Zuwanderungsgesetz: Politische Zensur wird hoffähig

Nach dem Austritt der Grünen aus den Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat eine Große Koalition von SPD und CDU/CSU weitere Angriffe auf Ausländer und Flüchtlinge vereinbart. War das Zuwanderungsgesetz von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) schon unter tatkräftiger Mithilfe der Grünen zu einem Abschiebe- und Zuwanderungsverhinderungsgesetz verkommen, wird jetzt auch die Meinungs- und Pressefreiheit von Ausländern zur Disposition gestellt.

Die Tinte auf dem Kompromisspapier zum Zuwanderungsgesetz, das Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) mit den Spitzen der Unionsparteien Angela Merkel (CDU) und Edmund Stoiber (CSU) ausgehandelt hatte, war noch nicht trocken, als die erzielten Vereinbarungen bereits wieder in Frage gestellt und von allen Seiten noch weiter gehende Verschärfungen im Ausländerrecht verlangt wurden. Als Anlass dafür diente die gescheiterte Festnahme Metin Kaplans, der in einer Blitzabschiebung unter Verstoß gegen geltendes Recht in die Türkei deportiert werden sollte.

Seitdem ist die zunächst verworfene Sicherheitshaft für verdächtige Ausländer mit unüberwindbaren Abschiebehindernissen ebenso wieder ins Zentrum der Debatte gerückt wie nochmalige Erleichterungen von Abschiebungen jenseits jeder rechtsstaatlichen Kontrolle sowie die engere Verzahnung von Polizei und Geheimdiensten.

Zuvor beschlossen Schröder, Merkel und Stoiber im Bundeskanzleramt am 25. Mai ein Acht-Punkte-Papier, mit dem der seit drei Jahren währende Streit um die schärfsten Ausländer- und Flüchtlingsregelungen für beendet erklärt wurde. Das Spitzengespräch war einberufen worden, nachdem die Grünen sehr zum Ärger von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) ihren Ausstieg aus den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss bekannt gegeben hatten.

In einer guten Stunde gelang es dem Kanzler scheinbar, der Opposition die Zustimmung zum Gesetz abzuringen. Tatsächlich sind in den getroffenen Vereinbarungen aber fast alle Forderungen der Union enthalten.

* Der Anwerbestopp für ausländische Arbeitnehmer wurde beibehalten, eine Zuwanderung für Arbeiter außerhalb der bereits jetzt geltenden restriktiven Ausnahmeverordnungen unmöglich gemacht.

* Der Besuch von so genannten Integrationskursen wird verpflichtend, wobei die Verweigerung der Teilnahme oder Nichterfüllung der geforderten Leistungen aufenthaltsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Ausweisung nach sich ziehen kann.

* Eine Abschiebung soll bereits bei einer "tatsachengestützten Gefahrenprognose" erfolgen können, wobei der Rechtsweg drastisch verkürzt wird und Revision nur noch unmittelbar beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beantragt werden kann. Dies betrifft Ausländer, die strafrechtlich in keiner Weise auffällig geworden sind und allein auf den Verdacht hin, dass sie in Zukunft straffällig werden könnten, ausgewiesen werden sollen. Sollten einer Abschiebung Hindernisse entgegenstehen, etwa weil im Herkunftsland Folter droht, so werden die betroffenen Personen mit drastischen Freiheitsentzügen belegt. Die Freizügigkeit wird eingeschränkt, Meldeauflagen verhängt und Kommunikationsverbote erlassen, so dass zum Beispiel die Benutzung von Mobiltelefonen untersagt wird.

* Bei Einbürgerungen und bei der Erteilung einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis ist zukünftig eine Anfrage beim Verfassungsschutz zwingend vorgeschrieben, womit Ausländer unter Generalverdacht gestellt werden.

* Spätestens im Jahr 2006 soll eine so genannte "Warndatei" eingeführt werden, die Personen erfassen soll, die mehrmals visumspflichtige Ausländer nach Deutschland eingeladen haben. Diese Datei wird neben in Deutschland lebenden Ausländern, die häufiger Verwandte und Bekannte zu sich einladen, die gesamte Bevölkerung betreffen und ihrer weiteren Kontrolle und Erfassung Vorschub leisten.

* Für so genannte "geistige Brandstifter" soll zukünftig eine Ermessensausweisung möglich sein.

Zuwanderungskompromiss stellt Meinungs- und Pressefreiheit zur Disposition

Der letzte Punkt verlangt besondere Beachtung, da hier die Meinungs- und Pressefreiheit zur Disposition gestellt wird. Ermessensausweisungen werden nach dem bislang geltenden Ausländerrecht dann ausgesprochen, wenn ein Ausländer eigentlich unter besonderem Ausweisungsschutz steht oder noch heranwachsend ist, aber aufgrund mehrjähriger Haftstrafen die "Sicherheit und Ordnung" der Bundesrepublik beeinträchtigt. Ermessensausweisung bedeutet, dass nicht zwingend oder in der Regel ausgewiesen werden muss, sondern dass Einzelfallprüfungen stattfinden sollen.

Wenn die Ermessensausweisung nun auf so genannte "geistige Brandstifter" ausgeweitet werden soll, heißt das nichts anderes, als dass die öffentliche Meinungsäußerung zum Ausweisungsgrund werden kann, da die Ausweisung ausdrücklich nicht auf strafrechtlich relevante Aufrufe zur Gewalt beschränkt werden soll. Von offizieller Seite wird hier zwar auf "islamische Hassprediger" oder alternativ auf "Hetzer in Moscheen" verwiesen, doch der Begriff "geistiger Brandstifter" ist auf jede politische Richtung hin anwendbar und kommt einem politischen Betätigungsverbot für Ausländer gleich.

