Das "Bleiberecht" der Innenministerkonferenz: Nur ein Bruchteil profitiert

Neue Abschiebungswelle wird vorbereitet

Am 17. November haben sich die Innenminister der Bundesländer auf eine Regelung für Flüchtlinge geeinigt, deren Aufenthalt bislang nur geduldet wurde. Doch das so genannte neue "Bleiberecht", das die Innenministerkonferenz (IMK) in Nürnberg beschlossen hat, ist eine Mogelpackung. Weit davon entfernt, Ausländern und Flüchtlingen eine dauerhafte und von Angst freie Existenz zu sichern, wird es im Gegenteil die unverzügliche Durchführung von Ausweisung und Abschiebung erleichtern.

Die Neuregelung sieht ein Aufenthaltsrecht nur für Flüchtlinge vor, die einen festen Arbeitsplatz haben und mit der Familie seit sechs Jahren ununterbrochen in Deutschland leben; bei Alleinstehenden sind es acht Jahre. Pro Asyl und andere Organisationen schätzen, dass damit zunächst nur etwa 10.000 - und damit ein Bruchteil - der insgesamt 190.000 in Deutschland lebenden geduldeten Flüchtlinge in den Genuss eines Aufenthaltsrechtes kommen werden.

Was versteht man unter Duldung? Bei den geduldeten Ausländern handelt es sich zum einen um politische Flüchtlinge, deren Asylantrag aufgrund der äußerst strengen Asylgewährung in Deutschland schon abgelehnt wurde, die aber vorerst nicht abgeschoben werden, weil für sie die Gefahr von Verfolgung und Folter besteht. Die Duldung ist mithin eine faktische Anerkennung der Fluchtgründe, die aber im Asylverfahren nicht anerkannt wurden.

Zum anderen geht es um Zehntausende Bürgerkriegsflüchtlinge, deren Abschiebung in die umkämpften und zerstörten Herkunftsländer ebenfalls eine Gefahr für Leib und Leben der Betroffenen bedeuten würde. Sie stammen überwiegend aus dem ehemaligen Jugoslawien (über 60.000), aus dem Irak (über 10.000), aus Afghanistan, Syrien, dem Libanon und der Türkei.

Die Duldung wird höchstens für einen Zeitraum von drei Monaten gewährt und beinhaltet keinen rechtlichen Aufenthaltsstatus. Geduldete Menschen erhalten im Allgemeinen keine Arbeitserlaubnis und dürfen das Bundesland, in dem sie leben, nicht verlassen. Sie bewegen sich in einem rechtlichen Niemandsland und leben mit ihren "Kettenduldungen" jahrelang auf gepackten Koffern, in ständiger Furcht vor der Abschiebung.

Die Aufgabe war, für diese Menschen eine Lösung zu finden, wobei das Motiv nicht humanitärer Natur war, sondern aus dem Druck der EU auf die Bundesregierung resultierte: Deutschland hatte seit Jahren die Umsetzung von elf europäischen Richtlinien im Ausländer- und Asylrecht hinausgezögert. Die Bundesregierung hatte sich im Zusammenhang mit den Kettenduldungen bereits Vertragsverletzungsverfahren eingehandelt. Jetzt will sie den rechtlosen Zustand dadurch beenden, dass sie die meisten Betroffenen abschiebt.

Der Innenministerkonferenz vom 17. November lag eine Empfehlung der Innenpolitiker der Großen Koalition in Berlin vor. Aber während Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) vorgeschlagen hatten, den langjährigen Flüchtlingen eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis zu gewähren und ihnen so die Möglichkeit zu geben, einen Arbeitsplatz zu suchen, drehten die Innenminister der Länder die Reihenfolge kurzerhand um: Zuerst muss ein Arbeitsverhältnis nachgewiesen werden, dann gibt es - vielleicht - eine befristete Aufenthaltsgenehmigung.

Die neue Regelung lässt also nur diejenigen langjährigen Flüchtlinge zu, die eine feste Arbeit haben und in die Sozialkassen einzahlen, während mit allen andern kurzer Prozess gemacht wird. So heißt es im Text der Innenministerkonferenz: "Der Aufenthalt von Ausländern, die nach dieser Regelung keine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, muss konsequent beendet werden. ... Die Innenminister und -senatoren sind sich darüber einig, dass den ... Ausreisepflichtigen keinerlei Anreize für den weiteren Verbleib in Deutschland aus der Nutzung der Leistungssysteme gegeben werden dürfen."

