Tod nach Polizeischuss im Jobcenter:

Warum musste Christy Schwundeck sterben?

Am 19. Mai 2011 erschoss eine Polizistin die 39-jährige Christy Schwundeck in einem Jobcenter im Gallus-Viertel in Frankfurt am Main. Christy Schwundeck kam aus Nigeria. Sie war mit Peter Schwundeck verheiratet und hinterließ eine inzwischen zwölfjährige Tochter aus einer früheren Beziehung.

Christy Schwundeck lebte von ihrem Mann getrennt in Frankfurt. Beide waren sich aber nach wie vor freundschaftlich verbunden. Sie war nach Jobs als Putzfrau und Tätigkeiten als Hilfsarbeiterin arbeitslos geworden und hatte Hartz IV beantragt. Da sie tagelang ohne Geld war, ging sie zum Jobcenter, das sie um 8:30 Uhr betrat. Sie wollte nach ihrem Arbeitslosengeld fragen und hoffte, einen Vorschuss von zehn Euro in bar zu erhalten.

Der Sachbearbeiter lehnte es ab, ihr Geld zu geben, und forderte sie auf zu gehen. Christy Schwundeck weigerte sich und blieb im Büro des Arbeitsamts sitzen. Sie wollte erst gehen, wenn sie wenigstens so viel Geld hätte, um sich etwas zum Essen kaufen zu können.

Der Sachbearbeiter alarmierte den hausinternen Sicherheitsdienst, aber Christy Schwundeck weigerte sich nach wie vor zu gehen. Der ebenfalls herbeigerufene stellvertretende Teamleiter bot einen Lebensmittelgutschein an. Auch das lehnte Christy Schwundeck ab. Sie blieb weiter ruhig sitzen, wie aus den Zeugenaussagen des Polizeiprotokolls zu entnehmen ist, von denen spiegelonline am 22. März 2012 berichtet.

In der Zwischenzeit wurde ein Notruf bei der Polizei abgesetzt, eine Frau randaliere im Jobcenter und weigere sich, das Gebäude zu verlassen. Kurz nach Eintreffen der Polizei (einem Polizisten und einer Polizistin) fiel ein Schuss, und Christy Schwundeck starb an ihren schweren Verletzungen.

In den ersten Medienberichten dazu hieß es, die Polizistin habe höchstwahrscheinlich aus Notwehr geschossen. Christy Schwundeck habe sie mit einem Messer bedroht.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt, die in diesem Fall ermittelte, stellte Anfang dieses Jahres das Ermittlungsverfahren mit genau dieser Begründung ein: Die Polizistin, die den tödlichen Schuss abgegeben hat, habe aus Notwehr gehandelt.

Die Anwälte ihres Ehemanns und ihres Bruders haben jetzt Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft eingelegt, das Verfahren gegen die Polizistin einzustellen und in diesem Fall erst gar keine Hauptverhandlung zu eröffnen.

Die Rechtsanwälte Thomas Scherzberg und Michael Koch erklären in ihrer Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens, die Staatsanwaltschaft verletze ihre "neutrale Würdigungspflicht zwischen dem Verhalten der Beschuldigten und der Geschädigten".

Sie begründen ihre Forderung nach Eröffnung eines Prozesses mit den vielen Ungereimtheiten in diesem Fall. "Nur mit Hilfe eines Verfahrens kann restlos geklärt werden, warum ein Mensch zu Tode kommen musste, obwohl es mehrere Zeugen gibt, die die Angriffsversion der Polizistin nicht bestätigen", sagte Koch.

Aus den Zeugenaussagen des Polizeiprotokolls geht hervor, dass die Aussage der Polizistin, Christy Schwundeck habe sich mit dem Messer in der Hand auf sie zu bewegt, und deshalb habe sie einen Schuss abgegeben, von keinen der am Tatort anwesenden und befragten Zeugen bestätigt worden ist.

Als der Polizist und die Polizistin um kurz nach 9.00 Uhr den Raum im Jobcenter betraten, befanden sich dort der Sachbearbeiter, dessen Vorgesetzter, ein Sicherheitsmann und Christy Schwundeck. Laut Polizeiprotokoll forderte der Polizist Schwundeck auf, ihren Ausweis zu zeigen. Sie griff in ihre Tasche, legte diese aber wieder auf den Tisch, ohne einen Ausweis zu zeigen.

