Die Anwälte von Julian Assange warnen

Der Gründer von WikiLeaks ist „tatsächlich gefährdet“, an die USA ausgeliefert, gefoltert und getötet zu werden

Der Gründer von WikiLeaks, Julian Assange, ist gestern vor dem Amtsgericht Belmarsh in London wegen einer Anhörung zum Auslieferungsersuchen der schwedischen Staatsanwaltschaft erschienen.

Assange befindet sich gegen 240.000 Pfund Kaution auf freiem Fuß unter Hausarrest. Das Auslieferungsverfahren wird am 7. und 8. Februar verhandelt.

Nur wenige Stunden vorher hatte der Twitter Account von WikiLeaks eine Presseverlautbarung veröffentlicht, in der gefordert wurde, dass US-Politiker und Vertreter der Medien, die öffentlich für die Ermordung von Assange eintreten, wegen Anstiftung zum Mord strafrechtlich verfolgt werden sollten.

Die Verlautbarung wurde veröffentlicht, als weitere Beweise über die Verbindung zwischen dem versuchten Mord an der demokratischen Kongressabgeordneten in Tucson am 8. Januar und der ultrarechten Propaganda ans Licht kamen, die Fox News, der Tea-Party-Flügel der Republikanischen Partei und andere rechte Extremisten verbreiten.

In der Verlautbarung heißt es, dass Mitarbeiter und Unterstützer von WikiLeaks zur Zielscheibe von „beispiellosen gewalttätigen Äußerungen” seitens amerikanischer Politiker und Medienvertretern geworden seien:

„Keine Organisation weltweit verteidigt die Meinungsfreiheit aufopfernder als WikiLeaks, aber wenn hochrangige Politiker und Aufmerksamkeit heischende Medienkommentatoren fordern, bestimmte Personen oder Gruppen von Menschen sollten umgebracht werden, dann sollten sie wegen Anstiftung zum Mord angeklagt werden. Diejenigen, die zum Mord aufrufen, tragen einen genauso großen Anteil der Schuld wie diejenigen, die abdrücken…”

Die Möglichkeit, dass Assanges Auslieferung an Schweden auf der Grundlage politisch motivierter, falscher Anschuldigungen zu einer „Folge-Auslieferung” an die USA führen könnte, wo er möglicherweise gefoltert oder getötet würde, werden Teil der juristischen Verteidigung des WikiLeaks-Gründers bei der Anhörung im Februar sein.

Schweden hat die Auslieferung Assanges ungeachtet der Tatsache beantragt, dass er wegen keinerlei Verbrechen angeklagt ist. Zwei Frauen in Schweden werfen ihm Vergewaltigung, Belästigung und Nötigung vor. Beide Frauen geben zu, dass sie aus freien Stücken Sex mit Assange hatten. Eine von ihnen behauptet jedoch, Assange habe während des Geschlechtsverkehrs kein Kondom benutzt. Die andere beschuldigt ihn, er habe Sex mit ihr gehabt, während sie nicht vollständig wach gewesen sei. Assange gibt zu, mit beiden Frauen einvernehmlichen Sex gehabt zu haben, weist jedoch jegliches kriminelles Fehlverhalten zurück.

Im August stellte die schwedische Chefanklägerin Eva Finne die Ermittlungen wegen Vergewaltigung gegen ihn mit der Begründung ein, es gäbe keinen „Grund zu der Annahme, er [Assange] habe jemanden vergewaltigt”.

Mittlerweile waren die Anschuldigungen gegen Assange den Medien durch die schwedischen Behörden zugespielt worden. Die Ermittlungen wegen Vergewaltigung wurden daraufhin auf Betreiben von Claes Borgström, der die beiden Frauen vertrat, wieder eröffnet. Borgström ist Sozialdemokrat und war von 2000 bis 2007 Mitglied der Regierung. Eine der Frauen, die die Beschuldigungen erhebt, steht dem christlichen Flügel der schwedischen Sozialdemokratie nahe.

Assanges Anwälte haben einen „vorläufigen Entwurf einer Beweisführung” im Internet veröffentlicht, der die Grundlage ihrer Verteidigung gegen die Auslieferung sein wird.

