Hartz-IV: Eine Bilanz der Sanktionen gegen Arbeitslose

Ein Kernstück der Hartz-Gesetze sind die berüchtigten „Sanktionen“, mit denen Langzeitarbeitslose unter Androhung von Leistungskürzungen gezwungen werden, ihre Arbeitskraft zu Hungerlöhnen zu verkaufen. Dank dieser Politik hat Deutschland den größten Niedriglohnsektor Europas, in dem mittlerweile jeder vierte abhängig Beschäftigte arbeitet.

Dass die Hartz-IV-Sätze, die Arbeitslose erhalten, nicht einmal das Existenzminimum sichern, ist von zahlreichen Arbeitslosen- und Wohlfahrtsorganisationen kritisiert worden. Der Regelbedarf für einen Alleinstehenden beträgt aktuell 416 Euro im Monat. Für eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft zahlen die Jobcenter durchschnittlich 954 Euro aus.

Derzeit gibt es offiziell rund sechs Millionen Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, das auch als Hartz IV bezeichnet wird. Viele von ihnen arbeiten, aber ihr Einkommen reicht nicht, um den Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten. Sie müssen daher aufstockende Leistungen beziehen, um sich und ihre Familien zu ernähren.

Im Zeitraum von 2007 bis 2017 wurden über 9 Millionen Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher verhängt, wie aus dem Bericht ,,Sanktionen“ der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, der im Februar 2018 erschienen ist.

Bei rund 70 Prozent (6,69 Millionen) handelte es sich um sogenannte ,,kleine Sanktionen“, die aufgrund angeblicher ,,Meldeversäumnisse“ erfolgten. Sie führen jeweils zu einer Kürzung von 10 Prozent des Regelbedarfs. Die Zahl der Meldeversäumnisse muss aber mit Vorsicht betrachtet werden. Nicht selten werden wahrgenommene Termine nicht in den Akten dokumentiert und es kommt deshalb zu einer Sanktion.

Dieses Unrecht widerfuhr 2016 einem Hartz-IV-Betroffenen in Heilbronn. Er klagte vor dem Sozialgericht gegen das Jobcenter und gewann, da er einen glaubhaften Zeugen, einen befreundeten Rentner, vorweisen konnte, der in der Lage war sich „wahrhaftig und authentisch” daran zu erinnern, dass er den Sanktionierten ,,am fraglichen Vormittag bei dessen Vorsprache im Jobcenter“ begleitet hatte.

Das ist beileibe kein ,,Einzelfall“. Deswegen raten erfahrene Sozialrechtsanwälte den Betroffenen, zu persönlichen Vorsprachen im Jobcenter entweder einen Zeugen mitzunehmen oder sich ihr Erscheinen quittieren zu lassen.

Der Rest der verhängten Kürzungen im letzten Jahr, über 2,3 Millionen, setzt sich zum überwiegenden Teil aus „großen Sanktionen“ wegen sogenannten „Pflichtverletzungen“ zusammen. Hierzu zählen die „Weigerung, Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme“ (über 1,4 Millionen) und die „Nicht-Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung“ (über 1,3 Millionen).

Bei großen Sanktionen mindert sich das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 Prozent des Regelbedarfs, bei der ersten Wiederholung der Pflichtverletzung um 60 Prozent und bei jeder weiteren Wiederholung entfällt es vollständig. Die Kürzungen bei kleinen und großen Sanktionen werden miteinander summiert und dauern jeweils drei Monate.

Von 2008 bis 2016 wurden zudem insgesamt 84.641 „Vollsanktionen“ ausgesprochen, bei denen den Betroffenen sowohl die Miete als auch der Regelbedarf vollständig entzogen wird.

Unter 25-Jährige sind besonders stark betroffen. Ihnen wird der Regelbedarf bereits nach der ersten Pflichtverletzung gänzlich gestrichen und bei der zweiten entfallen darüber hinaus die Kosten für Unterkunft und Heizung. Sozialverbände kritisieren seit Jahren, dass so junge Menschen regelrecht in Armut und Obdachlosigkeit getrieben werden.

Die angeblichen ,,Pflichtverletzungen“ resultieren in aller Regel aus der Weigerung der Betroffenen, ihnen aufgedrängte Billigjobs (Ein-Euro-Jobs etc.) anzunehmen, die zynischerweise als ,,zumutbar“ gelten, und aus der Verweigerung, bei den meist gänzlich sinnbefreiten ,,Integrationsmaßnahmen“ mitzumachen.

So werden Betroffene mit jahrelanger Berufserfahrung oftmals in Kurse gesteckt, in denen sie völlig „neu“ lernen, Bewerbungen zu schreiben. Arbeitslose Informatiker werden zu Fortbildungsmaßnahmen verdonnert, in denen ihnen das Einmaleins der PC-Bedienung nähergebracht wird. Der Zynismus des bürokratischen Apparates der Jobcenter kennt keine Grenzen.

Rekordjahr bei den Sanktionen war bisher 2012, dicht gefolgt von 2013, mit Spitzenwerten von über einer Million. Anschließend sanken die Sanktionen auf 939.000 im Jahr 2016. Im August 2016 traten verschärfte Sanktionsregeln in Kraft, was einen Anstieg auf 956.000 im anschließenden Jahr zur Folge hatte.

