Volksbegehren gegen Wasserprivatisierung

Berliner Bürgerinitiative klagt gegen rot-roten Senat

Am Freitag vergangener Woche reichte die Bürgerinitiative "Berliner Wassertisch" beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen eine Entscheidung des Senats aus SPD und Linkspartei ein. Mit dieser Entscheidung hatte der Senat Anfang März einen Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens abgelehnt.

In einer Pressemitteilung vom 18. April wirft die Bürgerinitiative dem SPD-Linkspartei-Senat vor, mit der Ablehnung des Volksbegehrens ausschließlich die Interessen der Energiekonzerne RWE und Veolia zu vertreten. Die Rechte und Bedürfnisse der Bevölkerung, Verbraucher und Wähler würden nicht berücksichtigt. "Es fand keine Abwägung zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und denen der Konzerne statt", schreibt die Initiative.

Der Berliner Wassertisch bezeichnet sich als "lokales Netzwerk" engagierter Bürger, die sich für eine Rückabwicklung der 1999 erfolgten Teil-Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe einsetzen. Vor knapp zehn Jahren hatte der Berliner Senat, der damals noch von CDU und SPD gebildet wurde, 49,9 Prozent der Wasserbetriebe an die Energiekonzerne RWE und Veolia verkauft und damit einen wichtigen Teil der Energieversorgung privatisiert.

Die Bedingungen dieser Privatisierung sind in Geheimverträgen geregelt. Als ersten Schritt zu einer Rückabwicklung verlangt die Bürgerinitiative daher die Offenlegung dieser Geheimverträge. Dazu wurde gemeinsam mit dem "Berliner Bündnis gegen Privatisierung" ein Volksbegehren unter dem Titel "Schluss mit Geheimverträgen - wir Berliner wollen unser Wasser zurück" initiiert, bei dem die Organisatoren bis vor zwei Monaten beachtliche 40.000 Unterschriften (davon 36.062 gültige) von wahlberechtigten Berliner Bürgern sammelten. Schon 20.000 gültige Stimmen hätten für die Beantragung eines Volksbegehrens genügt.

Laut der Berliner Landesverfassung können Volksbegehren beantragt werden, um ein Gesetz zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben, soweit das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz hat. Über das betreffende Gesetz wird dann in einem Volksentscheid von den Wählern unmittelbar abgestimmt, sofern es nicht schon vorher vom Abgeordnetenhaus angenommen wird.

Wie die Bürgerinitiative in ihrem Informationsmaterial angibt, enthält der Vertrag zur Privatisierung der Wasserwerke die Verpflichtung, die Geheimverträge offenzulegen, falls entsprechende gesetzliche Vorschriften dies verlangen. Solche gesetzliche Vorschriften möchte die Bürgerinitiative nun auf dem Wege des Volksentscheids demokratisch herbeiführen.

Obwohl eine Zielvorgabe des Koalitionsvertrages zwischen SPD und Linkspartei von 2006 ausdrücklich festlegt, die Wasserbetriebe zu rekommunalisieren, lehnte der Senat am 4. März 2008 den Antrag auf das Volksbegehren "Schluss mit den Geheimverträgen" und damit die Durchführung eines Volksentscheids ab.

Die Berliner Wasserbetriebe gehören zu den größten Unternehmen der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in Deutschland. Sie versorgen 3,4 Millionen Einwohner Berlins und in den Randgebieten mit Trinkwasser, entsorgen und reinigen das Abwasser. Nach dem Ende der Teilung Berlins wurde die Wasserversorgung in einem Eigenbetrieb der Stadt zusammengeführt. Bereits 1994 wurde dieser Betrieb dann in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt und so eine künftige Privatisierung vorbereitet. 1999 haben der deutsche RWE-Konzern und die französische Firma Veolia Water 49,9 Prozent der öffentlich-rechtlichen Anstalt übernommen und einen entsprechend hohen Anteil an der Berlinwasser Holding AG (in direkter Aktienbeteiligung) gekauft. Eine weitere Privatisierung der Anteile des Landes Berlin ist nicht ausgeschlossen.

