Betriebsräte haben Drecksarbeit für Manroland gemacht

Ein Arbeitsgerichtsprozess in Offenbach hat bestätigt, dass die Gewerkschaft IG Metall und der Betriebsrat während der Insolvenz des Druckmaschinenherstellers Manroland mit dem Insolvenzverwalter und den Kapitaleignern gemeinsame Sache gegen die Belegschaft gemacht und diese gezielt getäuscht haben. Die WSWS hatte damals von einem „abgekarteten Spiel“ geschrieben.

26 ehemalige Belegschaftsmitglieder von Manroland haben in Offenbach gegen das Unternehmen und Insolvenzverwalter Werner Schneider geklagt. Sie warfen ihnen vor, sie seien Ende Januar 2012 durch „arglistige Täuschung“ dazu veranlasst worden, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Dadurch hätten sie ihre Arbeitsplätze unter den denkbar schlechtesten Bedingungen verloren.

Das Gericht wies die Klage zwar ab. Doch im Verlaufe des Prozesses wurde deutlich, dass es vor allem die IG Metall und der Betriebsrat waren, die die Arbeiter hinters Licht geführt hatten.

Der Anwalt der 26 Kläger, Volkmar Spielmann aus Hanau, sagte im Laufe des Verfahrens: „Aus unsrer Sicht gehören die Betriebsräte ins Lager der Insolvenz von Manroland. Sie haben in dieser Situation mit Wissen und Wollen der Manroland AG das Lager der Insolvenz vertreten. Betriebsratsmitglieder haben den Arbeitern gesagt: ‚Wenn du nicht unterschreibst, erhältst du die fristlose Kündigung des Insolvenzvertreters‘. Das war eine Täuschung.“

Er fügte hinzu: „Mehrere Betriebsräte haben die – mit Verlaub gesagt – Drecksarbeit übernommen, die Hälfte der Mitarbeiter zu entsorgen‘, um die Bedingungen für eine Übernahme zu erfüllen.“

Was war geschehen?

Am 23. Januar 2012 war den 1.750 Beschäftigten des Manroland-Werks in Offenbach in einer Betriebsversammlung eröffnet worden, der Insolvenzverwalter wolle rund die Hälfte der Belegschaft in eine Transfergesellschaft überführen. Schon am nächsten Tag erhielten die betroffenen Arbeiter einen Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt.

Von den über 900 Arbeitern, die im Januar ihren Arbeitsplatz bei Manroland Offenbach verloren, klagen inzwischen fast 180 mit ähnlicher Begründung vor dem Arbeitsgericht. Der insolvente Druckmaschinenhersteller ist am 1. Februar in abgespeckter Form von Langley Holdings PLC übernommen worden und wird seither als Manroland Sheetfed weitergeführt. Nur 824 Belegschaftsmitglieder wurden weiter beschäftigt.

Wie der Anwalt der Kläger vor Gericht ausführte, wurden die Arbeiter nicht bloß unzureichend, sondern falsch informiert, weil die Unternehmerseite eine Zustimmungsquote von 95 Prozent erreichen und dadurch den Weg für die Übernahme des Werks durch Langley freimachen wollte. Der britische Investor Langley sei „doch am 1. Februar nicht vom Himmel gefallen“, sagte Anwalt Spielmann.

Den Arbeitern sei ultimativ gesagt worden, ein konkreter Investor sei nicht bekannt, deshalb bestehe zum Aufhebungsvertrag keine Alternative. Sonst könnten sie, da das Unternehmen insolvent sei, auf keinerlei Schutz rechnen, sondern würden vom Insolvenzverwalter fristlos gekündigt.

Außerdem, so Spielmann weiter, sei den Arbeitern gesagt worden, der Bau einzelner Druckmaschinenlinien werde eingestellt. Auch habe es für die Arbeiter, die gehen mussten, nicht, wie versprochen, eine Sozialauswahl gegeben. Die Behauptung, die Auswahl sei „streng nach sozialen Gesichtspunkten“ erfolgt, komme den Arbeitern heute „wie Hohn und Spott vor“, so Spielmann: „Ich würde wetten, dass heute unter den Beschäftigten praktisch keine Schwerbehinderten mehr sind. Sie sind alle aussortiert worden.“

Bis spätestens zum 30. Januar, d.h. innerhalb von nur sieben Tagen, mussten sich alle Arbeiter entscheiden. „Aufgrund der kurzen Zeit und der Ausnahmesituation haben die Kläger unterschrieben”, so der Rechtsanwalt. „Die Alternativen wurden ihnen falsch dargestellt.“ Hätten sie den Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben, hätten sie wohl eine ordentliche Kündigung erhalten. Sie hätten damit mindestens noch mehrere Monate Kündigungsfrist und die Möglichkeit gehabt, eine angemessene Abfindung zu erstreiten, wie das bisher bei Manroland üblich war.

Die Gegenseite, vertreten durch Rechtsanwälte von Manroland Sheetfed und Insolvenzverwalter Werner Schneider, wies die Vorwürfe von sich. „Worüber sollen wir getäuscht haben?“ rief einer von ihnen aus. Die Unternehmerseite habe immer gesagt, es werde eine Fortsetzung der Produktion geben, allerdings mit reduzierter Belegschaft.

Außerdem: „Wenn hier getäuscht wurde, dann hat ein Dritter getäuscht. Schneider und Langley wussten ja von diesen Verhandlungen gar nichts.“ Damit schoben auch die Rechtsanwälte der Unternehmerseite die Schuld den Gewerkschaftsvertretern zu, die die Verhandlungen mit den Arbeitern geführt hatten. So sei die Liste der betroffenen Arbeiter „zu hundert Prozent mit dem Betriebsrat abgesprochen worden“.

Tatsächlich hatten damals die Betriebsräte die Arbeiter mit den Aufhebungsverträgen unter Druck gesetzt. Bezeichnenderweise nahmen jetzt die Unternehmeranwälte die Betriebsräte in Schutz, als diese von Klägeranwalt Spielmann als Komplizen der Insolvenz bezeichnet wurden. Es sei doch wohl „abenteuerlich, zu behaupten, der Betriebsrat stehe auf der Arbeitgeberseite“, sagte einer der Beklagtenanwälte.

Die Richterin Ingrid Hopfner wies die Klage schließlich mit der Begründung ab: „Die Arbeiter haben unterschrieben. Das ist das Problem.“ Man habe „immer die Möglichkeit, Nein zu sagen“. Eine „arglistige Täuschung“ sei nicht zu erkennen.

Die Verhandlung bestätigte in anschaulicher Weise die Rolle, die Gewerkschaften und Betriebsräte nicht nur bei Manroland spielen. Sie haben die Insolvenz als Unternehmensberater und Co-Manager mit abgewickelt. Ein halbes Jahr nach Unterzeichnung der Aufhebungsverträge stehen die meisten Arbeiter noch ohne Arbeitsplatz da. Viele haben bisher von Manroland nicht einmal ein vernünftiges Arbeitszeugnis erhalten. Bei der Transfergesellschaft PRM (Personal-Entwicklungsgesellschaft Rhein-Main) werden sie, oftmals zu zweit, alle vierzehn Tage eine Viertelstunde beraten.

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