USA: Oberster Gerichtshof urteilt gegen Militärtribunale der Bush-Regierung

John Burton kandidiert in Kalifornien für die amerikanische Socialist Equality Party [Partei für Soziale Gleichheit] zum US-Kongress.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat am 29. Juni mit fünf gegen drei Stimmen den Einsatz von Militärtribunalen, mit denen die Bush-Regierung Gefangene auf Guantanamo Bay aburteilt, für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung wies die Praxis der Bush-Regierung zurück, Inhaftierte als "feindliche Kämpfer" in ein rechtliches Niemandsland zu verweisen, in dem sie weder der amerikanischen Strafjustiz noch internationalen Verträgen zum Schutz von Kriegsgefangenen unterliegen.

Obwohl die Entscheidung ein juristischer Rückschlag für die Bush-Regierung bedeutet, enthält sie keine Anweisung, einen der mehr als 400 Häftlinge auf dem Militärstützpunkt freizulassen. Sie befasst sich auch nicht mit der Behauptung der Bush-Regierung, sie dürfe dort oder auf anderen internationalen US-Basen Menschen während des so genannten "Kriegs gegen den Terror" für die Dauer der "aktiven Feindseligkeiten" - also auf unbestimmte Zeit - einsperren.

Trotzdem schob das Oberste Gericht den Bemühungen der Bush-Regierung einen Riegel vor, Scheingerichte einzuberufen, vor denen die Angeklagten weder das Recht haben, die Beweise gegen sie zu sehen und Zeugen zu befragen, noch in Berufung gegen Urteile wegen angeblichen Kriegsverbrechen zu gehen, die bis zur Todesstrafe reichen können.

Auf einer seit langem geplanten, gemeinsamen Pressekonferenz mit dem zu Besuch weilenden japanischen Premierminister Junichiro Koizumi wurde Bush am Donnerstagmorgen, kurz nach Verkündung der Entscheidung, zu dem Urteil befragt. Er antwortete darauf mehrmals, man nehme "die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes ernst" - eine herablassende Bemerkung angesichts der Tatsache, dass Entscheidungen des höchsten Gerichtshofes des Landes Gesetzescharakter haben.

Bush erklärte, er wolle "mit dem Kongress zusammenarbeiten, um festzustellen, ob Militärtribunale ein Weg sein werden, diese Leute vor Gerichte zu stellen", und deutete damit an, dass seine Regierung versuchen wird, den Geist, wenn nicht sogar den Buchstaben des Urteils zu umgehen.

Senator John Warner, ein Republikaner aus Virginia, der dem Streitkräfteausschuss des Senats vorsitzt, hatte noch vor Bush erklärt: "Ich bin sicher, dass wir Mittel und Wege finden werden, ihnen nach unseren Gesetzen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen." Und der Republikaner aus Tennessee Bill Frist, Mehrheitsführer im Senat, kündigte gesetzliche Regelungen an, damit "Terroristen nur vor Militärtribunalen, nicht vor unseren ordentlichen Gerichten" angeklagt werden können.

Der vom Obersten Gerichtshof entschiedene Fall war von Salim Ahmed Hamdan eingebracht worden, einem Jemeniten, der nach der Invasion in Afghanistan vom November 2001 von proamerikanischen Milizen gefangen genommen worden war.

Bush hatte die Schaffung von Militärtribunalen nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 angeordnet, um Gefangene abzuurteilen, die als "feindliche Kämpfer" anstatt als "Kriegsgefangene" eingeordnet werden. Mit der Erfindung dieser Kategorie und der Einrichtung von Militärtribunalen sollten die Rechte umgangen werden, die gefangenen feindlichen Soldaten und Kämpfern nach den Genfer Konventionen und dem amerikanischem Strafprozessrecht zustehen.

Nach Hamdan ist gegen fünf weitere Gefangene in Guantanamo Anklage erhoben worden, und laut Regierung sollen bis zu 70 weitere folgen. Hamdan wird vorgeworfen, Fahrer und Leibwächter Osama bin Ladins in Afghanistan gewesen zu sein. Ihm droht lebenslange Haft.

Dass die Verfahrensregeln von Bushs Militärtribunalen nicht den Hauch eines fairen Prozesses zulassen, ist offensichtlich. Hamdan hatte nicht das Recht, die Beweise gegen ihn zu hören oder einzusehen, und er konnte ganz von dem Verfahren ausgeschlossen werden. Einige der schärfsten Angriffe gegen die Militärverfahren kamen von Kapitänleutnant Charles Swift, einem Marineoffizier, der zum Verteidiger Hamdans bestimmt worden war. Selbst die von der Regierung ernannten Ankläger schickten E-mails, in denen sie sich bei ihren Vorgesetzten beschwerten, die Verfahren seien unfair.

