Rückabwicklung der Geschichte

Erben der Junker verklagen Polen auf Entschädigung

Die Vertriebenen-Organisation mit dem Namen "Preußische Treuhand" (im folgenden PT genannt) hat sich die Organisationsform eines Unternehmens zugelegt und verklagt den Staat Polen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie fordert die Rückgabe von Grundstücken in Polen an die früheren deutschen Eigentümer. Ersatzweise verlangt sie vom polnischen Staat eine Entschädigung für die durch die Vertreibung nach Kriegsende 1945 verlorenen Vermögenswerte. Das gab der stellvertretende Geschäftsführer der PT Gerwald Stanko im Dezember 2006 bekannt.

Bisher sind 22 Einzelbeschwerden beim Gerichtshof in Straßburg eingereicht worden. Insgesamt werden 40 bis 50 Individualbeschwerden wegen angeblicher Verletzung des in der Menschenrechtscharta der europäischen Union verankerten Diskriminierungsverbotes erwartet. Das CDU-Mitglied Rudi Pawelka, Aufsichtsratsvorsitzender der PT und Bundesvorsitzender der schlesischen Landsmannschaft, erwog sogar den Staat Polen wegen Völkermordes zu verklagen. Pawelka besitzt die Frechheit, neben der Rückerstattung von Grundbesitz auch noch eine Entschuldigung von der polnischen Seite für deren Politik nach 1945 zu verlangen.

Die PT wurde im Jahre 2000 auf Initiative von Ehrenfried Mathiak gegründet, einem führenden Mitglied der ostpreußischen Landmannschaft. Die Geschäftsanteile des Unternehmens werden zunächst von den Landsmannschaften und verschiedenen Funktionsträgern gehalten. Von deren Verkauf erhofft man sich Einnahmen zur Finanzierung ihrer politischen Zielstellungen.

Die PT wurde einzig mit dem Geschäftsziel gegründet, im heutigen Polen liegende Grundstücke "zurückzuholen". Die Bezeichnung "Preußische Treuhand" wurde offensichtlich gewählt, um inhaltlich an die vor dem Krieg bestehenden reaktionären Strukturen anzuknüpfen, denn Preußen ist heute nur noch ein historischer Begriff. Mit einem Beschluss des Alliierten Kontrollrates vom 25. Februar 1947 wurde der Staat Preußen formell aufgelöst, der seit jeher Träger des Militarismus und der Reaktion in Deutschland war.

Zwar will der notorisch revanchistische Bund der Vertriebenen (BdV) offiziell nichts mit der PT zu tun haben - dennoch besteht eine enge personelle Verquickung. Beispielsweise ist Hans-Günther Parplies BdV-Landesvorsitzender in NRW, Vizepräsident des BdV und gleichzeitig Aufsichtsratsmitglied der PT. Rudi Pawelka sitzt ebenfalls im Bundesvorstand des BdV.

Worauf gründen die Nachkommen von Großgrundbesitzer und Industriellen heute, sechzig Jahre nach Kriegsende und dem Verlust der Familienvermögen ihre erneute Hoffnung, dass sie frühere Besitzansprüche einklagen könnten?

Im Jahre 1990 trat in Deutschland das Vermögensgesetz in Kraft, auf dessen Grundlage Ansprüche auf die Rückgabe von beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten erhoben werden konnten, die im Gebiet der früheren DDR für die ehemaligen Besitzer verloren gegangen waren. Für den Fall, dass eine Rückgabe der Grundstücke, Unternehmen und anderer Vermögenswerte nicht mehr möglich war, wurden auf Antrag Entschädigungszahlungen geleistet.

Allerdings ist das Gebiet der früheren DDR heute Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Eine Rückgabe von Grundstücken auf dem Staatsgebiet der Republik Polen kann von deutschen Behörden selbstverständlich nicht verfügt werden.

Aus Sicht der ehemaligen Eigentümer von Großvermögen stellt sich jedoch die Frage, warum sie mit ihren Ansprüchen an der Oder-Neiße-Grenze halt machen sollen? Wenn die Erben der besitzenden Klasse in der früheren sowjetisch-besetzten Zone (SBZ) das Privateigentum zurück übereignet bekommen, das ihnen nach Kriegsende und der DDR-Gründung vorenthalten worden war - warum sollten die Nachfahren der Junker aus den ehemals deutschen Gebieten Pommern, Ostpreußen und Schlesien nicht dasselbe verlangen? Alexander von Waldow beispielsweise, Aktivist der PT und Vorstandsmitglied der rechtskonservativen Deutschen Sozialen Union (DSU), erhebt Anspruch auf "sein" früheres Familien-Schloss Mehrenthin in Pommern, das heute von einem polnischen Unternehmerehepaar als Schlosshotel bewirtschaftet wird.