In einem Artikel "Privatisierung nach Berliner Art" erklärte das Magazin Blätter für deutsche und internationale Politik (September 2006), wie bei einer derartigen "Privatisierung unter Wahrung der öffentlich-rechtlichen Rechtsform" vorgegangen wird. "Zunächst gründet der Anstaltsträger eine Holding AG oder GmbH, die sich in einer bestimmten Höhe (bei den Berliner Wasserbetrieben sind es 49,9 Prozent) als "atypisch stiller Gesellschafter" an der Anstalt öffentlichen Rechts beteiligt. Zweitens schließt die Holding mit der Anstalt einen "Leitungsvertrag", aufgrund dessen sie dem Vorstand der Anstalt Weisungen erteilen kann. Drittens schließt die Holding mit dem Anstaltsträger einen "Interessenwahrungsvertrag", durch den sie unter anderem die Besetzung der von dem Anstaltsträger zu bestellenden Aufsichtsräte beeinflussen kann. Schließlich wird ein privater Investor an der Holding beteiligt."

Diese Vorgehensweise ist verfassungsrechtlich höchst umstritten, denn das Grundgesetz verlangt für jede Ausübung staatlicher Befugnisse eine ununterbrochene demokratische Legitimationskette (GG, Artikel 20). Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz wurde mit dem Holding-Modell dadurch in Frage gestellt, dass die privatrechtlich organisierte Holding gegenüber der Anstalt öffentlichen Rechts weisungsberechtigt ist, wobei dieses Weisungsrecht sachlich-inhaltlich nicht eingeschränkt ist.

Ungeachtet der Tatsache, dass der Berliner Verfassungsgerichthof im Herbst 1999 das umstrittene Holding-Modell absegnete, steht heute fest, dass sich die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe in mehrerer Hinsicht gegen die Bevölkerung richtete. Zunächst einmal führte sie zum Verlust von 2000 Arbeitsplätzen und einer starken Einschränkung der Investitionen in Modernisierung und Instandhaltung. Dann wurden die Wasserpreise systematisch in die Höhe getrieben. Nach jüngsten Berechnungen ist der Wasserpreis bis zu 30,9 Prozent überhöht.

Schon vor zwei Jahren schrieb der Tagesspiegel : "Den Schaden hat der Verbraucher: So zahlen die Berliner Haushalte im Durchschnitt inzwischen rund 500 Euro für Wasser und Abwasser im Jahr - und damit 200 Euro mehr als die Bewohnerinnen und Bewohner von München oder Köln."

Der Grund, warum der Senat unter allen Umständen die Verträge geheim halten will ist sehr einfach. Denn den privaten Konzernen wurde 1999 vertraglich eine völlig überhöhte Renditegarantie zugesichert, und zwar über eine Laufzeit von 28 Jahren. Verantwortlich für die im Eilverfahren durchgepeitschte Vertragsunterzeichnung war die damalige Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD).

Die Renditegarantie, die der Senat den Wassermultis gewährte, sah eine Verzinsung im Durchschnitt der Bundesanleihen plus zwei Prozent auf das betriebsnotwendige Kapital vor. Zwar erklärte das Verfassungsgericht derartige Renditegarantien einige Zeit später für rechtswidrig, doch RWE und Veolia hatten sich abgesichert. Im Konsortialvertrag ist festgeschrieben, dass das Land Berlin verpflichtet ist, die geringeren Gewinne oder höheren Verluste, die sich ergeben, falls das Teilprivatisierungsgesetz ganz oder teilweise für nichtig oder mit höherrangigem Recht für unvereinbar erklärt wird, in vollem Umfang auszugleichen.

Es gibt aber noch einen weiteren Grund, warum gerade auch die Linkspartei an einer weiteren Geheimhaltung der Verträge interessiert ist. Ihr gegenwärtiges Argument, sie sei an die "ohne Zweifel schlechten Verträge aus den Jahren der Großen Koalition im Roten Rathaus" gebunden, ist nicht nur deshalb falsch, weil sie viele andere Verträge ohne mit der Wimper zu zucken rückgängig gemacht hat, um Sozialstandards abzubauen.

Im Jahr 2003 stand der rot-rote Senat vor der Frage, entweder die Rechtmäßigkeit des Konsortialvertrags anzufechten oder die bestehenden Verträge zu übernehmen. Er entschied sich für eine Nachbesserung des Teilprivatisierungsgesetzes, die einerseits der Entscheidung des Verfassungsgerichts Genüge tun sollte, zum anderen aber die im Vertrag von 1999 verankerten Ansprüche der privaten Konzerne absicherte.

