Mildes Urteil für Polizisten in Köln

Zeuge: "Das waren für mich typische SS-Methoden"

Am Freitag, den 25. Juli verkündete Bruno Terhorst, der Vorsitzende Richter der 11. Großen Strafkammer des Landgerichts Köln, nach elf Verhandlungstagen das Urteil gegen die sechs Kölner Polizeibeamten, die am Abend des 11. Mai 2002 den 31-jährigen Stephan Neisius bei und nach seiner Festnahme so schwer misshandelten, dass er noch in der selben Nacht ins Koma fiel und knapp zwei Wochen später am 24. Mai 2002 starb.

Das Gericht verurteilte die sechs beteiligten Polizisten zu Bewährungsstrafen zwischen zwölf und 16 Monaten wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung im Amt mit Todesfolge. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müßten die Polizisten aus dem Polizeidienst entlassen werden, ins Gefängnis brauchen sie nicht. Ihre Verteidiger kündigten bereits am Tag der Urteilsverkündung an, in Revision gehen zu wollen.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück, die für den Wachdienstführer der Kölner Eigelsteinwache, da er die Hauptverantwortung für das Geschehen trage, eine zweieinhalbjährige Haftstrafe gefordert hatte und für die fünf anderen Angeklagten Strafen zwischen 14 und 24 Monaten auf Bewährung. Normalerweise muss man bei Körperverletzung mit Todesfolge mit einer Strafe zwischen drei und fünfzehn Jahren Haft rechnen.

Der Tod von Stephan Neisius im Mai letzten Jahres hatte weit über Köln hinaus Aufmerksamkeit erregt. Der 31-Jährige war festgenommen worden, nachdem Nachbarn aufgrund eines lauten Streits mit seiner Mutter die Polizei gerufen hatten. Sowohl während der Verhaftung als auch anschließend in der Kölner Innenstadtwache Eigelstein wurde er durch Polizeibeamte schwer misshandelt. Nachdem er bereits an Händen und Füßen gefesselt war, traten und schlugen fünf bis sechs Beamte auf den hilflos am Boden liegenden Mann ein. Dann wurde er - noch immer in gefesselten Zustand - zur zwangsweisen Blutabnahme ins Marienhospital gebracht. Dabei fiel er ins Koma, aus dem er nicht wieder erwachte.

Es ist dem Freundeskreis von Stephan Neisius, der in einer Theatergruppe, genannt Gebäude 9, mitwirkte, der sofort nach den Misshandlungen an die Öffentlichkeit ging, und einer zeitweise ziemlich großen Resonanz in den lokalen und überregionalen Medien zu verdanken, dass dieser Fall von Polizeibrutalität mit Todesfolgen nicht einfach unter den Teppich gekehrt werden konnte wie in zahlreichen anderen Fällen.

Im Zusammenhang mit dem Aufsehen, den der Fall von Stephan Neisius erregte, wurde bekannt, dass es allein in Köln in den letzten Jahren zu zahlreichen Übergriffen und Misshandlungen durch Polizeibeamte gekommen ist. Allein auf der Polizeiwache Köln-Eigelstein hatte es in den letzten Jahren 37 Ermittlungsverfahren gegeben, die aber alle wieder eingestellt wurden, weil die Opfer keine Beweise oder Zeugen für ihre Misshandlungen beibringen konnten oder weil beschuldigte Polizisten durch ihre Kollegen und Vorgesetzten gedeckt wurden.

Gegen einen der Hauptbeschuldigten im Fall von Stephan Neisius, den Beamten Lars S., gab es bereits vorher zwölf Anzeigen wegen Körperverletzung, ohne dass diese zu einer Suspendierung vom Polizeidienst geführt hätten.

Wichtig dafür, dass es jetzt überhaupt zur Prozesseröffnung und wenn auch nur milden Verurteilung der Hauptbeschuldigten kam, waren auch die Zeugenaussagen eines Polizeibeamten und einer Polizistin, die in der besagten Nacht Dienst auf der Eigelsteinwache hatten und das brutale und rücksichtslose Vorgehen ihrer Kollegen gegen ein wehrloses Opfer am nächsten Tag ihrem Vorgesetzten zur Anzeige brachten. Trotz aller Einschüchterungs- und Diffamierungsversuche von seiten der Angeklagten und deren Anwälten blieben sie bis zum Schluss bei ihren Aussagen.