Darin argumentieren sie, dass der Europäische Haftbefehl (European Arrest Warrant, EAW) aus mehreren Gründen hinfällig ist. Sie bringen vor, dass die schwedische Staatsanwältin Marianne Ny nicht die rechtliche Befugnis hat, einen EAW auszustellen, da in einem früheren Fall festgestellt wurde, dass nur die Nationale Schwedische Polizeibehörde ihn ausstellen kann.

Darüber hinaus wurde der EAW zu einem unzulässigen Zweck ausgestellt. Ny hat wiederholt erklärt, die Auslieferung diene nur dazu, die weitere Befragung von Assange zu erleichtern, und es sei noch keine Entscheidung über eine mögliche Strafverfolgung gefallen. Das ist eine missbräuchliche Verwendung der Auslieferung, da „ein anerkanntes Prinzip der Auslieferungsgesetzgebung [darin] besteht … dass der bloße Verdacht kein Auslieferungsersuchen begründen kann”.

Da es keine Entscheidung über eine Strafverfolgung gibt und angesichts der Tatsache, dass Assange wiederholt erklärt hat, dass er für Fragen telefonisch oder auf anderem Wege zur Verfügung stehe, ist der EAW ein Prozessmissbrauch durch die schwedische Staatsanwaltschaft.

Das Dokument gibt einen Überblick über weitere Beispiele von Verfahrensfehlern, darunter Nichtoffenlegung speziell der SMS-Mitteilungen der Anzeigenstellerinnen. Es heißt, dass eine SMS-Mitteilung von einer der Frauen lautet, sie habe sich zur Zeit des Geschlechtsverkehrs „im Halbschlaf” befunden. Wenn „die eigene Aussage der Klägerin, sie habe sich ,im Halbschlaf‘ befunden, in der EAW künstlich zu der Behauptung aufgeblasen wurde, sie habe tief geschlafen, um die Beschuldigung der Vergewaltigung zu unterstützen, dann wäre das an und für sich ein Missbrauch durch die Staatsanwaltschaft“.

Andere Textmitteilungen, die noch nicht veröffentlicht sind, die aber der schwedische Rechtsanwalt von Assange, Bjoern Hurtig, eingesehen hat, „sprechen von Rache und der Chance, viel Geld zu machen und sich an die nationale schwedische Zeitung Expressen zu wenden“.

Das Dokument fährt fort, dass „Expertisen von angesehenen schwedischen juristischen Stellen zeigen werden, dass Mr. Assange Opfer eines illegalen und/oder korrupten Verhaltensmusters der schwedischen Strafverfolgungsbehörden geworden ist“. Dazu gehört auch, dass der Staatsanwalt Assanges Namen als Verdächtigem in einer Vergewaltigungsermittlung an die Presse weitergegeben hat, was den schwedischen Gesetzen widerspricht, „und damit seine Verunglimpfung weltweit bewirkt hat“.

Es stellt fest, nachdem die ursprüngliche Ermittlung wegen Vergewaltigung eingestellt worden war, „fand ein geheimes Verfahren statt, von dem Mr. Assange und seine Rechtsanwälte ausgeschlossen earen; aufgrund dieses Verfahrens wurde die Anschuldigung wegen Vergewaltigung auf Veranlassung eines Rechtsanwalts im Namen der Klägerinnen“ von Ny „wiederaufgenommen“. Dieses Verfahren ist eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Das Büro der Staatsanwaltschaft stellte illegalerweise den englischen Medien Auszüge aus den Ermittlungsakten Assanges zur Verfügung, „mit dem Ziel, ihn in Großbritannien und anderswo weiter zu verleumden“.

Außerdem hat der schwedische Staat Borgström bezahlt, „um internationalen Journalisten Interviews zu geben, um den Ruf von Mr. Assange zu zerstören und einen fairen Prozess in diesen Anklagepunkten negativ zu beeinflussen“.

Laut EMRK kann eine Auslieferung verboten werden, wenn ein Haftbefehl ausgestellt wird zwecks Verfolgung oder Bestrafung auf der Grundlage von „Rasse, Religion, Nationalität, Geschlecht, sexueller Orientierung oder politischer Meinung“ einer Person, oder wenn die Person nach der Auslieferung ein unfaires Verfahren erwartet oder bestraft und inhaftiert wird aufgrund der oben aufgezählten Gründe.

