Baden-Württemberg führt 1000 DM Studiengebühr ein

Als erstes deutsches Bundesland erhebt Baden-Württemberg mit dem neuen Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) zu Beginn des Wintersemesters am 1.10. 1998 1000 DM Studiengebühren für sogenannte Langzeitstudenten, die ihr "einmaliges Bildungsguthaben" aufgebraucht haben. Als solches gilt die Regelstudienzeit zuzüglich vier Semester. Entgegen der ursprünglichen Absicht des Wissenschaftsministers Klaus von Trotha (CDU) erhöht sich das Bildungsguthaben bei chronisch Kranken und Behinderten um zwei Semester. Ausgenommen von der Regel sind nur Studenten, die trotz überschrittener Bildungsguthaben BAföG erhalten oder die ein leibliches Kind bis zum Alter von fünf Jahren erziehen.

Im vergangenen Wintersemester waren allein an den neun Universitäten des Landes knapp 30.000 (23 Prozent) der 130.000 Studenten im 14. oder einem höheren Semester; weitere noch an den Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen, Kunsthochschulen oder Berufsakademien.

Nachdem vor einem Jahr bereits 100 DM Verwaltungsgebühr für Rückmeldung bzw. Einschreibung und 60 bis 75 DM als Sozialbeitrag verlangt wurden, sind die neuen Studiengebühren der nächste Schritt der Landesregierung, das Recht auf Bildung einzuschränken, bzw. zum Privileg der Reichen oder überdurchschnittlich Intelligenten zu machen. In einem Merkblatt des Wissenschaftsministeriums heißt es offiziell, daß die Maßnahme die "Verteilung der begrenzten Ressourcen im Hochschulbereich auf die studierwilligen Bürger des Landes zum Ziel hat" und daß es damit ein "Beitrag zur Verkürzung der Studienzeiten" sei.

Mit anderen Worten, die Landesmittel für die Bildung sollen sich auf jene konzentrieren, die ihre Fähigkeiten am schnellsten der Wirtschaft zur Verfügung stellen können. Denjenigen, denen der dazu notwendige finanzielle Hintergrund fehlt oder die neben dem Studium arbeiten müssen, sollen unter Druck gesetzt oder vom Studium abgeschreckt werden. Auch wird der Wechsel des Studienfachs bestraft, weil das verbleibende Bildungsguthaben für die Beendigung kaum noch ausreicht.

Da heute schon zwei Drittel aller Studenten neben dem Studium arbeiten müssen und sich so nicht in vollem Umfang dem Studium widmen können, bemüht sich die Universität Stuttgart seit dieser Woche um die Anerkennung von "Härtefällen" als Teilzeitstudenten, bei denen die Semesterzahl des Bildungsguthabens entsprechend erhöht wird. Minister Trotha wittert darin aber sofort wieder die Möglichkeit des Mißbrauchs. Ihm geht es vor allem darum, die Zahl der Studenten auf das für die Wirtschaft nötige Maß und auf die dafür nötigen Fächer zu begrenzen.

Für die Zukunft favorisiert er Modelle, bei denen die Universitäten privatisiert sind und durch Unternehmen gesponsert werden.

Ganz dazu passend fand in seiner Gegenwart am 3. September in Bruchsal die Eröffnung einer der ersten deutschen Privatuniversitäten, der "International University of Germany" statt. Neben jährlichen zehn Millionen DM aus Landesmitteln wird die Uni durch große Wirtschaftsunternehmen gefördert. Rund ein Drittel der Studenten erhält Stipendien. Für die anderen kostet der Studiengang 18.000 DM. "Hier werden nach wenigen Semestern 400 junge Leute aus aller Welt in sehr kleinen Gruppen und straffen Studiengängen auf Top-Stellungen in der zukünftigen Informationsgesellschaft vorbereitet. Das ist die Antwort auf unvertretbar lange Studienzeiten", so von Trotha. Schon bald soll in Stuttgart eine zweite Privathochschule eröffnen.

Derweil setzen sich hunderte Studenten gerichtlich zur Wehr. Bei allen vier baden-württembergischen Verwaltungsgerichten wurden Klagen gegen die Studiengebühren erhoben, deren Verfahren sich aber voraussichtlich über ein Jahr hinziehen werden.

Die Universität Stuttgart, die 3130 Gebührenbescheide verschickt hatte, schrieb nun all jenen, die Widerspruch gegen die Studiengebühren erhoben hatten, daß sie keine Aussicht auf Erfolg hätten und bis spätestens 11. September die 1000 DM bezahlen müssen, sonst würden sie exmatrikuliert.

An vielen Universitäten hatten sich spontan Arbeitskreise von Langzeitstudenten gebildet, um zu überlegen, wie man sich gegen die Gebühren wehren könne. Die GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) hatte dazu ein Gutachten des Prof. Dr. jur. Albert Mutius von der Universität Kiel eingeholt, wonach die Studiengebühren in Baden-Württemberg verfassungswidrig seien.

Auf dieses Gutachten stützt sich die Klage vieler Studenten. Auftrieb bekommen haben diese durch ein Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs. Nachdem unzählige Studenten vergangenes Jahr gegen die Immatrikulations- bzw. Rückmeldegebühr von 100 DM je Semester geklagt und die Verwaltungsgerichte in Sigmaringen, Stuttgart, Freiburg und Karlsruhe diese abgewiesen hatten, gab der höchste Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg dann in Mannheim der Berufung statt. Er erachtet diese Verwaltungsgebühren als verfassungswidrig und übergibt den Fall zur endgültigen Klärung an das Bundesverfassungsgericht.

Unabhängig davon, wie die Gerichte die beiden Verfahren in Zukunft bewerten werden, müssen die Studenten zum Wintersemester die jeweiligen Gebühren bezahlen.

Aber auch politisch dürfen sich die Studenten von den Gerichten nicht zu viel erwarten. Sollten die Gebühren tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen, so sind von Trotha, die CDU, aber auch die SPD für die Zukunft entschlossen, die ihrer Meinung nach nötigen Veränderungen mit Gesetzesänderungen herbeizuführen. So hat zum Beispiel der SPD-Kanzlerkandidat Gerhard Schröder in seinen Wirtschaftsthesen offen erklärt, daß Marktprinzipien und Wettbewerb auch in Bildung und Kultur einfließen sollen.

Für alle Bereiche der Bildung und Erziehung, wie die Entwicklung der Persönlichkeit und des kritischen Denkens, die sich nicht unmittelbar in klingende Münze verwandeln lassen, bleibt dann kein Raum mehr. Für Schröder und die SPD ist nicht der gesamtgesellschaftliche Nutzen der Bildung von Bedeutung, sondern nur der kurzfristige Erfolg und Gewinn für die Wirtschaft und den Standort.

Trotz all ihrer sozialen Beteuerungen beteiligt sich auch die GEW an der allgemeinen profitorientierten Wende im Bildungswesen. In verschiedenen Thesen- oder Positionspapieren erarbeitete sie, teils auch gemeinsam mit dem Bundesverband junger Unternehmer (BJU), wie man mehr "Freude am Leisten" oder mehr "Mut zu Unternehmen" schaffe. Wenn die GEW einen Reformstau beklagt, dann vor allem deshalb, weil sie befürchtet, daß das Bildungsniveau in zukünftigen deutschen Spitzenkreisen hinter dem anderer Länder zurückbleibt.

Loading