Auslieferungsverfahren gegen WikiLeaks-Gründer Assange geht weiter

Das Auslieferungsverfahren gegen WikiLeaks-Gründer Julian Assange soll am Freitagmorgen fortgesetzt werden. Das sagte Richter Howard Riddle vom Magistratsgericht von Belmarsh in London am Dienstag. Der Aufschub der auf zwei Tage anberaumten Anhörung erfolgte, weil der ursprünglich gesetzte Zeitrahmen überschritten worden war. Den Anwälten wurde ein halber Tag zugestanden, um ihre Schlussplädoyers zu halten.

Die schwedische Generalstaatsanwältin Marianne Ny betreibt Assanges Auslieferung aufgrund von politisch motivierten und aus der Luft gegriffenen Anschuldigungen. Zwei Frauen in Schweden werfen ihm Vergewaltigung, Belästigung und sexuelle Nötigung vor, obwohl sie zugeben, letzten August freiwillig Sex mit ihm gehabt zu haben. Eine Frau behauptet, Assange habe während des Verkehrs kein Kondom benutzt. Die andere wirft ihm vor, Sex mit ihr gehabt zu haben, obwohl sie nicht ganz wach gewesen sei. Assange weist die Vorwürfe zurück und steht noch nicht unter Anklage.

Am Ende der Verhandlung vom Dienstag forderte Assanges Anwalt Mark Stephens Ny auf, der Anhörung am Freitag beizuwohnen und sich einem Kreuzverhör durch den Anwalt der Verteidigung, Kronanwalt Geoffrey Robertson, zu stellen. Stephens sagte, Ny sei bereit gewesen, den Medien Storys zu liefern, weigere sich aber, vor Gericht auszusagen.

Auch Assange hinterfragte die Abwesenheit der schwedischen Staatsanwältin. Auf den Stufen des Gerichts sagte er, die Anhörung habe „im Stundentakt einen Prozessmissbrauch nach dem anderen enthüllt. Wen man bei der Anhörung allerdings nicht gesehen hat, ist die schwedische Staatsanwältin.“

“Unsere Zeugen und mein Anwalt wurden aus Schweden vorgeladen und einem kostspieligen Kreuzverhör unterzogen. Wo bleibt da die Gleichbehandlung?“ fragte Assange. “Stattdessen sehen wir, wie die unbegrenzten Mittel Schwedens und Großbritanniens in dieser Angelegenheit ausgegeben werden und ich mit meinen recht begrenzten Mitteln darauf reagieren muss.“

Am Montag hatte Kronanwalt Geoffrey Robertson die Verteidigungsstrategie erläutert, die die Anklage in so gut wie jedem Punkt zurückweist. (Die Argumentationslinie und andere Dokumente der Verteidigung können hier angesehen werden.)

Die Verteidigung zweifelt Nys juristische Befugnis an, einen europäischen Haftbefehl auszustellen und argumentiert, seine Ausstellung sei „Prozessmissbrauch“, da keine Absicht vorliege, Assange anzuklagen oder juristisch zu verfolgen (dem Haftbefehl kann ohne diese Absicht nicht entsprochen werden) und dass die Auslieferung „unverhältnismäßig“ sei, da der WikiLeaks-Gründer seine Bereitschaft erklärt habe, sich auf verschiedene Weisen von London aus befragen zu lassen.

Darüber hinaus weist die Verteidigung darauf hin, dass die gegen Assange vorgebrachten Anschuldigungen der Nötigung und der sexuellen Belästigung nach britischem Recht keine strafbaren Handlungen darstellen und dass die umfangreiche Berichterstattung über die Vorwürfe ein faires Verfahren gegen ihn ausschließe.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Clare Montgomery, versuchte die Gültigkeit des europäische Haftbefehls zu verteidigen und sagte am Montag, die schwedischen Behörden beabsichtigten, Assange strafrechtlich zu verfolgen – ein klarer Widerspruch zu Nys früheren Aussagen, dass keine derartigen Absichten bestünden. Es wurden keine weiteren Beweise vorgelegt, um diese Kehrtwende zu erklären.

Die Verteidigung wirft der Anklage vor, Assange sei Opfer “ illegalen und korrupten Verhaltens der schwedischen Justizbehörden“. Sie bezweifelt die Motive hinter der Entscheidung, die Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens wiederzubeleben, die Schwedens Oberstaatsanwältin Eva Finne mangels Beweisen im August hatte fallen lassen.

Ny übernahm die Ermittlungen auf Betreiben von Claes Bergström, der sich für die Frauen einsetzte. Sie hatte auch den Medien gegenüber bestätigt, dass gegen Assange Beschuldigungen erhoben würden und unter Missachtung der schwedischen Gesetze „für seine weltweite Verunglimpfung gesorgt.“ Borgström ist ein führender sozialdemokratischer Politiker. Eine der Klägerinnen gegen Assange wird mit dem christlichen Flügel der schwedischen Sozialdemokratie in Verbindung gebracht.