Die umfassende, 73-seitige Urteilsbegründung der Gerichtsmehrheit im Verfahren Hamdan gegen Rumsfeld wurde von Richter John Paul Stevens ausgearbeitet, dem dienstältesten Mitglied des Gerichts und, seit 2000 eine Mehrheit von fünf mit Bush und den Republikanern verbündeten Richtern die Präsidentenwahl stahl, der konsequenteste Gegner der Amtsanmaßungen der Regierung. Unterstützung erhielt Stevens von den anderen liberalen Richtern, David Souter, Ruth Bader Ginsburg und Stephen Breyer. Die entscheidende fünfte Stimme kam von Anthony M. Kennedy, der sich seit dem Abgang von Sandra Day O’Connor zum neuen Zünglein an der Waage entwickelt hat.

Alle drei extrem rechten Richter schrieben abweichende Meinungen, in denen sie die Anmaßung quasi diktatorischer, "kriegsbedingter" Befugnisse durch die Bush-Regierung verteidigten. Die Stellungsnahme des gerade ernannten Samuel A. Alito Jr. war, wie der Mann selbst, kalt und technisch. Antonin Scalia fragte dagegen ganz offen, woher "das Gericht die Autorität - oder die Kühnheit - nimmt", der Bush-Regierung entgegenzutreten.

Clarence Thomas griff sogar zu dem ungewöhnlichen Schritt, seine abweichende Meinung von der Richterbank zu verlesen, um seiner Opposition größeren Nachdruck zu verleihen. Thomas nannte die Entscheidung "haltlos" und "gefährlich". Er beschuldigte "diejenigen Richter, die heute die Kriegsentscheidungen des Oberbefehlshabers missachten", sie würden "die Fähigkeit des Präsidenten beeinträchtigen, einen neuen und gefährlichen Feind zu besiegen".

Der Vorsitzende Richter John G. Roberts Jr. konnte nicht an der Entscheidung teilnehmen, weil er als Richter am Berufungsgerichtsgerichtshof noch für die Bush-Regierung gegen Hamdan gestimmt hatte.

Die sechs verschiedenen Meinungen - Kennedy und Breyer schrieben abweichende Begründungen zur Mehrheitsentscheidung - zeigen die tiefen, fast gewalttätigen Konflikte, die in der herrschenden Elite der USA über grundlegende Fragen demokratischer Rechte und Verfahrensweisen existieren. Die Meinungen lassen erahnen, dass die Autoren kaum normal miteinander sprechen können und sich äußerst bewusst über die Auseinandersetzungen in den Machteliten in Washington D.C. sind, mit denen sie in ständigem Kontakt stehen.

Der Fall war nicht, wie es mitunter in den Medien dargestellt worden ist, ein Frontalangriff auf das Gefangenenlager Guantanamo oder auf die rechtliche Zulässigkeit des Vorgehens der Bush-Regierung, die Menschen irgendwo auf der Welt gefangen nimmt und auf unbestimmte Zeit einsperrt. Diese Fragen bleiben offen.

Hamdan hatte nur argumentiert, wenn er schon wegen Kriegsverbrechen angeklagt werde, die zu einer lebenslangen Haftstrafe führen können, dann müsse sein Prozess wenigstens den Regeln eines Kriegsgerichtsprozesses nach amerikanischem Recht entsprechen (United States Uniform Code of Military Justice, UCMJ) und auf einer Anklage beruhen, die vom Völkerrecht als Kriegsverbrechen anerkannt wird. Hamdan ist wegen "Verschwörung" angeklagt.

In seiner Begründung der Mehrheitsentscheidung wies Stevens zunächst die beiden Verfahrenseinwände der Bush-Regierung zurück, wonach der Oberste Gerichtshof gar nicht für die Klage von Hamdan zuständig sei. Zunächst lehnte er die Behauptung ab, der Detainee Treatment Act (DTA, Gesetz über die Behandlung von Inhaftierten), der letzten Dezember vom Kongress verabschiedet worden war, habe dem höchsten Gericht die Zuständigkeit entzogen. Dann wies er den Antrag zurück, das Gericht solle warten, bis das Militärtribunal endgültig über Hamdan geurteilt hat, und dann diese Entscheidung überprüfen.

Hamdan sollte vorher wissen, schrieb Stevens, ob ihm "möglicherweise von einem Militärtribunal der Prozess gemacht wird, dass wohl ohne Rechtsgrundlage ist und ohne die prozessualen Regeln operiert, die der Kongress für Kriegsgerichte vorschreibt - Regeln, die den Angeklagten schützen und die Verlässlichkeit einer Verurteilung sicherstellen".