Wer als Ausländer demnächst die politischen und sozialen Zustände in seinem Herkunftsland wie auch in Deutschland öffentlich auf Demonstrationen, in Zeitungen oder anderswo anprangert, kann je nach Ermessen der zuständigen Behörden ausgewiesen werden und ist, da beim "Ermessen" keine eindeutigen juristischen Normen bestehen, der Willkür der Behörden ausgeliefert.

Doch es ist zu befürchten, dass diese drastische Einschränkung der Meinungs- und Koalitionsfreiheit nicht auf Menschen mit dem "falschen" Pass beschränkt bleiben wird. Im Ausländerrecht werden seit Jahren Präzedenzfälle für die Beschneidung demokratischer Rechte geschaffen. Maßnahmen, mit denen zunächst Ausländer drangsaliert und kriminalisiert werden, können später auf die gesamte Bevölkerung ausgedehnt werden.

Bereits jetzt können Menschen abgeschoben werden, deren einziges Vergehen darin besteht, sich einmal für eine politisch unliebsame Organisation eingesetzt zu haben.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 24. März 2004 vom Fall eines Türken, der bis zum Verbot im Jahr 2001 Vorsitzender eines islamischen Zentrums war, einer Teilorganisation des ICCB von Metin Kaplan. Der Mann lebte und arbeitete seit zwanzig Jahren in Deutschland, hatte eine Familie und war "strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten". Ebenso wenig waren ihm nach dem Verbot weitere Aktivitäten in islamischen Vereinen nachzuweisen, wie die Behörden attestierten. Abgeschoben wurde er trotzdem, weil er die "innere und äußere Abkehr [...] nicht nach außen glaubhaft und überzeugend deutlich" gemacht habe.

Die jetzt vereinbarte Verschärfung kann nur den Sinn haben, die politische Verfolgung von Ausländern zum Normalfall zu machen. Und was bei dieser Minderheit erst einmal seinen Zweck erfüllt hat, kann später auf weitere Bevölkerungskreise übertragen werden.

Obwohl jetzt sowohl Regierung als auch Opposition betonen, dass das Kompromisspapier nicht mehr in Frage gestellt werden soll, muss der neue Gesetzestext erst noch im Einzelnen ausgearbeitet werden. Vor diesem Hintergrund wird der Fall Kaplan benutzt, um noch weiter gehende Angriffe vorzubereiten.

Die Skandalisierung dieses Einzelfalls dient dazu, polizeistaatliche Maßnahmen sukzessive flächendeckend einzuführen. Die willfährigen Medien versuchen eine Hysterie zu erzeugen, dass Tausende gewaltbereiter Islamisten den "liberalen Rechtsstaat" gefährden.

Verschwiegen wird dabei, dass das angebliche "Gefährdungspotenzial" weitaus geringer ist, als vorgemacht wird. Anfang Mai musste die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kleinlaut zugeben, dass trotz der beispiellosen Befugnisse der Sicherheitsbehörden durch die Anti-Terror-Pakete, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 im Eilverfahren durch die Parlamente gepeitscht wurden, und trotz groß angelegter Razzien gerade einmal 80 Ermittlungsverfahren gegen 177 Personen anhängig sind. Davon wird mangels Anklagemasse wohl nur ein kleiner Teil jemals vor Gericht kommen.

Das neue Abschiebe- und Zensurgesetz, vulgo Zuwanderungsgesetz, ist der nächste Schritt zur drastischen Einschränkung demokratischer Rechte. Für Ausländer und Flüchtlinge wird die freie Meinungsäußerung drastisch eingeschränkt; ohne strafrechtlich relevantes Verhalten können Strafen verhängt werden; Internierung in Lagern, die den verharmlosenden Namen "Ausreisezentren" erhalten, wird ermöglicht; Abschiebungen werden erleichtert und beschleunigt und der Rechtsschutz wird stark beschnitten. Nicht ohne Grund hat Otto Schily darauf hingewiesen, dass mit dem neuen Zuwanderungsgesetz die Abschiebung Metin Kaplans in die Türkei, trotz der ihm dort drohenden Folter, wohl längst vollzogen wäre.

In einer faktischen großen Koalition entsorgt die SPD zusammen mit CDU/CSU rechtsstaatliche Grundsätze. Dabei treiben die Union und der extrem rechte Otto Schily die Bundesregierung regelrecht vor sich her. Die Grünen, mittlerweile aller Prinzipien ledig, haben dem nichts mehr entgegenzusetzen. Mit Verdrehungen im kaum da gewesenen Ausmaß wird diese Politik dann verklärt. Niederlagen werden zu Erfolgen, demokratische Grundsätze werden zum schädlichen Ballast und staatliche Härte und Willkür wird als "wahre" Liberalität ausgegeben.

Wenn rechtliche Grundsätze nicht mehr absolut gelten, sondern durch Akte staatlicher Willkür ersetzt werden, wenn Unrecht rechtens wird und rechtmäßiges Verhalten zu einer Verurteilung führt, wird der Rechtsstaat immer mehr zu einem Polizeistaat.

Siehe auch:
Wie das Zuwanderungsgesetz zu einem Abschiebungsgesetz wurde
(22. Mai 2004)
Bundesverfassungsgericht kippt das Zuwanderungsgesetz
( 28. Dezember 2002)
Ausländerfeinde an der Regierung
( 15. März 2002)
Metin Kaplan und seine Organisation "Kalifatsstaat"
( 14. Dezember 2001)
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