Hier haben sich offensichtlich die rechtesten Politiker durchgesetzt, die - wie die Innenministern aus Bayern und Niedersachsen, Günter Beckstein (CSU) und Uwe Schünemann (CDU) - öffentlich über die bedrohliche "Zuwanderung in die Sozialsysteme" schwadronieren und der NPD nach dem Maul geredet haben. Wie zum Beispiel Hans-Peter Uhl, der Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, der brutal offen erklärte: "Wenn man sie [die geduldeten Flüchtlinge] nicht abschieben kann, dann sollen sie sich wenigstens durch Arbeit nützlich machen."

Die Einzelheiten des IMK-Beschlusses

Auf der Innenministerkonferenz haben Volker Bouffier (CDU), Innenminister in Hessen, und der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) eine Regelung ausgearbeitet, die den geduldeten Flüchtlingen so schwere Bedingungen auferlegt, dass nur wenige sie erfüllen werden.

Indem das "Bleiberecht" nur für geduldete Flüchtlinge in Betracht kommt, die seit mindestens sechs Jahren - Alleinstehende seit acht Jahren - ununterbrochen in Deutschland leben, fällt der größte Teil der Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, die aus dem Kosovo, aus dem Irak, aus Afghanistan oder Sri Lanka stammen, von vorneherein durch das Raster, weil sie noch nicht lange genug in Deutschland sind.

Von den insgesamt knapp 190.000 geduldeten Migranten würden aber immerhin 100.000 unter die neue Regelung fallen, und über 50.000 von ihnen leben sogar schon länger als zehn Jahre im Zustand der behördlich verordneten Rechtlosigkeit. Die schwierigste Bedingung besteht jedoch für sie in der Forderung, ein "dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis" nachzuweisen und zu garantieren, dass ihr Lebensunterhalt auch in Zukunft "ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert" sei.

Nun ist es schon für Deutsche schwer, ein unbefristetes Vollzeit-Arbeitsverhältnis nachzuweisen. Für geduldete Flüchtlinge ist es umso schwieriger, als sie zusätzlich eine Arbeitserlaubnis beantragen müssen, auch wenn, wie versprochen, das diskriminierende Nachrangigkeitsprinzip wegfallen soll, d.h. der Nachweis, dass weder ein deutscher Staatsangehöriger, noch ein EU-Bürger den Job machen kann.

Auf dem aktuellen Arbeitsmarkt mit seinen 4,5 Millionen offiziell gemeldeten Arbeitslosen wird es also für die meisten Flüchtlinge darauf hinauslaufen, dass sie, um hier bleiben zu können, jede Art von Arbeit annehmen müssen und so das Heer der rechtlosen Billiglohnarbeiter vergrößern werden. Das gilt besonders für die 30-50.000 Menschen, die zum jetzigen Zeitpunkt alle Bedingungen außer dem festen Arbeitsplatz erfüllen und von der Innenministerkonferenz noch eine Gnadenfrist bis zum 30. September 2007 erhalten haben, um eine Arbeit zu finden.

Ausnahmen von der Klausel gelten nur, wenn Familien mit Kindern neben ihrem Erwerbseinkommen "vorübergehend auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind", und bei erwerbsunfähigen Personen, sofern der Lebensunterhalt und die Betreuung und Pflege "ohne Leistungen der öffentlichen Hand dauerhaft gesichert sind". Bei Rentnern wird nur dann eine Ausnahme gemacht, wenn sie im Herkunftsland keine Familie mehr haben, "dafür aber im Bundesgebiet Angehörige (Kinder und Enkel) mit dauerhaftem Aufenthalt bzw. deutscher Staatsangehörigkeit haben und soweit sichergestellt ist, dass für diesen Personenkreis keine Sozialleistungen in Anspruch genommen werden".

Wie Rentner und Flüchtlinge, die aufgrund von Kriegen und Verfolgung häufig traumatisiert und dadurch nur bedingt erwerbsfähig sind, diese Bedingungen erfüllen sollen, bleibt schleierhaft. In letzter Konsequenz heißt das, dass dieser Personenkreis, der Schutz und Sicherheit besonders notwendig hat, keine Chance auf ein Bleiberecht bekommen wird.

Eine mehrseitige Liste von Bedingungen, die für das Bleiberecht erfüllt werden müssen, enthält unter anderem die Auflage, dass die Flüchtlinge über "ausreichende Deutschkenntnisse" und "ausreichenden Wohnraum" verfügen müssen. Der Schulbesuch der Kinder muss durch Vorlage von Zeugnissen nachgewiesen werden, wobei die Ausländerbehörde sogar eine "positive Schulabschlussprognose" verlangen kann. Zwischenzeitliche schlechte Noten der Kinder können somit zur Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis für die ganze Familie führen.