Bisher wurde von der PT - noch - nicht der Anschluss der bis zum Zusammenbruch 1945 zum Deutschen Reich zählenden Ostgebiete an Deutschland gefordert. Doch nach Recherchen des Westdeutschen Rundfunks (WDR) von 2004 strebt die PT zumindest die Schaffung eines eigenständigen Staatsgebietes bestehend aus den früheren deutschen Provinzen Pommern, Ostpreußen und Schlesien an. Das PT-Aufsichtsratsmitglied Alexander von Waldow formulierte dies folgendermaßen: "Die deutschen Provinzen gehören nicht zum polnischen Staatsgebiet, weil sie nie abgetreten wurden." Sie sollen aus der polnischen "Nationalbindung herausgehoben" und als ein EU-Gebilde verfassungsmäßig der Europäischen Union zugeordnet werden.

Hoffnung auf EU-Rechtssprechung

Offenbar versprechen sich die Anteilseigner der Treuhandgesellschaft, die inzwischen als Kommanditgesellschaft auf Aktien organisiert ist, einen juristischen Erfolg, nachdem Polen Mitglied in der Europäischen Union geworden ist und sich deren Regelwerk vertraglich unterworfen hat. Dabei stützen sie sich unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, der Enteignungen im Zuge der deutschen Wiedervereinigung für menschenrechtswidrig erklärt hatte.

Die Große Kammer in Straßburg verpflichtete die Bundesrepublik Deutschland dazu, den 1992 per Gesetz enteigneten DDR-Neubauern bzw. deren Erben jene Flächen zurückzugeben oder zum Verkehrswert abzukaufen, die diese aus der Bodenreform 1947 erhalten hatten. Durch das zweite Vermögensrechts-Änderungsgesetz vom 22. Juli 1992 waren sie vom Staat entschädigungslos enteignet worden, falls sie nicht nachweislich selbst in der Land- und Forstwirtschaft oder der Nahrungsmittelindustrie beschäftigt waren oder ihre Flächen einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) zur Nutzung überlassen hatten. Die Enteignung betraf an die 70.000 Menschen auf dem Gebiet der früheren DDR. Diese Maßnahme verletzte laut Urteil des Straßburger Gerichts das soziale Menschenrecht auf Eigentum. Ein Drittel der aus der Bodenreform Begünstigten waren im Übrigen ehemalige deutsche Heimatvertriebene, meist landlose Bauern.

An die Klage hängten sich auch frühere Großgrundbesitzer und Vertreter des alten Landadels an, die sich einen Richterspruch zur Rückgängigmachung der Bodenreform erhofften. Es wurde die so genannte "Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum" ins Leben gerufen, um die Rückgabe des Bodenreformlandes durchzusetzen. Diese Vereinigung vertritt sowohl die früheren Neubauern und ihre Erben als auch die durch die Bodenreform enteigneten Alteigentümer, die jeder für sich mehr als 100 ha Land besaßen und mit der Bodenreform nach Kriegsende entschädigungslos enteignet wurden. Vorsitzender der Aktionsgemeinschaft ist ein Vertreter der früheren ostdeutschen Junker, Manfred Graf von Schwerin.

Allerdings sind die Junker in Straßburg mit ihrer Forderung nach Rückabwicklung der Bodenreform von 1947 gescheitert. Das EU-Gericht wies die entsprechenden Klagen als unzulässig ab. Die Bodenreform wird in ihren Grundlagen als nicht mehr umkehrbar anerkannt. Der Zwei-plus-vier-Vertrag zwischen den beiden deutschen Staaten und den Regierungen der Siegermächte vom September 1990, der die Enteignungen auf der Grundlage von Besatzungsrecht festschreibt, gilt als völkerrechtlich verbindlich.