Die pensionierte Berufungsrichterin Brita Sundberg-Weitman griff die Art des Umgangs mit Assange scharf an. In einer schriftlichen Erklärung an seinen Anwalt beschrieb sie Borgström als einen „ultra-radikalen Feministen“. Ny sei in der Sexualpolitik in Schweden aktiv. Sie sagte dem Gericht, die Staatsanwältin sei „Männern gegenüber bei der Behandlung von Sexualstraftaten recht voreingenommen.“

Am Dienstag setzte Sven-Erik Alhem, ein ehemaliger schwedischer Staatsanwalt, seine Aussage für die Verteidigung fort. Er sagte, Nys Entscheidung, den Medien Assanges Namen zu nennen, sei „eine vollkommen unzulässige Vorgehensweise“.

Dass die schwedischen Behörden Assange das Recht verweigerten, auf die Anschuldigungen zu reagieren, bevor sie seine Verhaftung forderten, war „schon seltsam“, sagte er. Es sei eine „goldene Regel“, einem Verdächtigen die Möglichkeit zu geben, auf gegen ihn erhobene Anschuldigungen zu reagieren, bevor die Staatsanwaltschaft einen europäischen Haftbefehl ausstelle. Es gebe keinen Grund, Assange wegen der Befragung an Schweden auszuliefern, weil sie genauso gut im Vereinigten Königreich stattfinden könne.

Assanges schwedischer Anwalt, Bjorne Hurtig, sagte als Zeuge aus. Er warf den schwedischen Behörden vor, Informationen an die Medien weitergegeben zu haben. Nach Nys Entscheidung vom 20. August, die Vorwürfe gegen Assange vor Gericht zuzulassen, „erzielte man, wenn man ein paar Stunden später ins Internet ging und Julians Name und ‚Vergewaltigung‘ eingab, zwei bis drei Millionen Treffer.“

Es gab keine Möglichkeit, seinen Mandanten gegen die negativen Folgen solcher vorurteilsbeladener Berichterstattung zu schützen, sagte er. Vergewaltigungsprozesse finden in Schweden üblicherweise hinter verschlossenen Türen und unter Ausschluss von Presse und Öffentlichkeit statt.

Hurtig sagte aus, er habe sich geirrt, als er behauptet habe, Ny habe fünf Wochen lang gewartet, um Assange in Schweden zu befragen – es seien drei Wochen gewesen. Die Anklage hatte behauptet, Assange sei aus dem Land geflohen, als er entdeckt habe, dass man ihn verhören wollte. Dies wurde von Hurtig zurückgewiesen. Er sagte aus, Ny habe Assange erlaubt, das Land zu verlassen.

Er erläuterte den Zusammenhang, in dem die Entscheidung getroffen worden war, Assange zu verhören. Es sei zu einem bestimmten Zeitpunkt schwierig gewesen, Kontakt zu seinem Mandanten herzustellen, da er nach „Todesdrohungen“ durch einige führende US-Politiker und Medienkommentatoren untergetaucht sei.

Ny kündigte am 18. November an, Assange befragen zu wollen. Am 29. November begann WikiLeaks, die US-Botschaftsdepeschen zu veröffentlichen. Am 1. Dezember wurde der europäische Haftbefehl ausgestellt.

Hurtig sagte, er habe niemals den vollen Text der Anklage der Staatsanwaltschaft gegen seinen Mandanten erhalten, ihm sei aber gestattet worden, Auszüge daraus anzuschauen, darunter die Aussagen von Frau W. (eine der beiden Klägerinnen).

“Die Textbotschaften enthielten Informationen, die für die Klägerinnen nicht gut waren. Was die Vergewaltigung betrifft, gibt es Passagen, in denen davon gesprochen wird, sich zu rächen und mit Julian Assange Geld zu verdienen, indem man Kontakt mit den Medien aufnimmt und ihn in ein schlechtes Licht rückt.“

“Es gab eine Textbotschaft, in der es hieß, dass die Frau, die gesagt hatte, sie habe (während der angeblichen Vergewaltigung) geschlafen, nur im Halbschlaf gewesen sei, was für mich dasselbe ist, als sei sie halb wach gewesen.“

In Dokumenten, die dem Gericht vorgelegt wurden, sagte Hurtig, dass Frau A. (die andere Klägerin) auf Twitter Botschaften gepostet hätte, in denen sie ihre Erregung, in Assanges Begleitung zu sein, zum Ausdruck gebracht hätte – nach dem angeblichen Missbrauch. Außerdem hatte sie einen Blog geschrieben, in dem verschiedene Methoden der Rache an ehemaligen Liebhabern beschrieben wurden. Diese legten nahe, dass die Frau „einen Hintergrund haben könnte, der ernsthafte Zweifel an ihren Anschuldigungen und an ihrer Glaubwürdigkeit aufkommen lässt“, sagte er.

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