Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsminister Wolfram Weimer, hat sich nach seinen Angriffen auf die kürzlich zu Ende gegangene Berlinale den Buchhandel für weitere Zensurbestrebungen auserkoren und von einer Liste mit 118 Läden, die von einer unabhängigen Fachjury für den Deutschen Buchhandlungspreis zusammengestellt worden war, drei linke Buchhandlungen gestrichen. Damit hat er eine massive Welle von Protest und Kritik ausgelöst.
In einem Grußwort zum Buchhandlungspreis hatte Weimer noch getönt: „Durch Literatur können wir Erfahrungen machen, die uns sonst nicht möglich wären (…) Deshalb ist die Freiheit des Wortes eines der höchsten Güter unserer demokratischen Gesellschaft, das wir um jeden Preis erhalten und schützen müssen. Inhabergeführte Buchhandlungen leisten dazu einen wichtigen Beitrag.“ Seine jetzige Entscheidung entlarvt diese hehren Worte als perfide Heuchelei.
Aufgrund des massiven Widerstands gegen seine Entscheidung hat Weimer die feierliche Verleihung des Deutschen Buchhandlungspreises auf der Leipziger Buchmesse, die diese Woche beginnt, abgesagt. Ein Sprecher Weimers erklärte am vergangenen Dienstag, dass die Debatte über sein Streichen der drei linken Buchhandlungen die Buchmesse „zunehmend überschatten“ würde.
Erst vor einer Woche hatte der Staatsminister vergeblich versucht, die Festivalleiterin der Berlinale zu entlassen, und ihr dann einen Verhaltenskodex verpasst, der es der Regierung erlaubt, Einfluss auf die Auswahl von Filmen zu nehmen und das Verhalten der Leitung der Internationalen Filmfestspiele Berlin zu kontrollieren. Weimers Maßnahmen der letzten zwei Wochen stellen massive Verstöße gegen das verfassungsmäßige Recht auf Kunstfreiheit und freie Meinungsäußerung dar.
Sein Angriff auf den Buchhandel wird von zahlreichen Persönlichkeiten aus Verlagen sowie von Autoren und Buchhändlern als äußerst bedrohlicher Angriff auf demokratische Rechte gewertet und hat eine breite Debatte über die Rechtmäßigkeit solcher staatlichen Eingriffe ausgelöst.
Das Ministerium vergibt jährlich Preise, um die Arbeit kleiner Buchhandlungen zu unterstützen, die im Kulturbereich eine wichtige Rolle spielen, jedoch zunehmend der Konkurrenz großer Kulturkaufhäuser und Massenbuchhandlungen ausgesetzt sind. Zusammen mit über 100 anderen Buchhandlungen waren die drei linken Buchhandlungen Golden Shop (Bremen), Rote Straße (Göttingen) und Zur schwankenden Weltkugel (Berlin) von einer Expertenjury für den Buchhandlungspreis ausgewählt worden, der mit finanziellen Anreizen von bis zu 25.000 Euro verbunden ist. Insbesondere die letzte dieser Buchhandlungen führt eine große Auswahl trotzkistischer Literatur aus dem Mehring Verlag.
Haber-Verfahren
Weimers Ministerium begründete seine Entscheidung mit „verfassungsrelevanten Erkenntnissen“, die laut Presseberichten auf dem sogenannten „Haber-Verfahren“ basieren. Dieses Verfahren geht auf einen Erlass aus dem Jahr 2017 zurück und ermöglicht die routinemäßige Überprüfung von Projekten vor Förderbescheiden durch die Regierungsorgane.
Seit Mitte der 2000er Jahre werden u. a. zivilgesellschaftliche Projekte gegen Rechtsradikalismus im Bereich politischer Bildung und Kultur vor der Bewilligung von Bundesmitteln vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auf „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ geprüft. Durch Intervention des Innenministeriums unter Verweis auf Verfassungsschutzbewertungen erhielten etwa das Berliner „Bündnis Neukölln“ und das „Edelweißpiratenfestival“ kein Preisgeld eines bundesnahen Demokratie-Bündnisses, obwohl sie im Kern erinnerungs- und kulturpolitische Arbeit leisten.
Die Zusammenarbeit von Ministerien mit dem BfV bei der Verteilung staatlicher Fördermittel geht ursprünglich auf eine Initiative des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) aus dem Jahr 2004 zurück. Das Verfahren ist rechtlich höchst umstritten. Die Verlagsauslieferung PROLIT weist darauf hin, dass es vom Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung als datenschutzrechtswidrig eingestuft wurde. Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags äußerten 2020 Bedenken zur Verhältnismäßigkeit, und das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 Auskünfte des BfV an Behörden wie das Kulturministerium für unzulässig.
Juristische Stellungnahmen weisen darauf hin, dass bereits die Möglichkeit, dass Verfassungsschutz-Einstufungen zur Förderversagung führen, Kulturschaffende zu Vorsicht und Selbstzensur verleiten kann.
In einer Art vorauseilendem Gehorsam sind bereits zahlreiche Projekte in Ländern und Kommunen solchen Überprüfungen zum Opfer gefallen. Angesichts des Sparzwangs infolge der Umschichtung öffentlicher Mittel in die Aufrüstung ist dies offenbar zu einer willkommenen Praxis geworden. In Berlin etwa hatte der frühere Kultursenator Joe Chialo (CDU) nach der Hetzkampagne gegen die Documenta 15 versucht, Kulturförderung von einem Bekenntnis gegen Antisemitismus abhängig zu machen – scheiterte jedoch an rechtlichen Bedenken.
