Anwalt: Angeblicher Asyl-Skandal beim Bamf ist ein „Stück aus dem Tollhaus“

Der angeblich riesige Korruptionsskandal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erweist sich immer mehr als eine reine Erfindung von Medien und Politikern, die damit systematisch gegen Flüchtlinge hetzen und das Asylrecht weiter beschneiden wollen.

Fast täglich geistern neue Enthüllungen durch die Gazetten. Mal ist die Rede davon, dass weitere zehn Außenstellen unter Verdacht stehen, Asylentscheide manipuliert zu haben (Bild am Sonntag), mal werden völlig normale Überweisungen der Bremer Außenstelle der Migrationsbehörde als Beweis für die Korruptionsvorwürfe dargestellt (Die Welt).

In einer beispiellosen Medienhetze wird die ehemalige Amtsleiterin der Bremer Außenstelle vorverurteilt, „massenhaft“ Asylbescheide manipuliert und Anwälte begünstigt zu haben. Dabei hat die verantwortliche Staatsanwaltschaft in Bremen bis heute kein einziges Schriftstück vorgelegt, und bei genauerer Betrachtung schmelzen die Vorwürfe gegen die ehemalige Amtsleiterin Ulrike B. schneller als eine Schneeflocke in der Frühlingssonne.

Um was geht es eigentlich? Im Raum steht die Behauptung, dass Ulrike B. in 1176 Fällen Asylverfahren an sich gezogen und positiv beschieden habe, ohne die formalen verwaltungsrechtlichen Vorgaben eingehalten zu haben. Immer wieder wurde dabei behauptet, dass Ulrike B. zusammen mit Anwälten ganze Busladungen von Flüchtlingen organisiert und nach Bremen gebracht habe.

Tatsächlich ermittelt die Staatsanwaltschaft in Bremen gegen Ulrike B. wegen „Bestechlichkeit“ und „bandenmäßiger Verleitung zu missbräuchlicher Asylantragstellung“. Doch diese Vorwürfe seien völlig haltlos, erklärte Erich Joester als Anwalt der Beschuldigten gegenüber der Süddeutschen Zeitung und dem NDR. Die in Frage stehenden Asylverfahren seien von Ulrike B. nicht willkürlich nach Bremen verlegt und dort entschieden worden, sondern andere Außenstellen in Niedersachsen seien heillos überlastet gewesen.

Das hat das Ordnungsamt des Landkreises Cuxhaven mittlerweile sogar bestätigt. Außerdem habe die Bamf-Zentrale in Nürnberg nicht nur von der Verlegung der Asylentscheidungen nach Bremen gewusst, sondern sie sogar befürwortet und angewiesen.

Es waren die Kommunen des Landkreises selbst, die Busse für Flüchtlinge gechartert haben, um sie damit zur Anhörung nach Bremen zu bringen. Henning Sonnenberg, der als Anwalt den ebenfalls beschuldigten Asylanwalt Irfan C. vertritt, nannte die Geschichten, Anwälte hätten zusammen mit Ulrike B. Busladungen organisiert, eine „Räuberpistole“.

Den Vorwurf, dass in der Bremer Außenstelle das Vier-Augen-Prinzip bei den Asylentscheidungen missachtet worden sei, nannte Ulrike B.s Anwalt Erich Joester „ein Stück aus dem Tollhaus“. Diese Sicherungsmaßnahme wurde von der Bamf-Zentrale überhaupt erst im September 2017 eingeführt. Die überprüften Fälle bezogen sich aber auf den Zeitraum von März 2013 bis August 2017. „Wie kann man jemanden vorwerfen, eine Vorschrift missachtet zu haben, die es noch gar nicht gab?“, sagte Joester, der zudem bis heute nicht eine einzige Seite der Akte der Staatsanwaltschaft habe einsehen können.

Henning Sonnenberg bekräftigte zudem, dass von seinem Mandanten Irfan C. „kein Pfennig“ an die ehemalige Leiterin des Bamf in Bremen geflossen sei. Solche Geldflüsse „gibt es nicht, und hat es nie gegeben“, sagte Sonnenberg.

Trotzdem behauptete der Innenexperte der CDU-Bundestagsfraktion nach der Anhörung der amtierenden Bamf-Präsidentin Jutta Cordt ganz nach dem Motto, dass Lügen wahr werden, wenn man sie nur oft genug wiederholt, dass in Bremen „in hohem Maße und strafrechtlich relevant Regeln umgangen worden sind“.

Ulrike B. selbst erklärte gegenüber der Bild-Zeitung, der Vorwurf der Korruption sei „lächerlich“. Sie habe niemals Geld genommen, ihr sei es bei ihrer Arbeit vielmehr darauf angekommen, „dass Menschen in Not zählen, nicht blanke Zahlen“. Mit dem Amtsantritt von Frank-Jürgen Weise im September 2015 sei es beim Bamf jedoch nicht mehr um menschliche Schicksale, sondern nur noch um Fallzahlen und Bearbeitungszeiten gegangen.