Der Polizist griff dann nach der Tasche. In diesem Moment stach Schwundeck mit einem Steakmesser nach dem Beamten und verletzte ihn am Unterarm und durch die Schutzweste am Bauch. Die daneben stehende Polizistin zog sich darauf rückwärts auf den Flur des Arbeitsamts zurück und stand etwa zweieinhalb Meter von Christy Schwundeck entfernt.

Laut Aussage der Polizistin soll Schwundeck in diesem Moment, einen "total irren Blick, voller Aggression, Hass und Wut" gehabt haben. "Ein für mich beängstigender Ausdruck." Weiter gab sie in der Befragung zu Protokoll: "Beim Aufrufen der dritten Warnung machte Frau Schwundeck eine Körperbewegung und dazu einen Schritt auf mich zu. In diesem Moment habe ich dann den Schuss abgegeben."

Christy Schwundeck brach zusammen und starb wenig später, bei der Einlieferung in ein Krankenhaus, an ihren schweren Verletzungen.

Die von Christy Schwundecks Mann und Bruder beauftragten Rechtsanwälte erklärten, außer der Polizistin habe kein anderer Zeuge des Tatgeschehens zu Protokoll gegeben, dass sich Christy Schwundeck in Richtung der Polizeibeamtin bewegt habe.

Der verletzte Polizist sagte am Tag nach dem Vorfall in einer Vernehmung, er selbst sei von einem "Messerstich bzw. Messerschnitt am Arm verletzt" worden und habe sich in eine Ecke des Büros geflüchtet. "Die Kollegin wich zurück in den Flur und zog ihre Waffe, bzw. bedrohte die Person mit der Waffe. Als ich mich wieder in Richtung der Dame drehen konnte, zog ich ebenfalls meine Waffe und zielte auf diese Dame. Bevor ich irgendetwas sagen konnte, hat die Kollegin dann schon geschossen."

Die Polizeibeamtin habe gerufen: "Lass das Messer fallen, oder ich schieße!" Daraufhin habe sich Christy Schwundeck zu der Polizistin umgedreht. "Die Frau fuchtelte weiter mit dem Messer in der Luft herum, und in diesem Moment fiel dann der Schuss."

Die Aussage des Polizisten enthält keinen Hinweis darauf, dass die arbeitslose Frau einen Schritt auf die Polizistin zu gemacht habe. Sie belegt außerdem, dass Christy Schwundeck erst auf die Polizistin aufmerksam wurde, nachdem diese sie laut angesprochen hatte. Dies wirft die Frage auf, ob man in dieser Situation überhaupt von Notwehr sprechen kann.

Weitere Fragen drängen sich auf: Konnten die anwesenden Mitarbeiter des Jobcenters und die zwei Polizisten sich nicht in anderer, weniger gewalttätiger Form mit einer Frau auseinandersetzen, die sich offensichtlich in einer verzweifelten Situation befand?

Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu, die das Ermittlungsverfahren gegen die Polizistin einstellte, erklärte letzte Woche gegenüber der Presse: Nein, ein Warnschuss sei nicht möglich gewesen, da sich das Szenario ja in einem "vollbesetzten Büro" abgespielt habe. Auch der Einsatz von Pfefferspray sei nicht möglich gewesen, da dieser in einem geschlossenen Raum auch bei unbeteiligten Personen zu "gereizten Augen" geführt hätte.

Diese Aussagen lassen eine enorme Verachtung gegenüber dem Opfer erkennen, einer arbeitslosen Frau, die in einer Notsituation mit Nachdruck um eine ihr zustehende Unterstützung gebeten hatte. Sie musste ihre Weigerung, ohne diese das Jobcenter zu verlassen, mit dem Leben bezahlen.

Das harte Verhalten des Sachbearbeiters im Jobcenter ist jedoch seit der Einführung der Hartz-IV-Gesetze die Regel und nicht die Ausnahme. Zudem stehen die Angestellten der Jobcenter aufgrund interner Anweisungen und Kontrollen oftmals selbst stark unter Druck. Dennoch hätte es wohl Spielraum für ein anderes Verhalten gegeben.