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist für die behandelten Fragen zuständig, da sich das Menschenrecht auf Eigentum aus dem in der europäischen Menschenrechtscharta verankerten Diskriminierungsverbot ableitet. Die Bundesregierung war schließlich gezwungen, das EU-Gerichtsurteil in innerstaatliches Recht umzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regierung dazu verurteilt, ein entsprechendes Entschädigungsgesetz zu erlassen. Im Jahre 1994 wurde das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz verabschiedet, das allerdings auch Entschädigungszahlungen für die in der früheren SBZ enteigneten Großgrundbesitzer vorsieht. In bestimmtem Umfang können sogar Kulturgüter aus den Museen von den früheren Schlossbesitzern zurückgefordert werden.

Mit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union hat sich der polnische Staat auch der Rechtsprechung europäischer Gerichtsbarkeit unterworfen. In den Klagen der PT wird Polen eine Verletzung der Europäischen Konvention für Menschenrechte im Hinblick auf das Recht auf Eigentum vorgeworfen. Denn Polen ist nicht willens, die im Zusammenhang mit der Niederlage und dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches in polnisches Staatsgebiet übergegangenen Grundstücke und Ländereien zurückzugeben oder zu entschädigen.

Es ist bezeichnend, dass der Überfall Deutschlands auf Polen, die enormen Zerstörungen polnischer Städte, die Vertreibung der Menschen von Haus und Hof, die furchtbaren Kriegsverbrechen an der Bevölkerung durch die deutschen Aggressoren im Bewusstsein der PT-Mitglieder offenbar keinen Platz haben. Es geht Ihnen um Reichtum, frühere Macht und Einfluss, die wieder erlangt werden sollen. Die den Vertriebenenverbänden nahestehenden PT-Anteilseigner hoffen darauf, mit Hilfe der Europäischen Union die im Ergebnis des Zweiten Weltkrieges entstandenen Tatsachen wieder umkehren zu können.

Hinsichtlich der Ansprüche auf Entschädigung für die Vertriebenen liegen unterschiedliche Rechtsgutachten vor. Ein von der polnischen und der deutschen Regierung in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass Klagen, egal vor welchem Gericht, aussichtslos seien.

Das Potsdamer Abkommen vom 02. August 1945 ging vom Fortbestand Deutschlands als Land aus. Das "Deutsche Reich" als Völkerrechtssubjekt war jedoch mit Ende des Krieges untergegangen. Auch mit der Gründung zweier deutscher Teilstaaten im Jahre 1949 behielten die Siegermächte ihre Sonderrechte in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Die Gebiete jenseits der Oder-Neiße-Grenze galten laut Potsdamer Abkommen als nur vorläufig von Polen verwaltet. Schon 1950 erkannte die DDR die Oder-Neiße-Grenze als Staatsgrenze zu Polen an. Mit dem Abschluss des Zwei-plus-vier-Vertrages von 1990 hat das vereinigte Deutschland sich unter anderem verpflichtet, dauerhaft auf die heute zum polnischen Staat gehörenden Ostgebiete zu verzichten. Die entstandene Nachkriegsordnung wurde damit völkerrechtlich verbindlich anerkannt.

Das vom polnischen Staat nach 1945 in Verwaltung genommene Gebiet, das vor 1937 zu Deutschland zählte, wurde zunächst an polnische Staatsbürger verpachtet. Seit 1997 erfolgte eine Welle der Privatisierung, die es den Bewohnern ermöglichte, das gepachtete Staatsland in privates Eigentum umzuwandeln. Die aktuell von der PT erhobenen Rückerstattungsforderungen werden als "Heilung des Vertriebenenunrechts" bezeichnet. Dabei stützt man sich auf die nach 1990 für das Gebiet der früheren DDR ausgegebene Losung "Rückgabe vor Entschädigung".

Die große Welle der Privatisierung von Volkseigentum in der DDR wurde eingeleitet, als die stalinistische SED-Staatsführung eine ihrer letzten großen Verrätereien beging und am 01. März 1990 die Gründung einer Anstalt für treuhänderische Verwaltung des DDR-Staatsvermögens beschloss. Die Treuhandanstalt hatte die Bildung von Kapitalgesellschaften zum Ziel, der in der DDR geltende Grundsatz der Unverkäuflichkeit von Volkseigentum wurde außer Kraft gesetzt und damit der Ausverkauf desselben eingeleitet. Das Industrievermögen der DDR wurde damals auf 65 Milliarden DM geschätzt. Am 17. Juni 1990 verabschiedete die Volkskammer das Treuhandgesetz mit dem Ziel, das volkseigene Vermögen nach den Prinzipien der Marktwirtschaft zu verwerten und in Privateigentum zu überführen. Es gab zu diesem Zeitpunkt noch 4,1 Mio Beschäftigte in der Industrie. Rund vier Jahre später waren nur noch 1,5 Mio Arbeitsplätze in der Industrie vorhanden.

