Volksentscheid in Berlin

Stimmt mit Ja für die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben!

Am kommenden Sonntag, dem 13. Februar, wird die Berliner Bevölkerung zum dritten Mal zu einem Volksentscheid gerufen. Sie kann über einen Gesetzentwurf abstimmen, der die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe (BWB) erzwingt und alles, was innerhalb einer Jahresfrist nicht veröffentlicht wird, für nichtig erklärt.

Dem Volksentscheid ging ein erfolgreiches Volksbegehren voraus, bei dem die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch innerhalb von sechs Monaten über 320.000 Unterschriften, davon 280.887 gültige, zur Unterstützung ihrer Forderung sammelte. Etwa 172.000 Unterschriften hätten zu diesem Zweck ausgereicht.

Der Berliner Wassertisch ist nach eigener Aussage ein „lokales Netzwerk von VertreterInnen unterschiedlicher Gruppen, Initiativen und interessierten BürgerInnen, die sich unter dem gemeinsamen Thema Wasser gehört uns allen – Wasser ist ein Menschenrecht zusammengefunden haben“.

Erklärtes Ziel des Berliner Wassertischs ist die Aufhebung und Rückabwicklung jener „sittenwidrigen Verkaufsverträge“, die der Teilprivatisierung der BWB zugrunde liegen und den neuen Miteigentümern den ungehinderten Griff in die Haushaltskasse bescheren, während die Bevölkerung die Zeche zahlt, sei es durch überhöhte Wasserpreise und Gefährdung der Wasserversorgung, durch den Verlust von Arbeitsplätzen oder durch sinkende Sozialausgaben aufgrund des überschuldeten öffentlichen Haushalts. Die Offenlegung der bisher geheimen Verträge soll der erste Schritt auf diesem Weg sein, denn Verträge kann man schließlich nur anfechten, wenn man sie kennt.

Vom ersten Tage an war die Bürgerinitiative mit dem Widerstand des aus SPD und Die Linke bestehenden Berliner Senats konfrontiert.

Bereits Anfang des Jahres 2008 waren die Voraussetzungen für ein Volksbegehren erfüllt. Der Senat erklärte es allerdings für unzulässig und musste sich im Oktober 2009 vom Landesverfassungsgericht belehren lassen, dass ihm eine solche Entscheidung nicht zustand. Als Ende letzten Jahres der Erfolg des Begehrens abzusehen war, veröffentlichte der Senat etwa 700 Seiten der geheimen Verträge und erklärte, dass ein Volksentscheid nunmehr überflüssig sei. Doch es ist längst bekannt, dass die Vertragsverhandlungen und Ergänzungen mit allen Nebenabreden seinerzeit über 180 Aktenordner füllten, während der veröffentlichte Teil locker in einen einzigen passt.

Da der Volksentscheid formal nicht mehr aufzuhalten ist, versucht die Berliner Regierung im Verbund mit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt rbb das kommende Ereignis mit Schweigen zu übergehen. Fühlte man sich bei den beiden vorangegangenen Volksentscheiden in den Jahren 2008 über die Zukunft des Flughafens Tempelhof und 2009 über die Gleichstellung des Religionsunterrichtes mit dem Ethikunterricht noch mitten in einen Wahlkampf versetzt, über den in Sondersendungen berichtet wurde, läuft man aktuell Gefahr, den Termin der Abstimmung zu verpassen, weil allenthalben Schweigen herrscht.

Das ist insofern nicht überraschend, als es der erste Volksentscheid ist, der tatsächlich von „unten“ initiiert wurde und die gesamte Bevölkerung betrifft, während die beiden anderen Abstimmungen eher rechte Kampagnen privilegierter Schichten von „oben“ waren. Bei der Abstimmung fielen sie schließlich durch.

Hinzu kommen noch Ungereimtheiten bei der Vorbereitung des Volksentscheids. So wurden beispielsweise Wahlberechtigte an ein Wahllokal verwiesen, dessen Adresse gar nicht existiert, oder die Wahlunterlagen wurden nicht persönlich zugestellt, sondern in größeren Wohnanlagen in Haufen abgelegt, wie der Sprecher der Volksinitiative Thomas Rudek in einem offenen Brief an den Innensenator Körting und den Regierenden Bürgermeister Wowereit monierte.

Wer so viel Angst vor einem erfolgreichen Abstimmungsergebnis hat, der hat wohl noch eine Menge zu verbergen – und nicht nur Geschäftsgeheimnisse privater Investoren.