Weise habe, so Ulrike B., das Bamf, wie von der damaligen Bundesregierung erwünscht, auf Tempo und Effizienz getrimmt. Dafür haben externe Berater der Bundesbehörde insgesamt 55 Millionen Euro erhalten, wobei der Löwenanteil mit 45 Millionen Euro an die Unternehmensberater von McKinsey gingen, die bereits seit Jahren gute Geschäfte mit der Bundesagentur für Arbeit machen.

Die Vorwürfe gegen die ehemalige Bremer Außenstellenleiterin werden noch absurder, wenn man sich vor Augen führt, dass es sich bei einem Großteil der nun beanstandeten Fälle um Jesiden aus dem Irak handelt und damit um Angehörige jener religiösen Minderheit, die ab 2014 beim Vormarsch des Islamischen Staates unter schwerer Verfolgung litt und der Bundesregierung als Vorwand diene, Kriegswaffen an kurdische Milizen im Irak zu liefern, um damit eigene imperialistische Interessen im Nahen Osten zu verfolgen. Dass diese Menschen Anrecht auf Schutz vor Verfolgung hatten und haben, steht völlig außer Frage.

Es ist auch bemerkenswert, dass um die nicht einmal 1200 Fälle eine regelrechte Medienhysterie entbrannt ist, während umgekehrt falsche negative Asylentscheidungen den gleichen Zeitungen und Presseorganen nur wenige Wochen zuvor allenfalls eine Randnotiz wert waren. Dabei haben die Verwaltungsgerichte im letzten Jahr in mehr als 32.000 Fällen Asylentscheidungen zugunsten der Schutzsuchenden korrigiert und Asylablehnungen in Asylanerkennungen verwandelt oder den Flüchtlingen einen höheren Schutzstatus zuerkannt. Gravierende Qualitätsmängel sind daher nicht bei den positiven Asylentscheidungen zu suchen, sondern vielmehr bei den negativen.

Unschuldsvermutung, Unterscheidung zwischen Verdächtigungen und Tatsachen, die elementarste journalistische Sorgfaltspflicht bleiben selbst bei den öffentlichen Medien, wie ARD und ZDF, auf der Strecke, die den angeblichen Bamf-Skandal immer wieder zum Aufhänger ihrer Hauptnachrichten machen.

Und die Verdrehung von Tatsachen geht immer weiter. So behauptete Spiegel Online, dass „inzwischen aus anderen Dependancen des Bamf ebenfalls Unregelmäßigkeiten bekannt geworden sind“. Dahinter steht tatsächlich keineswegs ein Verdacht der Manipulation von Asylentscheidungen, sondern nur die routinemäßige Prüfung von Außenstellen, deren Anerkennungsquote mehr als 10 Prozentpunkte von der durchschnittlichen Anerkennungsquote abweicht, und zwar sowohl nach oben wie auch nach unten.

Diese beispiellose Medienkampagne dient dabei vor allem dem Zweck, das Recht auf Asyl immer weiter einzuschränken und der rechtsextremen Politik der AfD den Boden zu bereiten.

So hat der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Dobrindt, alle Personen und Organisationen als „Anti-Abschiebe-Industrie“ verunglimpft, die sich für die Belange der Flüchtlinge einsetzen und ihnen ein rechtsstaatliches Verfahren ermöglichen wollen.

Ins gleiche Horn stieß der CDU-Innenexperte Armin Schuster, der in der Rheinischen Post forderte, „Qualitätskriterien für Asylverfahren gesetzlich zu normieren“. Ihm schwebt vor, dass Flüchtlinge keine juristische Rechtsberatung bei der Antragstellung mehr in Anspruch nehmen dürfen. Zudem müsse die Identität und Staatsangehörigkeit der Antragsteller eindeutig geklärt sein. Eine Forderung, die viele Flüchtlinge, die keinen Reisepass besitzen, unmöglich erfüllen können, da sie vor ihrer Flucht ja schlecht noch einen Pass beantragen können.

Der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft Ernst Walter forderte gegenüber dem Handelsblatt gar, neue Asylanträge „auf das absolut rechtlich erforderliche Mindestmaß“ zu reduzieren, um alle seit 2015 getroffenen Asylentscheidungen einer Nachprüfung zu unterziehen. In letzter Konsequenz bedeutet dies einen völligen Aufnahmestopp für Flüchtlinge. Walter verlangt daher, es der Polizei zu ermöglichen, Ausländer ohne Einreiseberechtigung an den Grenzen „rechtskonform und konsequent“ in sichere Nachbarstaaten zurückzuweisen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will in der kommenden Woche einen „Masterplan Migration“ vorstellen, der diese und ähnliche Vorschläge sowie die umstrittenen Anker-Zentren in die Tat umsetzt.

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