Bundesverfassungsgericht ermöglicht Studiengebühren

Am vergangenen Mittwoch wurde der Weg für eine grundlegende Umstrukturierung des deutschen Hochschulsystems geebnet. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Studiengebühren, das der Bundestag mit der 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) am 25. April 2002 festgelegt hatte, aufgehoben. Die Richter entschieden einstimmig, dass es nicht unter die Kompetenz des Bundes falle über Gebühren zu bestimmen. Durch etwaige Gebühren sei die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse nicht gefährdet. Das Gesetzgebungsrecht läge daher allein bei den Ländern.

Die Bundesregierung hatte im HRG festegelegt, dass "das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss studiengebührenfrei ist". Diese Regelung ließ bereits einen Spielraum, den die einzelnen Regierungen bisher weitgehend ausgenutzt haben. Viele Länder erheben sogenannte Rückmeldegebühren von 40 bis 86 Euro, die zu Beginn jedes Semesters gezahlt werden müssen. Im rot-rot regierten Berlin müssen die Studenten umso mehr zahlen, je weiter ihr Studium voran geschritten ist.

Außerdem erheben elf der 16 Bundesländer Semestergebühren zwischen 300 und 900 Euro für Zweit- oder Langzeitstudenten. Solche Gebühren belasten all jene Studierende besonders heftig, die aufgrund ihrer sozialen Situation gezwungen sind, neben dem Studium zu arbeiten. Nach Schätzungen des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS) haben in Nordrhein Westfalen 70.000 Studenten aufgrund solcher Langzeitstudiengebühren ihr Studium vorzeitig abgebrochen.

Diese ohnehin schon einschneidenden Maßnahmen gingen den sechs unionsgeführten Regierungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt noch nicht weit genug. Sie reichten die Klage beim BVerfG ein, um alle Studierenden zur Kasse bitten zu können. Nach dem Urteilsspruch steht es jedem Bundesland nun offen, ab demersten Semester Gebühren zu erheben. Die Richter forderten lediglich eine sozialverträgliche Lösung ein. Was das bedeutet und wie Gebühren konkret in die Tat umgesetzt werden können, bleibt allerdings unklar. Schon im Vorfeld der Entscheidung gab es von verschiedener Seite Vorschläge, die sich zum Teil stark unterschieden haben.

Das BDA-Konzept

Besonders häufig wurde aber das Konzepte der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zitiert, das am 29. September letzten Jahres von Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt, dem Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Peter Gaethgens und dem baden-württembergischen Wissenschaftsminister Peter Frankenberg vorgestellt wurde. Es zeigt plastisch, welche Auswirkung das Urteil des BVerfG für die deutsche Hochschullandschaft haben kann.

Das Papier sieht zwei Arten von Studiengebühren vor, die parallel erhoben werden sollen. Zunächst habe jeder Student einen festen Betrag von mindestens 500 Euro je Semester zu entrichten. Des weiteren soll jede einzelne Lehrveranstaltung abgerechnet werden. Jeder Creditpoint soll im Bachelor-Studium 25 Euro, im Master-Studiengang sogar 50 Euro kosten. Creditpoints sind Punkte, die man in den verschiedenen Lehrveranstaltungen durch Prüfungen oder Referate sammeln muss, um für die Abschlussprüfung zugelassen werden zu können.

Der BDA errechnet aufgrund seines Konzeptes einen Mindestbetrag von 15.500 Euro, den ein durchschnittlicher Student während seines Studiums zu zahlen habe. Dieser Betrag gilt jedoch nur für den Fall, dass das Studium innerhalb der eng bemessenen Regelstudienzeit abgeschlossen wird und der Student keine einzige Lehrveranstaltung - z.B. wegen krankheitsbedingten Fehlens oder mangelhafter Leistung in der Abschlussklausur - wiederholen muss. In der Realität wird der Betrag weit höher liegen.

Da Gebühren in einer solchen Höhe mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz BAFöG nicht mehr abgefedert werden könnten, sieht der BDA-Entwurf ferner vor, diese Leistung abzuschaffen und durch eine einkommensunabhängige Zahlung von einmalig 15.000 Euro zu ersetzen, die jedem Studenten zustehen soll. Weil damit nicht einmal die Studiengebühren vollständig bezahlt werden können, soll jedem Studenten außerdem ein verzinster Kredit von max. 33.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, der innerhalb von zehn Jahren zurückgezahlt werden kann.

Nach einer Rechnung des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren stehen einem Studierenden, der sein Studium innerhalb von 14 Semestern abschließt, nach diesem Modell monatlich nur 392 Euro zur Verfügung. Der BAFöG-Höchstsatz liegt zur Zeit bei 585 Euro und wird zudem nur zur Hälfte als unverzinster Kredit angerechnet. Da die Höhe der BAFöG-Leistung vom Einkommen der Eltern abhängt, trifft der BDA-Vorschlag Kinder aus einkommensschwachen Familien am härtesten.