Der empfehlenswerte Film „Wasser unterm Hammer“ (http://www.wasseruntermhammer.de) zeigt unter anderem, wie sich die Berliner Abgeordneten auf den Teilverkauf der BWB vorbereitet hatten. Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses im Abgeordnetenhaus wurden im Jahr 1998 nach England eingeladen, um sich mit den Segnungen der Privatisierung öffentlicher Unternehmen vertraut zu machen. Am englischen Beispiel wurde ihnen aufgezeigt, dass sich in nur zehn Jahren die Gehälter der Vorstandsvorsitzenden verdreifacht hatten, während die Arbeitsplätze auf ein Drittel geschrumpft waren. Die Tarife stiegen entsprechend. Ein Jahr später waren die BWB in privater Hand. Das weckt zumindest den Verdacht, dass es noch einige Geheimnisse gibt.

Dabei sind die bisher bekannten Fakten aus dem Deal von 1999 schon Anklage genug, um eine Rückabwicklung der Teilprivatisierung zu begründen.

In jenem Jahr hatte der damals von CDU und SPD geführte Senat 49,9% der Anteile der BWB für etwa 1,68 Mrd. Euro an ein Konsortium verkauft, das heute aus dem größten und dem drittgrößten Wasserversorger der Welt besteht, der Veolia Wasser und der RWE Aqua. Über ein bis dato einmaliges Beteiligungsgeflecht aus einer Reihe von atypischen stillen Gesellschaften wurde eine Holding installiert, die erstens den Charakter der BWB als steuerbegünstigte Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) wahrt und zweitens den privaten Anteilseignern die Leitung des operativen Geschäfts sichert.

Im Normalfall ist ein stiller Gesellschafter eben still und schöpft nur den Gewinn seinen Anteilen entsprechend ab. Nicht so der „atypische“ stille Gesellschafter. Dieser gilt nur gegenüber dem Finanzamt als „still“. Im Unternehmen hingegen hat er das Sagen.

Gleichzeitig wurde mit den privaten Konzernen eine Renditegarantie vereinbart, die ihnen unabhängig von ihren Anteilen, unabhängig vom Betriebsergebnis, unabhängig davon, ob sie überhaupt etwas tun, hohe Gewinne sichert. Sollte das Unternehmen diese Gewinne nicht abwerfen, wird der Berliner Landeshaushalt in Haftung genommen.

Doch damit nicht genug. Als sich abzeichnete, dass die damalige Opposition aus PDS und Grünen vor dem Landesverfassungsgericht gegen diese Gewinngarantie klagen würde, wurde der Vertrag um eine Klausel ergänzt, die den Konzernen auch dann noch die Gewinne in geplanter Höhe zusichert, wenn die Verfassungsrichter ihrer Kalkulation widersprechen sollten – was sie dann auch taten.

Nur zwei Jahre nach dem Deal musste der Senat aufgrund des Skandals um die Berliner Bankgesellschaft zurücktreten. Neuwahlen brachten die SPD und die PDS (heute Die Linke) an die Macht.

Ein Jahr später stand der rot-rote Senat vor der Frage, entweder die Rechtmäßigkeit des Konsortialvertrags anzufechten oder die bestehenden Verträge zu übernehmen. Er entschied sich für eine Nachbesserung des Teilprivatisierungsgesetzes, die einerseits der Entscheidung des Verfassungsgerichts Genüge tun sollte, zum anderen aber die im Vertrag von 1999 verankerten Ansprüche der privaten Konzerne absicherte.

Seither werden die Tarife jährlich durch den Senator für Wirtschaft, Harald Wolf (Linke), der gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender der BWB ist, gesetzlich festgelegt. Sie bedienen nicht nur die Gewinne der Privaten, sondern auch noch die Bedürfnisse der Haushaltssanierung.

Mit anderen Worten: Die Linkspartei hat 2003 die Verträge gegengezeichnet. Seitdem steht auch ihre Unterschrift unter einem Vertragswerk, das privaten Konzernen die rücksichtslose Ausbeutung der Berliner Bevölkerung garantiert.

Inzwischen haben RWE und Veolia in den ersten zehn Jahren ihres Wirkens 1,3 Mrd. Euro abfließen lassen, und damit beinahe den Kaufpreis wieder reingeholt. Dass sie sich die Hände reiben können, steht außer Frage. Schließlich darf der Vertrag frühestens im Jahr 2028 gekündigt werden.

Die Wasserpreise sind nach einer Stillhalteperiode ab 2004 überdurchschnittlich gestiegen, im ersten Jahr gleich um 15% und bis heute um weitere 20%. In den ersten vier Jahren wurden die Tarife eingefroren, damit der Berliner Wasserverbraucher nicht gleich spürte, dass ihm übel mitgespielt wurde.

