Bundesregierung informiert über NS-Vergangenheit von Staatsbeamten und Politikern

Die Bundestagsfraktion der Linkspartei hat sich im Dezember 2010 in einer Großen Anfrage nach dem Umgang der Bundesregierung mit der NS-Vergangenheit erkundigt. Nach einem Jahr hat die Bundesregierung nun eine 85-seitige Antwort gegeben, die als vorläufige elektronische Fassung der Drucksache 17/8134 im Internet nachzulesen ist.

Die Große Anfrage der Linkspartei umfasste insgesamt 64 Einzelfragen. Die Abgeordneten erkundigten sich unter anderem nach den Politikern und Spitzenbeamten, die trotz einer Mitgliedschaft in der Nationalsozialistischen Partei oder einer ihrer Unterorganisationen ihre Laufbahn nach der Gründung der Bundesrepublik 1949 fortsetzen konnten. Weiter fragten sie nach der historischen Aufarbeitung der NS-Geschichte in den einzelnen Ministerien und Bundesbehörden sowie nach dem Umgang der Regierung mit Entschädigungsforderungen von Opfern der Naziherrschaft. Einige der Fragen bezogen sich auch auf den Umgang der DDR mit der NS-Vergangenheit.

Gefragt wurde auch nach der Rehabilitierung von Deserteuren der Wehrmacht, der Entschädigung von Opfern der Zwangssterilisierungs- und Euthanasieprogramme der Nazis und der z.T. quälend langen Aufarbeitung dieser Verbrechen, sowie nach der Förderung der zahlreichen Gedenkstätten, die an die Naziverbrechen und ihre Opfer erinnern.

Mit der letzten Frage befasst sich die Antwort der Bundesregierung in großer Ausführlichkeit. Sie listet akribisch auf, welche Mittel sie den einzelnen Gedenkstätten zukommen ließ. Deutlich wird aus dem Bericht allerdings auch, dass die Erhaltung und Restaurierung ehemaliger KZs und anderer Verbrechensorte sowie die Verankerung des Wissens über diese Geschichtsperiode im Schulunterricht oder in der wissenschaftlichen Forschung vielfach stärker auf die Initiative engagierter Bürger oder Betroffener zurückgingen, als auf das Handeln der Regierung, die in der Regel erst im Nachhinein Unterstützung gewährte.

Die Frage nach Entschädigungen und Wiedergutmachungen für italienische Militärinternierte und nichtjüdische NS-Opfer in Osteuropa beantwortet die Regierung ebenso abschlägig, wie Forderungen griechischer oder italienischer Opfer des Naziterrors: „Es besteht keine Veranlassung für die Bundesregierung, über eine Entschädigung nachzudenken.“

Äußerst umfangreich fällt dagegen die Antwort auf Fragen nach der Entschädigung der Opfer des Holocaust aus. Ihnen werden bis heute Entschädigungen gezahlt, während ihre Nachkommen, die zum Teil unter traumatischen Belastungen leiden, ebenso leer ausgehen wie nichtjüdische Opfer.

Die Antwort der Bundesregierung geht auch auf die Amnestierung der wegen ihrer Handlungen in der NS-Zeit Verurteilten sowie auf die 93 Ermittlungsverfahren ein, die 67 Jahre nach Kriegsende noch gegen nationalsozialistische Gewaltverbrecher laufen, weil deren systematische Verfolgung erst sehr spät einsetzte und dann oft kaum noch angemessen möglich war.

Fortgesetzte Karrieren

Der Bericht der Bundesregierung macht deutlich, in welchem Ausmaß die bundesdeutschen Behörden und Regierungen von ehemaligen NSDAP-, SS- und SA-Mitgliedern durchsetzt waren. Die Entscheidungsorgane der bundesdeutschen Politik, Verwaltung und Justiz waren jahrzehntelang von Personen besetzt, deren NS-Vergangenheit nie genauer untersucht wurde. Daher wurde auch das Ausmaß ihrer Verstrickung in NS-Verbrechen oder ihre Beteiligung daran nie oder nur in Ausnahmefällen geklärt.

Viele Karrieren von Altnazis in der Bundesrepublik sind bereits durch frühere wissenschaftliche Einzeluntersuchungen oder Recherchen von Journalisten nach und nach ans Tageslicht gekommen. Die Antwort der Bundesregierung fasst diese Erkenntnisse zusammen und enthält weiteres Material zu einzelnen Ministerien und Behörden von Bund und Ländern.

