Ausbau des Überwachungsstaats

Kabinett verabschiedet BKA-Gesetz

Am vergangenen Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf des so genannten BKA-Gesetzes. Das Gesetz verleiht dem Bundeskriminalamt (BKA) weit reichende Vollmachten für die Überwachung und Bespitzelung der Bevölkerung.

Die dem Innenministerium unterstellte Bundesbehörde, ursprünglich nur für die Koordination zwischen den Landeskriminalämtern zuständig, wird zu einer Riesenkrake ausgebaut, die große Teile der Bevölkerung überwacht und polizeilich verfolgt. Die strikte Trennung von Geheimdienst und Polizei, die aufgrund der Erfahrungen mit der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) der Nazis in der Verfassung festgeschrieben wurde, wird ebenso ausgehebelt, wie die grundgesetzlich garantierte Polizeihoheit der Länder, die der Entstehung eines allmächtigen, zentralisierten Polizeiapparats vorbeugen soll.

Demokratische Freiheits- und Grundrechte werden unter dem Vorwand des "Kampfs gegen den Terrorismus" von der Großen Koalition beiseite gewischt. Im Gesetzesentwurf heißt es wörtlich: "Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt."

Online-Durchsuchung

Der Gesetz-Entwurf erlaubt dem Bundeskriminalamt, sich online in private Computer einzuhacken. Jedes Mal wenn dieser Computer dann mit dem Internet verbunden ist, werden alle Daten der Festplatte ans BKA gesandt (Online-Durchsuchung).

Das BKA soll zudem personenbezogene Daten auch aus den Datenbeständen jeder Behörde, jeder Privatperson und jedes Unternehmens erheben und speichern können, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung). Die Internetprovider und Telekommunikationskonzerne sind seit Anfang des Jahres zu diesem Zweck verpflichtet, alle Verbindungsdaten ein halbes Jahr lang auf Vorrat zu speichern und den Zugriff der Polizei- und Geheimdienste zu ermöglichen. Die BKA-Spitzel können so per Analyse von Handy-, Email- und Internetdaten prüfen, wann, wo und mit wem eine Person telefoniert, kommuniziert oder welche Seiten er im Internet besucht hat.

Zur Observation von Personen sind weitere Mittel vorgesehen, wie die akustische und optische Überwachung Verdächtiger sowie den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen. Zu diesem Zwecke sollen Mitarbeiter des BKA in Wohnungen einbrechen können, um dort versteckte Videokameras und Mikrofone zu installieren. Auch dürfen sie Urkunden fälschen. Dies alles geschieht folgerichtig hinter dem Rücken der Betroffenen, die von den Maßnahmen nur in Ausnahmefällen oder im Nachhinein benachrichtigt werden.

Vorentwürfe des neuen Gesetzes sind schon seit über einem Jahr in Umlauf. Insbesondere die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verlangte Online-Durchsuchung wurde in den Regierungsparteien lange diskutiert. Ursprünglich hatte Schäuble gefordert, dass BKA-Beamte in die Wohnung von Verdächtigen einbrechen dürfen, um die Hackerprogramme auf den PCs zu installieren.

Die SPD lehnte die Online-Durchsuchung anfangs ab. In Wirklichkeit ging es ihr nur darum, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz abzuwarten, das die Online-Durchsuchung erlaubt. Das Urteil des höchsten deutschen Gerichtes diente den Innen- und Justizministerien dann dazu, das Gesetz juristisch weniger angreifbar zu formulieren.

Nun darf der Computer eines Verdächtigen nur ausgespäht werden, wenn "Indizien" für eine konkrete Anschlagsplanung vorliegen. Zudem darf die Spionagesoftware nur noch per Email oder mithilfe präparierter Internetseiten auf dem heimischen PC installiert werden. Ein Einbruch durch das BKA in die Wohn- und Schlafzimmer der Verdächtigen ist zu diesem Zweck nicht erlaubt, wenn auch nicht ausdrücklich verboten. Die Beamten des BKA dürfen aber Wohnungen heimlich betreten, um dort Mini-Kameras und Wanzen zu verstecken. Niemand kann kontrollieren, ob sie sich dabei auch am Computer zu schaffen machen.