Inwieweit dieser Entwurf umgesetzt wird, ist noch nicht klar abzusehen. Bayerns Wissenschaftsminister Thomas Goppel (CSU) hat Gebühren auf der Grundlage verzinster Darlehen aber schon für das kommende Wintersemester angekündigt. Ein halbes Jahr später möchte Baden-Württemberg nachziehen. Auch die übrigen Unionsregierten Bundesländer wollen die Studenten in absehbarer Zeit zur Kasse bitten. Fest steht bisher nur, dass die Gebühren mindestens 500 Euro betragen werden. Nach Angaben der Financial Times Deutschland bereitet die staatliche KfW-Bankengruppe bereits Studienkredite zur Finanzierung von Studiengebühren vor.

SPD zieht mit

Die SPD-geführten Länder stehen dieser Entwicklung keineswegs feindlich gegenüber. Schon während der Verhandlung in Karlsruhe verzichteten sie auf ihr Recht zu der Klage Stellung zu beziehen und überließen die Bühne den Klägern. Noch am Tag der Urteilsverkündung kündigten die ersten Sozialdemokraten an, Gebühren einzuführen. Der Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) will die Studenten möglichst bald zahlen lassen. "Wenn wir sie nicht rechtzeitig einführen, hat das einen immensen Wanderungsdruck auf unsere Unis zur Folge. Gebühren sind zwingend und unvermeidlich." Auch Wissenschaftssenator Thomas Flierl (PDS) schließt Gebühren ab dem übernächsten Jahr nicht aus.

Die Nordrhein-Westfälische Landesregierung hofft hingegen, die Bildungselite aus Süddeutschland abziehen zu können. Sie will einen speziellen Numerus Clausus (NC) für Abiturienten aus anderen Bundesländern einführen und auf diese Weise nur die Jahrgangsbesten für ihre Universitäten zulassen. Andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz oder das rot-rot regierte Mecklenburg-Vorpommern haben angedacht, das Studium nur für Landeskinder gebührenfrei zu belassen, alle anderen jedoch zur Kasse zu bitten.

Die Folgen dieser Politik, die von allen offiziellen Parteien vorangetrieben wird, sind unschwer vorauszusehen: Ein Studium an einer deutschen Hochschule wird sich nur noch leisten können, wer entweder überdurchschnittlich gute Leistungen erbringt oder aus einem vermögenden Elternhaus kommt. Daran ändert auch die Bezeichnung "sozialverträgliche Studiengebühren" nicht das geringste. Sollten die Gebühren durch eine Darlehensregelung abgefedert werden, stünden Studierende aus sozial schwachen Familien im Gegensatz zu ihren betuchteren Kommilitonen nach dem Studium vor einem Schuldenberg von Zehntausenden Euro.

Als im Nachbarland Österreich zum Wintersemester 2001 Semestergebühren in Höhe von 364 Euro erhoben wurden, rechtfertigte die Regierung dies ebenfalls mit der Sozialverträglichkeit der Zahlungen. Auch in Österreich stehen den Studenten zinsgünstige Kredite zur Verfügung. Dennoch ging die Zahl der Studierenden aufgrund dessen um 20 Prozent zurück. Die Zahl der Neueinschreibungen fiel in den beiden darauf folgenden Jahren um 15 bzw. 16 Prozent. Studien belegen, dass davon vor allem Kinder aus bildungsfernen Schichten betroffen waren.

Für diejenigen, die sich ein Hochschulstudium unter diesen Umständen noch leisten können, verspricht der baden-württembergische Wissenschaftsminister Frankenberg eine Verbesserung der universitären Situation. "Die Einnahmen aus den Studiengebühren sollen daher für die Verbesserung des Betreuungsverhältnisses zwischen Studierenden und Lehrenden, zusätzliche Tutorien und eine bessere Ausstattung der Bibliotheken und Laborräume eingesetzt werden", schreibt er in seinem Grundsatzpapier "Eckpunkte zur Einführung sozialverträglicher Studiengebühren". Gebühren seien notwendig, um die Qualität der Lehre zu steigern.

Dabei verschweigt er, dass die katastrophale Lage an deutschen Hochschulen Produkt der rigorosen Kürzungspolitik der letzten Jahre ist. In Frankenbergs Baden-Württemberg wurden den Hochschulen und Fachhochschulen im Jahr 2004 140 Mio. Euro gestrichen. In anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus. PDS und SPD haben im Doppelhaushalt 2004/2005 40 Mio. Euro an den Hochschulen eingespart. In der Hauptstadt fielen dem Rotstift seit der Wiedervereinigung fast ein Drittel aller Professorenstellen zum Opfer. Die Einsparungen gehen bundesweit längst an die Substanz der Universitäten.

Unter diesen Umständen davon zu sprechen, dass die Studiengebühren den Hochschulen zugute kämen, ist der reine Hohn. Selbst wenn das Geld zunächst direkt an die Bildungseinrichtungen flösse, wäre die nächste Haushaltskürzung schon vorprogrammiert. Das Recht auf Bildung wird genauso wie vorher die Gesundheitsversorgung, die Arbeitslosenversicherung oder die Rente auf die Schlachtbank der Kürzungspolitik geführt.