So erklärte die Leiterin der vier Jobcenter in Frankfurt, Claudia Czernohorsky-Grüneberg, kurz nach dem tödlichen Schuss auf Christy Schwundeck im Mai letzten Jahres in einem Interview mit der Hessenschau, dass die Auszahlung der verweigerten zehn Euro durchaus möglich gewesen wäre.

Der Fall von tödlicher Polizeigewalt gegen Christy Schwundeck ist kein Einzelfall. Um nur einige wenige andere Fälle zu nennen:

Im Januar 2010 wurde ein 28-jähriger Student, der sich offensichtlich in einer psychischen Notsituation befand, ebenfalls in Frankfurt am Main, im Hinterhof des Bürgerhospitals, von insgesamt vier Polizeischüssen tödlich getroffen. Selbst als er bereits am Boden lag, wurde er noch mit Tritten und dem Polizeiknüppel traktiert, weil sein Widerstand angeblich noch nicht gebrochen war.

Maximilan Kurth hatte zusammen mit seiner Freundin in der Nacht versucht, im Bürgerhospital ärztliche Hilfe zu erhalten. Nachdem der Mann nicht eingelassen wurde, kam es zum Streit mit seiner Freundin. Die herbeigerufene Polizei behauptete, er habe seine Freundin mit einem Messer bedroht.

Laut Aussagen der beteiligten Polizisten handelte es sich um einen "Störer", der "trotz Aufforderung" nicht stehenblieb und stattdessen mit "irrem, wahnsinnigen, entschlossenem Blick" und "erhobenen Messer" auf sie losgegangen sei. Deshalb sei es zum "Schusswaffengebrauch" gekommen, wie es im Polizeibericht heißt.

In dem ersten Funkspruch der Polizisten nach den tödlichen Schüssen hieß es, das Opfer habe "kein Messer in der Hand" gehabt. Aber dies ist nicht die einzige Ungereimtheit und offene Frage in diesem Fall. Wie in dem Fall von Christy Schwundeck wurde bis heute keiner der beteiligten Polizisten angeklagt.

Ein anderer, ebenfalls besonders tragischer Fall ist der des Berliner Musikstudenten Tennessee Eisenberg, der im April 2009 in seiner Wohnung in Regensburg von insgesamt zwölf Kugeln, abgefeuert von zwei Polizeibeamten, getötet wurde. Angeblich soll er vorher einen Mitbewohner und dann die anrückenden Polizisten mit einem Messer bedroht haben.

Auch hier kam die Staatsanwaltschaft nach ihren Ermittlungen zum Ergebnis, der Student habe die Polizisten mit einem 31 cm langen Messer bedroht. Die Polizisten hätten aus Notwehr gehandelt. Die Ermittlungen wurden eingestellt.

Die Familie des Studenten konnte den geschilderten Tathergang nicht glauben. Sie ließen ein eigenes rechtsmedizinisches Gutachten erstellen, das zu einem anderen Ergebnis kam als das der Staatsanwaltschaft. Die Familie strebte beim Oberlandesgericht in Nürnberg ein Klageerzwingungsverfahren an. Doch auch dieses wurde abgelehnt. Die Familie von Tennesse versucht jetzt, beim Bundesverfassungsgericht auf eine Anklageerhebung gegen die beteiligten Polizisten zu klagen.

Die oftmals tödliche Polizeigewalt gegen Arbeitslose, psychisch Kranke, Schutzsuchende und junge Menschen ist Ausdruck der extrem zugespitzten gesellschaftlichen Verhältnisse. Anstelle von Hilfe und Unterstützung, die immer weiter gekürzt werden, wird die staatliche Repression verstärkt.

Wer versucht, die beteiligten Polizisten und die dahinter stehenden Verantwortlichen in Behörden und Politik zur Rechenschaft zu ziehen, ist äußerst selten erfolgreich. So werden jedes Jahr in Deutschland mehr als 1.600 Strafanzeigen gegen Polizisten gestellt. 95 bis 98 Prozent der Verfahren werden eingestellt oder gar nicht erst eröffnet.

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