Die Verteidigung argumentiert der EAW sei gegen Assange ausgestellt worden „um ihn wegen seiner politischen Überzeugungen strafrechtlich zu verfolgen oder zu bestrafen“ und/oder dass er „wegen dieser Überzeugungen“ bei jedem Gerichtsverfahren vorverurteilt würde.

Der Abschnitt, der die Menschenrechte darlegt, die gegen eine Auslieferung sprechen, kommt einer vernichtenden Anklage gegen die Aushöhlung der Freiheitsrechte in Europa und den USA gleich.

Das Dokument erklärt, die Auslieferung sei eine Verletzung von Assanges Menschenrechten, da Schweden sich mit großer Wahrscheinlichkeit an einer „weiteren Auslieferung in die USA“ beteiligen werde, wo er gefoltert und getötet werden könne.

Schweden hat schon mehrfach Personen in Länder ausgeliefert, in denen sie mit großer Wahrscheinlichkeit misshandelt werden. Das Kurzdokument hebt hervor, dass das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen zuvor festgestellt hat, dass Schweden „mehrfache Verstöße gegen das Folterverbot begangen“ hat und verweist auf den Fall von Mohammed Alzery, der aus Schweden nach Ägypten ausgewiesen wurde, wo er gefoltert wurde. Als Verstöße werden auch solche gezählt, die „von ausländischen Agenten (Agenten der USA und Ägyptens) auf schwedischem Territorium begangen wurden“.

Schweden hat zugegeben, dass es im Fall von Alzery ein Misshandlungs-Risiko gegeben habe, das seine Ausweisung hätte verhindern sollen. Man habe sich aber auf „diplomatische Zusicherungen“ verlassen, die das Gegenteil behauptet hätten, erklärte die Menschenrechtskommission.

Die Kurzdarstellung der Verteidigung fährt fort: „Wir haben dargelegt, dass eine reale Gefahr existiert, wenn er nach Schweden ausgeliefert wird, dass dann die USA seine Auslieferung und/oder illegale Überstellung anstreben werden. Dann bestehe die reale Gefahr für ihn, in Guantanamo Bay oder anderswo unter Bedingungen inhaftiert zu werden, die eine Verletzung des Artikels 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellen.

„Tatsächlich gibt es sogar die reale Gefahr, dass die Todesstrafe gegen ihn verhängt wird, wenn Mr. Assange ohne die Zusicherung an die USA ausgeliefert würde, dass die Todesstrafe nicht angewendet wird.“

Was die „Todesstrafe“ angeht, fährt das Dokument fort, „so ist allgemein bekannt, dass bekannte Persönlichkeiten angedeutet, oder gar unverhohlen geäußert haben, dass Mr. Assange hingerichtet werden solle.“

Es nennt Mike Huckabee, einen potentiellen Kandidaten der Republikaner für die Präsidentschaftswahlen von 2012 und Talkshow-Moderator bei Fox News, der fordert, dass diejenigen, die für die Weitergabe von Telegrammen der US-Botschaften verantwortlich sind, hingerichtet werden sollten, und die ehemalige Kandidatin für die republikanische Vize-Präsidentschaft Sarah Palin, die erklärt hat, Assange solle zur Strecke gebracht werden wie die Al-Qaida- und Taliban-Führer.

Falls die USA die „Auslieferung“ Assanges aus Schweden beantragen sollten, erläutert die Verteidigung, „würde Schweden dem Druck der USA nachgeben und/oder sich naiv auf Versicherungen der USA verlassen, Mr. Assange werde nicht misshandelt, was zur Folge hätte, dass er in die USA abgeschoben/ausgewiesen würde, wo man ihn schwer misshandeln würde“.

Die Socialist Equality Party und die International Students for Social Equality organisieren eine Reihe von Veranstaltungen in den USA, Europa und Australien, um die Bedeutung der durchgesickerten Dokumente und die politischen Schlussfolgerungen aus den Angriffen auf WikiLeaks zu diskutieren.

Loading