Britisches Gericht weist letzte Einspruchmöglichkeit von WikiLeaks-Gründer ab

Der britische Supreme Court, das höchste Gericht Großbritanniens, verbaute vorgestern brüsk das letzte juristische Mittel, welches dem WikiLeaks-Herausgeber Julian Assange zur Verfügung stand, um sich gegen seine Auslieferung nach Schweden zu wehren. In Schweden erwartet ihn eine Befragung zu erfundenen Sexualdelikten.

In einer knappen Stellungnahme, die nur zwei Tage auf die Einreichung des letzten Einspruchs durch Assanges Rechtsanwälte erfolgte, erklärten die sieben britischen Richter einstimmig, der Antrag sei „unbegründet“ und er würde „abgewiesen.“ Die Stellungnahme war bemerkenswert kurz, unzweideutig und schonungslos.

Assange kann nun schon am 28. Juni nach Schweden ausgeliefert werden. Nach schwedischem Recht kann er, selbst bevor irgendwelche Anklagen zu den zweifelhaften sexuellen Beschuldigungen erhoben worden sind, inhaftiert und monatelang in Isolationshaft gehalten werden.

Von Schweden kann er ohne Weiteres an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden, wo die Obama-Regierung eine geheime Grand Jury zusammengestellt hat, der eine Anklageschrift wegen Spionage vorliegt, die auf den Veröffentlichungen von WikiLeaks basiert. WikiLeaks publizierte vernichtende  ihr zugespielte Dokumente, welche die Kriegsverbrechen der USA und anderer Staaten belegen.

Assange könnte noch mit der Begründung, von den britischen Gerichten kein angemessenes Verfahren erhalten zu haben, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (European Court of Human Rights - ECHR) anrufen, doch Rechtsexperten halten es für unwahrscheinlich, dass der ECHR diesen Fall akzeptieren würde. Die Anwälte von Assange haben noch nicht entschieden, ob sie einen solchen Einspruch einreichen.

Selbst wenn der Europäische Gerichtshof entscheiden sollte, eine Anhörung zuzulassen, könnte er es ablehnen, die Auslieferung aufzuschieben. Der britische Supreme Court hat entschieden, dass Assange bis spätestens zum 7. Juli an Schweden ausgeliefert werden muss, falls der ECHR die Auslieferung nicht aufschieben sollte.

Schwedische Staatsanwälte teilten am selben Tag mit, dass innerhalb von vier Tagen nach Assanges Ankunft in Schweden ein Gericht in einem Haftprüfungstermin darüber entscheiden werde, ob er in Haft bleiben werde. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird Assange unter weit restriktiveren Bedingungen festgehalten werden, als während seines 18-monatigen Hausarrestes in Großbritannien. Damit werden seine ohnehin eingeschränkten Möglichkeiten beendet, sich öffentlich zu verteidigen, sich gegenüber den Medien zu äußern und mit der Arbeit von  WikiLeaks fortzufahren.

Assange wurde bisher weder in Schweden noch in einem anderen Land eines Verbrechens angeklagt. Dessen ungeachtet wurde er im Dezember 2010 in London unter Anwendung des antidemokratischen Europäischen Haftbefehls (EuHB) verhaftet. Dieses System wurde als Bestandteil des „Kriegs gegen den Terrorismus“ eingeführt, um es Staaten zu erleichtern, Häftlinge auszuliefern.

Die Rechtsanwälte von Assange riefen den britischen Supreme Court an, um die Entscheidung vom 30. Mai zu überprüfen, die mit einer Mehrheit von fünf zu zwei gefällt wurde, und die Assanges Argument zurückwies, dass der Europäische Haftbefehl für seine Auslieferung ungültig sei. Die Argumentation basierte auf dem eng gefassten Rechtsargument, dass der Haftbefehl von einem schwedischen Staatsanwalt ausgestellt wurde, der keine „Justizbehörde“ nach britischem Recht sei.