Eine weitere Bedingung, dass die Flüchtlinge keine "Bezüge zu Extremismus und Terrorismus haben" dürfen, verletzt elementare demokratische Grundrechte, denn viele Flüchtlinge mussten gerade deshalb aus ihrem Land fliehen, weil sie - tatsächliche oder unterstellte - Beziehungen zu Organisationen haben, die in Deutschland oder in der EU als "terroristisch" eingeschätzt werden, wie zum Beispiel die LTTE in Sri Lanka, die Hamas in Palästina oder die PKK in der Türkei und im Irak. Schon eine Spende für eine vom Verfassungsschutz beobachtete Partei, der Erwerb von Zeitungen und anderem Infomaterial politischer Organisationen, oder auch nur ein persönlicher Kontakt kann so zum Ausschluss aus der Bleiberechtsregelung führen.

Schließlich dürfen die Flüchtlinge auch nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein. Dabei wird dann auch die Sippenhaft wieder eingeführt, die in Deutschland zuletzt während des Nazi-Regimes angewandt wurde. Das heißt "bei Ausschluss eines Familienmitgliedes wegen Straftaten erfolgt grundsätzlich der Ausschluss der gesamten Familie".

SPD-Politiker begrüßen die Regelung

Ihrem menschenverachtenden und undemokratischen Inhalt zum Trotz ist die neue "Bleiberechtsregelung" nicht nur von Unions-Innenpolitikern, sondern auch von führenden Vertretern der SPD schamlos schöngeredet und als großer "humanitärer" Erfolg gefeiert worden. Der innenpolitische Sprecher der SPD Dieter Wiefelspütz, der zuvor den Kompromiss von Schäuble und Müntefering als "das vernünftigste überhaupt" lobte, bezeichnete die ausländerfeindliche Regelung der Innenministerkonferenz als "geradezu genial".

Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sprach gar von einem "guten Tag für zehntausende Menschen mit langjähriger Duldung". Gegenüber dem Tagesspiegel verteidigte er die mit dem Beschluss einhergehende massenhafte Abschiebung von Flüchtlingen mit der bekannten rechten Leier: "Wir haben für viele Leute etwas Gutes getan. Wir wollen auch nicht für alle etwas tun, denn wir wollen auch nicht sozusagen eine Zuwanderung in die Sozialsysteme."

Die SPD hatte schon zur Zeit der rot-grünen Koalition unter Gerhard Schröder dafür gesorgt, dass die Asylbewerberzahlen drastisch zurückgingen: Zwischen 1998 und 2005 fiel die Zahl von über 100.00 auf rund 30.000 Menschen. Darauf nutzten die Behörden die "freigewordenen Kapazitäten", um positive Asylentscheide zu widerrufen. Alleine in den letzten drei Jahren wurden so 45.000 Asylgewährungen zurückgenommen; statt des gesicherten Aufenthaltsstatus fielen die Flüchtlinge in den Status der Duldung zurück.

Die jüngste "Bleiberechts"-Vereinbarung bereitet in erster Linie massenhafte neue Abschiebungen von Flüchtlingen aus Deutschland vor. Bezeichnenderweise lehnten die Innenminister es ab, einen vorläufigen Abschiebestopp, wie von Menschenrechtsorganisationen und dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) gefordert, zu verfügen. Auch bezieht sich die Regelung in keiner Weise auf das Schicksal der neu ankommenden Flüchtlinge und Migranten.

Viele aktuelle Fälle deuten jetzt schon auf eine verschärfte Gangart bei den Abschiebungen hin. So wurde im nordrhein-westfälischen Kreis Warendorf Ende Oktober eine Familie nach Sri Lanka abgeschoben, obwohl dort die Bürgerkriegssituation wieder eskaliert ist. Auch in Niedersachsen kündigt sich ein rigoroses Vorgehen gegen geduldete Flüchtlinge an.

Siehe auch:
Neue Abschiebungswelle im Rhein-Main-Gebiet
(1. September 2006)
Hamburg schiebt als erstes Bundesland Flüchtlinge nach Afghanistan ab
( 16. Juni 2005)
50.000 Kosovaren droht die Abschiebung
( 28.Mai 2005)
Innenminister beschließen Abschiebung afghanischer und irakischer Flüchtlinge
( 4. Dezember 2003)
Innenminister drängen auf rasche Rückkehr von Flüchtlingen aus dem Irak Afghanistan und Kosovo
( 21. Mai 2003)
Loading