Das Kölner Beschneidungsurteil und seine Folgen

Das Landgericht Köln hat Ende Juni in einem aufsehenerregenden Urteil die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen zur strafbaren, rechtswidrigen Körperverletzung erklärt. Das Urteil steht in krassem Widerspruch zum grundgesetzlich geschützten Recht auf freie Religionsausübung. Die Beschneidung ist fester Bestandteil der islamischen wie der jüdischen Tradition. Nach Schätzung der WHO ist ein Drittel der männlichen Weltbevölkerung beschnitten.

Das Kölner Urteil reiht sich in den wachsenden Trend ein, die offene Ausübung der islamischen Religion zu unterdrücken oder unter Strafe zu stellen, wie er im Verbot des muslimischen Schleiers oder Kopftuchs in mehreren Ländern, aber auch in der Verbreitung der antimuslimischen Hetzschrift des SPD-Politikers Thilo Sarrazin zum Ausdruck kommt.

Von der Entscheidung der Kölner Richter sind allerdings nicht nur Muslime, sondern auch Juden betroffen. Europäische Rabbiner sprachen vom „schwersten Eingriff in jüdisches Leben nach dem Holocaust“. Jüdisches Leben in Deutschland werde dadurch „unmöglich gemacht“.

Der Bundesregierung, die aus außenpolitischen Gründen nicht in den Ruch des Antisemitismus geraten will, war dies offensichtlich peinlich. Sie kündigte deshalb an, bald eine gesetzliche Regelung zu verabschieden, die fachgerecht durchgeführte Beschneidung aus religiösen Gründen explizit erlaubt. Der Bundestag hat dies in einer Resolution bestätigt.

Das Kölner Urteil hat aber auch Unterstützung gefunden, und zwar nicht nur in rechten und konservativen Kreisen, sondern auch bei den Grünen und der Linkspartei sowie bei einigen Feministinnen.

Die Linkspartei und mehrere grüne Abgeordnete haben die Bundestagsresolution über eine baldige legale Regelung der Beschneidung nicht unterstützt. Die Grünen hoben den Fraktionszwang auf und votierten unterschiedlich. Eine erhebliche Zahl der Abgeordneten stimmte gegen die Resolution und begründete dies mit der Verteidigung von Kinderrechten.

Der religionspolitische Sprecher der Linkspartei, Raju Sharma, begrüßte das Kölner Urteil sogar ausdrücklich und warf der Bundesregierung vor, leichtfertig einen Freibrief für die Beschneidung zu erteilen. Dies sei „nichts anderes, als über eine Bagatellgrenze für religiös motivierte Körperverletzung zu verhandeln“, sagte er.

Das Kölner Urteil kam folgendermaßen zustande: Ein vierjähriger muslimischer Junge war auf Wunsch beider Elternteile von einem ebenfalls muslimischen Arzt beschnitten worden. Wegen (nicht unüblicher) Nachblutungen kam der Junge später ins Krankenhaus. Dieses rief die Polizei, und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den Arzt wegen gefährlicher Körperverletzung. Grundlage der Anklage war nicht ein etwaiger Kunstfehler, sondern die Beschneidung selbst.

Das Amtsgericht Köln sprach den Arzt in erster Instanz frei. Der Richter begründete dies mit der Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern. Deren Entscheidung habe sich am Wohl des Kindes orientiert, da die Beschneidung der Dokumentation seiner kulturellen und religiösen Zugehörigkeit diene und damit auch einer Stigmatisierung entgegenwirke. Er wies außerdem darauf hin, dass die Beschneidung im amerikanischen und angelsächsischen Raum auch aus hygienischen Gründen einen wichtigen Stellenwert einnehme.

Die Staatsanwaltschaft zog darauf in Berufung vor das Landgericht. Dort stellte ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger fest, der Arzt habe zwar fachlich einwandfrei gearbeitet, es habe aber keine medizinische Notwendigkeit zur Beschneidung gegeben (etwa wegen Vorhautverengung). Eine solche Notwendigkeit gebe es – „jedenfalls in Mitteleuropa“ – auch nicht zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge.

Das Landgericht entschied darauf, der Arzt habe eine rechtswidrige, vorsätzliche Körperverletzung begangen. Die Begründung der ersten Instanz, die Einwilligung der Eltern habe dem Kindeswohl entsprochen, ließ es nicht gelten. Eine Sozialadäquanz (sozial unauffällig, allgemein gebilligt und geschichtlich üblich) sei nicht von Bedeutung, es komme allein auf die rechtliche Missbilligung an. Eine mögliche Ausgrenzung innerhalb des eigenen religiösen Umfeldes sei ebenfalls ohne Belang.

Das Recht der Eltern auf Erziehung und Religionsfreiheit müsse abgewogen werden mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung des Kindes, heißt es in der Urteilsbegründung weiter. Denn dessen Körper werde irreparabel und dauerhaft verändert. Die Eltern müssten warten, ob der Sohn sich „später, wenn er mündig ist, selbst für die Beschneidung als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam entscheidet“.

Der angeklagte Arzt wurde zwar vom Landgericht freigesprochen, weil es ihm einen Verbotsirrtum zubilligte. Dennoch hat das Urteil schwerwiegende Folgen. Es herrscht nun völlige Rechtsunsicherheit. Jeder Arzt, der eine Beschneidung vornimmt, muss damit rechnen, angeklagt zu werden. Das Jüdische Krankenhaus Berlin hat deshalb nach dem Kölner Urteil erklärt, alle religiösen Beschneidungen abzusetzen.

