Die SEP im US-Wahlkampf:

Behörden in Wisconsin widerrufen Entscheidung gegen SEP

Eine Woche nach der Ankündigung, Jerry White und Phyllis Scherrer nicht als Kandidaten zur Präsidentschaftswahl 2012 zuzulassen, haben die Behörden in Wisconsin ihre Entscheidung widerrufen.

Die SEP hatte die Ankündigung der Wahlbehörde mit einer politischen und juristischen Kampagne beantwortet. Über die World Socialist Website hatte sie ihre Anhänger und Sympathisanten in den USA und international aufgefordert, dem Wahlbüro Protest-Emails zu senden und eine Zurücknahme der ursprünglichen Entscheidung zu fordern.

Am 14. August reagierte der Leiter der Wahlbehörde, David Buerger, mit einem Brief an Jerry White: „Nach erneuter Prüfung Ihres Antrags und der von Ihnen geäußerten Bedenken angesichts der im Jahre 2004 erfolgten Entscheidung des Obersten Gerichtshofes von Wisconsin hat das Wahlbüro beschlossen, seine Entscheidung zu revidieren. Trotz formeller Fehler in Ihren Unterlagen nimmt die Wahlbehörde die Bewerbungspapiere Ihrer Partei an.“

Eine endgültige Entscheidung über die Wahlzulassung wird auf der nächsten Sitzung des Wahlausschusses von Wisconsin am 28. August fallen. Diesem Ausschuss gehören sechs pensionierte Richter an, die vom früheren demokratischen Gouverneur Jim Doyle und seinem republikanischen Nachfolger Scott Walker ernannt wurden. Auf seiner Website schreibt der Wahlausschuss, er sehe seine Aufgabe darin, „sicherzustellen, dass die Wahlen in Wisconsin durch offene, gerechte und unparteiische Verfahren geregelt werden, und dafür zu garantieren, dass die Stimme jedes Einzelnen zählt und dem Willen der Wählerschaft Genüge getan wird.“

Die SEP hatte am 4. August die Unterschriften von mehr als 3.200 Bürgern des Staates Wisconsin und damit 1.200 mehr als die erforderlichen 2.000 Unterschriften für die Zulassung ihrer Wahlkandidaten eingereicht. Zunächst hatte die Wahlbehörde alle Unterschriften wegen eines formellen Fehlers für ungültig erklärt. Einem Brief des Wahlleiters Buerger zufolge wurden die Anträge abgelehnt, weil zwei der angeführten zehn Wahlmänner nicht in den von ihnen angegebenen Wahldistrikten gemeldet waren.

Im Gegensatz zu diversen anderen US-Bundesstaaten verlangt Wisconsin, dass sämtliche Unterschriftslisten jeweils Namen und Anschrift eines Wahlmannes aus einem der acht Kongressdistrikte enthalten. Da diese Distrikte vor kurzem neu festgelegt und erst am 18. Juni 2012 – also zwölf Tage, bevor die Unterschriftensammlung offiziell begonnen werden konnte – vom Höchsten Gericht der USA bestätigt, aber nicht sofort bekannt gegeben wurden, hatte die SEP sich auf die im Internet verfügbaren Angaben über die Distriktaufteilung verlassen.

Obwohl der Wahlausschuss jetzt zugab, dass der „Fehler“ auf die Verwirrung bei der Bekanntgabe der Neueinteilung der Distrikte zurückzuführen sei, hatte Wahlobmann Buerger zunächst verfügt, die Kandidaten der SEP wegen der Nichterfüllung der Bedingungen nicht zur Wahl zuzulassen.

Die SEP hat diese Argumente als fadenscheinig zurückgewiesen und die Nichtzulassung als einen politischen Angriff der Wahlgremien auf die SEP verurteilt. Die Nichtbeachtung von tausenden von Wahlberechtigten, die der SEP ihre Unterschrift gegeben hatten, sei der Versuch, sozialistische Kandidaten von der Wahl auszuschließen und so zu verhindern, dass jemand die beiden großen Parteien und ihre Kandidaten Mitt Romney und Barack Obama herausfordere.

Da das Oberste Gericht von Wisconsin 2004 im Fall des Verbraucheranwaltes Ralph Nader bereits einen Präzedenzfall geschaffen hatte, bei dem die Anführung von zehn Wahlmännern auf den Unterschriftenlisten als „juristisch nicht zwingend“ erachtet wurde, hatte die SEP neben ihrer öffentlichen Kampagne auch noch die Dienste einer Anwaltskanzlei in Madison, der Hauptstadt Wisconsins, in Anspruch genommen. Diese ist auf Wahlrecht spezialisiert und erklärte sich bereit, die SEP ebenso zu vertreten wie Jill Stein, die Kandidatin der Grünen Partei, die aus den gleichen Gründen von der Wahl ausgeschlossen werden sollte.

In seinem Brief an Jerry White gab Wahlobmann Buerger zu, dass „ein Gerichtsverfahren in dieser Angelegenheit aller Wahrscheinlichkeit nach ein ähnliches Ergebnis wie das Verfahren gegen Ralph Nader nach sich ziehen würde“.

Damit hat die Wahlkommission deutlich gemacht, dass es keinen juristischen Grund gibt, die Unterschriftenlisten der SEP nicht anzuerkennen. Trotzdem wies Wahlobmann Buerger darauf hin, dass es immer noch möglich sei, dass der Wahlausschuss zu einem anderen Urteil kommen und die Zulassung der SEP zur Wahl ablehnen könne. Eine solche Entscheidung wäre allerdings juristisch kaum haltbar und mehr als offensichtlich politisch motiviert.

In einer Erklärung auf der World Socialist Website dankte SEP-Kandidat Jerry White allen, die Emails an die Wahlbehörde gesandt haben. „Die Rücknahme der Entscheidung durch die Wahlkommission ist von erheblicher Bedeutung“, schreibt er. „Sie ist nur möglich geworden, weil Arbeiter und Jugendliche, die sich dem politischen Monopol der beiden Parteien des großen Geldes widersetzen, sich entschlossen für die Interessen der Arbeiterklasse und nicht für die der Finanzelite eingesetzt haben.“ Jerry White rief alle Unterstützer auf, weiterhin Emails an die Wahlbehörde zu senden und darauf zu drängen, dass die getroffene Entscheidung auch umgesetzt wird.

Deutsche Leser der WSWS werden bald Gelegenheit haben, sich aus erster Hand über das Programm und den Wahlkampf der SEP zu informieren: Präsidentschaftskandidat Jerry White wird am Samstag, den 8. September auf Einladung der PSG in Berlin sprechen.

 

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