Sächsisches Landesarbeitsgericht entscheidet über Streikrecht

Am heutigen Freitag wird das Sächsische Landesarbeitsgericht in Chemnitz eine Entscheidung treffen, deren Bedeutung weit über den unmittelbaren Arbeitskampf der Lokführer hinausgeht. Der Urteilsspruch des Berufungsgerichts wird darüber Aufschluss geben, wie weit die herrschende Klasse hierzulande bereit ist, grundlegende demokratische Rechte außer Kraft zu setzen, um ihre Angriffe auf Löhne und soziale Standards durchzusetzen.

In der Sache entscheidet das Gericht über einen Berufungsantrag der Lokführergewerkschaft GDL. Das Arbeitsgericht Chemnitz hatte erstinstanzlich auf dem Weg einer Einstweiligen Verfügung entschieden, dass die GDL ihren Streik auf den Nahverkehr der Bundesbahn beschränken müsse. Arbeitsniederlegungen im Fernverkehr und bei Güterzügen erklärte das Gericht für unzulässig. Es drohte der GDL bei Zuwiderhandlung mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.

In der Begründung hatte das Gericht auf den "auch im Arbeitskampfrecht geltenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" verwiesen und erklärt, dass Streiks im Güter- und Fernverkehr sehr große wirtschaftliche Auswirkungen und damit "einen unverhältnismäßigen Schaden" zur Folge hätten.

Mehrere Kommentare bezeichneten diese Gerichtsentscheidung als "widersprüchlich", weil sie einerseits Streiks der in der GDL organisierten Lokführer zulasse, aber den Streik in den Bereichen, in denen er den größten Druck auf die Bahn AG ausüben würde, verbiete.

Bei genauer Betrachtung zeigt sich gerade in diesem Widerspruch der Klassencharakter der gerichtlichen Entscheidung. Ein Streik im Nahverkehr trifft vorwiegend Pendler, das heißt Berufstätige auf dem Weg zum und vom Arbeitsplatz, Schüler und Studenten. Folglich ist damit zu rechnen, dass ein Streik in diesem Bereich am ehesten dazu beiträgt, die öffentliche Unterstützung für die Lokführer zu untergraben. Gleichzeitig bleiben die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Bahn AG minimal, weil die überwiegende Mehrheit der Reisenden im Nahverkehr über Zeitkarten verfügt, die längst bezahlt sind.

Ein Streik im Güterverkehr, d.h. gegen die Kunden der Bahn aus der Wirtschaft, der in kürzester Zeit großen Druck erzeugen könnte, wird dagegen als "unverhältnismäßig" verboten. Die GDL darf also streiken, aber in einer Form, die dem Unternehmen nicht schadet und ihre Unterstützung in der Bevölkerung untergräbt.

Dem Bahnvorstand wurde mit diesem Richterspruch die Möglichkeit gegeben, seine provokative Weigerung, ein ernsthaftes Verhandlungsangebot vorzulegen, endlos auszudehnen. So erklärt sich auch die für Arbeitskampfsituationen ungewöhnlich lange Frist zwischen der erstinstanzlichen Entscheidung am 5. Oktober und dem Berufungstermin am 2. November.

Dennoch hat auch der Bahnvorstand gegen die Entscheidung der ersten Instanz Berufung eingelegt. Er strebt ein generelles Verbot des Lokführerstreiks an. Er will eine Entscheidung erreichen, die sich am Urteil des Nürnberger Arbeitsgerichts orientiert, das im vergangen Sommer ein generelles Streikverbot für die GDL ausgesprochen hatte, das allerdings in einem anschließenden Vergleichsverfahren auf die Zeit der Moderatorenverhandlung beschränkt wurde. Das Nürnberger Gericht hatte sich auf die sogenannte "Tarifeinheit" berufen, laut der in jedem Betrieb die Arbeitsbeziehungen durch nur einen Tarifvertrag geregelt werden sollen.

Gestützt auf diese Entscheidung will der Bahnvorstand die GDL zwingen, in der einen oder anderen Form in den Tarifverband mit den Gewerkschaften Transnet und GDBA zurückzukehren und den bereits bestehen Tarifvertrag zu akzeptieren. Deshalb verweigert er den Lokführern stur einen eigenständigen Tarifvertrag und legt als Verhandlungsangebot immer wieder nur den mit Transnet und GDAB vereinbarten Vertrag vor.

Während dieses Vorgehen des Bahnvorstands von den großen Wirtschaftsverbänden und der Bundesregierung unterstützt wird, haben sich in den vergangenen Tagen auch kritische Stimmen zu Wort gemeldet, die ein generelles Streikverbot der Lokführer ablehnen.

So wurde am gestrigen Donnerstag ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bekannt, das die Begründung, mit der das Arbeitsgerichts Chemnitz der GDL Streiks im Fern- und Güterverkehr untersagt hatte, zurückweist. Allein die Störung des reibungslosen Ablaufs des Zugverkehrs könne nicht zur Unverhältnismäßigkeit des Streiks führen, heißt es in dem Gutachten, das in mehreren Zeitungen auszugsweise veröffentlicht wurde.