Der bürokratische Despotismus der Jobcenter hat verheerende Folgen für die Gesundheit der Betroffenen.

So titelte der Spiegel bereits 2013 ,,Jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ist psychisch krank“. Dies ging aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Universität Halle-Wittenberg hervor, wonach „der Anteil der Betroffenen in den vergangenen Jahren stark gestiegen“ war. Zu den psychischen Erkrankungen zählt die Studie die „affektiven und neurotischen Störungen, Depressionen und seelisch bedingten körperlichen Leiden“.

Nach Daten der Techniker-Krankenkasse hatten im Jahre 2006 rund 21,8 Prozent, der berufstätigen Versicherten eine psychiatrische Diagnose gestellt bekommen. Bei Hartz-IV-Betroffenen lag der Prozentsatz bei 36,7 Prozent. Ähnliche Zahlen präsentierte die AOK. Dort stieg der Anteil versicherter Hartz-IV-Empfänger mit psychischen Problemen von 32,6 Prozent im Jahr 2007 auf 40,2 Prozent im Jahr 2011.

Diese Zahlen sind veraltet und beschreiben das Ausmaß psychischer Erkrankungen bei allen Hartz-IV-Empfängern. Die aktuell 1,2 Millionen Langzeitarbeitslosen sind noch weit schwerer betroffen. Eine Studie der Universität Leipzig ergab, dass zwei Drittel der untersuchten Langzeitarbeitslosen mindestens eine psychische Erkrankung aufwiesen. Nur 6 Prozent von ihnen befanden sich in Behandlung.

Es ist darum nicht verwunderlich, dass die Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit in den vergangenen Jahren weiter gestiegen ist. Waren im Jahr 2011 Hartz-IV-Bezieher im Schnitt 555 Tage ohne Arbeit, waren es 2016 629 Tage.

Interessanterweise stellen die wenigsten Studien einen Zusammenhang zwischen der Sanktionspraxis der Jobcenter und der Zunahme psychischer Erkrankungen. Dabei liegt der Zusammenhang auf der Hand: Über den Köpfen der Hartz-IV-Betroffenen schwebt stets das bedrohliche Damoklesschwert einer möglichen Kürzung ihres ohnehin kümmerlichen „Existenzminimums“ von 416 Euro im Monat. Das bedeutet ein Leben in Stress und dauerhafter Angst vor willkürlicher Sanktionierung, eine enorme Dauerbelastung für Geist und Körper.

Dagegen regt sich Widerstand. So gingen im letzten Jahr 639.000 Widersprüche gegen fehlerhafte Bescheide und ungerechtfertigte Sanktionen beim Jobcenter ein. In mehr als einem Drittel der Fälle erhielten die Kläger Recht oder teilweise Recht. Seit Jahren sind die Erfolgsquoten von Klagen und Widersprüchen gegen Hartz-IV-Bescheide konstant.

Der Spiegel gab eine Meinungsumfrage zum Hartz-IV-System in Auftrag. Sechs von zehn Befragten sprachen sich für grundsätzliche Änderungen am bestehenden System aus.

Auch im Internet bricht sich der soziale Unmut Bahn. Kürzlich initiierte eine Hartz-IV-Betroffene eine Petition, in der sie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wegen seiner verächtlichen Äußerungen – Hartz IV bedeute keine Armut und damit hätte jeder, was er bräuchte – auffordert, einen Monat lang von Hartz IV zu leben. Die Petition erhielt knapp 200.000 Unterschriften!

Die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen wird ebenfalls seit Längerem angezweifelt. Ralph Boes, ein bekannter Anti-Hartz-IV-Aktivist, klagte bereits gegen die Sanktionspolitik. Vor etwa ,,drei Jahren reichte dann das Sozialgericht in Gotha die Klage an Karlsruhe (Bundesverfassungsgericht) weiter. Seither liegt sie dort“, wie die taz berichtet.

Die politisch Verantwortlichen sind sich dieser weit verbreiteten Opposition gegen Hartz IV und insbesondere gegen die Sanktionen bewusst. Das ist der Grund für die Kampagne um die angebliche Ablösung von Hartz IV durch ein solidarisches Grundeinkommen. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte vorgeschlagen, dass Langzeitarbeitslose, die zu einer freiwilligen und unbefristeten Tätigkeit bei einer Kommune bereit sind, dieses Grundeinkommen in Höhe von 1200 Euro erhalten.

Das alles ist ein Betrugsmanöver. Müller klagt, dass „auch 15 Jahre nach der Agenda-Reform keine gesellschaftliche Akzeptanz für die Hartz-Gesetzgebung“ existiert. Ralf Stegner, stellvertretender Bundesvorsitzender der SPD, sprang ihm bei: Man bräuchte „eine Alternative zu Hartz-IV“.

Müllers Vorschlag bedeutet jedoch keine Abkehr von Hartz-IV, sondern faktisch eine Ausdehnung der verhassten Ein-Euro-Jobs, im besten Falle die Wiederbelebung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der 1980er und 90er Jahre. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) stellte außerdem klar, dass nicht daran gedacht werde, Hartz IV und damit das Sanktionswesen abzuschaffen. Gegenüber der Zeit erklärte er: „Auch Herr Müller und Herr Stegner stellen das Prinzip des Förderns und Forderns nicht infrage.“

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