Im Verlauf des Prozesses wurden die Ereignisse des 11. Mai letzten Jahres mit seinen tragischen Folgen für Stephan Neisius, seine Angehörigen und Freunde noch einmal aufgerollt. Obwohl zu dem Zeitpunkt, als die Polizei bei der Wohnung von Stephan Neisius und seiner Mutter eintraf, deren Streit längst beendet war, traten die Polizisten zunächst die Wohnungstür ein, nachdem nicht sofort geöffnet worden war. Als sie in die Wohnung eingedrungen waren, saß die Mutter friedlich auf dem Sofa vor dem Fernseher und befand sich in keiner bedrohlichen Situation, wie die Nachbarin befürchtet hatte, die die Polizei gerufen hatte. Dies veranlasste die Polizisten aber nicht inne zu halten, sondern sie starteten eine Jagd durch die Wohnung auf Stephan Neisius, der sich in sein Zimmer zurückgezogen und aufgrund des gewaltsamen Eindringens der Polizei hörbar erregt war.

Hätten die Polizeibeamten die Mutter gefragt, was los war, hätte die ihnen erklären können, dass ihr Sohn aufgrund einer Thrombose sich regelmäßig ein blutverdünnendes Mittel spritzen mußte. (Spritzen, die in der Wohnung herumlagen, wurden von einigen Medien immer wieder versucht zu benutzen, um Stephan N. als einen Drogensüchtigen darzustellen.) Und die Mutter hätte den Polizeibeamten auch sagen können, dass ihr Sohn schon einmal einen psychotischen Schub hatte und daher leicht und überaus erregbar sein kann.

So fragte denn auch der Bruder Bernd Neisius, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, ob die Polizisten denn nicht hätten erkennen können, dass sein Bruder psychische Probleme hatte, worauf auch die ausgewerteten Funksprüche der Polizisten aus jener Nacht hindeuten, die immer wieder im Zusammenhang mit seinem Bruder von "irre" sprachen. Auch der Vorsitzende Richter fragte die Polizisten, ob sie denn nicht einmal erwogen hätten, einen Arzt hinzuziehen. Stattdessen setzten die Polizisten bereits in der Wohnung Pfefferspray gegen den sich heftig wehrenden Stephan Neisius ein und fesselten ihn gewaltsam an Händen und Füßen.

Die Mutter von Stephan Neisius, die auch als Nebenklägerin im Prozess auftrat, schilderte in ihrer Aussage am zweiten Verhandlungstag, wie brutal die Polizei ihre Wohnung gestürmt und ihren Sohn bereits in der Wohnung geschlagen hat. Sie versteht bis heute nicht, warum die Polizei überhaupt an jenem Abend ihre Wohnung gestürmt hat. "Hierfür gab es keinen Grund", sagte sie. Sie schilderte die Misshandlung und Fesselung von Stephan in ihrer Wohnung. Er lag auf dem Boden "zugeschnürt wie ein Paket".

Stephan rief: "Mutti, Mutti, was machen die mit mir, die schlagen mich noch tot." Sie selbst sei vor Schreck wie gelähmt gewesen. "Ich habe immer wieder gesagt, was macht ihr mit einem der schuldig ist? Schlagt ihr den direkt tot?" Auch ihre Hinweise an die Polizisten, dass ihr Sohn krank sei, seien ignoriert worden.