Stevens ging dann zur Sache selbst über und begann mit der Voraussetzung, die den meisten Angriffen der Bush-Regierung auf demokratische Rechte zugrunde liegt - dass die Rolle des Präsidenten als "’Oberbefehlshaber’ der Streitkräfte" ihn von allen rechtlichen Beschränkungen befreie. Die Rolle des Präsidenten, so Stevens, sei durch die Macht des Kongresses beschränkt, "Krieg zu erklären", "Regeln über Eroberungen zu Lande und zu Wasser aufzustellen", "Zuwiderhandlungen gegen das Völkerrecht ... zu definieren und zu bestrafen" und "Gesetze für die Regierung und Regeln für Land- und Seestreitkräfte aufzustellen".

Die Gesetze, die der Kongress hier erlassen habe, erläuterte Stevens, seien die Prozessgrundrechte des UCMJ. Stevens wies die von der Bush-Regierung - etwa bei deren Rechtfertigung des Abhörskandals der NSA - vertretene Haltung zurück, die Ermächtigung zur Anwendung militärischer Gewalt, die der Kongress kurz nach den Angriffen vom 11. September erteilt hatte, befreiten sie von gesetzlichen Beschränkungen wie dem UCMJ.

Stevens bemerkte, dass die Militärtribunale keine Grundlage in der Verfassung hätten, und wies darauf hin, wie absurd das Argument der Bush-Regierung sei, dass ein solches Tribunal für Hamdan notwendig sei, weil man ihn in der Nähe eines Schlachtfelds gefangen habe. "Weder das angebliche Einverständnis mit Osama bin Laden und anderen, Kriegsverbrechen zu begehen, noch eine einzige aktive Handlung werden ihm auf einem Schlachtfeld oder zu einem bestimmten Datum nach dem 11. September 2001 vorgeworfen."

Tatsächlich, so Stevens weiter, "verstößt keine der angeblich von Hamdan begangenen aktiven Handlungen gegen das Kriegsvölkerrecht." Das angebliche Kriegsverbrechen der Verschwörung, bemerkt er, "taucht weder in den Genfer Konventionen noch in der Haager Landkriegsordnung auf - den beiden wichtigsten Verträgen über das Kriegsvölkerrecht."

Stevens schloss: "Zumindest muss die Regierung begründet darlegen, dass das Verbrechen, für das sie einen Angeklagten vor ein Militärtribunal stellen will, als Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht anerkannt wird. Dem ist sie bisher bei weitem nicht nachgekommen." Als Beispiel führte er "das Internationale Kriegsverbrechertribunal von Nürnberg" an, das es "gegen den Widerstand der Anklage explizit ablehnte, die Verschwörung zum Begehen von Kriegsverbrechen als Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht anzuerkennen, und lediglich Hitlers engste Mitarbeiter wegen Verschwörung zum Angriffskrieg verurteilte."

Im letzten und weitreichendsten Abschnitt der Entscheidung hob Stevens das Urteil des Berufungsgerichtshof auf, das entschieden hatte, dass sich Hamdan vor US-Gerichten nicht auf den Schutz der Genfer Konventionen berufen könne.

Stevens durchbrach den Zirkelschluss der Bush-Regierung, die "feindliche Kämpfer" in ein rechtliches Niemandsland verbannt, in dem sie weder durch nationales Strafprozessrecht noch durch internationales Recht geschützt sind, und erklärte, dass eine Regierungsentscheidung, Menschen aus dem Schutz der Strafjustiz herauszunehmen und sie der Militärjustiz zu unterwerfen, notwendigerweise bedeute, dass das Kriegsvölkerrecht voll angewendet werden müsse.

Stevens schloss, dass unabhängig davon, ob Hamdan als "Kriegsgefangener" im Sinne von Artikel 2 der Genfer Konvention gelten kann - die Bush-Regierung argumentiert, dass er für Al Quaeda und nicht Afghanistan gekämpft und deshalb nicht zu einem Unterzeichnerstaat gehört habe - er jedenfalls unter den Schutz von Artikel 3 falle. Davon werden Konflikte erfasst, die "auf dem Territorium" eines Unterzeichnerstaates stattfinden, worunter auch Afghanistan fällt. Insbesondere verbietet es Artikel 3, "Strafen auszusprechen und Hinrichtungen auszuführen, ohne dass vorher ein ordentliches Gericht entschieden hätte, das alle von zivilisierten Völkern anerkannten rechtlichen Garantien gewährt".

Wie Stevens feststellte: "Das vom Präsidenten zur Verurteilung Hamdans eingerichtete Tribunal erfüllt diese Anforderungen nicht."

Siehe auch:
Die Selbstmorde in Guantánamo und ihre Auswirkungen auf das politische Leben Amerikas
(20. Juni 2006)
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