Nach wochenlangen Beratungen gründete die Mehrheit der Richter ihr Urteil vom 30. Mai auf ein Argument, das während Assanges Einspruch nicht einmal zur Diskussion gestellt worden ist: gemäß der Anwendung des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge (WÜRV) von 1969 sei der schwedische Staatsanwalt einwandfrei als „Justizbehörde“ klassifiziert.

Die WikiLeaks-Website postete noch am selben Tag in ihrem Twitter-Blog, die jüngste Entscheidung setze „einen gefährlichen Präzedenzfall in Großbritannien: das Gericht kann einen Fall entscheiden, obwohl den Parteien keine Möglichkeit zur Argumentation gelassen wurde.“

Die Hexenjagd auf Assange, die von der Obama-Regierung eingeleitet wurde hat schon mehrere Präzedenzfälle hervorgebracht. Diese Hexenjagd setzte ein, nachdem WikiLeaks tausende geheimer Dokumente veröffentlicht hatte, welche den kriminellen Charakter der amerikanischen Invasionen des Iraks und Afghanistans enthüllt hatten.

Eine geheime Grand Jury wurde vor dem Hintergrund einer hochrangigen politischen und medialen Verunglimpfung von Assange in Bewegung gesetzt, bei der sich auch US-Vizepräsident Joe Biden hervortat und ihn öffentlich als „High-Tech-Terroristen“ schmähte. In Schweden wurden Vorwürfe sexueller Delikte gegen Assange wiederaufgenommen, die zuvor offiziell abgewiesen worden waren. Claes Borgstrom, ein führendes Mitglied der schwedischen Sozialdemokratischen Partei, der als Rechtsanwalt der beiden Frauen fungiert, die vorgeben involviert zu sein, rollte den Fall wieder auf.

Die Verhaftung von Assange im Jahr 2010 erfolgte nur wenige Tage nachdem WikiLeaks tausende geheimer amerikanischer Botschaftsdepeschen veröffentlicht hatte, die ausführlich die Beteiligung der amerikanischen und weiterer Regierungen an Hinterzimmerintrigen, „Regimewechsel“-Operationen, Folter, Überstellungen und Hinrichtungen belegen. Banken froren die Finanztransaktionen von WikiLeaks ein und Internetdienstleister versuchten, ihre Webseiten abzuschalten. 

Das Schicksal, das Assange bevorsteht, wird in der Behandlung des Gefreiten Bradley Manning sichtbar. Der 24-jährige Soldat wird seit mehr als zwei Jahren isoliert in Militärgewahrsam gehalten und verhört. Manning wird beschuldigt, Material an WikiLeaks weitergegeben zu haben, darunter Beweise für Kriegsverbrechen, die die Vereinigten Staaten im Irak verübt haben. Ihm droht lebenslange Haft wegen Spionage.

Vom ersten Tag an wurden diese Machenschaften von der australischen Labor-Regierung unterstützt und begünstigt. Premierministerin Julia Gillard brandmarkte ohne jede juristische Grundlage und vorgreifend die Veröffentlichung der Diplomatendepeschen durch WikiLeaks als „illegal“. Für den Fall, dass Assange, der australischer Staatsbürger ist, es schaffen sollte, nach Australien zurückzukehren, änderte die Regierung im letzten Monat die Gesetzgebung. Sie will damit Restriktionen umgehen, die eine Auslieferung australischer Staatsbürger erschweren, die wegen „politischer Straftaten“ gesucht werden, die in den USA oder anderen Staaten begangen worden sein sollen. 

Die Abweisung von Assanges letztem Einspruchsversuch durch den britischen Supreme Court demonstriert, dass die Verteidigung von Assange sowie grundlegender demokratischer Rechte überhaupt nicht im Vertrauen auf die Gerichte oder andere Teile des juristischen und politischen Establishments gründen kann. Der Richterspruch bestätigt, dass diese Verteidigung unvermeidlich Teil des Kampfes für die Mobilisierung der Arbeiterklasse gegen die kapitalistische Ordnung selbst sein muss.

Loading