Die beiden Hauptbelastungszeugen, die 23-jährige Polizeikommissarin Andrea H. und der 33-jährige Kriminalkommissar Alexander G. schilderten dem Gericht am 8. Juli, was sie am Abend des 11. Mai 2002 auf der Polizeiwache Eigelstein erlebt hatten. Beide machten Überstunden, weil sie noch einen Bericht über einen vorangegangenen Einsatz schreiben mußten. "Plötzlich rief jemand ‚Empfangskommando'", berichtete Andrea H. "Daraufhin kam der Funker gelaufen, und hinter ihm der Wachdienstführer (WDF) in Zivil." Dann hörte sie ein Martinshorn, "Stimmengewirr, dumpfe Schläge, Schreie". Sie und ihr Kollege Alexander G. liefen zur Sicherheitsschleuse am Eingang der Wache. "Da lag ein Mann auf dem Boden, an Händen und Füßen gefesselt. Um ihn herum der Funker, der WDF, und vier weitere Beamte. Von diesen Personen wurde der Mann am Boden getreten und geschlagen. Ich sah mehrere Tritte von oben rechts ins Gesicht, der letzte ziemlich stark, so dass der Kopf nach hinten knickte. Ich sah mehrmals Faustschläge in Richtung Kopf. Dann hat man die Füße genommen und ihn rausgezogen. Auf der Türschwelle fing er an zu bluten. Er schrie:,Jetzt habt ihr mir auch noch die Nase gebrochen. Das wird teuer.'"

Alexander G. bestätigte die Aussagen seiner Kollegin. Er konnte auch sagen, wer in der Sicherheitsschleuse auf den Gefesselten eingeschlagen und eingetreten hatte. Desweiteren hatte er auch gesehen, wie die Misshandlungen in der Zelle, in die der Mann geschleift wurde, fortgesetzt wurden. "Vier Kollegen standen um ihn herum. Persönlich kannte ich nur den D. Der links vorne schlug ihn mit der Faust auf den Kopf. Ein Polizeimeister trat ihn zweimal in die Seite. Der D. schlug mit der Faust. Ein Obermeister trat ihn in die Seite." Dann wurde das brutal zusammengeschlagene Opfer von zwei Sanitätern auf eine Trage gehievt und abtransportiert.

Alexander G. war sich mit seiner Kollegin Andrea H. einig, dass man das anzeigen muss. "Das waren für mich typische SS-Methoden, einen Gefesselten zu schlagen", sagte der Zeuge vor Gericht. Beide waren sich bewußt, dass sie selbst wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden könnten und aufgrund des weit verbreiteten Korpsgeistes bei der Polizei mit heftigen Reaktionen aus den Reihen ihrer Kollegen rechnen mußten.

Während es begrüßenswert ist, dass es im Fall von Stephan Neisius überhaupt zu einer Prozesseröffnung und Verurteilung der misshandelnden Polizisten gekommen ist, ist das Strafmaß für die Brutalität des Vorgehens und angesichts des Todes des Opfers infolge dieser Misshandlungen erschreckend gering. Auch die Urteilsbegründung enthält einige Passagen, die vor allem die Täter entlasten sollen und zugleich widersprüchlich sind.

So erhob der Richter schwere Vorwürfe gegen das Krankenhaus, in das Stephan Neisius nach den Misshandlungen zum Zwecke der Blutabnahme eingeliefert worden ist, was er strafmildernd für die Angeklagten wertete. Hätten die Ärzte dem stark erregten Stephan Neisius ein Beruhigungsmittel gespritzt, anstatt ihn durch die zwangsweise Blutabnahme noch mehr zu erregen, was schließlich zu seinem Kollaps und Erstickungstod führte, könnte er mit hoher Wahrscheinlichkeit noch am Leben sein, so der Vorsitzende Richter Terhorst.

Diese Argumentation lässt außer Acht, dass ohne die schweren Verletzungen, die Stephan Neisius durch die Schläge und Tritte der Polizeibeamten zugefügt worden sind, er nicht in eine lebensbedrohliche Lage und letztlich zu Tode gekommen wäre. Ob den Ärzten ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist, müsste gesondert untersucht werden, entlastet aber die Polizisten nicht. Es wurde auch in einem Bericht erwähnt, dass eine Ärztin der Notaufnahme ein Beruhigungsmittel verabreichen wollte, was aber von den Polizeibeamten, die Neisius ins Krankenhaus brachten, nicht zugelassen wurde. Stattdessen bestanden sie auf der Blutentnahme.

