Neonazi nach Tötung von Rentner wegen "Notwehr" freigesprochen

Am Montag den 4. April sprach das Landgericht Halle den Neonazi Andreas P. von der Anklage der Körperverletzung mit Todesfolge frei, nachdem der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Magdeburg, in dem der Skinhead ebenfalls freigesprochen worden war, aufgehoben und zur erneuten Verhandlung nach Halle verwiesen hatte.

Vor genau fünf Jahren, am Abend des 29. April 2000, hatte der 60-jährige Rentner Helmut Sackers die Polizei von Halberstadt in Sachsen-Anhalt alarmiert, weil der damals 29-jährige P. laut verbotene Nazi-Musik spielte, darunter angeblich auch das Horst-Wessel-Lied, das alte Kampflied der SA.

Die Polizei erschien und ermahnte P. offenbar in aller Freundlichkeit, doch die Musik - deren Inhalt die Beamten nach eigenen Angaben nicht verstehen konnten - leiser zu drehen. Sackers mischte sich ein und drohte P. erregt mit Strafanzeige. Eine Stunde nachdem die Polizisten wieder abgezogen waren, lag Helmut Sackers tot im Treppenhaus, P. hatte ihn mit vier Messerstichen getötet.

Staatsanwaltschaft und Polizei beharrten anschließend darauf, es sei um einen Nachbarschaftsstreit wegen lauter Musik gegangen. Dass bei P. über 80 CDs mit rechtsextremen Kampfliedern, Dutzende von Kassetten und Videos sowie 90 aktuelle Hefte mit Neonazi-Propaganda in der Wohnung gefunden wurden, habe mit dem Tod von Sackers gar nichts zu tun. Auch ein Video, in dem offen zum Mord an "Roten" aufgerufen wurde, sollte kein Anhaltspunkt für einen rechtsextremen Hintergrund der Tat sein.

Das Landgericht Magdeburg folgte im Ergebnis der Darstellung P.s, er sei von seiner Wohnung nach unten gelaufen, um "einen Freund zu verabschieden". Dort, im Eingangsbereich, habe Sackers seinen Hund auf ihn gehetzt und sei auf ihn losgegangen. Die Anträge der Nebenkläger, das von P. gehortete rechte Propagandamaterial im Prozess zu verwerten, ließ das Gericht nicht zu.

Als der Bundesgerichtshof dann das Urteil aufhob und an das Landgericht Halle verwies, wurde dort die nachträgliche Verhöhnung des Opfers komplettiert.

Das Gericht stellte fest, P. habe den kleineren, asthmakranken Sackers als "Kommunist" bezeichnet, ihm mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen, wobei dem 60-jährigen Rentner das Nasenbein gebrochen wurde, und dann viermal auf ihn eingestochen. Die Behauptung von P. und dessen Frau, Sackers habe seinen Hund auf ihn gehetzt, sah das Gericht als unwahr an. Die Aussage von Sackers Lebensgefährtin, wonach das relativ kleine und eher ängstliche Tier dazu gar nicht fähig gewesen sei, wurde dagegen von einem Sachverständigen bestätigt. Ein weiterer Sachverständiger begutachtete die von P. damals getragene Jacke mit dem Ergebnis, dass daran keinerlei Kampfspuren festzustellen seien.

Trotzdem hielten die Richter die Aussage des Angeklagten für glaubhaft, er habe Angst gehabt, von dem kleineren und schwächeren Rentner die 1,43 m hohe Kellertreppe hinunter gestoßen zu werden. Dass er ein 17 cm langes Messer überhaupt erst mitführte, obwohl er angeblich nur einen Freund verabschieden wollte, und dieses auch noch - mehrfach - einsetzte, obwohl er den körperlich unterlegenen Rentner bereits mit Faustschlägen ins Gesicht kampfunfähig gemacht haben musste, erklärte das Gericht mit der gutachterlich festgestellten "psychischen Labilität" des Angeklagten sowie mit einer zehn Jahre zurückliegenden "Traumatisierung" des Rechtsextremisten. Dieser behauptete, 1991 von einem Unbekannten mit einem Messer verletzt worden zu sein.

Die Frankfurter Rundschau hatte dazu bereits im Prozess der ersten Instanz recherchiert: "Die rechte Szene wurde in Halberstadt bis 1996 in einem staatlich geförderten Projekt betreut. Nur ungern erinnern sich ehemalige Sozialarbeiter, dass Andreas P. als Mitläufer zu der Clique gehörte, die durch die Gegend fuhr und zuschlug. Mal traf es Linke in Quedlinburg, mal Ausländer in Magdeburg. Als der Schienenfahrzeugmechaniker P. 1991 nach einem dieser Ausflüge mit Messerverletzungen im Krankenhaus landete, spotteten die Kollegen: Da habe sich eines der Opfer wohl gewehrt." Wirksame Gegenwehr der Opfer - in der Tat ein traumatisches Erlebnis für jeden faschistischen Gewalttäter.

Wie Hohn musste es den Angehörigen von Sackers in den Ohren klingen, dass das Gericht bei der Urteilsverkündung ausdrücklich dessen Zivilcourage lobte. Trotzdem müsse der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" auch hier gelten. Dessen Version von einem "Notwehrexzess" sei ungeachtet aller festgestellten Lügen nicht zu widerlegen.

Ein "Notwehrexzess" bedeutet, dass der Täter "die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken" überschreitet. Dazu muss aber eine Notwehrlage objektiv vorliegen. Die Beweisaufnahme hat hier ergeben, dass sie auch tatsächlich vorgelegen haben muss - aber für Sackers!

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Wolfgang Arenhövel zeigte sich im Anschluss hell empört. Aber nicht über das Urteil, sondern über Kritik am Urteil, die Bundestagspräsident Wolfgang Thierse geäußert hatte. Diese zeuge von mangelnder Sachkenntnis, sei unangemessen und unangebracht. Insbesondere die gesetzgebende Gewalt solle Kritik nicht ungeprüft vortragen, sondern sich im Zweifel lieber zurückhalten, sagte Arenhövel.

Das Urteil erinnert fatal an die Zeit der Weimarer Republik. Zu dieser Zeit gingen Justiz und Polizei mit aller, teils übermäßiger Härte gegen jedwede linken Bestrebungen vor. Die mehr als 300 rechtsradikalen Morde blieben dagegen in über 90 Prozent der Fälle ungesühnt (siehe dazu H. und E. Hannover, "Politische Justiz 1918-1933"). Nicht selten kam es auch vor, dass den Faschisten zugestanden wurde, sie hätten in Notwehr gehandelt.

Schon damals verwahrte sich die Richterschaft gegen die Kritik von liberalen und linken Juristen, Politikern und Journalisten mit dem entrüsteten Vorwurf, sich nicht "politisieren" lassen zu wollen.

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