Die Sterbehilfekampagne von Ex-Justizsenator Kusch

Das Armutszeugnis einer kranken Gesellschaft

Der ehemalige Hamburger Justiz-Senator Roger Kusch hat seine Ankündigung wahr gemacht und der 79-jährigen Bettina S. beim Selbstmord Hilfe geleistet.

Kusch gab der Würzburger Rentnerin Ende Juni einen tödlichen Arznei-Mix aus einem Malaria-Medikament und Psychopharmaka (Chloroquin und Diazepam). Um sich nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig zu machen, verließ er anschließend die Wohnung. Er stellte jedoch eine Videokamera auf und nahm das Sterben der Seniorin auf. Nach dem Tod der Frau kehrte Kusch in die Wohnung zurück und nahm die Kamera mit.

Anschließend informierte er die Presse. Er zeigte Video-Aufnahmen der inzwischen verstorbenen Rentnerin, die zwar schwer atmet, aber ansonsten einen gesunden und wachen Eindruck macht und Zigarette raucht.

Als Grund für den Todeswunsch der Frau aus Würzburg, die sich zwei Monate vor ihrem 80. Geburtstag das Leben nahm, gab Kusch Angst vor dem Pflegeheim an. Sie sei weder schwer krank noch arm gewesen. Aber, so Kusch in einem Interview mit dem Deutschlandradio am 3. Juli: "Die Vorstellung, dass nunmehr ihr Leben von Fremden bestimmt wird, dass sie in irgendeinem Bett liegt, eine Schwester mit mildem Lächeln kommt und sie morgens fragt, wie es ihr geht, diese Vorstellung war für sie grauenvoll, weil sie ihr Leben, wann wer ihr Zimmer betritt, selber regeln wollte."

Auf Fragen, weshalb er Bettina S. nicht geholfen und vom Selbstmord abgeraten habe, antwortete Kusch, es sei "gar nicht in meinem Horizont" gewesen, die Frau von ihrem Vorhaben abzubringen. Er empfände "eine Missachtung und Respektlosigkeit" darin, die Frau zu bestärken, ihren Entschluss zu widerrufen. Er betonte, seiner Ansicht nach müsse die menschliche Selbstbestimmung "bis zum letzten Atemzug" gelten.

Kuschs provokativer Auftritt hat eine Welle der Empörung ausgelöst. Die Hamburger CDU, der er 34 Jahre lang angehörte, nannte sein Handeln "zutiefst inhuman". CDU-Bundesvorstandsmitglied Otto Wulff, gleichzeitig Bundesvorsitzender der Senioren-Union, sprach von "Skandal" und forderte "die gesellschaftliche Isolierung" Kuschs. Dessen Beihilfe zum Selbstmord sei "ein Verstoß gegen das fünfte Gebot" Gottes. Die SPD erklärte, Kusch sei nur schwer zu ertragen.

Doch solche moralische Empörung trägt wenig dazu bei, aufzuhellen, weshalb ein Mann, der immerhin fünf Jahre lang das Justizressort der Hansastadt leitete (2001-2005), eine ebenso verbissene wie bizarre Kampagne für das Recht auf Selbsttötung führt. Seine provokativen Auftritte in der Öffentlichkeit können nicht einfach als Wahnideen eines rechten Spinners oder gar seiner "Eitelkeit", wie die konservative Frankfurter Allgemeine Zeitung vermutet, abgetan werden.

Kusch ist Jurist. Er promovierte zwar zum Thema "Der Vollrausch", hat aber mehrere Artikel zur Sterbehilfe in Fachzeitschriften publiziert. Im Wahlkampf zur Hamburger Bürgerschaft im Februar dieses Jahres war Kusch sogar mit einer eigenen, rechten Partei "Heimat Hamburg" angetreten. Zentrales Wahlkampfthema: die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe. Im Rahmen des Wahlkampfs stellte er damals in einem Seniorenheim den verdutzten Senioren und Pflegern eine "Selbsttötungsmaschine" vor, mit der sich Lebensmüde per Knopfdruck eine tödliche Injektion verabreichen können.

Nachdem seine Partei nur 0,5 Prozent der Stimmen erhalten hatte, löste Kusch sie wieder auf und gründete den Verein "Dr. Roger Kusch Sterbehilfe", um seine Kampagne für die Legalisierung der Sterbehilfe weiterzuführen.

Mit der publikumswirksamen Aktion in Würzburg wollte er offenbar ein Gerichtsverfahren provozieren. Laut eigenen Angaben haben ihm bei der Aktion zwei Ärzte medizinisch geholfen, deren Namen er aber nicht preisgeben wollte, da er nicht wisse, wie die bayerische Justiz reagiere. Die Würzburger Staatsanwaltschaft hat inzwischen auch die Ermittlungen gegen Kusch eingestellt. "Es handelt sich um einen normalen Suizid ohne rechtlich relevante Fremdbeteiligung", sagte der Oberstaatsanwalt nach der Obduktion der Toten.

Was treibt Kusch zu dieser grotesken Kampagne, die er selbst als Kampf für das "Recht auf Selbstbestimmung bis zum letzten Atemzug" ausgibt?