Eine Rechtsmedizinerin, die Stephan Neisius, während er bereits im Koma im Krankenhaus lag, untersuchte, stellte serienweise Rippenbrüche, Blutergüsse an Stirn und Schürfungen an der Wange fest. Ihre spätere Obduktion ergab: Alle diese Verletzungen könnten sehr wohl von Schlägen und Tritten herrühren, welche die angeklagten Polizeibeamten ihm laut den Aussagen ihrer beiden Kollegen zugefügt haben. Gleichzeitig erklärte sie in ihrem Gutachten, dass diese Verletzungen auch durch Stürze während seines Transports oder während der Reanimationsversuche nach seinem Bewusstseinsverlust verursacht worden sein könnten.

Weitere Gutachten versuchten nachzuweisen, dass nicht die durch die Misshandlungen zugefügten Verletzungen ursächlich gewesen seien für den Tod von Stephan Neisius. Vielmehr sei er an "der durch die Gewalteinwirkungen sowie die über einstündige Fixierung in Bauchlage bei ihm gesteigerte Erregung" gestorben. "Eine an diesem Abend aufgetretene Psychose sei hierdurch verschlimmert worden. Die Bauchlage vor allem habe dann zu dem Sauerstoffmangel im Hirn geführt, die seinen Tod herbeiführte."

Selbst wenn dies so gewesen sein sollte, entlastet das nicht die beteiligten Polizisten, sondern verschärft eigentlich nur ihre Schuld, da sie einen offensichtlich hilflosen und kranken Menschen solange misshandelten bis er ins Koma fiel. Das Gericht stellte immerhin fest: Der Tod von Stephan Neisius "wurde auch durch die Körperverletzungen verursacht".

Auch der Teil der Urteilsbegründung, in der Richter Terhorst erklärte, dass Strafgerichte an sich schon Verständnis dafür hätten, wenn bei einem schwierigen Einsatz "mal Schläge ohne Not ausgeteilt würden" entspricht zwar der Realität der Rechtssprechung, ist aber zurückzuweisen. Und die Erklärung das es sich bei den in Köln verurteilten Polizisten um keine "Prügelpolizisten" handele, ist zumindest im Falle von Lars S. nachweislich widerlegt. Wie bereits an früherer Stelle erwähnt, gab es allein gegen ihn vor dem Fall Stephan Neisius, zwölf Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt.

Über eben diesen Beamten berichtet die Frankfurter Rundschau am 23. Juli: "Gleich zu Prozessauftakt hatte das Gericht am Dienstag aus dem Vorstrafenregister eines der Angeklagten zitiert: Gegen ihn waren schon zahlreiche Strafverfahren anhängig gewesen, die jedoch allesamt mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden. Einmal jedoch, im April 2001, war Lars S. vom Kölner Amtsgericht zu einer Geldbuße unter anderem deshalb verurteilt worden, weil er bei einer Personalüberprüfung einen Schwarzafrikaner angefahren hatte:,Halt die Schnauze. Oder willst du mal ins Krankenhaus, du Pisser?'"

Während es in diesem Fall von Polizeibrutalität mit Todesfolge zumindest zu Anklagerhebung, Prozess und Urteilsverkündung gekommen ist und die verantwortlichen Schläger zumindest ansatzweise zur Verantwortung gezogen werden, kommt es in der Mehrzahl der Fälle von Polizeibrutalität noch nicht einmal bis zur Anklageerhebung.

Ausländer und Flüchtlinge, die schon allein aufgrund der staatlichen Abschreckungspolitik, besonders häufig Opfer von Misshandlungen und Diskriminierungen werden, erhalten selten vor deutschen Gerichten Recht. So wurde im Falle des Erstickungstods des 30-jährigen Aamir O. Ageeb bei seiner versuchten Abschiebung in den Sudan am 28. Mai 1999 gegen die BGS-Beamten, die den Kopf des Gefesselten gewaltsam nach unten drückte, keine disziplinarischen Maßnahmen unternommen. Es wurde zwar im Februar 2002 Anklage erhoben, aber bis heute gibt es keinen Termin für eine Prozesseröffnung.

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