Hamburg:

Tod eines Flüchtlingsbabys wirft Schlaglicht auf mangelnde medizinische Versorgung

Wie erst eine Woche später bekannt wurde, ist am 3. Februar ein zehn Monate altes Kleinkind aus einem Flüchtlingslager wenige Tage nach der Notfalleinlieferung im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf gestorben. Laut übereinstimmenden Berichten verschiedener Medien wurde den Eltern im Flüchtlingslager der rechtzeitige Besuch eines Kinderarztes verwehrt.

Nach einer vom Amtsgericht angeordneten Obduktion wurde die Todesursache der kleinen Rana mit multiplem Organversagen angegeben. Die Ursachen für dieses Organversagen sind unklar. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. „Dieses richtet sich jedoch nicht gegen konkrete Beschuldigte“, so der Sprecher.

Die Hamburger Gesundheitsbehörde weist jede Verantwortung von sich und lobt allen Fakten zum Trotz die medizinische Versorgung der Flüchtlinge.

Flüchtlingsfamilie aus Syrien

Seit Ende Oktober 2015 hatte Rana mit ihren Eltern und zwei Geschwistern in einem Flüchtlingslager am Rugenbarg in Hamburg-Osdorf gelebt. In diesem Zentralen Erstaufnahmelager (ZEA) sind laut unterschiedlichen Angaben zwischen 1.300 und 1.800 Menschen in einem alten Baumarktgebäude und in Containern untergebracht. Betreiber des Lagers ist das Deutsche Rote Kreuz (DRK).

Bereits Anfang Januar war die ZEA am Rugenbarg in die Schlagzeilen geraten: Nachdem der Sicherheitsdienst Flüchtlingen am Abend den Zutritt verweigert hatte, mussten 39 Menschen, darunter Schwangere und Kleinkinder, die Nacht auf der Straße unmittelbar vor der ZEA verbringen.

Laut Medieninformationen hatte Rana bereits seit einiger Zeit anhaltenden Durchfall, Fieber und musste erbrechen. In dieser Zeit seien die Eltern mit ihrem Baby wiederholt in der ärztlichen Sprechstunde des Lagers gewesen und hätten dort fiebersenkende Medikamente für das Kind erhalten.

Laut Aussagen der Eltern gegenüber der MOPO (13.02.2016) ist ein Termin „nur auf Intervention eines Arzt-Assistenten zustande gekommen, da die Familie nicht in die Warteliste eingetragen war“ und „eine Überweisung ins Krankenhaus [wurde] abgelehnt“. „Es hieß, Rana hätte eine Virusinfektion, dagegen wurden Tropfen verabreicht.“ Ihr Zustand habe sich jedoch weiter verschlechtert. „Wie die spätere Obduktion ergeben hat, litt Rana auch unter Herzrhythmus-Störungen.“ (MOPO, 12.02.2016)

Besuch beim Kinderarzt verweigert

Das Hamburger Abendblatt schrieb: „Ehrenamtliche berichteten, die Mutter des verstorbenen Mädchens hätte darum gebeten, einen Kinderarzt sehen zu dürfen – dies sei aber von Mitarbeitern abgelehnt worden. Diese Angaben wurden ebenfalls bislang nicht durch das DRK oder die Staatsanwaltschaft bestätigt.“ (11.02.2016)

Ein Reporter der MOPO berichtet in einem Video, die Flüchtlinge hätten ihm erzählt, dass die Mutter ihr Kind öfter zu einem Arzt gebracht und mehrfach darum gebeten habe, das Baby endlich in ein Krankenhaus zu bringen, da es ihm permanent schlecht ging. Der Wunsch sei ihr verwehrt worden.

Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion Karin Prien erklärte in einer Pressemitteilung: „Eine Behandlung kurz vor dem Tod des Kindes konnte jedoch nicht erfolgen, eine Überweisung zu einem Kinderarzt wurde anscheinend abgelehnt.” „Bereits in der Vergangenheit gab es grundsätzliche Kritik an der Gesundheitsversorgung, insbesondere an der mangelnden kinderärztlichen Versorgung in den Zentralen Erstaufnahmen in Hamburg“, so Prien weiter.

Als die Symptome anhielten und der Zustand von Rana sich weiter verschlechterte, sollen sich die besorgten Eltern erneut um eine medizinische Untersuchung bemüht haben, „jedoch an diesem Tag keine Wartemarke mehr für die Behandlung erhalten haben“, so das Hamburger Abendblatt. (11.02.2016)

„So, wie wir das mit ganz vielen Menschen machen“

Die Lagerleitung bezeichnete dies als unwahr, da es in dem Lager keine Wartemarken gebe, sondern nur eine Warteliste [für den nächsten Tag]. Diese Warteliste ist nach Angaben der Flüchtlinge sehr lang.

Die Hamburger Gesundheitsbehörde weist die Vorwürfe zurück. „Nach Prüfung der bisher vorliegenden Informationen sieht die Gesundheitsbehörde keine Lücken in der Organisation der medizinischen Versorgung in der ZEA am Rugenbarg“, teilte ein Behördensprecher gegenüber dem NDR mit. „Das Kind sei seit November „engmaschig sowohl allgemein- und kinderärztlich als auch mehrmals im Krankenhaus versorgt" worden. In der Unterkunft gebe es eine sehr gute Versorgung der Flüchtlinge durch das UKE auf medizinischem Hochschulniveau.“

In dem Lager am Rugenbarg sind für die medizinischen Untersuchungen Ärzte des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) zuständig. Der Gesundheitsdienst ist in der Woche bis 16 Uhr besetzt, für 40 Stunden, mit einem Facharzt und einem weiteren Mitarbeiter. Zudem gibt es einmal die Woche eine gynäkologische und eine kinderärztliche Sprechstunde. Um einen Termin zu erhalten, müssen sich die Flüchtlinge in eine Liste eintragen, die an einem Container hängt. Akute Fälle sollen ohne Anmeldung behandelt werden. Täglich in der Zeit von 16 Uhr bis Mitternacht übernimmt, so DRK-Geschäftsführer Theel vom DRK Kreisverband Hamburg Altona und Mitte, ein Sanitätsdienst des DRK mit zwei Mitarbeitern.

Bei diesem Sanitätsdienst hätten sich die Eltern von Rana schließlich gemeldet. Dieser schätzte den Gesundheitszustand des Kindes als „nicht dramatisch“ ein, so Theel. Ein Notarzt schickte Rana mit einem Rettungswagen dennoch in das Kinderkrankenhaus Bleickenallee in Hamburg-Altona. „So, wie wir das mit ganz vielen Menschen machen“, so Theel. (NDR 90,3) Von dort wurde das Kind am 22. Januar ins UKE verlegt, wo es am 3. Februar verstarb.

Erst nach dem Tod ihrer Tochter konnte die Familie das Lager verlassen und durfte vorübergehend – für 10 Tage – in eine Wohnung.

Die Verantwortung für die Situation der Flüchtlinge in Hamburg trägt der rot-grüne Senat, der zur Abschreckung die menschenunwürdige Unterbringung und Versorgung aufrechterhält. Er schafft damit die Grundlage für eine unzureichende medizinische Versorgung. Der Mangel wird auf Kosten der Flüchtlinge und der amtlichen, ehrenamtlichen und freiwilligen Helfer verwaltet. Auch durch den wohl vermeidbaren Tod des kleinen Mädchens lassen sich die Behörden nicht in ihrer selbstherrlichen Arroganz erschüttern.

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