So zitiert die Antwort eine Tabelle aus der Habilitationsschrift von Bernhard Löffler (1), aus der hervorgeht, dass von 204 Spitzenbeamten des Bundeswirtschaftsministeriums, die von 1949 bis 1962 unter Ludwig Erhard im Dienst waren, mehr als die Hälfte eine NS-Vergangenheit hatten. Vier von ihnen waren bereits vor 1933 Mitglied der NSDAP, 29 Prozent seit März 1933 und 20 Prozent seit 1937. Sie waren im Dritten Reich NS-Rotten-, bzw. Scharführer, SA-Obersturmführer und SA-Sturmbannführer, vier gehörten der Reiter-SS an und sieben der allgemeinen SS, einer war SS-Rottenführer, sechs waren NS-Blockwarte.

Von den Bewerbern um einen Posten waren im Entnazifizierungsverfahren 19 Personen (11 Prozent) als „Mitläufer“ eingestuft worden, während 70 Personen als „entlastet“ galten. Unter ihnen befanden sich ein Minister und 25 Staatssekretäre.

Die Grundlage für die Einstellung von ehemaligen NSDAP-Mitgliedern in den Ministerien war ein Ergänzungsgesetz von 1951 zum Artikel 131 des Grundgesetzes, demzufolge zuvor entlassene „Minderbelastete“ wieder ins Beamtenverhältnis übernommen werden durften. Die Gesamtzahl der von 1951 bis 1953 wieder eingestellten „131er“ bei Bund und Ländern (ohne Post und Bahn) lag bei 39.000.

So waren 1952 rund 38 Prozent des höheren Dienstes im Auswärtigen Amt ehemalige NSDAP-Mitglieder. Bis zum 31. März 1955 waren 77,4 Prozent aller Besetzungen im Verteidigungsministerium „131-er“, im Wirtschaftsministerium 68,3 Prozent und beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 58,1 Prozent. Allein im Bereich des Verteidigungsministeriums gab es 190.280 Berufssoldaten, Wehrmachtsbeamte und Hinterbliebene, die unter die 131er Regelung fielen.

Eine einheitliche Überprüfung der Eingestellten bei den einzelnen Ministerien und Dienststellen gab es nicht.

Die Antwort der Bundesregierung zählt 27 Regierungsmitglieder auf, die NSDAP-Mitglieder waren. Die Liste umfasst Mitglieder von SPD, CDU, CSU und FDP. Etliche von ihnen, wie der spätere Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger und die Bundesminister Hans Dahlgrün (Finanzen), Theodor Oberländer (Vertriebene), Richard Jäger (Justiz), Hans Krüger (Vertriebene), Hans Lenz (Bundesschatzminister, Wissenschaftliche Forschung) waren seit 1933 Parteimitglied. Hermann Höcherl (Innenmister, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) war von 1931 bis 1932 Mitglied und dann erneut ab 1935. Andere traten 1937 ein, und bei einigen ist nur die Mitgliedschaft bekannt. Der ehemalige Außenminister Gerhard Schröder war Mitglied seit 1933, aber 1943 ausgetreten.

Herbert Ehrenberg (SPD), Horst Ehmke (SPD), Hans Dietrich Genscher (FDP) und Erhard Eppler (SPD) sind erst seit 1944 oder 1945 in der Mitgliedskartei der NSDAP verzeichnet. Einige von ihnen geben an, sie hätten nie wissentlich einen Mitgliedsantrag gestellt, sondern seien im Rahmen sogenannter Sammelaufnahmen in die Kartei geraten – was aber historisch bisher nicht belegt werden konnte.

Interessant sind die Angaben der Bundesregierung zum Amt Gehlen, dem Vorläufer des Bundesnachrichtendienstes, das 1946 von den Alliierten eingerichtet wurde: „So sollen laut inzwischen öffentlich zugänglichen Unterlagen aus der Central Intelligence Agency (CIA) von Anfang 1954 damals 50 bzw. 51 Mitarbeiter der Organisation Gehlen zuvor der Waffen-SS, der Allgemeinen SS oder dem SD der SS angehört haben.“ Das zeigt, dass die Weiterbeschäftigung überzeugter Nazis während des Kalten Krieges durchaus erwünscht war, weil sie als zuverlässige Antikommunisten galten.

Was genauere Angaben zu den Geheimdiensten angeht, verweist der Bericht ansonsten auf noch laufende Untersuchungen.

Die Frage, wie viele NS-belastete Personen seit 1949 an Bundesgerichten tätig waren, beantwortet die Regierung gestützt auf den Geschäftsbericht des Justizministeriums. Danach konnte bei 57 Richtern am Bundesarbeits- und am Bundessozialgericht eine NS-Mitgliedschaft festgestellt werden, während in der Bundesanwaltschaft 203 NS-Belastete Dienst taten.

