Fragen an die Partei für Soziale Gleichheit

Welcher Zweck wird mit dem Einsatz der Bundeswehr im Innern verfolgt

Auf der Wahlwebsite der Partei für Soziale Gleichheit zur Bundestagswahl 2005 sind zahlreiche Fragen eingetroffen, die wir in diesen Tagen in loser Folge veröffentlichen und beantworten.

Frage:Das Grundgesetz bietet faktisch die Möglichkeit (Art. 87a) die Bundeswehr im Innern einzusetzen. Weshalb drängt man in der politischen Szenerie Deutschlands seit langer Zeit (seit wann genau weiß ich nicht) immer wieder auf eine Regelung für den Einsatz der Bundeswehr im Innern? Es scheint ohne Zweck zu sein, was es aber ganz sicher nicht ist.

Antwort: Die Forderung nach dem Einsatz der Bundeswehr im Innern, die bereits seit langer Zeit immer wieder erhoben wird, wurde nach den Terroranschlägen in New York und Washington vom 11. September 2001 wieder konkret. Bereits im Bundestagswahlkampf 2002 hatten CDU und CSU eine Grundgesetzänderung gefordert, um die Beschränkungen für den Einsatz der Streitkräfte im Inland aufzuheben.

Dabei bestehen bereits heute weit reichende rechtliche Möglichkeiten, die Armee auch im Inland einzusetzen, die im Grundgesetzartikel 87a geregelt werden. Danach können die Streitkräfte "im Verteidigungsfalle oder im Spannungsfalle" polizeiliche Aufgaben wie zum Beispiel beim Objektschutz und der Verkehrsregelung wahrnehmen. Außerdem kann die Bundesregierung "zur Abwehr einer drohenden Gefahr" die Bundeswehr zum "Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen", wenn die Polizeien der Länder und der Bundesgrenzschutz dafür nicht ausreichen und Amtshilfe eingefordert wird.

Der jetzt zur Diskussion stehende uneingeschränkte Einsatz der Bundeswehr im Innern wird mit dem Schlagwort des Terrorismus begründet, mit dem in den letzten Jahren heftigste Angriffe gegen die demokratischen Rechte der Bevölkerung durchgesetzt wurden, indem rechtsstaatliche Grundsätze - wie die Trennung von Polizei und Geheimdiensten, der Datenschutz und das Verbot von Folter - außer Kraft oder in Frage gestellt wurden.

Doch alleine die Anlässe, mit denen für die Inlandseinsätze der Armee geworben wird, sollten aufhorchen lassen. Herhalten muss zum einen ein verwirrter Student, der Anfang 2003 zwei Stunden lang mit einem Motorsegler über Frankfurt kreiste und drohte, in die Bankentürme zu stürzen, und zum anderen das tragische Ende einer Familientragödie vor wenigen Monaten, als sich ein Familienvater mit seinem kleinen Propellerflugzeug neben dem Reichstag im Berliner Regierungsviertel in den Tod stürzte.

Beide Fälle hatten auch nicht den geringsten terroristischen Hintergrund und wären nicht durch die Armee zu verhindern gewesen. Zudem eröffnet der Grundgesetzartikel 87a bereits heute die Möglichkeit, Bundeswehrstreitkräfte bei einer akuten terroristischen Gefahr auch im Innern einzusetzen.

Die von den Unionsparteien geplante und auch von einigen SPD-Politikern unterstützte Grundgesetzänderung hat daher auch weniger mit der Abwehr terroristischer Gefahren zu tun, als dass sie sich gezielt gegen die Bevölkerung richtet und einer Militarisierung der Gesellschaft Vorschub leisten soll.

Schwerbewaffnete Bundeswehrsoldaten im Objektschutz und bei Polizeikontrollen werden dann zum Alltagsbild und dienen zur Einschüchterung. Durch den Wegfall der Beschränkungen kann die Armee auch gegen streikende Arbeiter und gegen Massendemonstrationen eingesetzt werden. Die Streitkräfte würden sich zudem zu einem eigenständigen Machtfaktor entwickeln, der auch auf die Innenpolitik immer stärkeren Einfluss nehmen könnte.

Ein kurzer Blick in die Geschichte des 20. Jahrhunderts verdeutlicht diese Gefahren eines uneingeschränkten Bundeswehreinsatzes im Inland. Schon im wilhelminischen Kaiserreich, als sich die Militärkaste aus dem politisch sehr einflussreichen preußischen Junkertum rekrutierte, wurde die Armee gegen streikende Arbeiter eingesetzt. Nach dem Ersten Weltkrieg beschränkten die Siegermächte den Umfang der deutschen Armee erheblich, und aus der zerfallenden Reichswehr gingen starke paramilitärische Einheiten - die Freikorps - hervor, die gegen Arbeiterorganisationen vorgingen und revolutionäre Aufstände niederschlugen. Hitlers SA und SS lassen sich direkt auf die Freikorps zurückführen. Sie sorgten durch Terror, Einschüchterung und Gewalt für eine stete Kontrolle des öffentlichen Lebens und wurden zu einer zentralen Stütze des Nazi-Regimes.

Bei der Wiederbewaffnung Deutschlands in den 1950er Jahren wurde aufgrund dieser historischen Erfahrungen festgelegt, dass die Streitkräfte nur im Verteidigungsfall und nie gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werden dürfen. Doch bereits 1968, inmitten der Studentenproteste, wurde mit den Notstandsgesetzen eine erste Basis geschaffen, um die Bundeswehr auch im Innern einsetzen zu können. Mit der jetzigen Diskussion sollen die letzten Barrieren fallen, um die Bundeswehr gezielt gegen die eigene Bevölkerung einzusetzen.

Es ist kein Zufall, dass eine Grundgesetzänderung jetzt wieder zur Debatte steht und bei den großen Parteien auf breite Unterstützung stößt. Sie ist eng verbunden mit den Angriffen auf die sozialen Rechte der arbeitenden Bevölkerung. Denn in dem Maße, wie die Opposition gegen die Agenda 2010 und die Politik des Sozialabbaus wächst, greift die herrschende Klasse auch wieder zu autoritären Formen der Herrschaftssicherung.

Siehe auch:
Politiker aller Parteien planen Einsatz der Bundeswehr im Inneren
(19. April 2003)
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