Die Entscheidung über eine Überwachungsmaßnahme muss ein Richter anordnen. Dies ist jedoch eine reine Formalität, da die Richter in der Regel vorgefertigte Formulare unterschreiben. Dennoch fehlt an keiner Stelle des Gesetzentwurfs der Hinweis, dass bei Gefahr im Verzug oder bei gebotener Eile diese Regelung außer Kraft gesetzt werden kann. In diesem Fall entscheidet ein Vorgesetzter im BKA, der sich die Maßnahme anschließend von einem Richter genehmigen lassen muss. Verweigert der Richter die Zustimmung, muss die Maßnahme abgebrochen werden.

Bestimmungen, wonach einmal erhobene Daten nach einer gewissen Zeit oder bei missbräuchlicher Erhebung gelöscht werden müssen, sind im digitalen Zeitalter, in dem riesige Datenberge innerhalb von Sekunden kopiert und verschoben werden können, nicht das Papier wert, auf dem sie stehen.

Ob "der Kernbereich privater Lebensgestaltung eines Verdächtigen" bei einer Online-Durchsuchung unzulässigerweise berührt wird, bestimmen nach dem Gesetzentwurf zwei BKA-Beamten nach Durchsicht der Ergebnisse (!).

All diese Maßnahmen können sich generell auch gegen Wohnungen von Unbeteiligten richten, wenn dies "unvermeidbar" ist. Laut Gesetzentwurf sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete vor Bespitzelungsmaßnahmen geschützt - aber das auch nur, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind. Muslimische Geistliche sind von diesem Schutz kategorisch ausgeschlossen.

Die "Anti-Terror-Datei"

Neben direkten Überwachungsmaßnahmen steht den Sicherheitsbehörden eine sogenannte "Anti-Terror-Datei" zur Verfügung, die vom BKA seit dem 1. März 2007 Schritt für Schritt aufgebaut wird. Sie erfasst die privaten Daten von Millionen unbescholtenen Bürgern und stellt alles in den Schatten, was es bisher an Überwachungsmöglichkeiten gab.

Das BKA hat 72 Spezialisten eingestellt, um die umfassendste Datensammlung Deutschlands einzurichten. Insgesamt 38 Behörden sind der "Anti-Terror-Datei" zugeschaltet. Zugriffsberechtigt sind neben dem BKA auch der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, das Zollkriminalamt sowie die Landesämter für Verfassungsschutz und die Landeskriminalämter. All diese Behörden stellen umgekehrt Dateien bereit, die in das System eingespeist werden.

Nur einen Monat nach Inbetriebnahme befanden sich bereits 15.000 Dateien, verteilt auf 334 Datenbankdateien und 511 Protokolldateien, in der "Anti-Terror-Datei". Sie stammten nur von Polizei, Bundespolizei und Zoll.

Dass es bei dieser Datenmenge nicht nur um Terrorismusverdächtige geht, liegt nahe. In der Antwort auf eine kleine Anfrage im Parlament (http://dip.bundestag.de/btd/16/028/1602875.pdf) listete die Bundesregierung selbst auf, dass sich in der Anti-Terror-Datei neben kleinen Beständen - wie der "G8"-Datei mit einer "Sammlung und Auswertung von Informationen im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel 2007" in Heiligendamm mit 162 Einträgen - auch große Datenbestände wie die "DNA-Vorsorgedatei" mit 1.018.815 Einträgen" oder die "Datenbank für digitalisierte Finger- und Handflächenabdrücke" mit 1.289.806 Einträgen befinden.

Dabei sind in den 15.000 Dateien die Datensätze der verschiedenen Geheimdienste - der 17 Verfassungsschutzbehörden, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes - noch gar nicht enthalten, weil sie der Geheimhaltung unterliegen. "Allein der Bundesnachrichtendienst soll in seinem eigenen Intranet namens VeNaGUA (Verbund Nachrichtengewinnung und Aufklärung) über eine Sammlung von mehr als 100 Datenbanken verfügen, auf die über eine Suchmaschine zugegriffen wird", schreibt Heise Online.

Das Bundesinnenministerium hat laut einem Bericht des Spiegel s vor einem Monat bestätigt, dass für diese allumfassende Überwachung neue Technik für eine zentrale Überwachungsanlage in Köln beschafft wird. Sie soll schon 2009 einsatzbereit sein. Bislang unterhalten die einzelnen Geheimdienste ihre eigene Abhörtechnik. Insgesamt sind laut Spiegel mehr als 75 Lauschanlagen in Betrieb. Die neue Anlage soll von den Geheimdiensten gemeinschaftlich genutzt werden können.