"Ein Streik wäre unzulässig, wenn dadurch jegliche Beförderung unmöglich gemacht wird." Dies sei aber ein kaum denkbarer Fall, zumal nur ein geringer Teil der Verkehrsleistung im deutschen Personen- und Güterverkehr durch die Bahn abgedeckt werde. Bei der Frage des Schadens Dritter komme es auch darauf an, ob etwa Leib und Leben gefährdet seien, heißt es im Gutachten, das im Auftrag der FDP erstellt wurde.

Warum ausgerechnet die FDP, die sonst bei jeder Gelegenheit ihre marktliberale Orientierung betont, sich gegen ein Streikverbot ausspricht, machte ihr Wirtschaftssprecher Rainer Brüderle deutlich. Er hob die "grundlegende Bedeutung des Rechtsstreits" mit folgenden Worten hervor: "Es könnte zum bleibenden Verdienst der GDL werden, das Tarifkartell der Monopolgewerkschaften dauerhaft aufgebrochen zu haben. Wir brauchen auch bei Tarifverhandlungen mehr Flexibilität und die Möglichkeiten zu berufsbezogenen Lösungen. Die Zeit, in denen Einheitsgewerkschaften Einheitslöhne festgelegt haben, muss vorbei sein." Die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit gelte nicht nur für ehemalige Monopolgewerkschaften.

Hier zeigt sich, dass selbst dann, wenn die Chemnitzer Richter das Streikverbot im Güter- und Fernverkehr der Bahn aufheben, die Angriffe auf das Streikrecht nicht vorbei sind.

Es gibt in der herrschenden Elite Meinungsverschiedenheiten darüber, wie gegen den wachsenden Widerstand der Beschäftigten gegen Lohnsenkung und Sozialabbau am Besten vorgegangen werden soll. Bisher hat sie sich auf die DGB-Gewerkschaften gestützt, die ein Zugeständnis nach dem anderen akzeptiert und gegen den Widerstand der Belegschaften durchgesetzt haben. So haben die IG Metall bei Opel und VW und Verdi im öffentlichen Dienst und bei der Telekom Verträge unterschrieben, die ihre Mitglieder deutlich schlechter stellen. Auch Bahnchef Mehdorn stützt sich in seinem Kampf gegen die Lokführer auf die DGB-Gewerkschaft Transnet, die er in eine handzahme "Hausgewerkschaft" verwandelt hat.

Brüderle und die FDP vertreten dagegen die Auffassung, dass die DGB-Gewerkschaften ihre Schuldigkeit getan haben und man auf sie verzichten kann. Nachdem die DGB-Gewerkschaften ihre Mitglieder immer wieder ausverkauft haben, setzen sie nun darauf, militante Arbeiter wie die Lokführer isolieren und so besiegen zu können.

So unterstützt der Arbeitgeberverband der privaten Brief- und Zustelldienste, an dessen Spitze der ehemalige Arbeitsamtschef Florian Gerster (SPD) steht, den Aufbau einer gelben Spaltergewerkschaft, die für niedrigere Löhne eintritt. Laut Gerster ist der zwischen der Deutschen Post und Verdi ausgehandelte Mindestlohn von 8,00 bis 9,80 Euro zu hoch, er will lediglich 7,50 Euro bezahlen.

Für die Lokführer und die Arbeiterklasse als Ganze ist die Verteidigung des Streikrechts keine taktische, sondern eine prinzipielle Frage. Das erstinstanzliche Urteil von Chemnitz und die Entscheidung des Nürnberger Arbeitsgerichts bedeuten massive Angriffe auf das Streikrecht. Wenn ein Richter einen Streik willkürlich mit der Begründung verbieten kann, er sei "unverhältnismäßig", dann existiert das Streikrecht nur noch auf dem Papier. Zulässig sind dann nur noch rein symbolische Arbeitskämpfe, die keinen oder nur geringen wirtschaftlichen Schaden anrichten - also ohne Wirkung bleiben.

Das Streikrecht ist ein elementares demokratisches Grundrecht. Es leitet sich direkt aus der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie ab, dem Recht, Tarifverträge frei von staatlichen Eingriffen abzuschließen. Der Versuch, es einfach per Gerichtsbeschluss außer Kraft zu setzen, macht deutlich, wie stark die politischen Kräfte sind, die sich über demokratische Grundrechte hinweg setzen wollen.

Die Verteidigung des Streikrechts erfordert die Mobilisierung aller Arbeiter zur Unterstützung des Streiks der Lokführer. Die Stellungnahmen, mit denen der DGB und seine Einzelgewerkschaften vor weiteren Angriffen auf das Streikrecht gewarnt haben, sind hochgradig zynisch. Man kann nicht das Streikrecht im Allgemeinen verteidigen und gegen den Streik der Lokführer hetzen. Gerade die Attacken der DGB-Funktionäre gegen den Streik der GDL haben die Gerichte ermutigt, das Streikrecht in Frage zu stellen.

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