Opfer des Massakers von Kundus klagen auf Schadensersatz

Gegenwärtig findet vor dem Landgericht Bonn das erste große Zivilverfahren von zwei Hinterbliebenen des Nato-Luftangriffes auf zwei Tanklaster im afghanischen Kundus statt. Abdul Hannan, der bei der Bombardierung im September 2009 zwei seiner Kinder im Alter von acht und zwölf Jahren verlor, und Qureisha Rauf, deren Mann ums Leben kam und die nun sechs Kinder alleine groß ziehen muss, verklagen die Bundesrepublik auf zusammen 90.000 Euro Schmerzensgeld und Entschädigung.

Die beiden Kläger, die für den Prozess kein Visum bekommen haben, werden durch den Anwalt Karim Popal und den emeritierten Bremer Rechtsprofessor Peter Derleder vertreten. Popal betreut noch 79 weitere Hinterbliebene der zivilen Opfer des vom Bundeswehroberst Georg Klein angeordneten Massakers. Insgesamt belaufen sich die Forderungen auf rund 3,3 Millionen Euro.

Doch in dem Prozess geht es um mehr als um eine zivilrechtliche Frage. Verhandelt wird in erster Linie die Frage, ob die Bundeswehr und damit die Bundesrepublik Deutschland bei dem Angriff gegen das Völkerrecht verstoßen hatte, da der dutzendfache Tod ziviler Opfer bewusst in Kauf genommen worden war. Es geht also letztlich darum, ob Bundeswehrsoldaten auch zukünftig ungestraft ähnliche Aktionen durchführen dürfen.

Der Befehl von Oberst Klein, in der Nacht zum 4. September 2009 zwei entführte Tanklaster in der Nähe von Kundus zu bombardieren, führte zum opferreichsten Angriff, den die Bundeswehr seit ihrer Gründung zu verantworten hat. Nach Nato-Angaben waren bis zu 142 Opfer, zumeist unbeteiligte Zivilisten, zu beklagen. Unabhängige Stellen gehen sogar von bis zu 179 Opfern aus.

Obwohl bereits am gleichen Tag erste Meldungen über zivile Opfer bekannt wurden, versuchten höchste deutsche Regierungs- und Militärkreise das Massaker zu vertuschen. Doch Presseveröffentlichungen und Untersuchungsberichte amerikanischer Stellen ließen das wahre Ausmaß des Infernos bald erkennen.

Der damals zuständige Verteidigungsminister Franz-Josef Jung (CDU) leugnete tagelang wider besseres Wissen, dass es zivile Opfer gegeben habe und musste schließlich zurücktreten. Sein Nachfolger Karl Theodor zu Guttenberg (CSU) entließ seinen Staatssekretär Peter Wichert und Bundeswehr-Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhahn, den ranghöchsten Militär, weil sie ihm angeblich Dokumente vorenthalten hätten.

Guttenberg selbst musste später seine Einschätzung widerrufen, dass der Angriff trotz der zivilen Opfer „militärisch angemessen“ gewesen sei. Das Verhalten von Oberst Klein wurde jedoch stets verteidigt, im August 2012 wurde Klein gar vom neuen Verteidigungsminister Thomas de Maiziere (CDU) zum General befördert.

Die bisherige juristische Aufarbeitung des Massakers war eine einzige Farce. Auf ein Disziplinarverfahren gegen Klein wurde verzichtet. Einem Untersuchungsausschuss des Bundestages verweigerte die Bundeswehr alle wesentlichen Auskünfte. Ein Ermittlungsverfahren gegen den für das Massaker unmittelbar verantwortlichen Oberst Klein wurde von der Bundesanwaltschaft im April 2010 mit der zweifelhaften Begründung eingestellt, dass er nicht in „subjektiver Absicht“ Zivilisten töten wollte.

Ein Klageerzwingungsantrag der Hinterbliebenen ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf im Februar 2011 zurückgewiesen worden. Die Kläger, so die Kammer damals, hätten die Beweise nicht ausreichend genug dargelegt. Zuvor war den Klägern umfassende Akteneinsicht verweigert und damit der Zugang zu wichtigen Beweismitteln versperrt worden.

Auch jetzt versuchten die Anwälte des Verteidigungsministeriums den Prozess abzuschmettern. Sie leugneten die Zuständigkeit des Gerichts mit dem Argument, Oberst Klein habe gar keine nationale Hoheitsgewalt ausgeübt, sondern sei in das ISAF-Mandat der Nato eingebunden gewesen. Dieser Argumentation schloss sich die Kammer unter dem vorsitzenden Richter Heinz Sonnenberger jedoch nicht an und ließ die Klage der Hinterbliebenen zu.