Politik hält Frage offen

Die Regierung Schröder hatte sich zwar von den Entschädigungsansprüchen der PT distanziert, und diese Haltung wurde auch von der Regierung unter Merkel bekräftigt. Den Abschluss eines deutsch-polnisches Abkommen zum gegenseitigen Verzicht auf Entschädigung lehnt die Bundesregierung jedoch ab: Man wolle über die Entschädigungsfrage weiter im Gespräch bleiben, heißt es offiziell von deutscher Seite, einen vertraglichen Verzicht halte man nicht für die richtige Lösung.

Offenbar befürchtet die deutsche Regierung, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte doch eine vermögensrechtliche Verpflichtung Polens gegenüber den ehemaligen Bewohnern Schlesiens, Pommerns und Ostpreußens anerkennt. Immerhin wurde der polnische Staat vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schon verpflichtet, den etwa drei Millionen Polen, die 1945 aus dem heutigen Staatsgebiet der Ukraine, Weißrusslands und Litauens vertrieben wurden, Entschädigungsleistungen zu zahlen. Ein zwischenstaatlicher vertraglicher Verzicht auf die vermögensrechtlichen Ansprüche der Vertriebenen hätte zur Folge, dass der deutsche Staatshaushalt verpflichtet wäre, die Entschädigungsansprüche abzugelten.

Allerdings kann das Gericht nicht festlegen, in welcher Höhe Entschädigung zu leisten ist. Die im alten Bundesgebiet lebenden Vertriebenen hatten ab den 50er Jahren "Lastenausgleich" für ihre im Osten verlorenen Vermögensverluste erhalten. Die Vermögensverluste der Geschädigten wurden nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz genau ermittelt. Die Zahlungen im Rahmen des Lastenausgleichs galten allerdings nur als vorläufige Hilfe.

Mit Inkrafttreten des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes von 1994 bekamen dann auch die in der ehemaligen SBZ angesiedelten Vertrieben finanzielle Leistungen. Ausgenommen von der finanziellen Wiedergutmachung wurden die Nutznießer der Bodenreform, die Land erhalten hatten, sowie als "unwürdig" eingestufte Personen, die laut gesetzlicher Formulierung "dem nationalsozialistischen Regime oder dem kommunistischen Regime erheblichen Vorschub geleistet haben". Die ehemaligen DDR-Bürger erhielten durch dieses Gesetz allerdings nur eine pauschale Entschädigung in Höhe von 4.000 DM. Dabei ging man wohl davon aus, dass die Fabrikbesitzer und Großgrundbesitzer aus Schlesien, Pommern und Ostpreußen nach 1945 ohnehin in den Westen Deutschlands abgewandert waren.

So bleib die Vermögensfrage nach Maßgabe der offiziellen Politik weiterhin "offen". Bis heute werden mit hohem finanziellem Aufwand die Vermögensverschiebungen von 1933 bis 1989 verhandelt. Wer profitiert dabei auf wessen Kosten? Für die angemeldeten Schäden kommt die gesamte Gesellschaft mit dem Staatshaushalt auf. Doch durch Kriege, Weltwirtschaftskrisen und andere, für den Einzelnen unabwendbare Ereignisse wurden immer zahlreiche Menschen geschädigt, die ihre Vermögensverluste nicht von der Gesellschaft ersetzt bekamen. Die, die mit ihren Problemen stets alleingelassen waren, die wenig oder nichts erhielten, sind die Arbeiter, die Habenichtse.

Nur die Herrschenden, die immer danach streben ihre Macht, Ihren Reichtum, ihren Einfluss zu vermehren sind Nutznießer der aktuellen Entschädigungspolitik. Der arbeitenden Klasse bringen sämtliche Rückerstattungsforderungen nur Belastungen.

Eine Alternative zur jahrhunderte alten revanchistischen Politik kann nur eine Einigung der europäischen Völker auf der Grundlage sozialistischer Eigentumsverhältnisse sein. Die Schaffung gesellschaftlichen Eigentums an Grund und Boden, an Produktionsmitteln und Ressourcen ist die unabdingbare Voraussetzung für Frieden, Wohlstand und Glück aller Menschen.

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