"Effizienz" statt Mitbestimmung

Das neue Hochschulrahmengesetz in NRW

Die Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen (NRW) werden durch die rot-grüne Landesregierung derzeit einem "Reformprozess" unterzogen. Erklärtes Ziel der Regierung ist dabei, Voraussetzungen zu schaffen, "damit die Hochschulen auch künftig im internationalen Wettbewerb bestehen können". Was sich hinter dieser Phrase verbirgt, ist die massive Kürzung von Geldern und die Schaffung eines Managements an den Hochschulen, das ohne lästige Institutionen der demokratischen Mitbestimmung die Mittel demnächst nach den Kriterien der "Effizienz" vergibt.

In diesem Frühjahr wurde der sogenannte"Qualitätspakt" zwischen der Landesregierung und den nordrhein-westfälischen Universitäten geschlossen. Der "Qualitätspakt" beinhaltet den Abbau von 2.000 Stellen an den 15 Universitäten und 12 Fachhochschulen des Landes. Im Gegenzug sicherte das Land den Hochschulen zu, in den nächsten fünf Jahren keine weiteren Kürzungen an ihrem Etat vorzunehmen und in diesem Zeitraum keine weiteren Stellen abzubauen. Außerdem sollen bis zum Jahre 2004 Mittel im Gegenwert von 1.000 der gestrichenen Stellen in einen "Innovationsfond" fließen, um dessen Verteilung die Hochschulen konkurrieren müssen.

Am härtesten werden dabei die Universitäten getroffen, die 1.784 Stellen abbauen müssen - im Gegensatz zu den "nur" 216 zu streichenden Stellen der Fachhochschulen. Konkret bedeutet dies, dass die Universitäten kaum umhin kommen, ganze Abteilungen oder Fachbereiche in den kommenden Jahren zu schließen und nun, mit dem Inkrafttreten des "Qualitätspakts", anfangen, diese auslaufen zu lassen. So schließt die Universität Bielefeld ihre Abteilung für Slawistik, in Dortmund wird man künftig keine Geographie mehr studieren können, usw.

Diese Konsequenz wird dabei von Seiten der Politik als Schwerpunkt- und Profilbildung begrüßt. Während nichts dagegen spricht, dass Universitäten Schwerpunkte ausbilden, ist es jedoch eine fatale Logik, wenn dies zu einem Argument gegen ein breites Fächerangebot verdreht wird. Eine Folge dieser Verknappung und Regionalisierung des Lehrangebots wird sein, dass Hochschulwechsel in Zukunft erschwert werden.

Formal war den Hochschulen der Beitritt zum "Qualitätspakt" freigestellt, tatsächlich hatten sie allerdings keine Alternative zur Zustimmung. Denn bei den jährlichen globalen Stellenabzügen von 2% und Kürzungen ihres Haushaltsvolumen durch das Land, bestand die Wahl der Universitäten im Grunde darin, den massiven Abbau von Stellen mit oder ohne Versprechen der Landesregierung über einen stabilen Etat durchzuführen.

Und in der Tat sind die versprochenen Leistungen der Landesregierung für den Abbau der Stellen eben nur eine "Absichtserklärung" für die kommende Legislaturperiode. Eine neue Regierung wäre nicht verpflichtet, den gemachten Zusagen nachzukommen.

Diese fortlaufenden Kürzungen an den Mitteln der Hochschulen werden dafür sorgen, dass sich die Universitäten stärker um finanzielle Unterstützungen durch die Industrie und Stiftungen bemühen werden. Schon heute sind für viele Fakultäten die zusätzlichen Mittel aus der Privatwirtschaft unverzichtbar, und es werden beispielsweise Forschungsprojekte von der Volkswagen-Stiftung bezahlt und Abschlussarbeiten im Auftrag der Firma Siemens geschrieben.

Die Konsequenzen, die diese Politik in Hinsicht auf die Unabhängigkeit und Freiheit der Wissenschaft und Forschung hat, sind abzusehen und erschreckend. Es ist eindeutig, dass die finanzielle Not der Hochschulen einen hohen Druck erzeugt, den großzügigen Spendern zu gefallen und ihre Gelder nicht zu verlieren - eine Basis, auf der die Korrumpierung der Wissenschaft schleichend vonstatten gehen kann.

Ergänzt wird der "Qualitätspakt" durch das neue Landeshochschulrahmengesetz, das am 19. August von der nordrhein-westfälischen Bildungsministerin Behler (SPD) vorgestellt wurde und aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr in Kraft treten wird. Bei der ersten Lesung im Landtag passierte das Gesetz mit zwölf zu sieben Stimmen (nur 19 Landtagsabgeordnete waren im Landtag anwesend) problemlos.

Mit dem Gesetz werden die Entscheidungsstrukturen im Hochschulbereich neu geregelt und somit definiert, wer demnächst über die Mittelvergabe bestimmen darf. Hier werden vor allem die "Leitungsorgane", d.h. das Rektorat und die Dekanate der einzelnen Fachbereiche deutlich gestärkt. Diese ausschließlich mit Professoren besetzten Organe übernehmen nach dem Gesetzentwurf einen Großteil der Kompetenzen, die bislang dem Senat und den Fakultätskonferenzen zustanden. Im Senat und in den Fakultätskonferenzen sitzen - neben einer garantierten Mehrheit von Professoren - auch gewählte Vertreter der Studierendenschaft sowie wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter der Universität. Konnten diese Interessengruppen bisher über den Senat in einem bescheidenen Rahmen in allen Entscheidungen und Angelegenheiten der Hochschule mitbestimmen, so sollen sie nach dem neuen Gesetz in Zukunft nur noch Empfehlungen aussprechen und Stellung nehmen dürfen.