Sicherlich gibt es ein im tiefsten Sinne tragisches Recht darauf, seinen Tod selbst zu bestimmen, zumindest insofern der Staat unheilbar Kranken nicht per Gesetz zwingen sollte, ein sinnlos gewordenes Leiden länger zu ertragen.

Es ist allerdings keine leichte Frage, wie weit ein Unbeteiligter beim Suizid helfen darf. Mit der Sterbehilfe, griechisch Euthanasie, hat die Menschheit bittere Erfahrungen gemacht. Die deutschen Nationalsozialisten vernichteten massenhaft "unwertes Leben". Der Drang, mit allem Geld und Profit zu machen, würde zudem dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Auch Kusch hat darauf hingewiesen, dass er von Bettina S. kein Geld angenommen habe, dies aber in Zukunft sehr wohl tun werde.

Und es gibt weitere wichtige Fragen. Ab wann ist ein Suizid selbst bestimmt? Die Selbstmorde von Jugendlichen, die in der Schule versagen oder am Leben verzweifeln, sind dies offensichtlich nicht. Sie sind eine Anklage gegen die Gesellschaft und eine Tragödie.

Und was ist mit alten Leuten, die freiwillig aus dem Leben scheiden, weil die Verhältnisse in Pflegeheimen unerträglich sind oder weil ihnen täglich eingeredet wird, dass sie der Gesellschaft und ihrer Umgebung zur Last fallen? Seit Monaten brechen die öffentlichen Debatten über Rentner, die angeblich auf Kosten der jungen Generation leben, nicht ab.

Offenbar ist das Problem nicht zu lösen, solange alle menschlichen Lebensbereiche dem Rentabilitätsprinzip untergeordnet sind. Eine Gesellschaft, die ihren alten und kranken Menschen ökonomische Härten, Einsamkeit, Vernachlässigung und Ausgrenzung zumutet, trägt unweigerlich dazu bei, ihren Lebenswillen zu untergraben. Von Selbstbestimmung kann dann keine Rede mehr sein.

In den letzten Jahren nehmen die Kürzungen in allen sozialen und medizinischen Bereichen kein Ende. Für die meisten Senioren beginnt in der Altenpflege nicht der verdiente Lebensabend mit der notwendigen medizinischen und psychosozialen Betreuung, sondern ein unwürdiges Leiden. Verwahrung statt Pflege und Betreuung gilt für eine Vielzahl von Alten- und Pflegeheime. Die Beschäftigten tragen daran die geringste Schuld. Sie sind ebenfalls Opfer der ständigen Kürzungen - und nicht selten der gleichzeitigen Geldscheffelei der Alten- und Pflegeheim-Betreiber. Hospize für Leute mit unheilbaren Krankheiten und die Verfügbarkeit der erforderlichen Schmerzmittel sind ebenfalls keine Selbstverständlichkeit.

Der Umgang mit Alten und Kranken ist eine Frage, die einer gesellschaftlichen Antwort bedarf. Erst im Rahmen einer gesellschaftlichen Lösung kann über "Selbstbestimmung" überhaupt ernsthaft diskutiert werden.

Das ist aber nicht, was Kusch interessiert. Er gehört zur wachsenden Kategorie von Politikern, die eine gesellschaftliche Lösung von Problemen umso vehementer ablehnen, je offensichtlicher sich eine solche aufdrängt. Sie reagieren auf die wachsende soziale Krise, indem sie dem Individuum und seinen "Rechten" absolute Priorität einräumen und demokratischen und gesellschaftlichen Rechten entgegenstellen.

Der Polarisierung in Arm und Reich setzen sie das "Recht" des Individuums auf hemmungslose Bereicherung entgegen. Auf die Folgen des sozialen Niedergangs reagieren sie mit dem Ruf nach drakonischen Strafen und der Abschaffung des Jugendstrafrechts. Die wachsenden Flüchtlingsströme, eine Folge politischer Unterdrückung und wirtschaftlichen Elends, beantworten sie mit der Abschottung der Grenzen. ... Und auf das Anwachsen der Altersarmut antworten sie mit dem "Recht auf Selbstmord".

Der "eisernen Lady" Margaret Thatcher wird das Diktum zugeschrieben: "Gesellschaft, was ist das?" Es gibt nur den Einzelnen und den Staat. Die Folgen dieser Philosophie kann man heute in England besichtigen. Der Niedergang der Gesellschaft hat erschreckende Ausmaße angenommen.

So betrachtet liegen Kuschs bizarre Aktionen durchaus im gesellschaftlichen Trend. Der Selbstmord als letzter Beweis für die eigene Freiheit und Individualität inmitten gesellschaftlichen Verfalls: Das Armutszeugnis einer kranken Gesellschaft.

Siehe auch:
Hamburger Bürgerschaftswahl: Ex-Justizsenator stellt Selbstmord-Gerät für Altenheimbewohner vor
(14. September 2007)
Der Fall Terri Schiavo und die Krise der Politik und Kultur in den Vereinigten Staaten
(9. April 2005)
Über den Umgang mit unheilbar Kranken
(10. Dezember 1998)
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