Neben den umfassenden Überwachungsmöglichkeiten erhält das BKA auch zahlreiche polizeiliche Befugnisse. Es kann Personen zur geheimen, polizeilichen Beobachtung ausschreiben, Personen vorladen und erkennungsdienstlich behandeln (Finger- oder Handflächenabdrücke abnehmen, Fotos, Videos und Stimmaufzeichnungen aufnehmen, äußere körperliche Merkmale feststellen und Messungen vornehmen). Schließlich kann das BKA auch Personen "in Gewahrsam nehmen".

Gestapo, Stasi und FBI

Kritiker vergleichen das aufgerüstete Bundeskriminalamt abwechselnd mit dem amerikanischen FBI, der Gestapo der Nazis oder der Stasi der DDR. Die neue zentrale Überwachungsbehörde in Köln vergleicht der Spiegel mit der amerikanischen National Security Agency (NSA) und dem britischen Abhörzentrum Government Communications Headquaters (GCHQ).

In der Bundesrepublik Deutschland gab es lange Zeit keine vergleichbare Institution. Durch die strikte Trennung von Geheimdienst und Polizei sowie die Übertragung der Polizeihoheit an die Länder sollte nach den bitteren Erfahrungen mit dem Naziregime der erneute Aufbau einer allmächtigen, zentralen Polizeibehörde unterbunden werden.

Das BKA entstand 1951, um die Arbeit der Landeskriminalämter bundesweit zu koordinieren und internationale Polizeiaufgaben wahrzunehmen. Es war notorisch wegen der hohen Zahl ehemaliger Nazis in seinen Reihen. Noch 1959 hatten 45 von 47 leitenden BKA-Beamten eine NS-Vergangenheit, 33 waren ehemalige SS-Führer.

Das BKA blieb aber relativ klein. Noch 1965 zählte es nur 818 Beschäftigte. Seine Expansion begann mit der Regierungsübernahme der Kleinen Koalition unter Willy Brandt (SPD). Erstmals durfte es nun im Auftrag des Generalbundesanwalts selbständig polizeiliche Ermittlungen führen. Auch die Bekämpfung der internationalen Kriminalität - Drogen-, Waffen- und Falschgelddelikte - und des Terrorismus fiel nun in seine Zuständigkeit. Die Anschläge der Roten Armee Fraktion (RAF) spielten dabei eine wichtige Rolle. Bis 1980 hatte sich die Zahl der BKA-Beschäftigten auf 3.339 vervierfacht.

Ein weiterer Wachstumsschub fand in den 1990er Jahren statt. Mit dem Abbau der Grenzkontrollen im Rahmen des Schengen-Abkommens übernahm das BKA die Verantwortung für die Schengenfahndung in Deutschland. Im Rahmen der Europäischen Union vertritt es Deutschland im europäischen Polizeiamt Europol und ist es für den Dienstverkehr mit den Polizeibehörden anderer Staaten zuständig.

Mit der Möglichkeit, riesige Datenmengen elektronisch zu speichern, wurde das BKA zur Datensammelstelle für die Länderpolizeien. So ist die DNA-Analysedatei beim BKA zentralisiert. In ihr werden die DNA-Daten von Straftätern und DNA-Spuren von Tatorten registriert und abgeglichen. 1996 zählte das BKA 4.294 Beschäftigte.

Das neue BKA-Gesetz bedeutet einen neuen qualitativen Schritt im Aufbau eines gewaltigen Überwachungs- und Unterdrückungsapparats. Die neueste Technologie des BKA lässt die Sammelwut des DDR-Geheimdiensts Stasi mit seinen Abertausenden Akten und Karteikarten verblassen. Jeder Schritt, jede Regung, jede Äußerung des Einzelnen kann überwacht werden, wann immer das BKA es für angemessen hält.

Begründet wird dies mit der Gefahr des Terrorismus. Doch das ist Augenwischerei. In Anbetracht der wachsenden sozialen Ungleichheit, der Armut am unteren und der hemmungslosen Bereicherung am oberen Ende der Gesellschaft, zeichnen sich gewaltige Klassenkonflikte ab. Da die Autorität der etablierten Parteien schwindet, bereiten sich die herrschenden Kreise darauf vor, den Widerstand von unten mit polizeilichen Maßnahmen zu bekämpfen und mundtot zu machen. Das ist der eigentliche Grund für die Aufrüstung des BKA.