Hochschulen in NRW können in Zukunft auch von einem Präsidium an Stelle des Rektorats geleitet werden. Der mögliche Präsident darf kein Angehöriger der Hochschule sein und muss "die Anforderungen des Amtes auch in wirtschaftlicher Hinsicht erfüllen". Er wird für acht Jahre ins Amt gewählt (bisher amtierte ein Rektor für vier Jahre) und kann bei Entscheidungen nicht überstimmt werden. Ziel dieser Entdemokratisierung der Hochschulen ist, dass die Universitäten "so an Managementkompetenz gewinnen".

Schließlich wird an den Universitäten des Landes NRW durch das Gesetz der Hochschulrat als ein neues Gremium mit beratender Funktion geschaffen. Die Zusammensetzung des Hochschulrats wird im Gesetzentwurf bewusst offen gelassen; diese und die Amtszeit seiner Mitglieder sollen von den Universitäten selbst bestimmt werden. Vorgegeben ist lediglich, dass es sich bei den Mitgliedern um "Persönlichkeiten aus der Berufspraxis und dem öffentlichen Leben" handeln soll, die "die regionalen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen" vertreten. Während es zu befürworten wäre, dass die Bevölkerung an den Entscheidungen im Hochschulbereich Teil hat, so ist hier doch stark zu befürchten, dass, hinsichtlich der gesamten Politik des Landes, hier Wirtschaftsvertreter als Sponsoren der Hochschulen direkten Einfluss auf die Vergabe von Posten und Geldern nehmen.

Das Gesetz verbietet allerdings die Einführung von Studiengebühren bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss, was insofern bemerkenswert ist, als dass sich andere Bundesländer derzeit nach unterschiedlichen Modellen für Studiengebühren entscheiden. Sollte allerdings in Zukunft nach britischem Vorbild der Studiengang Bachelor allgemein eingeführt werden, so hieße dies, dass der erste berufsqualifizierende Abschluss bereits nach vier Semestern erreicht ist, was in etwa dem jetzigen Grundstudium entspricht.

Neben den Vertretern der Studierendenschaft hat auch die bildungspolitische Sprecherin der Grünen in Nordrhein-Westfalen Ingrid Fitzek den Gesetzentwurf scharf kritisiert. Nach der Zustimmung ihrer Fraktion zum Gesetz trat Fitzek von ihrem Amt als Sprecherin zurück; in ihrer Presseerklärung dazu heißt es: "Hochschulen sollen künftig wie Unternehmen organisiert und Entscheidungswege ähnlich hierarchisch strukturiert sein. Das Leitbild der Hochschule als diskursiver und demokratischer Ort [...] wird gezielt über Bord geworfen." Die Grünen hatten noch im Mai den Gesetzesentwurf von Ministerin Behler abgelehnt, stimmten ihm nun aber, nach einigen geringfügigen Änderungen im Bereich des Umweltschutzes, zu. Das Landes-ASten-Treffen resümierte daraufhin lakonisch: "Robbenbabies statt Mitbestimmung" und begrüßte diese "eindeutige Positionierung von Bündnis 90/Die Grünen im Bereich der Hochschulpolitik vor den nächsten Landtagswahlen".

Von breiten Protesten der Studierendenschaft gegen das neue Hochschulrahmengesetz in NRW und den Qualitätspakt kann derzeit allerdings nicht die Rede sein. Anders als im Winter 1997/98, als bundesweit über hundert Hochschulen bestreikt wurden, um das Hochschulrahmengesetz der Kohl-Regierung zu verhindern und auf die finanzielle Misere der Universitäten aufmerksam zu machen, vollzieht sich momentan der hochschulpolitische "Reformprozess" in NRW weitgehend unbeachtet.

Mit Sicherheit ist es kein Zufall, dass die Diskussion um das Gesetz in die Semesterferien fiel, aber wesentlich ist, dass ein Großteil der Studierenden keine Perspektive einer demokratischen, von Profitinteressen unabhängigen Gesellschaftsordnung und damit verbundenen Wissenschaft und Bildungspolitik entwickelt und vertritt. Daran krankte die politisch diffuse Protestbewegung 1997/98, die aufgrund ihrer unklaren Ausrichtung die Erfahrung machen musste, dass gerade die Politiker, deren Programm sie bekämpfen wollte, sie am herzlichsten umarmten und für ihre Zwecke vereinnahmen wollten. Solange keine Kritik am kapitalistischen Gesellschaftsaufbau als Ganzem geübt wird, kann auch der Unterwerfung der Bildung, Forschung und Wissenschaft unter die Interessen des Marktes im Namen von "Effizienz" und "Innovation" keine wirkliche Gegenwehr entgegengesetzt werden - denn warum sollte ausgerechnet der Bereich Bildung und Forschung ausgenommen sein von dem Privatisierungsprozess, der für alle öffentlichen Sektoren vorangetrieben wird?

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