Dieses Haber-Verfahren war auch bei Weimers Entscheidung maßgeblich. Es ist äußerst intransparent: Der Verfassungsschutz teilt lediglich mit, ob über eine Organisation „Erkenntnisse“ vorliegen – nicht jedoch, worin diese bestehen.
Die drei Buchhandlungen, die in der Vergangenheit bereits ausgezeichnet worden waren, wurden nun aufgrund der bloßen Mitteilung des Verfassungsschutzes, dass „Erkenntnisse“ über sie vorlägen, von der Preisverleihung ausgeschlossen. Die „Schwankende Weltkugel“ hatte den Preis früher sogar schon mindestens fünfmal erhalten.
Weimers Büro erklärte: „Die genaue Art dieser Erkenntnisse unterliegt der Geheimhaltung.“ Den Betroffenen ist es daher unmöglich zu erfahren, worum es sich handelt. Sie erfuhren nur zufällig durch eine Indiskretion von der Entscheidung des Ministers und bereiten nun eine Klage vor.
Gesinnungsschnüffelei
Von mehreren Landesverbänden des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels wird der Vorwurf der „Gesinnungsschnüffelei“ erhoben. Der Börsenverein erklärte: „Der Verdacht auf ‚extremistische und terroristische Organisationen‘ bleibt höchst fragwürdig, solange keine konkreten Beweise offengelegt werden.“ Außerdem lehne man es grundsätzlich ab, die Würdigung der kulturellen Leistungen einer Buchhandlung von der politischen Ausrichtung ihres Sortiments abhängig zu machen.
Auch zahlreiche Persönlichkeiten aus dem Kulturbereich protestierten. Der Schriftstellerverband PEN Deutschland erklärte, Weimer habe das „Ansehen einer ganzen Branche beschädigt“. Buchhandlungen seien Orte des demokratischen Austauschs und der Meinungsvielfalt.
Der Schriftsteller Rafik Schami protestierte: „Es ist widerlich, wie man mit einer unnachahmlichen Penetranz Tür und Tor für die Rechtsradikalen öffnet.“ Saša Stanišić warf Weimer „Inkompetenz, Willkür und ideologische Einflussnahme auf Kultur“ vor.
Viele Buchhandlungen erklärten sich solidarisch mit den drei gestrichenen Läden und kündigten an, einen Teil ihres Preisgelds weiterzugeben.
Die zahlreichen empörten Stellungnahmen gegen die Streichung der Buchhandlungen werten diese zu Recht als gefährlichen Angriff auf demokratische Rechte. Dass die Welt der Bücher so empfindlich reagiert, ist auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem Nationalsozialismus zu verstehen. Nach 1933 mussten zahllose Schriftsteller und Intellektuelle das Land verlassen oder wurden verfolgt und inhaftiert. Bereits im März 1933 begannen in Deutschland die Bücherverbrennungen.
Zuletzt wurde durch einen Anwalt einer der Buchhandlungen bekannt, dass Weimer die drei ausgeschlossenen Buchhandlungen aktiv getäuscht haben soll. Zwei der Buchläden hatte die Jury laut eines Whistleblowers sogar für Hauptpreise vorgesehen – doch die Behörde des Ministers teilte ihnen etwas anderes mit.
Heuchelei des Ministers
Weimer erklärte: „Die Freiheit der Kunst und die Meinungsfreiheit sind die wichtigsten demokratischen Errungenschaften, die ich immer verteidigen werde.“ Zugleich betonte er, mit Steuergeldern finanzierte Preise dürften nur an Institutionen vergeben werden, „die über jeden Verdacht erhaben sind“.
Weimers Äußerungen strotzen vor Heuchelei. Während linke Buchhandlungen ins Visier geraten, erhält die rechtsextreme AfD jährlich rund 120 Millionen Euro aus der Parteienfinanzierung sowie aus Bundestagsmitteln.
Es überrascht daher nicht, dass Weimers Vorgehen von der AfD ausdrücklich begrüßt wurde. Der AfD-Kulturbeauftragte Götz Frömming erklärte zufrieden, Weimer habe aus der „Oppositionsarbeit“ seiner Partei gelernt.
Weimer, ein enger Vertrauter von Bundeskanzler Friedrich Merz, steht politisch weit rechts. In seinem Buch Das konservative Manifest griff er „die deutsche Linke“ an, die angeblich traditionelle Werte durch „Gleichheit, Emanzipation und Solidarität“ ersetzen wolle. In seinem Buch Sehnsucht nach Gott fordert er eine Rückkehr zum Christentum.
In Artikeln und Essays beklagte er die „kulturelle Selbstzerstörung“ Europas durch Einwanderung und stellte zudem den menschengemachten Klimawandel in Frage.
Auf der Berlinale griff Weimer Künstler an, die auf die Notlage der palästinensischen Bevölkerung aufmerksam machten. Für ihn seien vielmehr „Millionen arbeitsloser Muslime“ das Problem.
In vielerlei Hinsicht spiegelt Weimers Bekenntnis zur „westlichen christlichen Zivilisation“ die Ideologie der Trump-Regierung wider, wie sie US-Außenminister Marco Rubio kürzlich auf der Münchner Sicherheitskonferenz vertreten hat.
Bereits 2022 hatte die Sozialistische Gleichheitspartei (SGP) in ihrer Verfassungsbeschwerde gegen ihre Überwachung durch den Verfassungsschutz vor genau einer solchen Entwicklung gewarnt. Damals erklärte die Partei: „Außerdem könnten Buchhändler, die marxistische Literatur vertreiben, Arbeiter, die für höhere Löhne streiken, oder Friedensaktivisten mit einem Federstrich kriminalisiert werden.“ Die aktuellen Ereignisse zeigen, wie korrekt diese Warnung war.