Sichtbar wurde dies bereits im vergangenen Jahr, anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm. Die relativ friedlichen Gegendemonstranten wurden systematisch überprüft, überwacht und eingeschüchtert. Der Berliner Soziologe Andrej Holm saß sogar drei Wochen lang in Untersuchungshaft. Er war in das Fahndungsraster der Sicherheitsbehörden geraten, weil er in seinen wissenschaftlichen Arbeiten Vokabeln benutzte, die sich auch in Flugblättern einer gewaltverdächtigen Gruppe wieder fanden, und weil er - höchst verdächtig! - kein Handy zu Treffen mit Bekannten mitgenommen hatte. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe warf ihm daraufhin die "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" vor.

Keine ernsthafte Opposition im Parlament

Die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke haben den Gesetzentwurf in ihren ersten Stellungnahmen abgelehnt.

Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP, nannte das BKA eine "Super-Spitzel-Behörde". Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, beklagte die "Umwandlung des BKA in ein deutsches FBI". Ähnlich äußerten sich Claudia Roth und Malte Spitz aus dem Vorstand der Grünen. Die Bundesregierung habe mit dem Gesetz einen "Best-of-Katalog" des Überwachungsstaats produziert. Der Fraktionsvize der Linken, Wolfgang Neskovic, erinnerte an "eine zentrale Lehre aus der Erfahrung der NS-Zeit", an das Trennungsgebot.

Doch die Einwände und Kritik der drei Oppositionsparteien sind pure Heuchelei.

Die Grünen haben in ihrer Regierungszeit von 1998 bis 2005 die Sicherheitsgesetze mit beschlossen, die der damalige Innenminister Otto Schily (SPD) mit den Anschlägen vom 11. September 2001 rechtfertigte. Sie haben damit den Weg zum Abbau demokratischer Rechte geebnet, den die Große Koalition nun weiter beschreitet.

Die "Opposition" von FDP und Linken beschränkt sich auf den Bund, wo sie das Gesetz ohnehin nicht verhindern können. In den Ländern, in denen sie an der Regierung beteiligt sind, unterstützen sie dagegen die Verschärfung der Polizei- und Verfassungsschutzgesetze ohne Skrupel. Die FDP hat gemeinsam mit der CDU in Nordrhein-Westfalen als erstem Bundesland die Online-Durchsuchung eingeführt und sieht trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts keinen Anlass, dieses Gesetz zurückzunehmen.

Die Linke hat im Berliner Abgeordnetenhaus gemeinsam mit der SPD das Landespolizeigesetz erst Ende November 2007 verschärft. Kern der Reform ist die Ausdehnung der Möglichkeiten zur Videoüberwachung und zur Handy-Ortung per so genannten "Imsi-Catcher". Bei der namentlichen Abstimmung über das umstrittene Polizeigesetz votierten 74 Parlamentarier mit Ja und 73 mit Nein. Zwei Berliner Linken-Abgeordnete, die wochenlang die Novelle kritisiert hatten, lehnten sie nicht ab, sondern enthielten sich der Stimme - was die Annahme erst möglich machte. Im Zweifelsfalle steht auch die Linke auf der Seite des Staates gegen die Bevölkerung.

Angesichts dieser ohnmächtigen "Opposition" hat Innenminister Schäuble die nächsten Ziele schon fest im Visier. Er ist entschlossen, die Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweisen durchzusetzen. Damit könnte eine Datei erstellt werden, in der die Fingerabdrücke sämtlicher deutscher Staatsangehöriger erfasst sind. Kritik konterte der Innenminister mit dem Hinweis, dass dies bereits von der rot-grünen Bundesregierung in die Wege geleitet worden sei. Zudem will Schäuble die Daten aus der Lkw-Maut zur Verbrechensaufklärung nutzen.

Siehe auch:
Wissenschaft unter Terrorverdacht
(24. August 2007)
Hackermethoden zur Überwachung der Bevölkerung
(20. Februar 2007)
Die braunen Wurzeln des BKA
(9. November 2001)
Loading