Mit anderen Worten: Die Linkspartei hat 2003 die Verträge gegengezeichnet. Seitdem steht auch ihrer Unterschrift unter einem Vertragswerk, das privaten Konzernen die rücksichtslose Ausbeutung der Berliner Bevölkerung garantiert.

Dazu kommt noch, dass der Senat nach immer neuen Wegen sucht, um an den überhöhten Preisen nach Kräften mitzuverdienen. In den Preisen für Trinkwasser und Abwasserentsorgung sind so genannte kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen enthalten, deren Höhe die Gewinne für die Konzerne sichern. Anstatt die realen Abschreibungskosten zu berechnen, werden seit einigen Jahren die Wiederbeschaffungszeitwerte der gesamten Anlagen auf Grund von Schätzungen als so genannte kalkulatorische Kosten angerechnet, wie die Untersuchungen des Politikwissenschaftlers David Hachfeld im Auftrag des "Berliner Wassertisches" zeigen. Diese Hochrechnung der Kosten dienen der Sicherung der Rendite für die beteiligten Unternehmen und den Senat. Mit diesem Trick wird auch in anderen Bereichen der sozialen Infrastruktur Berlins künstlich Kapitalmangel erzeugt und damit ein angeblicher Privatisierungszwang geschaffen.

Ein Blick auf RWE verdeutlicht, warum der Kampf gegen die Privatisierung trotz des Widerstands von SPD und Linkspartei intensiviert werden muss.

Der in Essen ansässige Konzern RWE ist der Marktführer in der deutschen Wasserwirtschaft. In der Bundesrepublik werden bereits 11 Prozent der Bevölkerung von RWE (bzw. Unternehmen an denen RWE beteiligt ist) mit Wasser versorgt. Weltweit ist RWE über seine Tochter Thames Water in über 20 Ländern direkt an Wasserversorgern beteiligt und beliefert etwa 70 Mio. Menschen, unter anderem in Ägypten, Australien, Chile, Indonesien, Thailand und den USA. (Die nachfolgenden Informationen entstammen der Broschüre "Berliner Wasserbetriebe" von Alexis Passadakis)

Berüchtigt ist Thames Water wegen seiner Umweltvergehen: In London versickert wegen löchriger Rohre etwa ein Drittel des Trinkwassers; allein 1999 bis 2002 wurde Thames Water in über 20 Fällen in England und Wales für Umweltverschmutzung zu über 450.000 Pfund Bußgeld verurteilt.

Ein Beispiel für die internationalen Aktivitäten der RWE-Tochter Thames Water ist die Wasserversorgung in Indonesien. Im Jahr 1995 begannen Verhandlungen zwischen Thames Water und dem damaligen indonesischen Diktator Suharto mit dem Ziel, gemeinsam mit dem französischen Konzern Suez die Wasserversorgung der Hauptstadt und Mega-Metropole Jakarta zu übernehmen. Weil die damaligen Gesetze keine Beteiligung ausländischer Unternehmen an der Wasserversorgung zuließen, setzte Suharto im Juli 1996 kurzerhand dieses Gesetz außer Kraft.

Danach, 1997, wurde die Privatisierung beschlossen und dem Sohn des Diktators, Sigit Suharto, eine fette Beteiligung an der neuen Gesellschaft zugeschanzt: ein Korruptionsfall, der bis heute nicht juristisch aufgearbeitet wurde. 1998 folgte der Sturz von Suharto, die Verträge mit Thames Water wurden annulliert, aber kurze Zeit später wieder neu verhandelt.

Heute sind Suez und Thames Water immer noch die privaten Monopol-Wasserversorger in Jakarta. Die Folgen für die Bevölkerung sind fatal: schwere Verunreinigungen, unter anderem mit Schwermetallen und Reinigungsmitteln, sowie die Belastung durch einen Knebelvertrag, der festlegt, dass bei vorzeitiger Beendigung alle Investitionen an den Investor zurückgezahlt (die Einnahmen darf RWE-Thames Water behalten) und dass die garantierten künftigen Profite für die gesamte Vertragslaufzeit an den Konzern ausgezahlt werden müssen.

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