Für das Urteil des Kölner Landgerichts gibt es in Deutschland bisher keinen vergleichbaren Präzedenzfall. Den Strafrechtsparagraphen über Körperverletzung, auf den es sich stützt, gibt es zwar schon seit 1871, aber bisher wurde er noch nie auf die Beschneidung eines Jungen aus religiösen Gründen angewandt. Die juristischen Konzeptionen, auf die das Landesgericht seine Urteilsbegründung stützt, sind allerdings nicht völlig neu. Sie sind zu einem großen Teil von den Strafrechtsprofessoren Rolf Dietrich Herzberg und Holm Putzke entwickelt worden.

Letzterer hatte 2008 in einer Festschrift zu Ehren von Herzberg ausdrücklich eingeräumt, dass seine maßgebliche Inspiration aus der Lektüre eines Buches von Necla Kelek, „Die verlorenen Söhne. Plädoyer für die Befreiung des türkisch-muslimischen Mannes“, rühre. Kelek fungiert seit Jahren als Kronzeugin für antiislamische Ressentiments und hat u.a. Thilo Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“ offiziell vorgestellt und verteidigt. Die Beschneidung islamischer Jungen bezeichnet Kelek als „abscheuliche archaische Sitte“, als „Unterdrückungsinstrument“, das „geächtet“ gehöre.

Holm Putzke war früher Stipendiat der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung und stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP-nahen Liberalen Hochschulgruppe. Derzeit lehrt er an der Universität Passau. Sein Aufsatz „Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben“ liest sich über weite Strecken wie eine Langfassung des Kölner Urteils.

Er geht sogar noch weiter als das Landgericht und bezeichnet die Beschneidung wie die Staatsanwaltschaft als „gefährliche“ Körperverletzung, da sie mit „einer Waffe oder einem gefährlichen Gegenstand“ (dem Skalpell) vorgenommen werde. Er plädiert vehement dagegen, dass Staatsanwälte Ermittlungen etwa wegen mangelnden öffentlichen Interesses an einer Verfolgung einstellen, da die Beschneidung häufig praktiziert werde und deshalb Abschreckung notwendig sei.

Die Voreingenommenheit von Putzke ist unübersehbar. Während er Eltern das Recht abspricht, über die Beschneidung ihres Sohnes zu entscheiden, spricht er ihnen dasselbe Recht zu, wenn es um das Stechen von Ohrlöchern, Tätowierungen oder die Operation von abstehenden Ohren, Höckernasen oder Leberflecken geht. Das Tragen von Ohrschmuck sei „gesellschaftlich anerkannt, ästhetisch und auch bei Minderjährigen Zeichen von Individualität“, schreibt er. Auch kosmetische Operationen dienten dem Kindeswohl, da das Kind sonst gehänselt werden könne, mit negativen psychischen Folgen.

Bei der Beschneidung lässt Putzke derlei freilich nicht gelten. Hier sei die Ästhetik „höchst subjektiv“, es spreche „viel“ (er sagt nicht was) dafür, dass das ästhetische Empfinden des betroffenen Minderjährigen später ein ganz anderes sein werde. Und auch eine mögliche Stigmatisierung des Kindes bei einem Verzicht auf die Beschneidung erklärt er für irrelevant, obwohl diese im Judentum und Islam eine wichtige Rolle spielt, vergleichbar mit der Taufe oder der Firmung und Konfirmation im Christentum. Vielmehr sollten Judentum und Islam ihren „schädlichen Brauch“ aufgeben.

Putzke räumt selbst ein, dass die Risiken einer fachgerechten Beschneidung gering und die von ihm behaupteten „psychischen Spätfolgen“ bislang „ungenügend untersucht“ (lies: nicht belegt) sind. Als Beleg für die „psychischen Belastungen gerade bei einer religiösen Beschneidung“ beruft er sich auf Necla Kelek, die weder über eine medizinische noch über eine psychotherapeutische Qualifikation verfügt.

Als Putzke 2008 seine Kampagne gegen die Beschneidung begann und auf Widerspruch islamischer Verbände stieß, erklärte er ganz im Tonfall Sarrazins, ein „Tabuthema“ müsse besprochen werden können, denn nur so könne Integration funktionieren. Eher ungewöhnlich für einen Juristen hat er mit zwei gleichgesinnten Ärzten auch einen Artikel gegen religiöse Beschneidung für eine medizinische Fachzeitschrift verfasst.

Die Reaktionen auf das Kölner Urteil zeigen, wie seelenverwandt Antisemitismus und Islamfeindlichkeit sind. Neben der rechtsextremen NPD hat auch der antiislamische Blog politically incorrect das Kölner Urteil unterstützt, der seine Hetze gegen den Islam bisher stets mit einer vorgeblich „pro-jüdischen“ Haltung verband.

Michael Stürzenberger, früher ein Pressesprecher der CSU und heute führendes Mitglied der Geert Wilders nahestehenden Partei „Die Freiheit“, warf dort jüdischen Verbänden und Organisationen vor, sie unterschieden sich nicht vom Islam, „wenn sie sich an die uralte Vorschrift der Beschneidung klammern“. „So etwas können wir nach meiner festen Überzeugung in unserem Land nicht zulassen“, betonte er.

Und die Boulevardzeitung Berliner Kurier veröffentlichte eine obszöne Karikatur, die an den Stürmer der Nazis erinnert. Sie zeigt einen Beschneider mit Hakennase, einem bluttriefenden Messer in der einen und männlichen Genitalien in der anderen Hand. Auf dessen Kommentar: „Heute ist wohl nicht mein Tag“, erwidert das Opfer, zwischen dessen Beinen eine blutige Stelle zu sehen ist: „Macht nichts, ist bald nicht mehr strafbar.“ Proteste blieben aus.

Loading