Dafür ist die Belegschaft von über 7.000 Mitarbeitern Mitte der 1990er Jahre auf etwa 4.700 am Ende des Jahres 2009 geschrumpft, und jährlich werden es etwa 100 weniger. Die Investitionen wurden nominell halbiert, was dazu geführt hat, dass Betriebe des Berliner Mittelstands etwa 8.000 Arbeitsplätze verloren haben, weil ihnen zum Beispiel die Aufträge für die Wartung des Rohrleitungsnetzes abhanden gekommen sind.

Die Spätfolgen dieser Form der Effizienzsteigerung hätte man schon vor der Teilprivatisierung in England beobachten können. Im Jahr 1995 wurde die Region Yorkshire über ein halbes Jahr lang aus Tankwagen mit Trinkwasser versorgt, weil die Trinkwasserreservoire zur Neige gingen und die Verluste nicht mehr ausgleichen konnten, die durch ein marodes Rohrleitungsnetz verursacht wurden.

In London, wo die ebenfalls zur RWE gehörende Thames Water die Versorgung verantwortet, wurde zeitweilig der Wasserdruck soweit abgesenkt, dass höher liegende Wohnungen kein Wasser mehr bekamen. Es wird geschätzt, dass das löchrige Netz in der britischen Hauptstadt etwa jeden zweiten Liter aufbereitetes Trinkwasser versickern lässt.

Angesichts solcher Perspektiven ist die Forderung des Berliner Wassertisches nach einer Rückabwicklung der schändlichen Teilprivatisierung mehr als berechtigt. Inzwischen gibt es in jeder Partei Politiker, die eine Rekommunalisierung der Wasserversorgung fordern. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Linke ist sie seit fünf Jahren als Ziel festgeschrieben. Allerdings so, dass den privaten Investoren dabei kein Haar gekrümmt wird. Jedenfalls hat keine Partei das Volksbegehren unterstützt, keine versucht, die Öffentlichkeit für den kommenden Sonntag zu mobilisieren.

Besonders die in Berlin mitregierende Partei Die Linke müht sich redlich, die Berliner Bevölkerung von einer Teilnahme an der Abstimmung abzuhalten. Nicht nur, dass auch sie behauptet, mit der Teilveröffentlichung der Verträge sei ohnehin schon alles bekannt. Sie versucht auch zu vermitteln, dass selbst ein Erfolg der Initiative keine Folgen haben könne.

Ihr Landesvorsitzender Klaus Lederer hat Anfang November 2010 auf elf Seiten in einer „Chronologie des Raubzuges“ ausgebreitet, dass man inhaltlich nichts an den Vereinbarungen von 1999 ändern könne. Sein Credo: Vertrag ist Vertrag! Dabei unterschlägt er natürlich, dass die Gegenseite derlei Skrupel nicht kennt. Schließlich verpflichtet derselbe Vertrag die privaten Investoren dazu, die Tarife stabil zu halten, Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen oder Investitionen zu tätigen, um langfristig die Wasserversorgung und die Wasserqualität zu garantieren. Wie schon gezeigt, sind sie weit davon entfernt, sich daran zu halten. Nebenbei scheint Lederer kein Problem damit zu haben, als legal zu verteidigen, was er eben noch einen „Raubzug“ nannte.

Noch deutlicher bringt Lederer gegenüber der Tageszeitung taz den verlogenen Charakter der Linken zum Ausdruck, wenn er behauptet, die Teilnahme an der Volksabstimmung könne sich in Frustration niederschlagen, weil ein Erfolg ohne Folgen bleiben könnte. (Man beachte die versteckte Drohung, wie der Senat mit einem Erfolg umgehen wird.) Dann, warnt Lederer, bestünde die Gefahr, dass sich die Enttäuschung in Passivität niederschlagen könne. „Das kann die Mobilisierung […] bei künftigen Volksentscheiden […] erschweren.“

Das ist der Kern linker Politik: Versprechen künftiger Mobilisierung durch – aktuelle Demobilisierung! So wie sie künftige soziale Politik verspricht durch aktuelle Beachtung der Sachzwänge in Sparhaushalten, oder künftigen Sozialismus durch aktuelle Verteidigung des Kapitalismus.

Wir rufen alle Berliner Wähler auf, am kommenden Sonntag beim Volksentscheid mit Ja zu stimmen und den Senat zu zwingen, sämtliche Geheimverträge zugänglich zu machen. Dies ist nicht nur für die künftige Wasserversorgung von Bedeutung, sondern mehr noch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer politischen Herausforderung der SPD und der Linkspartei.

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