Lücken und Versäumnisse

Die Zahlenangaben in der Antwort der Bundesregierung sind in vieler Hinsicht unvollständig, weil die Erfassung der NS-Mitgliedschaft bei der Einstellung in den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt wurde. Wie ein Gutachten von 2005 ergab, wurde in vielen Personalakten eine Mitgliedschaft in der NSDAP überhaupt nicht vermerkt.

Außerdem sind nur ein Bruchteil der für eine exakte quantitative Erfassung aller Beamten und Politiker mit NS-Vergangenheit erforderlichen Personalakten der Ministerien und Behörden heute noch ermittelbar. Und selbst diese konnten für den Bericht nicht im Einzelnen herangezogen werden, da ihr Abgleich mit den Daten der NS-Mitgliederkartei des Berlin Document Centers zu zeitaufwendig gewesen wäre.

Zahlreiche Personalakten sind vernichtet worden, so dass eine wissenschaftliche Untersuchung der möglichen nationalsozialistischen Vergangenheit der Betreffenden nicht mehr möglich ist. Von den knapp einen Million Staatsdiener um 1955 liegen nur noch die Personalakten von 210.000 vor.

Aus diesen Gründen stützt sich die Antwort der Bundesregierung im Wesentlichen auf bereits vorhandene wissenschaftliche Untersuchungen, wie die bereits zitierte Studie über das Wirtschaftsministerium von Bernhard Löffler, das 1996 erschienene Buch Vergangenheitspolitik von Norbert Frei oder die 2010 veröffentliche Untersuchung einer Historikerkommission über das Auswärtige Amt.(2) In der Antwort befinden sich zahlreiche weitere Literatur- und Quellenangaben zu den angefragten Themen.

Neben dem Auswärtige Amt haben in den letzten Jahren auch andere Ministerien und Bundesbehörden ihre Vergangenheit im Dritten Reich von Historikern untersuchen lassen. So stellte im Mai Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner den von ihrer Vorgängerin Renate Künast initiierten Bericht zur Rolle des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in der NS-Zeit ins Netz. Gegenwärtig werden u. a. die Geschichte des Bundesnachrichtendienstes (BND) und die des Finanzministeriums untersucht. Auch die Bundesministerien der Justiz sowie für Wirtschaft und Technologie haben entsprechende Forschungsprojekte in Angriff genommen.

Auf viele Fragen – wie die nach Gerichtsverfahren gegen Bundesbeamte wegen ihrer NS-Vergangenheit oder nach disziplinarrechtlichen Verfahren aus solchen Gründen – blieb die Bundesregierung mit Hinweis auf die Quellenlage oder mangelnde Zuständigkeit eine Antwort schuldig. So heißt es in der Antwort, strafgerichtliche Verfahren gegen Angestellte, Beamte und Mitarbeiter von Institutionen des Bundes aufgrund möglicher NS-Vergangenheit fielen in die Zuständigkeit der Justiz der Bundesländer.

Die späte Aufarbeitung der Naziverbrechen  und das langjährige Verschweigen der NS-Geschichte von Amtsträgern in der Bundesrepublik haben dazu geführt, dass Vieles einfach nicht mehr aufgeklärt werden kann.

In der Bundesrepublik der 1950er und 1960er Jahre hatte es praktisch keine Aufarbeitung der zwölfjährigen Naziherrschaft gegeben. Sie galt mit den Nürnberger Prozessen der Alliierten und den „Entnazifizierungsverfahren“ als erledigt. „Mitte der fünfziger Jahre hatte sich ein öffentliches Bewusstsein durchgesetzt, das die Verantwortung für die Schandtaten des ‚Dritten Reiches‘ allein Hitler und einer kleinen Clique von ,Hauptkriegsverbrechern‘ zuschrieb, während es den Deutschen in ihrer Gesamtheit den Status von politisch ‚Verführten‘ zubilligte, die der Krieg und seine Folgen schließlich sogar selber zu ‚Opfern‘ gemacht hatte“, zitieren die Fragesteller in ihrer Vorbemerkung Norbert Frei. (3)

Anmerkungen

1) Bernhard Löffler: Soziale Marktwirtschaft und administrative Praxis. Das BMWi unter Ludwig Erhard, Vierteljahreschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Beiheft 162, Stuttgart 2002

2) Eckart Conze, Norbert Frei, Peter Hayes, Moshe Zimmermann: Das Amt und die Vergangenheit .Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik, München 2010

3) Norbert Frei: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik Deutschland und die NS-Vergangenheit, München 1996, S. 405

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