druck auf die Beamten ausgeübt worden, dass die Abschiebung unbedingt gelingen müsse, da die Nigerianerin nach fünf gescheiterten Abschiebeversuchen und einem Fernsehauftritt, in dem sie die Haftbedingungen im Abschiebegefängnis Steenokerzeel angeprangert hatte, zu einem Symbol des Widerstands gegen die Abschiebungspolitik geworden war. Weil sich eine lauter werdende öffentliche Kritik an den Zuständen in den Abschiebehaftanstalten und der Abschiebepraxis formierte, wollte die Regierung mit der Abschiebung Semira Adamus ein Zeichen setzen.

Gegen fünf Polizisten wurde ein Verfahren eingeleitet, dass nach über fünf Jahren erst im vergangenen Dezember endete. Ein Polizist wurde von den Vorwürfen freigesprochen, gegen drei wurde eine 12-monatige Bewährungsstrafe ausgesprochen und der Leiter der Abschiebeaktion wurde mit einer 14-monatigen Bewährungsstrafe belegt. Der Richter rechtfertigte sein mildes Urteil mit der Begründung, es sei zwar exzessive Gewalt ausgeübt worden, letztlich trügen aber die Polizeiführung und die zuständigen Politiker maßgebliche Verantwortung für den Tod von Semira Adamu.

Weitere Todesfälle in Europa

* Der Tamile Arumugan Kanapathipillai kollabierte 1991 auf dem Pariser Flughafen Roissy infolge seiner Fesselung und Knebelung und verstarb kurze Zeit später in einem Krankenhaus. Gegen die Polizisten, die die Abschiebung durchführten, wurde nie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

* Am 30. August 1994 erstickte in Deutschland der Nigerianer Kola Bankole an Bord einer Lufthansamaschine an einem Knebel. Dem Nigerianer waren zuvor Beruhigungsmittel gespritzt worden. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, da die Staatsanwaltschaft meinte, die getroffenen Maßnahmen hätten im Einklang mit den Gesetzen gestanden.

* Am 3. März 1999 verstarb in der Schweiz der Palästinenser Khaled Abuzarifeh bei dem zweiten Versuch ihn abzuschieben. Dem 27-Jährigen waren Beruhigungsmittel verabreicht worden, um ihn dann gefesselt und mit Klebeband geknebelt in einen Rollstuhl festzuschnallen. Er erlitt eine Panikattacke und erstickte. Im Prozess wurden die beteiligten Polizisten freigesprochen, gegen einen Arzt, der die Abschiebung überwachen sollte, wurde eine dreimonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt.

* Am 18. Dezember 2000 starb der Kameruner Christian Ecole Ebune in Ungarn nach einem gescheiterten Abschiebungsversuch. Der Pilot der Linienmaschine hatte sich geweigert, den an Händen und Füßen gefesselten und auf einem Gepäckwagen zum Flugzeug transportierten Kameruner mitzunehmen, da er sich gegen seine Abschiebung wehrte. Zurück im Flughafengebäude soll der 31-Jährige von den Polizisten geschlagen worden sein und eine durch Panik und Stress ausgelöste tödliche Herzattacke erlitten haben.

* Am 1. Mai 2001 erlag in der Schweiz der Nigerianer Samson Chukwu noch in der Abschiebehaftanstalt den ihm von Beamten einer Anti-Terror-Einheit zugefügten Misshandlungen. Ein Polizist setzte sich auf den Oberkörper des am Boden liegenden Asylbewerbers und verdrehte die Arme auf den Rücken, um Handschellen anzulegen. Durch diese Lage bekam Samson Chukwu nicht mehr genügend Luft und erstickte. Das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Polizisten wegen fahrlässiger Tötung wurde vom Untersuchungsrichter im Oktober 2001 eingestellt. Die Beamten hätten nicht wissen können, dass die von ihnen angewendeten Griffe gefährlich sein könnten, so die Begründung.

* Am 30. Dezember 2002 starb in Frankreich der Argentinier Ricardo Barrientos, als die ihn begleitenden Beamten während des Fluges seinen Oberkörper zwischen seine Knie drückten und seine Hände hinter dem Rücken mit Handschellen fesselten, um seinen Widerstand gegen die Abschiebung zu brechen.

* Keine drei Wochen später wurde ebenfalls in Frankreich der 24-jährige Somalier Mariame Getu Hagos auf die gleiche Weise gefesselt und verbogen wie Ricardo Barrientos. Dabei fiel er ins Koma und starb zwei Stunden nach seiner Einlieferung in ein Krankenhaus.

Die politische Verantwortlichkeit

Als nach dem Tod Aamir Ageebs der Autopsiebericht schließlich einen "lagebedingten Erstickungstod" (Positional Asphyxia Syndrome) als Todesursache benannte, beeilte man sich beim BGS zu versichern, dass man davon noch nichts gehört hätte.

Es ist skandalös, dass entsprechende Studien in einschlägigen amerikanischen und europäischen Fachzeitschriften vom BGS nicht zur Kenntnis genommen worden sind und auch keinerlei Konsequenzen aus den tödlichen Abschiebungen in Europa während der letzten Jahren gezogen wurden. Abschiebungen wurden, wenn überhaupt, nur sehr kurzzeitig ausgesetzt, um danach mit ungebremster Intensität fortgeführt zu werden.

Der Fall Aamir Ageeb war bei weitem nicht der erste Fall eines lagebedingten Erstickungstodes, der durch massive Polizeigewalt während einer Abschiebung in Europa aufgetreten ist. Und obwohl der Fall auch international einiges Aufsehen erregt hatte, ging die menschenverachtende Praxis der europäischen Abschiebepolitik ungehindert weiter.

In Frankreich wurden noch vor einem Jahr zwei Flüchtlinge bei ihrer Abschiebung durch massives Niederdrücken des Oberkörpers auf nahezu gleiche Weise getötet wie Aamir Ageeb im Mai 1999. Die Polizisten wurden zwar vom Dienst suspendiert, aber nicht weil ihnen irgendein Fehlverhalten angelastet wurde, wie ein Polizeisprecher eiligst hinzufügte. Der zuständige Innenminister Nicolas Sarkozy ging sogar so weit zu behaupten, dass die Polizisten übliche Maßnahmen ("techniques habituelles") getroffen hätten, um die Abschiebung durchzuführen. Ein Ermittlungsverfahren dauert noch an.

Die aufgelisteten Fälle sind keine unglücklichen Todesfälle, sondern Folge der ausländerfeindlichen Migrations- und Asylpolitik der herrschenden europäischen Elite. Jährlich werden aus der EU nahezu 200.000 Flüchtlinge abgeschoben. Immer häufiger wird dabei in Krisenregionen deportiert oder in Länder, wo den Flüchtlingen Folter und Tod drohen. Die Todesfälle bei den Abschiebungen stellen nur die Spitze des Eisbergs der alltäglichen Brutalität der Abschiebepraxis dar.

Siehe auch:
Schily muss bei Ageeb-Prozess nicht aussagen
(12. März 2004)
Bundesgrenzschützer wegen "fahrlässiger Tötung" in Frankfurt vor Gericht
( 11. Februar 2004)
Die tödlichen Folgen deutscher Flüchtlingspolitik
( 24. Dezember 2003)
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