Einen Vergleich, den Richter Sonneberger vorschlug, schloss der Regierungsvertreter Mark Zimmer kategorisch aus. Zimmer gibt sich siegessicher und verlangt, dass die Kläger zunächst lückenlos nachweisen, dass ihre Familienangehörigen tatsächlich beim Bombenangriff getötet wurden. „Zu viele Schummeleien habe man in Afghanistan schon erlebt.“

Zimmer verlangt von den Klägern, was die deutschen Regierungsstellen bisher systematisch verweigern: Die klare Darstellung der Fakten. In Regierungsverlautbarungen wird immer noch die Darstellung verbreitet, dass die Bombardierung nur 50 bis 60 Opfer gefordert habe, weshalb der Angriff auch keineswegs unverhältnismäßig gewesen sei. Des Weiteren verschleiert das Verteidigungsministerium bis heute die wahren Hintergründe des Massakers und behauptet, dass mit der Zerstörung der Tanklaster eine Bedrohung des nahe gelegenen Bundeswehrcamps verhindert worden sei.

Tatsächlich steckten die Tanklaster zum Zeitpunkt der Bombardierung seit Stunden in einem Flussbett fest. Oberst Klein hatte zudem mehrmals den Vorschlag der amerikanischen Bomberpiloten abgelehnt, Zivilisten durch Tiefflüge, so genannte „Show of Force“ zu warnen. Dass Klein zudem mit dem Abwurf von Bomben genau zwischen die beiden Tanklastzüge ganz bewusst ein Inferno entfachen wollte, nährt den Verdacht, dass die Bundeswehrkräfte in Kundus die gezielte Tötung anstrebten, weil sie Talibanführer bei den Tanklastern vermuteten. Dafür spricht auch die Konzentration von Mitgliedern der Eliteeinheit KSK im Feldlager in Kundus, deren Rolle beim Angriff bisher strikt geheim gehalten wird.

Zuvor und auch unmittelbar nach dem Massaker von Kundus hatten das Kanzleramt, Generalinspekteur Schneiderhahn, der damalige Verteidigungsminister Jung, sowie KSK-Kommandeure und Geheimdienstkoordinatoren in Abstimmung mit dem US-amerikanischen Geheimdienst CIA eine Eskalation des militärischen Einsatzes in Afghanistan vereinbart, wie die Süddeutsche Zeitung im Dezember 2009 berichtete. Insbesondere soll damals die gezielte „Liquidierung der Führungsstruktur der Taliban“ verabredet worden sein, wodurch sich Oberst Klein „regelrecht ermutigt gefühlt haben dürfte, einmal kräftig durchzugreifen“.

Es ist kein Zufall, dass bislang niemand für das brutale Verbrechen zur Rechenschaft gezogen wurde. Denn das Massaker von Kundus hatte eine wichtige Funktion, um der Bundeswehr den Rücken zu stärken und sie in die Lage zu versetzen, rücksichtsloser gegen Aufständische und Zivilbewohner in Afghanistan, aber auch anderswo, vorzugehen. Doch dazu mussten Beschränkungen aufgehoben werden, die dem deutschen Militär seit seinen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg auferlegt worden waren. Das Massaker von Kundus wurde dabei zum Anlass genommen, um die Politik des gezielten Tötens, also von Hinrichtungen ohne Anklage und Urteil durchzusetzen.

Deshalb wurde von Seiten der Regierung und der Bundeswehr bislang alles unternommen, um eine tatsächliche juristische Aufarbeitung zu verhindern. Das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein durch die Bundesanwaltschaft wurde schnellstmöglich eingestellt.

Auch vor dem Bonner Landgericht machte Regierungsanwalt Zimmer klar, dass militärische Einsätze außerhalb der Rechtsprechung stehen sollten. Er betonte, dass eine Amtshaftung, die Schadensersatzansprüche nach sich ziehen könnte, nicht auf den Fall einer kriegerischen Auseinandersetzung passe. Ansonsten könnten sich die Nato-Partner, so Zimmer weiter, nicht mehr auf Deutschland verlassen. „Solche Handlungen sollten nicht justiziabel sein. Das wäre eine sehr lästige Situation für die Soldaten“, erklärte Zimmer.

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