Bildung als Ware

In den letzten zwei Jahrzehnten hat ein systematischer Umbau des Bildungssystems stattgefunden, der vor allem aus der Zurücknahme der großen Bildungsreform der 70-er Jahre bestand. 1970 hatten sich selbst die Vorläuferin der Hochschulrektorenkonferenz, die heute zu den eifrigsten Befürwortern von Studiengebühren gehört, deutlich gegen jede finanzielle Belastung der Studenten ausgesprochen. Die Rektorenkonferenz "würde es außerordentlich bedauern, wenn die Bundesländer in dieser für die soziale Situation vieler Studierender wichtigen und für die freie Wahl ihres Studienortes bedeutsame Frage eine unterschiedliche Haltung einnehmen würden", hieß es in dem Protokoll einer Sitzung vom 3. Juni 1970.

Mit der Einführung des BAFöGs ein Jahr später wurde es auch Kindern einkommensschwacher Eltern ermöglicht, eine Hochschule zu besuchen. Bund, Länder und Gemeinden verdoppelten zwischen 1970 und 1975 ihre Bildungsausgaben. Der Anteil von Arbeiterkindern an den Universitäten konnte so massiv erhöht werden.

Die Expansion der Bildung steht mit den zahlreichen sozialen Reformen dieser Zeit in enger Verbindung. Eine hochwertige und kostenlose Bildung für die breiten Massen war eine zentrale Forderung der Arbeiter- und später auch der Studentenbewegung. Ein hohes politisches und kulturelles Bewusstsein galt als Grundlage für das Eingreifen der Arbeiter in das gesellschaftliche Geschehen.

Die Wiedereinführung von Studiengebühren steht in einem ganz anderen Geiste, der seit Jahren die Grundlage der Bildungspolitik darstellt. In den letzten 20 Jahren hat sich der Anteil der Studierenden aus den unteren und mittleren Einkommensschichten stetig verringert. Der 17. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks zufolge, machten Kinder aus Familien der unteren Schichten 1982 noch 23 Prozent der Studierenden aus. Im Jahr 2000 waren es nur noch 12 Prozent. Kinder aus einem Elternhaus mit hohem Einkommen (13 Prozent der Gesamtbevölkerung) haben eine mehr als achtfach bessere Chance auf ein Universitätsstudium als ihre Altersgenossen mit niedrig verdienenden Eltern (49 Prozent der Gesamtbevölkerung).

Bildung gilt heute nicht mehr als demokratisches Grundrecht, sondern soll als Ware dem globalen Markt zugänglich gemacht werden. 1994 unterzeichneten die Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation das "General Agreement on Trade in Services" (GATS), das eine Liberalisierung des internationalen Handels mit Dienstleistungen vorsieht, zu denen explizit auch Bildung gezählt wird. Durch den Abbau staatlicher Subventionen soll die freie Konkurrenz auf dem internationalen Markt gewährleistet werden. Für den Bereich der Bildung bedeutet dies, dass sich Bund, Länder und Gemeinden aus der Finanzierung des Bildungswesens entweder zurückziehen oder privaten Anbietern die gleichen Konditionen zusichern müssen.

Gebühren sind ein wichtiger Schritt zur Privatisierung und Vermarktung der Bildung. "Studiengebühren schaffen dagegen eine unmittelbare Anbieter- Nachfrager-Situation [...] Die Studierenden werden zu zahlenden Kunden, die entsprechende Leistungen in der Lehre einfordern können", schreibt Frankenberg in seinem Gebühren-Papier. Das Recht auf Mitbestimmung und demokratischer Partizipation am wissenschaftlichen Hochschulleben wird durch eine Marktbeziehung ersetzt, in der sich die Studierenden zwischen verschiedenen Produkten entscheiden sollen. Kritische Lehrinhalte werden aus dem Angebot genommen.

Gegen diese Politik haben Studenten bundesweit Proteste organisiert. Das ist zu begrüßen. Es wäre aber eine Illusion zu glauben, dass die Regierenden unter diesem Druck nachgeben würden. Die Erfahrungen der letzten Jahrehaben gezeigt, dass die Politik völlig unempfindlich gegenüber sozialen Protesten geworden ist. Die Umstrukturierung des Bildungssystems und des ganzen Sozialstaats auf internationaler Ebene ist nicht einfach das Produkt einer falschen Politik der einen oder anderen Partei, sondern Ausdruck tiefer ökonomischer Veränderungen. Die Krise des kapitalistischen Systems im Weltmaßstab hat der Politik der sozialen Zugeständnisse den Boden entzogen.

Unter diesen Umständen ist es nicht mehr möglich, das Recht auf Bildung zu verteidigen, ohne die kapitalistischen Eigentumsverhältnisse selbst in Frage zu stellen. Studierende, die heute ernsthaft gegen die Vermarktung der Bildung kämpfen wollen, müssen sich am Aufbau einer neuen internationalen, sozialistischen Arbeiterpartei beteiligen.

Siehe auch:
Bildung wird zur Ware: Die Debatte über Studiengebühren
(31. August 2005)
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